Über Dr. Alfons Kraus (+)

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011: Wie die Welt in Abbach in der Säkularisation neu geordnet wurde, oder der Reibach mit den Pfleger- und Schlossgründen. 1799 – 1806

Die Staatskasse war im ausgehenden 18.Jh. wegen der Misswirtschaft und Verschwendungssucht Carl Theodors (+1799) auf Ebbe angekommen. Man musste durch Abstoßung von Unrentierlichem und Kassation aller verfügbaren Mittel eine Gesundung der Staatskasse erreichen.

Die Zeit um 1803 (Reichsdeputationshauptschluss von Regensburg) nannte man Säkularisation. Das bedeutete Konfiszierung aller nicht-staatlichen realen und kulturellen Güter von Adel und Kirche und – wie verheißen wurde – Straffung aller verbleibenden staatlichen Organisationen.

Unter vielem anderen bot sich das in Schwindsucht befindliche Landgericht Abbach mit seinen Zugehörungen und Liegenschaften als willkommene Beute an. Es wurde 1803 aufgelöst, was in Abbach tiefgreifende Veränderungen auslöste.

1.Die Schlossgründe:
Der Handelsmann Georg Meier war zur fraglichen Zeit Bürgermeister in Abbach. Diese Position war für ihn in dieser Zeit des Umbruchs nicht nachteilig. Außerdem war er von Haus aus nicht unvermögend. So kam es 1798 zunächst zu folgendem Zugriff1:
„Der Acker Nr.26 im Schlossraum zu Abbach gelegen nebst dem darin befindlichen Grundboden zu 4 3/8 Tagwerk.
Auch hat Käufer nur allein den Grund und Boden inner der Schlossmauer, keineswegs die Schlossmauer selbst, oder den Turm oder anderen Mauergewände durch diesen Kauf erworben, welche ganz der Disposition des hiesigen Landgerichts vorbehalten bleiben.
Abschrift (Auszug) aus der Hofkammerentschließung dto München, den 25. Mai 1798 an das Churf. Landgericht Abbach.

1.solle die Seite gegen Abbach die Stiegmauer beingreifend, sohin zu immerwährendem landgerichtlichem Gebrauche vorbehalten bleiben
2.dass solche Ringmauer von einwendig noch eine Höhe von 10 Fuß beibehalten solle.“

Insoweit war 1798 beim Kauf der Bestand der Gebäulichkeiten und der Ringmauer rechtlich bestens geregelt. Das Landgericht gab aber 1803 seinen Geist auf und so war dem wilden Treiben auf dem Burgberg Tür und Tor geöffnet.
Im März 1839 sah sich das königliche Landgericht in Kelheim, das jetzt zuständig war, zur Intervention veranlasst:
„Kelheim, den 1.März 1839. (.) In Folge Weisung der kl. Regierung vom 28. Februar ergeht an die Marktsgemeindeverwaltung Abbach der Auftrag, alles eigenmächtige Steinbrechen von Gemeindegliedern an den Schlossruinen von Abbach, wann auch auf Gemeindegrund, bei einer Strafe von 10 Wochen (?) zu verbieten, und etwaige Contravenienten dem Königlichen Landgerichte unverzüglich anzuzeigen. Die Gemeindeverwaltung hat sogleich sämtliche Gemeindeglieder in Kenntnis zu setzen und das abgehaltene Protokoll hiervon anzuschlagen.
(…)“.2
Für einige Gemeindemitglieder hatte dieses Schreiben offenbar missliche Folgen, wie das Archiv ausweist. In einem Schreiben vom 22. März 1839 an die Gemeinde wird ein Protokoll einer Einvernahme durch das Gericht übersandt. Darin heißt es:
„Auf die Anzeige der Marktsgemeindeverwaltung Abbach vom 20./21. dieses Monats ließ man den Bierbrauer Josef Sparmann und den Bäcker Alois Preißer (Jetzt Bäckerei Müller, A.d.V.) (.) vorrufen, und zog sie über das eigenmächtige Steinbrechen am Schlossberge zur Verantwortung. Beide erklärten, dass sie lediglich nur auf dem Gemeindegrund brechen, wo vor ihnen schon viele andere sowohl aus dem Markte als auch aus der Gemeinde Schlossberg Abbach gebrochen hätten. Da ihnen diesfalls ein Verbot nicht bekannt war, so bitten sie, die Marktsgemeindeverwaltung zum Verzicht auf ihre Anzeige aufzufordern und unterschreiben eigenhändig.
Unterschriften: Josef Sparmann, Alois Preißer, Königl. Landgericht Kelheim.“3

Die Ruinen auf dem Burgberg waren der landwirtschaftlichen Nutzung offenbar hinderlich und den Abbachern wie Schlossberg-Abbachern (bis 1892 getrennte Gemeinden!) zum Hausbau als Material willkommen. So verlor der Ort durch weiteres Steinebrechen sein historisches Gesicht, wie er es seit 1224 zeigte. Nur der Grund und Boden wurde von der Familie Meier bis in die jüngste Vergangenheit weiter bewirtschaftet. Von der Ringmauer blieb nur ein kleines Stück in der ursprünglichen Höhe erhalten, das man wegen seiner Form „das Kamel“ nannte und den alten Abbachern bis in die 1990er Jahre als ein beliebter Treffpunkt galt. Dann aber schlugen der Ortsgeschichte unkundige „Archeologen“ dem Kamel den Kopf ab, und es blieb nur mehr ein namenloser Torso übrig. Die so gewonnene Steinmasse verwendeten sie dazu, um anderswo eine ausgegrabene Mauer auszuflicken, so als ob es in der Nähe, z.B. in Oberndorf, keinen Steinbruch gäbe. Ein Student sagte zu mir kürzlich, man sollte dem ehemaligen Kamel auf Kosten dieser Vandalen den Kopf wieder aufsetzen lassen.
Es folgte auf den Handelsmann Georg Meier sein Sohn Alois Meier, Krämer und Landwirt, dann Georg und Anna Meier, Holzhändler, hernach Georg Meier, Landwirt, der sog Polizeimeier, Max Meier sen., Landwirt. Dieser gab die landwirtschaftliche Bestellung und Nutzung des Burgackers auf und schloss mit der Marktgemeinde einen Pachtvertrag auf 15 Jahre, damit man das Gelände für den Fremdenverkehr gestalten und nutzen könne. Im Grundbuch für Abbach hatte das Grundstück beim Heinrichsturm inzwischen die Plannummer 1001 erhalten. Der Heinrichsturm 1002. Auf Max Meier sen. folgte Max Meier, jun., ein Junggeselle. An ihn erging lt. Sitzungsprotokoll vom 25.Oktober 1966, ein Jahr vor seinem unerwarteten Hinscheiden, der Antrag auf Verlängerung der Pachtzeit auf 25 Jahre und auf den Eintrag eines Vorkaufsrechts für die Gemeinde wegen einer besseren Anlagengestaltung. Von diesem Vorkaufsrecht konnte die Gemeinde in der Folgezeit Gebrauch machen, nachdem Max Meier eingewilligt hatte. Auf diese Weise blieben dem Burgberggrund auch erbrechtliche Turbulenzen der Folgezeit erspart und man konnte an eine bessere Erschließung und Gestaltung denken.

2. Die Landgericht Abbachischen Pfleggründe und das Landrichterhaus
Eine Steuerliste von 1806 lässt uns wissen, dass im Jahre 1805/1806 wieder der Handelsmann Georg Meier für Liegenschaften bei „den Fronbreiten“ am Höckberg (jetzt Hebberg), für die „Amts-Nutzfelder und Wiesen“ in der Au (jetzt Kaiser – Heinrich – II.–Straße) und das 1760 erbaute Landrichterhaus allein die stolze Summe von 4894 Gulden aufbrachte. Die Bräuer Franz Koller, Egidi Bindl, Leonhard Fischer, Josef Schwarz, Mathias Karl und Michl Meier konnten allein 2300 Gulden aufbringen. Dann folgten die Metzger und Bäcker, sowie einige andere vermögende Handwerker, zusammen 11 Interessenten, mit 3335 Gulden. Für die Staatskasse erbrachten diese Posten 13.922 Gulden.4 – „Lieb Vaterland magst ruhig sein!“
Schon ziemlich aufgebracht fordert die Bürgerschaft des Marktes wegen dieser Güteranhäufung durch Georg Meier die Wiedereinsetzung des Marktes als Munizipialgemeinde und die Vereinigung der Schlossbergbewohner mit jenen des übrigen Marktbezirks (was jedoch nach langem Streit erst 1892 gelang). Zum Fall des Krämers Alois Meier, den Sohn des Georg Meier, heißt es: „Was den Krämer Alois Meier betrifft, hat derselbe das vormalige Pfleghaus, wovon nach den alten Kammerrechnungen die jährlichen Steuern in die Marktskasse flossen, als bürgerliches Haus seit 1805 in Besitz, nebenbei auch einen bedeutenden Feldbau und Holzwachs (.), wovon der größere Teil dieser Gründe im dasigen Burggeding gelegen ist.“5

Und weil bei den gemischten Transaktionen zwischen dem ehemaligen Bürgermeister Georg Meier und dem Markt Abbach ohnehin alles in Streit mündete, wollte ersterer noch dazu den Anschluss des Landrichterhauses an Abbach-Schlossberg und nicht an den Markt Abbach durchsetzen.
Zornig bemerkt man: „(…)was den Alois Meier betrifft, so steht das von seinem Vater erkaufte Amtsgebäude nicht am Schlossberg Abbach, sondern auf dem sogenannten Friedlberg. (.) Alle Bürgershäuser dahier sind mit Einschluss der 17 Häuser am Schlossberg Abbach königlich, vormals kurfürstlich Kastenamt Abbachisches Lehen. (…) Da aber der Käufer Georg Meier, um seine Absichten erreichen zu können, und um dem Königlichen Landgericht mehr zu gefallen als seinen Mitbürgern in Abbach, so hat er den von der Kanzlerischen Braustatt dahier erkauften Feldgrund samt dem erkauften Amtsgebäude seinem Sohn Alois Meier übergeben.“6 (Anm.d. V.: Die Kanzlerische Bräustatt war ab 1803 das Brauhaus Michl Krammel, diesseits und jenseits der Straße bei der Marktkirche, später Kötterl und Konditor-Schreiner)
Was geschah mit dem Landrichterhaus später? Alois Meier verkaufte es 1845 a n den Markt Abbach als Haus für den Schulbenefiziaten und als Schulhaus um 7000 Gulden. In den anliegenden Ökonomiegebäuden wurden die Feuerwehrrequisiten untergebracht, bis 1891 das Feuerwehrhaus in der Kochstraße gebaut wurde, und die Ratsstube. 1891 wurden die Ökonomie-Gebäudeteile aufgestockt und alles zusammen zu einem Schulhaus umgebaut. Das Rathaus allerdings blieb dort bis 1929 erhalten.

Die ausgedehnten landwirtschaftlichen Gründe, die durch den Handelsmann Georg Meier zusammengeführt worden waren, blieben den Meiers über Generationen erhalten, bis sie nach dem Tode von Max Meier, jun. 1967 wegen unglücklich geregelter Erbschaft und spekulativer Veräußerungen zertrümmert wurden.
Die Häuser am Friedlberg, eine Art Bannmeile um das Landgericht, 1335 zwölf an der Zahl,7
schrumpften bis 1803 mit der Minderung der Bedeutung des Landgerichts auf sieben.8 Es handelt sich um die Häuser, die zwischen dem Apothekergassl und der Schnadergasse (Schlauderergasse!) am Berg kleben. Sie sind fast alle noch erhalten, aber baulich stark verändert. Im Zustand von Leerhäusern wurden sie Gerichtsbeamten im Ruhestand zinsfrei überlassen9, später durch ehrenamtliche Tätigkeit verdienten Mitbürgern als Alterslehen zugesprochen und sukzessive privatisiert.

3.der Kurfürstenwald:
Um Abbach des 17. bis 19. Jahrhunderts bestanden ausgedehnte Waldungen, die teils den Bauern, teils der Kirche und der Gemeinde, zum größten Teil aber dem Staat gehörten. In den vorhandenen Archivalien werden als Gemeindegründe immer wieder die Waldgründe am Höckberg („ein Holzwachs hinter dem Schlossberg bei 30 Tagwerk groß“), am Ätenberg („ein Holzwachs bey Abach, der (Adn) Ättnperg genannt, stoßt an die Peisinger Gmeind u. Oberndorfer Jungholz, ungefähr 350 Tagwerk groß.“) und „mehrere andere Holzgründe zu Salhaupt, näml. der Prenberg (bei 10 Tagwerk), das Herrnholz (bei 16 Tagwerk), der Sattlpogen (bei 13 Tagwerk) und der Partschlag,10 sowie in der Region um Oberndorf genannt. Es gibt vielerlei Berichte über Übergriffe auf fremdes Territorium und Waldrechtsverletzun gen von 1639 bis 1782.11 Das Landgericht vergriff sich am Waldrecht der Bürgerschaft, indem seine Forstarbeiter die schönsten Eichen und Buchen abhauten und das beste Holz als Brennholz missbrauchten. Auch ließ es das unberechtigte Streurechen der gerichtsverbundenen Weixer Bauern im Höckbergholz zu, die man auf den Ätenberg verweisen sollte.12 Andererseits wird fast alljährlich bei den ´Gemeinen Ausgaben` in der Kammerrechnung darauf verwiesen, dass das Landgericht zum Bau oder zur Ausbesserung von Brücken und Stegen Stämme zur Verfügung stellte, die der Gerichtsamtmann markierte und Gemeindearbeiter fällten, z.B. „Dem alhiesigen Gerichtsamtmann Hansen Dürr, als welcher etliche Fuhren Eichiges zur Machung einer neuen Prucken und Schacht bei dem unteren Thor und Reparierung der Weeg und Steg aufgezeigt. Ist für sein dabey gehabte Mühewaltung geben worden 1 Gulden.“13
In den Landgerichtsprotokollen erscheinen auch häufige Diebstahlsfälle, bei denen Abbacher Bürger wegen Holzklauens im Kurfürstenwald beim Dantscher-Müller angeklagt wurden.

Die Gemeindewaldungen bei Oberndorf scheinen sehr üppig mit Eichen durchsetzt gewesen zu sein, weil man jedes Jahr im Herbst zur Eichelreife die Schweineherden zur Mast dort hintrieb. Man musste jedes Mal die Gemeinde Oberndorf um Erlaubnis bitten, weil der Schweinezug durch das Dorf führte. 1671: „ Wie man nacher Oberndorf geschickt, dass der Durchtrieb mit denen rdo Schweinen alhir durch das Gmain Holz paasirt wurde, verzehrt 6 Kreuzer.“14 Oder : „Dem Perkmeister von Oberndorf15 wie auch den Dorfführern, so bei den Gemeinderednern gewesen, vermeldend, sie wollen dem Hüter mit den Eichelschweinen den Durchtrieb weisen. Zur Zehrung passiert 35 Kreuzer.“16

Im Jahre 1802 nun wurde der Kurfürstenwald, insgesamt 376 Tagwerk ( 1 Tagwerk = 1/3 ha, A.d.V.), um einen Preis von 11.116 Gulden an den Markt Abbach verkauft. Der Kaufschilling betrug pro Tagwerk 29 Gulden 33 Kreuzer 6 30/47 Heller. Der Schlauderer zu Weichs kaufte und bezahlte auf Anhieb 12 Tagwerk für 354 Gulden 45 Kreuzer 7 31/47 Heller. Den Rest verteilte die Gemeinde auf 85 Teilhaber zu unterschiedlichen Anteilen, je nach finanzieller Leistungskraft. Die Holzanteile mussten dann nach Kaufsumme bemessen versteuert werden.
Außerdem wurde nach Waldklassen unterschieden. Es gab die Klassen Jungwald, Schwarzwald, Fällwald, wobei die letztere die teuerste war.
In der Besitzerliste erschien dieses Mal der Bürgermeister Georg Meier nicht. Es war ja bereits ein Provisorischer Bürgermeister Scherer am Werk und ein Nachfolger Georg Meiers, auch Georg Meier ( *1853, + 1927), verdiente sein Geld als Holzhändler.17

 

1 Auszug aus dem Kaufbrief des Handelsmanns Georg Meier aus Abbach über die erkauften Schlossgründe
Dto Abbach 6. März 1800. Archiv 8.1.2.b (VI.1)
2 Schreiben des Landgerichts Kelheim vom 1. März 1839. Archiv 8.3.1 (XI.1)
3 Vernehmungsprotokoll des königl. Landgerichts Kelheim vom 22. März 1839, gesandt an den Markt Abbach.
Archiv a.a.O.
4 Anzeige über die vom Marktsmagistrat Abbach zu erhebenden und an hier zu sendenden außerordentlichen Kriegsanlagen, verfasst am 16. Februar 1806. Archiv 8.1.2.b. (VI.1)
5 Schreiben des Marktes Abbach an die Königlich-Baierische Regierung des Regenkreises, Kammer des Inneren vom 9.Sept.1818. Archiv 8.4.3.a Forts. III.2
6 Notaten über die vom Königlichen Landgericht Kelheim an die Regierung des Regenkreises erlassene Darstellung, die Zuteilung der Gemeinde Schlossberg zur Gemeinde Abbach betreffend. 1818. Archiv a.a.O.
7 Abbacher Freiheitlibell 1335 Mai 21
8 Notaten S. 4. Archiv a.a.O
9.a.a.O.
10 Regesta 1803 S.5, Archiv 8.3.1
11 z.B. 1676 Archiv 8.4.1.V.1 Forts.2.
12 Contrakt aus dem Umrittsprotokoll Churfürstlich Löblichen Rentamts Straubing aus dem Jahr 1674
Archiv 8.4.1 V.1 Forts.2
13 Kammerrechnung 1688, S.26. Archiv 9.4.2 Forts.
14 Kamerrechnung 1671, S.34 v ´Auf Zöhrung´ Archiv9.4.3
15 Es ist interessant, wie sich der Familienname Perkhammer, später Berghammer aus Perkhmeister entwickelt
hat. Der Meister der Winzer führte später den Namen Ammer der Winzer. Mit einem Hammer hat der Name
keinen Zusammenhang; das h stammt von Perkh = Berg.
16 Kammerrechnung 1671, S. 20 v/21. Archiv 9.4.2 Forts. NB. Man beachte auch, dass in Oberndorf die Rechte
der Hofmark des Klosters Prüfening bestanden!
17 Siehe Grabmal auf dem Bergfriedhof.

Von |2023-12-03T18:50:24+01:003. Dezember 2023|Lesebuch|0 Kommentare

012: Zistererhaus – ein Schandfleck am Ortseingang? Abbachs Tore bis in das 19.Jahrhundert

Gewiss ist, dass das alte Haus im gegenwärtigen Zustand keinen einladenden Eindruck macht. Es wurde eben von der letzten Besitzerin Johanna Zisterer, die das Haus von ihrem 1878 geborenen Vater geerbt hatte, als 1915 geborene, 2007 verstorbene, sehr alte Dame im Outfit nicht mehr absonderlich verhätschelt und dem Zahn der Zeit überlassen.

Nach dem Tod von Frau Zisterer stand das Haus einige Monate leer und sollte dann durch die Kreissparkasse Kelheim versteigert werden.
Am 05.September 2007 wurde das Anwesen in der Kaiser-Heinrich-II-Straße 6 nach seiner Denkmaleigenschaft geprüft und als Denkmal erkannt. Es wurde anschließend in die Denkmalliste aufgenommen. Seit dieser Zeit gestaltet sich die Veräußerung wegen der zu erwartenden Baulast natürlich sehr schwierig. Mangels Erben gehört das Haus jetzt dem Freistaat Bayern und wird vom Finanzbauamt Würzburg verwaltet. Dieses hat mit Maßnahmen der Bausicherung das Aussehen dieses Hauses nicht gerade gesteigert.

Die Denkmalschutzbehörde stufte es jedenfalls als „Wohn- und Geschäftshaus, zweigeschossigen, verputzten Bruchsteinbau in Jurahaus-Bauweise mit flach geneigtem Satteldach, Ende 18.Jh.“1 ein.

Die Einwohner von Abbach nehmen natürlich Anstoß am gegenwärtigen Zustand und erhoffen sich eine baldige Veränderung zum Besseren durch einen Interessenten. Im Herbst 2008 scheiterte ein erster Versteigerungsversuch zum Aufgebotspreis von über 100.000.- EUR.

Ich als Archivar möchte durch einen Rückgriff auf die interessante Geschichte des Hauses und seine nahe Umgebung ein wenig Verständnis und Geduld bei den Mitbürgern wecken.

Nach Aktenlage war der Vorbesitzer der 1816 geborene Privatier Josef Gleißl. Nicht lange zuvor musste das Haus gebaut worden sein, weil es an der Stelle steht, wo bis kurz vor 1800 das Torhäusl zum „Regensburger“ oder „Unteren Tor“ stand. Dieses Tor existierte 1759 noch, wie ein amtlicher Prospekt von Abbach ausweist.2

1763 stürzte es ein und wurde dann vollends abgetragen.3
Aus den Kammerrechnungen des 17.Jh. fand ich heraus, dass im Torhäusl früher der Marktdiener wohnte, der aber 1679 ausquartiert wurde, weil man das Häusl als Wachstube brauchte und auch der Plasterzoll-Einnehmer dort seinen Platz beanspruchte.

 

28.12.2011

Das „Zistererhaus“ wurde nach einigen vergeblichen Versteigerungsversuchen von der Raiffeisenbank in Bad Abbach erworben. Eine Restmauer des Regensburger Tores z.T. aus Grünsandstein, z.T. aus Kalkstein wurde für die Erweiterung eines Parkplatzes der Bank sogleich abgerissen. Nun kann man aber die Rückseite des unter Denkmalschutz gestellten „Zistererhauses“ deutlich sehen.

Der im Bild festgehaltene Teil ist sicher ein Überbleibsel des uralten Torhäusls. Nach dem Abriss des Regensburger Tores 1763 wurde bald darauf das sog. „Zistererhaus“ errichtet, in das die abgebildete Wand des Torhäusels integriert wurde. Die Fenster wurden beim (Neu)bau oder Umbau zum Teil neu eingefügt. Sie hatten vorher runde Bögen. Außerdem wurde ein Balkon gegen Osten und ein Anbau für Aborte oben und im Parterre angefügt, was man an einem geraden Mauerriss an der Nordseite sehen kann.

012 Zistererhaus Kaiser Heinrich II Strasse 01

012 Zistererhaus Kaiser Heinrich II Strasse 02

Fotos: Dr. Kraus – 28.12.2011

Das „Regensburger“ oder „Untere Tor“, musste man über eine Zugbrücke mit einem Schlagbaum passieren. Unter der Brücke befand sich ein mächtiger „Wasserschlund“, der von der Donau her und aus dem Gemlinger Bach (Lugerbach) gspeist wurde. Um den Schlund und die Brücke in Ordnung zu halten, musste die Gemeinde nach Hochwassern, nach Eisstößen und ungewöhnlichen Wildwassern immer empfindlich viel Geld zur Instandsetzung ausgeben.
Nebenbei sei erwähnt, dass es noch vier weitere Tore in Abach gab:
Das Tor zum Churfürstlichen Schloss in der Nähe der heutigen Kapelle beim Pfaffenzeller Haus.

Das „Donautor“ auf dem Platz, wo heute das Kaiser Heinrich Denkmal steht. Es war mehr oder weniger nur ein eisernes Gittertor und man muss bedenken, dass die Donau bis an den Ortskern reichte, weil der Deich (Damm) erst um 1930 erbaut wurde.

Das Tor beim Wildbad, auch Oberes Tor genannt. Es stand am oberen Schlund, der Mündung des Peisinger Mühlbaches in die Donau, an der späteren Augsburger Straße. Über den Schlund führte eine Zugbrücke, die an einer Mauer links und rechts aufgehängt und vom Pflastezoll Einnehmer manipulierbar war.
Dann gab es noch das Tor bei der Vorderen Mühle (Heute Torhausplatz; Anwesen der Maria Fischer). Dieses musste man passieren, wenn man von Weichs, Saalhaupt oder Peising kam. Die einmündenden Wege darf man sich noch nicht als ausgebaute Straßen vorstellen. Diese Baumaßnahmen erfolgten erst im 19. und 20Jh.. Vor dem Tor hatten wir wieder eine Zugbrücke über einen Schlund. Der Schlagbaum war an einer Mauer rechts und links befestigt. 1679 wurde dort ein neues Wachthäusl aufgestellt.

Es gab das ganze Jahr über drei angestellte Torwarte in Abbach, die den Pflasterzoll einhoben. Über ihre Tätigkeit und Einnahmen sind sehr viele, säuberlich geführte Abrechnungslisten vorhanden. Die Gebühren waren nach Gespann, Fuhrwerk und Ladegut gestaffelt.

012 Zistererhaus Kaiser Heinrich II Strasse 03

.Die Ansichtskarte handelt von der Feier des 25jährigen Gründungsfests der „Schützengesellschaft Abbach“ am 11./12. Juni 1899

12.10.2012

Herr Breindl aus Sinzing teilte mir in einem Telephonat mit, dass er die Ladeneinrichtung der „Zistererhanni“ dem Finanzbauamt in Würzburg abgekauft habe. Diese sei nicht einfach nach Dünzling „verschwunden“.

 

25.01.2013

Dem Zistererhaus scheint nun das letzte Stündlein geschlagen zu haben. Die MZ vom 25.01.2013 ( S.48) berichtet, dass der Bad Abbacher Bauausschuss dem Abriss zugestimmt hat. Josef Hofmeister: „Es tut dem Ort gut, wenn wieder ein Schandfleck wegkommt.(…)“. Gemeinderat und Kulturausschussvorsitzender des Marktrates Hermann Seidl-Schulz, der der Promotor der Aufnahme des Zistererhauses in die Denkmalschutzliste war: „Die Raiffeisenbank habe eine solche wirtschaftliche Bedeutung in Bad Abbach, dass man sich dem Abbruch nicht entgegenstellen könne. (…)“. (a.a.O.).

14.05.2013

Die MZ titelt: „Der Bagger darf anrücken“. Auch das Landratsamt hat die Genehmigung zum Abriss erteilt. Am 16.05 ist das Zistererhaus dem Erdboden fast gleichgemacht. Was hat der „Denkmalschutz“ geschützt?

1 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege. Bescheid an den Markt Bad Abbach vom 06.11.2007
2 Nach einem Plan von 1759 existierte das Tor noch. Archiv von Bad Abbach XVIII.22.2
3 Cammer Rechnung 1763, S. 49

Von |2023-12-03T18:48:56+01:003. Dezember 2023|Lesebuch|0 Kommentare

013: Max Emmanuel (1679-1726), der „Blaue Kurfürst“ und Abbach im Spanischen Erbfolgekrieg (1701-1714)

Man schrieb das Jahr 1715. Bürger und Magistrat von Abach machten sich nach 14 Jahren Krieg zögerlich daran, am Heimatort Kriegswunden an Leib und Seele zu heilen und dem Gemeinwesen wieder Leben einzuhauchen.

Am wieder errichteten Rathaus im Markt (jetzt Gasthaus zur Post), wozu man sogar 40 Gulden von der Ehrwürdigen St. Christophorus- Stiftung zu leihen nehmen musste, wurde der letzte Schliff vollbracht. Mit dem Wiederaufbau, der letztendlich 236 Gulden verschlang, war auch erstmals von der Erlaubnis zum Steine brechen (vermutlich auf der Burg) die Rede. Bei der Brandschatzung am 20. September 1704 war sogar das Kreuz in der Ratsstuben verbrannt. Der Künstler in Kapfelberg war deswegen beauftragt worden, einen neuen Herrgott, drei Werkschuh lang, zu schnitzen, was 2 Gulden 15 Kreuzer kostete. Jetzt besaß man endlich auch wieder neue Haupt- und Nebenschlüssel und war somit Herr im eigenen Hause.. Letztendlich wurden noch die Fensterläden zur Hauptstraße blau gestrichen und mit dem Marktwappen geziert, die selben zur Donau hin wurden mit blau-weißen, „zwerch“ gesetzten Rauten versehen, denn die kaiserlich-habsburgische Prüfungszeit war Gott Lob zu Ende und die churfürstlich-bayerische Herrschaft zeigte wieder aufkeimendes Leben.

Jetzt musste man auch die Tore mit den Zugbrücken betretbar aufrichten, die Löcher auf den schmutzigen Schotterstraßen zufüllen und das Pflaster wenigstens vor den Toren ausbessern. Das waren ein paar Maßnahmen gegen die äußerlichen Spuren der vorausgegangen Verwüstung durch das österreichische Militär –

Aber wie stand es nach innen?
Es wurden 8 „Almosen Pixen“ neu angeschafft, 6 für die bürgerlichen Brauhäuser und 2 für die „Weiße Bier Wirtschaften“, zu den Stammtischen von Georg Luegmair, Johann Boehm, Johann Graff, Andreas Valter, Thomas Roithmayer, Conrad Ammertsmann, Simon Siebenbürger und Franz Rummelsberger. Jede Pixen bekam wieder ein Schildchen mit der Aufschrift „Für unsere Armen“.
Sogar an diese Behältnisse hatten sich die Besatzer oder Räuber aus Österreich und den assoziierten Nordländern gemacht und den Ärmsten der Armen die kargen Hungergroschen geraubt. Selbst vor der verschließbaren, kräftigen Armen-Pixen in der St. Christophorus Marktskapelle hatte das Gesindel keinen Respekt. Darum musste man auch diese neu beschaffen und diebstahlsicher anschrauben.1

Was war in der Zeit zuvor geschehen?
Mit dem Jahre 1701war für Abach wie für ganz Bayern das traurigste Kapitel seit dem 30jährigen Krieg angebrochen. Dieser lag erst ca.50 Jahre zurück, und schon sprachen wieder die Waffen.
Was hatte ein Mensch in Abach mit der Erbfolge in Spanien zu tun?, fragt man sich. Väter und Mütter wollten nicht schon wieder Krieg. Sie wollten mit ihren Kindern in Ruhe und Sicherheit leben.

Nun war mit dem Jahre 1714 der Schwindel endlich vorbei! 1705 war unser Heimatort zwar kampflos an die aufmarschierenden Österreicher und deren Verbündete übergeben worden, aber schon vorher und in der Folgezeit wurde er trotzdem öftere Male gebrandschatzt.
Für wen und warum? -.

Dem eitlen und ehrgeizigen Landesfürst Max Emmanuel, der sich 1683 bei der Belagerung Wiens durch die Türken wegen seiner angeblichen Tapferkeit mit Ruhm geschmückt und wegen seiner auffallenden blauen Kriegstracht der „Blaue Churfürst“ genannt wurde, stand der Sinn nach höheren Weihen.
Churfürst zu sein, genügte ihm nicht, er wäre gerne König oder Ähnliches gewesen. Er hatte 1685 zielgerichtet schon einmal die nicht gerade attraktive Kaisertochter aus Wien, Maria Antonia, geheiratet und hätte jetzt gerne Erbansprüche auf den Spanischen Thron gestellt. König Karl II. von Spanien hatte nämlich am 1. November 1700 das Zeitliche gesegnet.

Aber kam jetzt der Wittelsbacher Max Emmanuel wirklich zum Zuge? Leider nein, sondern der französische Erbe Philipp nahm das Land in Besitz. Das war für Kaiser Leopold der casus belli (Anlass für einen Krieg).
Dieser hatte einst Max Emmanuel wegen seiner früheren Loyalität zum Statthalter der Spanischen Niederlande ernannt. Als jedoch der Franzose Ludwig XIV., um die französische Position in Spanien zu festigen, auch die Spanischen Niederlande besetzte, schlug sich Max Emmanuel, um seinen Titel zu retten, 1701 auf die Seite Frankreichs. So wurde auch Bayern in den Krieg gegen Österreich und seine Verbündeten hineingezogen.

Ab dem Frühjahr 1703 bewegte sich die Habsburgische Kriegswalze über Bayern hinweg Richtung Frankreich. Unser Heimatort lag auf dem Weg. Unweigerlich galt – gewollt oder ungewollt – Österreich und seine Verbündeten, Preußen, England und Dänemark auf der einen, Frankreich mit Bayern auf der anderen Seite. Max Emmanuel jedoch hatte seine Landsleute verlassen, sich aus dem Staub gemacht und vergnügte sich in den Niederlanden. (Vgl. Hubensteiner, S. 190!)

Im Jahre 1703 hatten sich die Österreicher in Kelheim fest etabliert, die Orte im Umkreis mussten bluten und kuschen. Davon einige ausgewählte Begebenheiten:

Das Magazin in Statt am Hof sollte Proviant nach Burglengenfeld liefern. Auf Abach, das damals zum Regenkreis gehörte, trafen dieses Mal drei Fuhren Viktualien. Unter den hiesigen Einwohnern brodelte es! Der Magistrat und das Landgericht hätten ihnen dieses Jahr schon alles genommen, heißt es, und „wenn sie die Hand wieder und wieder umdrehten“, wäre nichts mehr vorhanden.2

Die durchmarschierenden Soldaten requirierten Unmengen von Brot und Bier. So kam es für die eingesessenen Bewohner zu Engpässen und Wucherpreisen. Statt des fülligeren Abacher Köpfls wurde die kleinere Mass zu 10 Kreuzern eingeführt. Der Eimer braunes Bier kostete jetzt 2 Gulden statt bisher 1 Gulden 30 Kreuzer. Die Teuerung betraf die einheimische Bevölkerung hart und nicht mehr umkehrbar, zumal die Bräuer dies förderten, weil es unter ihnen zu Preisabsprachen kam. Der Magistrat schritt zwar mit Strafen ein, was nur dazu führte, dass der übliche Zeiger auf der Gasse, der das Vorhandensein von Bier signalisierte, nicht mehr gesetzt, die Setzer(= Koster und Prüfer) übergangen und das begehrte Nass und Nahrungsmittel gleich in das Soldatenlager nach Kelheim verschoben wurde.3

Die durchmarschierende Soldadeska benahm sich undiszipliniert und schlug z.B. dem Großhirt zur Nacht die Fenster ein,4der Pfarrer Blasius Weidner wurde angetrieben, an Stelle der leeren Gemeindescheuern einen Schober Stroh nach Dietfurt zu liefern.5

In alle Himmelsrichtungen sandte die Gemeinde Kundschafter zu Pferde aus, um herauszubringen, wie sich „der Durchmarsch der Völker“ gestaltete und was für die Nacht wieder an Quartierlasten zu befürchten war.6Auch vom Militär wurden berittene Leute zu endlosen Kurierdiensten gezwungen, was sich bei Botenlöhnen und Zehrgeldern zu Lasten der Gemeinde niederschlug.7

Auch wurden Bürgersöhne wider Willen zum Militär rekrutiert, was dazu führte, dass man die eigenen Söhne versteckte und einen Abhängigen als Ersatz anbot.8 Wurde ein Geflüchteter hernach von herumstreifenden Soldaten aufgegriffen, wurde er exekutiert oder gelegentlich gegen ein hohes Lösegeld wieder freigelassen. Die Beträge waren sehr hoch, z.B. im Falle Sebastian Poschenrieders aus Alling 200 Gulden. Diese hohe Summe musste sogar beim Kloster Kartaus Prüll aufgenommen und mit Raten zu 20 Gulden zurückbezahlt werden (Lydia Heinl. Regensburg, Brief vom 25.10.2008)

Sehr viele Abbacher Bürger hätten sukzessive nach Ingolstadt zu fünfwöchiger Fortifikationsarbeit einrücken müssen. Die Gemeinde hat sich in diesem Jahr aber mit Geld von dieser Verpflichtung losgekauft.
Nach Straubing mussten wiederholt Fouragegelder für Offiziere, Mannschaften und Pferde entrichtet werden, wobei der Ort ohnehin den ganzen Krieg hindurch zur Fastenzeit und an Pfingsten je 154 Gulden 39 Kreuzer 6 Heller als außerordentliche Kriegssteuer aufbringen musste.9 Die üblichen Steuern für die Bauern wurden mehr als um 200% erhöht.

Im Jahre 1704 wurde der Druck noch stärker. Fremde Truppen drängten aus allen Richtungen heran. Um die Gefahren rechtzeitig zu erkennen, schickte man Kuriere nach Languaid, Rohr, Dünzling, Schierling Neustadt und Biburg aus. Überall traf man herumstreunende Husaren an.10

Das kaiserliche Oberkommissariat in Regensburg forderte wieder und wieder eine Kontribution.11 Verlief die Forderung ergebnislos, folgte die Brandschatzung. Haufenweise waren zu den Kaiserlichen in Kelheim Ochsen und andere Rinder abzuliefern12, nur die abgezogene Haut wurde den Bauern jeweils wieder zurückgegeben. Frauen wurden nach Kelheim gekarrt, um auf Kosten der Gemeinde Hosen und Uniformen zu schneidern, rotwollene Strümpfe zu stricken, Schuhe zu fertigen, Hüte und Halstücher zu erstellen, Monturröcke zu nähen. Das Tuch hierfür war von der Gemeinde zu beschaffen. Auch Degen mussten bereitgestellt werden.

In diesem Jahr marschierte unter anderen das Schellenbergische Regiment mit 140 Mann durch Abbach nach Kelheim. Es war jeweils Brot und Bier zu reichen.
Straßen, Tore und Brücken setzten teils die Feinde, teils die einheimische Bevölkerung in unbrauchbaren Zustand, man richtete zusätzliche Schrankbäume und Spanische Reiter auf, wobei man 20 Tage verbrachte.13

Zunächst berichtete ich über Ereignisse in Abach bis zum 13.August 1704, bis zur Niederlage bei Blindheim, nahe Höchstädt. Für die Bayern und die Franzosen war die Schlacht verloren, die ganze bayerische Heimat musste sich Kaiser Leopold, ab 5. Mai 1705 seinem Nachfolger Josef I., beugen.

1705
Was in diesem Jahr unter der Ägide Josef I. folgte, bedeutete Untergang wie bei einem Tsunami: Krankeit, Hunger und massenhafter Tod unter der Zivilbevölkerung, Zwangsrekrutierungen für das kaiserliche Heer, das demnächst gegen Italien in den Krieg ziehen wollte. Die wehrfähigen jungen Männer verbargen sich in den Wäldern und allen möglichen Verstecken. Um über den Winter für Habsburg-Österreich Kriegskosten zu sparen, wurden seine Truppen nach Bayern geworfen, wo sie sich durchfressen sollten.

In vielen Teilen Bayerns erhob sich das verzweifelte Volk. Willfährige Beamte wurden vertrieben oder massakriert. In der Cammerrechnung dieses Jahres wird uns S.28 ein solcher Fall berichtet:
„Der verwittibten Jägerin von Gebelkofen Catharina Wibmerin, dessen Ehewirt, so dann in den vorbeigegangenen Kriegsläuften durch die churbayerische Soldadeska erschossen worden ist, hat derselben auf gnädiges Anbefehlen einer Kaiserlich hochlöblichen Hofkammer in München an statt dessen sonst zu beziehen gehabten Quartiers ein Beitrag zu monatlich 15 Kreuzer verreicht werden müssen, welche sie dann auch 6 Monate, nämlich Juli bis Dezember laut Schein 21 empfangen hat. 1 Gulden 30 Kreuzer“14

Ebenfalls hier am Ort registrieren wir Weigerung und Aufbegehren gegen die Unterdrücker und deren Unterstützer auf vielfältigste Weise:

Der Bäcker Thomas Dollinger weigerte sich, dem über Nacht verbliebenen königlich- preußischen Regimentsstab des „General-Feldmarschall Graf Kaunitischen Regiments zu Fuß“ bei seinem Abzug einen Vorspannwagen zu überlassen, sondern versteckte diesen im Stroh. Der Amtskammerer Melchior Vorster warf ihm vor, ihn in Gefahr gebracht zu haben.15

Der Bierbräu Franz Rummelsberger attackiert den Amtskammerer wegen der Einquartierung des Herrn Wachtmeisters des „Oberländischen Bartlischen Curassier Regiments“. Aus Zorn nimmt er den Hut nicht ab, wozu er aber gezwungen wird.16

Der Bürger und Metzger Urban Roithmayer weigerte sich, 140 Mann böhmische Landrekruten des „General-Feldmarschall Graf Pagnischen Regiments zu Fuß“ unter dem Kommando eines Herrn Hauptmann zu je 20 Mann auf die Wirte aufzuteilen. Er beschimpfte Kammerer und Rat und drohte, ihnen den Befehlszettel auf den Buckel zu werfen und in Zukunft einen solchen gleich zu zerreissen.17

Wieder der Bäcker Thomas Dollinger weigert sich, drei Mann des löblichen „Fürstlichen Hohenzollerischen Curassier Regiments“ unter dem Kommando eines Herrn Wachtmeisters aufzunehmen. Die übrige Mannschaft sollte wieder auf die Wirtshäuser aufgeteilt werden.18

Der Einquartierungen überdrüssig begab sich eine Abordnung aus Amtskammerer Melchior Vorster, Gemeinderedner Andreas Valter und dem kaiserlichen Herrn Gerichtsschreiber nach Donaustauf zu den dort anwesenden Deputierten der Kaiserlichen Begleitkommission der böhmischen Landrekruten des „Graf Hermbsteinischen Regiments zu Fuß“, um wegen Armut zu verhindern , dass diese in Abach Quartier nähmen. Es handelte sich um 630 Mann.

Gegen Ende des Jahres 1705 finden wir in der Cammerrechnung19 den Eintrag: „Der Metzger Mathias Kraus hat am vergangenen 12. Dezember mit den Parteiungen, die er bei sich führte und kommandierte, die Stadt Kelheim ohne Widerstand übernommen. Nun verlangte er vom hiesigen kaiserlichen Pfleggericht und dem Markt, dass unverzüglich alle wehrhaften Männer von Abbach nach Kelheim abgeschickt würden. Man hat dem aber nicht entsprochen, weil angedroht wurde, dass man den Markt niederbrennen werde.
Da schickte man den Gerichtschreiber und den Inneren Rat und Bräuer Simon Siebenbürger nach Neustadt, wo sich der Pfleger selbst aufhielt. Die Emissäre kamen mit ihrem Wagen in Saal an und merkten, dass Gefahr in Verzug lag und dass man sich der Post bedienen musste, was natürlich Kosten verursachte (3 Gulden 37 Kreuzer).

Thomas Dollinger, Äußerer Rat, Thomas Dissinger und Andreas Valter, beide Gemeinderedner und Bürger von hier, fuhren dann aber zu Krauß nach Kelheim. Sie sagten Kraus, dass die Bürger, die aufgefordert worden waren, nicht kommen könnten, weil ihnen angedroht worden wäre, dass man dann den Markt abbrennen würde, was er ja selbst auch nicht wolle ( 1 Gulden 15 Kreuzer für Verpflegung).“

Wie bekannt ist, wurde Kelheim von den Österreichern wieder zurückerobert, und Mathias Kraus 3 Tage später, am 24.Dezember, trotz des Versprechens des freien Abzugs gefangen auf einem Schinderkarren zur Aburteilung nach Ingolstadt gebracht, wo er, am 20.Dezember in München bereits vorverurteilt, das Todesurteil erhielt.

1706
Mathias Krauß wurde am Mittwoch, 17. März, Vormittag 9 Uhr durch das Schwert hingerichtet, gevierteilt und die Teile an Ketten angehängt in vier Stadtteilen auf Pfähle gesteckt und so belassen.20

In einem späteren Aufsatz will ich Mathias Krauß, den ich zu meiner Familie im 18. Jh. zählen darf, ein würdiges Denkmal setzen.

Bei den Kämpfen um die Rückeroberung Kelheims mussten offenbar viele Patrioten aus der Umgebung Abbachs das Leben lassen . Aus zwei Einträgen vom 18. Dezember 1705 in der Sterbematrikel von Poikam lesen wir:
„Dionysius Mayr, Bauer, bei der Besatzung Kelheims flüchtig, wurde außerhalb der Stadt von einem Kaiserlichen Soldaten aufgegriffen und elend zugerichtet. Er ruhe in Frieden.“ Oder: „Johannes Prewitzer, Kelheimer Bürger, in den Fluten der Altmühl treibend, wurde schließlich hier am Donauufer angeschwemmt, geborgen und begraben.“21

Im Jahre 1706, mitten im Bayerischen Aufstand, können wir das exzessive Verhalten der ungezügelten Besatzer durch sehr dichte Aufzeichnungen in der Kammerrechnung nachempfinden:

Der Gerichtsbote Georg Bauer wird mit einem Schreiben an den „ Herrn Kaiserlichen General Feld Kriegkommissar von Bitterkraut“ nach Mainburg geschickt, um von den Exzessen einiger Dragoner zu berichten.22

Nur zur Verköstigung der laufend ankommenden Besatzer fielen erhebliche Lasten für die Einwohner und Zahlungen durch die Gemeindekasse an:

Andre Schels und Hans Aumer müssen wegen Ankunft der Königlich Preußischen Truppen in Sinzing, Lohstatt, Kapfelberg, Winzer und Saal Fourage holen, weil der Ort nichts mehr hergab (S.20, 20v).
Es mussten Winter Portionsgelder bezahlt werden . An die Kaiserliche Regierung in Straubing musste jeweils Vollzugsbericht erfolgen. (S.21)
Das Starnbergische Regiment zu Fuß erhielt 800 Gulden Portionsgelder. Das Geld war zur Regierung in Straubing zu bringen.(S. 21 v)
Das kaiserliche Administrations Amt in München forderte im Mai 480 Gulden 10 Kreuzer Winterportionsgeld; das Kriegskommissariat in Straubing erhöhte aber auf 520 Gulden 40 Kreuzer (S.22v).Die Gemeinde konnte diese Summe nicht gleich zahlen, weswegen immer wieder eine Abordnung beim Landsteueramt in Straubing erscheinen musste. Es fielen immer Reit- und Zehrgelder an (S: 29 v). Aber man brachte es schließlich so weit, dass man 176 Gulden 36 Kreuzer 3 ½ Heller in Ansatz bringen konnte, die für Verpflegungsgelder bereits ausgegeben worden waren. Man bat alle Bürger schließlich noch einmal zur Kasse und bis Ende Juli war man dann mit der Bezahlung fertig.(S.31 v, 32)
Am 26.März ist der Herr Hauptmann des löblichen Vaubonischen Dragoner Regiments über Nacht angekommen. Er hatte 7 Bedienstete und 6 Pferde bei sich. Die waren beim Stiftsbräu Hans Roythmeier unterzubringen. Dann war auch für einen kurpfälzischen Leutnant und einen Korporal mit 10 Mann Begleitung von ihm für Übernachtung und Zehrung zu sorgen.(S.24v)
Der Bierbräu Johann Conrad Ammertsmann hatte über Nacht einen Herrn Leutnant und Regimentquartiermeister von dem Crausfeldschen Kürassier Regiment unterzubringen und zu verköstigen (S.25)
Obiger musste zur Mittagszeit einen Leutnant mit zwei Reitern von dem Obrist Birthlschen Kürassier Regiment mit zwei beladenen Wägen voller Gewehren verpflegen (S.25)
Dann mussten an die gnädigste Herrschaft in Affecking Portionsgelder gebracht werden.(S.25)
Andreas Valter , Bürger und Gastgeber musste einen Leutnant des Obrist Bärtlschen Kürassier Regiments mit einem Korporal und 10 Kriegern samt 2 Knechten , die Munition in Regensburg abholen mussten, einquartieren und verpflegen. (S.25 v)
Der genannte Johann Conrad Ammertsmann musste auch über Nacht einen Leutnant und Korporal mit 10 Kürassier Reitern und zwei Knechten unterbringen, die mit zwei beladenen Munitonswägen dastanden.(S.25 v)
Beim oftmals genannten Andre Valter war über die Nacht vom Bartlischen Kürassier Regiment ein Trompeter mit 4 Pferden einlogiert (S.26)
Schließlich schickte man Balthasar Fuchs und den Gemeinderedner Andre Valter nach Donaustauf, denn es hätten 106 Remonda Pferde des Herrn Hauptmann Freiherrn von Wagsick des Kaiserlichen Vaubonischen Dragoner Regiments untergebracht werden sollen, wobei aber für diese in Abach überhaupt keine Fourage mehr vorhanden war. – Das Ergebnis war, dass „nur“ 40 Pferde untergebracht werden mussten. (S.26 v)
Am 10.Mai mussten wieder Melchior Vorster mit dem Cammerer und Marktschreiber bei dem hochlöblichen Kaiserlichen Commissariats Amt in Straubing wegen der Abrechnung der Winter Portionsgelder erscheinen. Für 5 Tage ausgelegte Zehrung mussten 14 Gulden 40 Kreuzer, zuzüglich für Futter und Stallmiete 4 Gulden 50 Kreuzer, zusammen 19 Gulden 30 Kreuzer berappt werden (S.26 v, 27)

Mit dieser Zahlung kam man wegen der Pfingstferien in Verzug, darum mussten die bürgerlichen Obrigkeiten und kaiserlichen Beamten von hier nach Pfatter zur Vernehmung. (S.27 v)
Wegen der Abrechnung der Portionsgelder musste der Marktschreiber am 28. Juli noch einmal nach Straubing zum Kaiserlichen Commissariats Amt. Da wurde er 3 Tage festgehalten (S.27 v, 28)
Am 26. August hätte ein Churmärisches Dragoner Regiment hier kampieren sollen. Man hat es aber auf dem Wasser weitergeführt. Darum musste sich der Cammerer Gregor Auer mit dem Marktschreiber und Gemeinderedner Thomas Dissinger Nachts zum Pfleg- und Kastengericht Kelheim aufmachen und die glatte und raue Fourage bezahlen, insbesondere Fleisch und Brot. (S.28)
Andre Valther, Bürger und Gastgeber, musste einen reformierten Herrn Leutnant von einem Königlich Dänischen Regiment zu Fuß einquartieren und verpflegen. (S.28 , 28 v)
Der Gastgeber Thomas Roithmayer musste einen Churpfälzischen Leutnant mit 12 Soldaten, unter denen sich 6 Restanten befanden, einquartieren und verköstigen (S.28 v)
Der selbe Andre Valther musste sich zu Herrn Rittmeister Ecinahsi nach Friesheim aufmachen, wo 117 Rekruten des löblichen Preynerischen Kürassier Regiments ankamen, damit nicht die ganze Mannschaft über Nacht einquartiert werden musste (S.28 v, 29)
Einem Herrn Hauptmann des löblichen Kaiserlichen General Vaubonischen Dragoner Regiments, Herrn von Walspeck der am 26 März mit etlichen Offizieren und Berittener Mannschaft, 61 Männer und 19 Pferde, hier war, hat man auch beim Abmarsch Portionsgelder zahlen müssen,
30 Gulden 3 Kreuzer 3 ½ Heller. (S.32)
Dann war wieder ein Herr Leutnant von 1. Mai bis Ende Juli da, für den nur für die Pferde 7 Gulden 30 Kreuzer Portionsgelder zu zahlen waren (S.32)
Dann mussten für einen Herrn Hauptmann, der am 27. Mai mit 40 Remonda Pferden und 30 Mann da war, Portionsgelder bezahlt werden (S: 32 v)
Am 3. Oktober hat ein Herr Hauptmann des löblichen Baron de Arnantischen Regiments zu Fuß über Nacht einquartiert werden müssen; er hatte 3 Pferde, einen Schreiber und zwei Fouriere dabei. Die kosteten wieder 4 Gulden. (S.33)
Einer der Fouriere, ein Herr Fähnrich, hatte zwei Knechte dabei und drei Pferde. Sie bekamen auch 2 Gulden (S.33 v)
Am 16.Oktober war ein Herr Hauptmann, Herr von Erldeck etc. des löblichen General Feldwachtmeisters des Graf Königbruckischen Regiments zu Fuß mit 166 Mann und 5 Pferden hier. Die Portionsgelder betrugen 27 Gulden (S.33)

An dieser Stelle wurden die Portionsgelder des vergangenen Jahres zusammengezählt, wobei die Summe von 397 Gulden 53 Kreuzer 3 ½ Heller herauskam (S. 33 v)

Und so ging es weiter:
Der Herr Hauptmann de Baßerelle aus dem Graf Guido Starnbergischen Regiment zu Fuß bekam 3 Gulden 13 Kreuzer Portionsgelder (S.35)
Herr Johann Antonj, Küffner, Bürger und Zuckerbäcker aus Regensburg , schickte eine Rechnung für Gewürze und anderes, das am 12. März von zwei Leuten des Königlich Preußischen General- und Regimentsstabes abgeholt worden war,8 Gulden 9 Kreuzer (S: 35)
Dann wurde auch der Frau Maria Katharina Fiedler wegen Lieferung von 49 ½ Köpfel Nekarwein, jedes zu 22 Kreuzer, 18 Gulden 9 Kreuzer bezahlt (S.35 v)
Der Herr Amtskammerer Georg Auer musste aus Regensburg um 11 Gulden 12 Kreuzer besondere Viktualien herbeischaffen. Frau Margarethe Ybl musste man eigens dafür in die Stadt schicken, wofür sie 15 Kreuzer bekam (S.35 v)
Dem Bauer Georg Völkl aus Poign musste man bei Ankunft der Königlich Preußischen Truppen 14 Mäzen Haber abkaufen, weil nichts mehr da war, 3 Gulden 30 Kreuzer. Dem Herrn Begleitungskommissar der Königlich Preußischen Truppen , Herrn Franz Regner , mussten obendrein 11 Gulden herausgerückt werden. ( S.36)
Den Metzgern Benedikt Littich und Urban Roithmeier musste für Kalbleisch, Rindfleisch und Schweinefleisch 3 Gulden 34 Kreuzer und 6 Gulden 13 Kreuzer bezahlt werden. (S.36, 36 v)
Dem Fischer Georg Aumer mussten für abgegebenen Fisch 3 Gulden 38 Kreuzer 3 ½ Heller bezahlt werden ( S.36 v)
Dann mussten dem Metzger Urban Roitheier wegen täglicher Abgabe von 6 Pfund Rind- und Bratenfleisch für vier erkrankte Soldaten des löblichen Baron de Arnantischen Regiments zu Fuß, die auf Befehl des Kaiserlichen General Feld Kriegskommissars zu Straubing, Herrn von Bitterkraut, hier im Wildbad weilten und vom 12. September 33 Tage lang hier blieben, 13 Gulden 12 Kreuzer (S.36 v, 37) erstattet werden.
Der Bürger und Bäcker Thomas Dollinger musste für die 4 erkrankten Soldaten das Semmelbrot liefern. Das machte 3 Gulden 18 Kreuzer (S.37)
Der Bierbräu Johann Conrad Ammertsmann musste für geliefertes Bier für diese kranken Soldaten 6 Gulden 32 Kreuzer erhalten (37, 37 v)
Am 16. August war für das fürstlich Hohenzollerische Kürassierregiment, das man hier nicht kampieren ließ, auf dem Wasser das Abbacher Kontingent von 6 Gulden 20 Kreuzer nach Ungarn zu zahlen (S.37 v)
Vom Hochfreiherrlichen Pfleger von hier musste bei der Ankunft der Remonda Pferde des löblichen Vaubonischen Dragoner Regiments ein alhiesig katsenmäßiges Schaff Haber gekauft werden. Die mussten an die immer wieder ankommenden Offiziere herausgegeben werden. Das machte 10 Gulden.(S.38)
Am 27.August sollte das Churmährische Graf Schönbornische Dragoner Regiment hier eintreffen und kampieren. Darum hat man von dem Bäcker Thomas Dollinger und dem Metzger Isak Bauer aus der Stadt Regensburg um 24 Gulden weißes und schwarzes Brot herausbringen lassen. Dann kam aber das Regiment nicht, und wegen der Hitze verschimmelte das Brot. Man hat das schwarze Brot dann hier verkauft, aber man hatte doch einen Schaden von 3 Gulden 50 Kreuzer, (S.38, 38 v).
Wegen des obigen Nachtquartiers hatte sich der Hochfreiherrliche Herr Pfleger von Abach und Neustadt auf der Straße von Neustadt nach Vohburg begeben zu dem dort anwesenden Herrn Obristen. Da musste der Markt für Reitgeld 2 Gulden bezahlen. (S: 38 v, 39)
Der verwitweten Jägerin Katharina Wibmerin musste man schließlich für das ganze Jahr Mietbeitrag zahlen. Das machte 3 Gulden. (S.39)
Für im Armenhaus untergebrachte kranke Soldaten musste der Hafner und Bürger Caspar Thalhammer Hafengeschirr liefern. Das machte 20 Kreuzer. (S.40)

1707 und Folgejahre
Nach dem obigen Muster und nach dem Motto „einem Nackten in die Tasche greifen wollen“, wurde in den kommenden Jahren weiterverfahren.
Allein für das Jahr 1708 waren von der Gemeinde an Portionsgelder für die Besatzungstruppen 927 Gulden 25 Kreuzer aufzubringen. Dabei ist noch unberücksichtigt, was aus den einzelnen Haushaltungen herausgepresst wurde. Zum Vergleich sei hinzugefügt, dass man das ganze Jahr für Bauunterhaltskosten nur 7 Gulden 21 Kreuzer ausgeben konnte. Im Jahre 1709 waren es dann immerhin schon 23 Gulden 39 Kreuzer 3 ½ Heller.

Es waren permanent Boten zum Kaiserlichen Oberfeld-Kriegskommissasr, Herrn von Bitterfeld, nach Straubing, wegen der Abgabenpflicht für die königlich dänischen Truppen unterwegs, weil immer Zahlungs- Rückstände und Ausstände bestanden. Sie fanden aber keine Gnade oder Nachsicht.

1710
In diesem Jahr melden die 8 Bräuer und Weißbier Wirtschaften sogar den Biernotstand an.(S.7 v)
Die Bäcker Melchior Vorster, Thomas Dollinger, Jakob Reißinger und Martin Hillermaier können nicht mehr ausreichend Brot liefern.
Die allgemeinen Kriegskosten bleiben erhalten ( nach Straubing waren in drei Zahlungsterminen je 270 Gulden abzuliefern), die speziellen Einquartierungskosten gehen zurück. Für die Erhaltung der gemeindlichen Bauten können in diesem Jahr wieder nur 16 Gulden 13 Kreuzer 3 ½ Heller ausgegeben werden.

1711
Nach gemeldeter Weise waren dreimal im Jahr Servicegelder in Höhe von 270 Gulden in Straubing abzuliefern. Die speziellen Quartierkosten steigen wieder.
Am 25.1 und am 15.2. sind an den General Stabs Quartiermeister Wilhelm Räbel 36 Gulden 47 Kreuzer 5 ¼ Heller und 16 Gulden 42 Kreuzer ¾ Heller abzuführen.

Auch für den Stab seiner Hochfürstlichen Durchlaucht Prinz de Eugenio (Prinz Eugen) musste Thomas Dissinger , Bürger und Schneider, Quartiergelder zum Landrichter von Abbach z.Zt. in Neustadt bringen.
Franziskus Nahguardi, Rittmeister des löblichen Graf Esterhasi`schen Kürassier Regiments musste man zwei Nächte lang Quartier gewähren. Das Geld dafür musste der Bote Georg Bauer, Bürger und Kaufmann, nach Straubing bringen.
Quartierkosten für das löbliche Kaiserliche Legottische Husarenregiment musste man nach Neustadt abliefern.

Der Bürger und Böck Johann Dollinger erfuhr, dass sein Pferd in Tirol erschossen worden ist und verlangt von der Regierung in Straubing 45 Gulden Schadenersatz. (Siehe auch 1712 S.30 v!) Einem anderen wurde der Hund erschossen.
Am 4. Februar musste der Gastgeber Andreas Valther 6 Soldaten des löblichen Graf Kuttensteinerischen Regiments zu Fuß Quartier geben und der Bräu Balthasar Fischer einem Leutnant des Graf Legottischen Husaren Regiments.
Ein anderes Mal Johann Graf dem Obristen Lindtl mit den bei sich gehabten Fourieren und zwei Gemeinen.
Der Administrations Kanzlei in München war von einer geschuldeten Steuer in Höhe von 266 Gulden ein Teil in Höhe von 20 Gulden zu bringen. Man hatte wegen eines Großschadens, der durch den Eisstoß entstand, ein Einsehen.

Wege und Brücken waren völlig ruiniert, die Schlünde beim Armenhaus (= Einfluss des Gemlinger Baches in die Donau) und an der Straße nach Saalhaupt (Einfluss des Mühlbaches) waren verstopft. In einer Bürgeraktion wurde der Schaden behoben. In diesem Jahr wurden an Baukosten 7 Gulden 47 Kreuzer 3 ½ Heller ausgegeben.

Trotz der großen Not in diesen Zeiten fand die jährlich Fronleichnamsprozession statt. 1713 begleiteten den Zug Geiger aus Regensburg. Die Markttore verlangten den Einsatz der Schmiede, weil man den Pflasterzoll wieder einheben wollte. Die Pflasterzollzeichen wurden jetzt nicht mehr aus Blech, sonder aus Blei gefertigt.

Mit dem Frieden von Rastatt 1714 einigten sich die Verursacher des Krieges. Der Franzose Philipp blieb König in Spanien. Max Emmanuel kehrte 1715 aus den Niederlanden nach Bayern zurück. Er war um nichts gescheiter geworden, nur begehrte er jetzt die Königskrone nicht mehr für sich, sondern für seinen Sohn. Allein die französischen Komödianten kosteten unter ihm jährlich 20 000 Gulden, für zwei Festopern gab er ungefähr 200 000 Gulden aus. Aufs Bauen in München verschwendete der Kurfürst in zehn Jahren fast 8 Millionen Gulden.23

Es grenzt an ein Wunder, wie aus der Asche von Abbach wieder ein funktionierendes Gemeinwesen erstehen konnte!

Quelle
Cammer Rechnungen des Kaiserlichen Marktes Abach 1703 – 1716

Literatur
Schmid, Peter. „Lieber bayerisch sterben, als in des Kaisers Unfug verderben!“ 1705 – Bayern im Aufruhr. Kelly – Druck Abensberg, Abensberg 2005
Hubensteiner, Benno. Bayerische Geschichte. München 1980
Ettelt, Rudibert. Geschichte der Stadt Kelheim, Kelheim 1983

 

1 Cammerrechung. 1710, S. 7 v, 1713, S.24 und 27 v, 1714, S. 21 ½, 30 v, 1715, S. 27-28. Archiv 9.5.1
3 A.a.O. S. 8-9
2 Cammerrechnung 1703. S. 7 v. Archiv 9.5.1
3 A.a.O. S. 8-9
4 A.a.O. S. 22
5 A.a.O. S. 24 v
6 A.a.O.
7 A.a.O .S. 18 –21 v
8 A.a.O.S. 8
9 A.a.O. S. 10 und 13
10 Cammerechnung 1704 S. 27
11 A.a.O. S.31
12 A.a.O. S.36
13 A.a.O. S. 33,39
14 Cammerrechnung 1705, S. 28 Archiv 9.5.1
15 a.a.O. S. 8 v
16 a.a.O. S. 10 v
17 a.a.O .S. 10v,11
18 a.a.O. S. 12
19 a.a.O. S. 23v – 24 v. Archiv 9.5.1
20 Vgl. Rieger, Georg. Geschichte der Stadt Kelheim, Kelheim 1926, S.79-82
21 Matr. Poikam Bd.1 F 7 S.4, Seitenvermerk „Belagerung Kelheims“
22 Cammerrechnung 1706, S. 20. Archiv 9.5.1
23 Vgl. Hubensteiner S. 192 f

Von |2023-12-03T18:45:19+01:003. Dezember 2023|Lesebuch|0 Kommentare

014: Carl Albrecht zettelt einen Krieg um die österreichischen Erblande an (1740 – 1745) – Eine neuerliche Abbacher Leidensgeschichte

Es wurde unter Max Emmanuel schon erwähnt, dass es den bayerischen Churfürsten des 18.Jahrhunderts ein ständiges Anliegen war, ihre Hausmacht zu erweitern. Insbesondere aber trieb sie ihr Ehrgeiz, König oder gar Kaiser zu werden, zu immer neuen Unternehmungen.

Als Karl II in Spanien starb, wollte der Wittelsbacher Max Emmanuel König von Spanien werden. Aber dem Verlangen war kein Erfolg beschert.

Als 1740 in Österreich Kaiser Karl VI. ohne einen männlichen Nachfolger verblich, wollte Max Emmanuels Sohn Carl Albrecht gar Kaiser werden. Die Tochter Karls, Maria Theresia, betrete den Thron nicht legitimer Weise, da es einen schriftlichen Vorbehalt gegen eine weibliche Nachfolge aus dem 16.Jh. gebe. Schnell bildete sich gegen Österreich eine Allianz aus Bayern, Frankreich, Spanien und Preußen. Oberösterreich war im Handstreich genommen, auch Prag war schnell unter der Herrschaft des Bayern. Carl Albrecht wurde 1742 Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Das ehrgeizige Ziel der Wittelsbacher war offenbar erreicht.

Aber da fiel Preußen wegen seiner Ansprüche auf Schlesien unversehens von der Allianz ab und verband sich mit Maria Theresia, was für den Preußen vorteilhafter zu sein schien.

Das Kriegsglück wandte sich schnell und München wurde wieder von den Österreichern eingenommen. Es wurden die selben Gräueltaten verübt wie im 30jährigen Krieg und im Spanischen Erbfolgekrieg.

Für Friedrich den Großen schien es aber für seine Ansprüche auf Schlesien mit Maria Theresia nicht so gut zu laufen, und so trennte er sich wieder von ihr.

Das war Carl Albrechts Glück, und er konnte am 23.10.1744 wieder in München einziehen.

Das Glück währte aber nicht lange, denn am 20.04.1745 starb er schon.

Sein Sohn und Nachfolger Max III. Josef konnte dem erneuten Ansturm Österreichs nichts entgegensetzen und er wurde am 28.April 1745 zum Sonderfrieden von Füssen gezwungen.

Der Traum der Wittelsbacher war vorläufig ausgeträumt. Sie verzichteten auf die ehemalige Bayerische Ostmark für immer.

Doch die Zeche hatte wieder einmal der kleine Mann bezahlt.
Wie das für Abbach aussah, berichtete uns der damalige Marktschreiber Johann Felix Schedl in den Cammer Rechnungen des Chrufürstlichen PannMarktes Abach der Jahre 1743 – 1746.

Ende der 1730er Jahre hatte man froh berichtet, dass man nun daran gehen wolle, das vom 15jährigen Spanischen Erbfolge Krieg (1701-1714) verunstaltete Erscheinungsbild der Marktes aufzupolieren, da traf die Botschaft von einer neuen Feindseligkeit den Ort wie ein Blitz aus heiterem Himmel.

Wie man vermuten kann, ging es gleich von Anfang an an das Eingemachte, das kaum vorhandene Geld. Grundlegend für die Staatskasse wurde nun gleich wieder eine allgemeine „Extra Kriegssteuer“ eingeführt, für die vom Markt zweimal im Jahr 81 Gulden 21 Kreuzer 5 ¾ Heller abzuführen waren. Das war eine stolze Summe, wenn man sie zu den Arbeitslöhnen der folgenden fünf Jahre in Beziehung setzt.
Ein Handwerksmeister verdiente am Tag 21 Kreuzer, ein gewöhnlicher Handwerker 20 Kreuzer, ein Tagwerker 12 Kreuzer.

Nach den Extraabrechnungen der Kriegs- und Quartierlasten durch den Cammerer ( Bürger -meister)der Jahre 1743 und 1747 Johann Stephan Frankl, die der normalen Jahresrechnung jeweils beigebunden ist, kostete dieser Krieg die Gemeinde 3.841 Gulden 40 Kreuzer, die für Quartier, Kost, Fourage für Mensch und Pferd, Vorspannpferde und –wägen, Kuriere zu den Regierungsstädten München und Straubing mit Bittschreiben und Widersprüchen und in vielfältigen anderen Verwicklungen bei schnell wechselndem Kriegsglück einmal in Freundes- und dann in Feindeskasse zu zahlen waren.

Die fortwährende Abzocke führte innerhalb des Gemeinwesens zu allerlei Turbulenzen. In den Jahren 1745 und 46 fand sich kein Mensch bereit, das Amt des Bürgermeisters und die damit verbundene Verantwortung zu übernehmen, was mir seit 1639 noch nicht begegnet ist. Der Bürgermeister haftete ja mit seinem eigenen Besitz und Leben für die Existenz seiner Gemeinde, und diese Last wollte keiner tragen.

Auf dem Deckblatt der Cammer Rechnungen der Jahre 1745 und 1746 fand sich dem entsprechend jeweils der Vermerk: „In Ermangelung eines Amts Cammerers wurde die Kammerrechnung des Churfürstlichen Panmarkts Abach durch den Marktschreiber Johannem Felicem Schedel geführet.“ Die Bezeichnung „Panmarkt“ wies darauf hin, dass es sich um den Sitz eines Hochgerichts handelte, bei dessen Entscheidungen der Cammerer ein bedeutendes Mitspracherecht und eine schwere Mitverantwortung trug.

Im Jahre 1742 wird vermerkt: „Zumalen bei den heurigen beständigen Kriegs Troublen, durch das beständige Hin- und Wiederflüchten der gemeinen Marktskasse, die durch Ab- und Aufladen solcher Gestalten ruiniert worden, dass nit nur die Einfassung gänzlich herabgefallen, sondern auch das Schloss und übrige Eisenwerk allerdings verrostet, also hat man solche von dem Schreiner Josefen Koch ganz neu wiederumben einfassen und auszieren, mithin demselben vor diese seine Arbeit bezahlen müssen 2 Gulden 45 Kreuzer.“1

Im Jahr darauf wird geklagt: „ Nachwas zwar schon im 1741ten Jahr die Prucken hin und wieder durch die beständigen Kriegsfuhren allerdings wieder ruiniert und zertrümmert worden, also hat man diese der Notdurft nach wiederumben herrichten (…) lassen.“2
Besonders die Brucktrommeln, das waren die Winden-Baumscheiben, waren stets starker Belastung ausgesetzt und mussten durch Einschlag einer kräftigen Eiche im Kurfürstenwald ersetzt werden.

Es wird 1743 z.B. auch berichtet, dass einmal die Rossknechte von den königlich französischen Auxiliar Trouppen samt Artillerie Pferden mit einigen Paggage -Wägen, die auf dem Weg nach Ingolstadt waren, über die Nacht Station gehalten hätten, und dem Paul Putz die Gartenbänke ruiniert und 12 Klafter Holz weggenommen hätten.

Am 22.Oktober habe ein Herr Leutnant der königlichen französischen Auxiliar Trouppen, den man wegen der französischen Sprache schon nicht recht verstanden habe, für die in Statt am Hof stehenden königlichen französischen Truppen vom Markt Holz, sowie glatte und raue Fourage angefordert. Man sei sich dann zwar mit ihm bei 6 Klafter Holz bereits einig gewesen, habe ihn dann aber mit Essen und Trinken zufrieden stellen (bestechen, A.d.V) können und habe ihm Ehren halber ( siehe „verehren“!) noch einen Dukaten vermacht, und so habe er von der Anforderung abgelassen. Die wirkliche Rechnung betrug dann statt des Holzes für den Dukaten 4 Gulden 15 Kreuzer, für das Nachtquartier mit Frühstück, Kost und Trunk nebst 2 Köpfln Wein (=3 Liter!) 2 Gulden 35 Kreuzer.3

So günstig ging es jedoch nicht immer aus. Aus einer Vielzahl von Einträgen wähle ich den vom 8. Juli 1743 aus:
Das Leopold Graf Balthlische Infanterie Regiment hielt hier für eine Nacht Station. Zu deren Verpflegung mussten zwei Stück Rindvieh geschlachtet werden. Jedes Pfund sollte zu einer Entschädigung mit vier Kreuzern ausgehauen werden. Aber zu einem so geringen Preis war das nicht machbar. So versprach der Markt auf jedes Pfund einen Kreuzer draufzuzahlen. Mit dem Herrn Regiments Quartiermeister traf man dann noch die Abrede, dass ein Rind der Regimentsmetzger, das andere aber der hiesige Fleischkacker schlachten und aushauen müsste.

Dem Regimentsmetzger wurden auf 325 Pfund 5 Gulden 25 Kreuzer draufbezahlt, den hiesigen Fleischhackern auf 164 Pfund 2 Gulden 44 Kreuzer, zusammen also auf 489 Pfund 8 Gulden 9 Kreuzer .
Nach deren Abmarsch wurde nur für die Königlichen Proviant Führer dem Herrn Cammerer Frankl für den Aufenthalt der Ungarischen Truppen für ihre Zeit vom 15.Juni bis 10. Juli die Bier-, Brot- und Brandtwein Rechnung quittiert. Es wurden für 3 Eimer 24 Maß Bier a. 4 Kreuzer zusammen also 13 Gulden 36 Kreuzer angegeben, dann 8 Gulden 40 Kreuzer für Brandtwein, Brot und Fleisch und anderes Genießbares. Insgesamt sei aber immer ohne Entschädigung konsumiert worden. Die obigen 2 Posten allein hätten 22 Gulden 16 Kreuzer zusammen ausgemacht.

So ging es hurtiger Weise das ganze Jahr über zu, was man gar nicht alles aufzählen kann, weil es sonst langweilig würde. Wer es aber in ganzer Fülle wissen will, muss sich also halt die ganzen 84 Seiten anschauen, die hier für das Jahr 1743 im Archiv niedergelegt sind.4

Im Jahr 1744 wird ebenfalls eine eigene Kriegs- und Quartierrechnung aufgemacht.
In diesem Abschnitt erfahren wir, dass die Höchst Kaiserlichen und Alliierten Truppen nach einem in Abach angerichteten Schaden von fast 78 Gulden in die Erblande bis an die Grenzen zu Friedenszeiten zurückgeworfen werden konnten. Das ganze Land Bayern sei bis auf die Festungen Braunau, Ingolstadt und Schärding besetzt gewesen.5

Am 3.Juli hätten 8oo Mann eines Freibataillons aus Temesvar und am 28.und 29. Juli 360 Mann, die aus Prag gekommen waren, hier Station gemacht. Diese Leute hätten alle verköstigt werden müssen. Da habe wieder eine Kuh des Bürgers und Bierbräuers Frankl dran glauben müssen.
Am 18. Juli hätten zusätzlich 150 Mann Husaren nach hier verlegt werden sollen. Aber der Marktschreiber Johann Felix Schedl habe in Stattamhof erreichen können, dass die Truppe die Marschroute über das benachbarte Dorf Peising habe ändern dürfen.6

m 23. Oktober, als sich das österreichische Freibataillon nach Böhmen zurückgezogen hat, habe es wieder verköstigt werden müssen. Es seien die üblichen Mund- und Pferdportionen angewiesen worden, einem Feldkaplan und seinen ihn begleitenden Husaren habe man neben der etappengemäßen Verpflegung sogar noch Bargeld geben müssen, weswegen es aber wegen Weigerung Streit gegeben habe. Am Tag darauf waren unmögliche Vorspannleistungen zu erbringen. Der Pflegsverweser, der die Exekution hätte absegnen sollen, hatte sich aus dem Staub gemacht und so habe man sich an den Amtskammerer Johann Paul Puz gehalten. Der aber habe sich mit dem Marktschreiber eine Zeit lang zur Sicherheit nach Regensburg verzogen, weshalb nun der Vizekammerer Fränkl an der Reihe war und 6 Dukaten habe zahlen müssen.7

Wenigstens einen Bericht vom nahenden Ende des Jahres 1744, als der Wittelsbacher Carl Albrecht Kaiser war, möchte ich der Brisanz wegen wörtlich zitieren:
„ Nachdem die Kaiserlichen und allerhöchst derselben alliierten Waffen von Gott dem Allerhöchsten dahin allergnädigst gesegnet worden, dass die jenseits des Rheins gestandenen österreichischen Feinds- Armeen nicht nur den Rhein widerumben zu repassieren, sondern auch das ganze Land Bayern – bis auf die Festung Ingolstadt, Braunau und Scharting – zu räumen und den rechtmäßigen Landesfürsten wiederumben abzutreten sich gezwungen gesehen, so dass derentwillen gegen Ende Oktober sowohl für die Kaiserlichen als auch übrigen Auxiliartruppen im ganzen Land die Winterquartiere ausgeschrieben (wurden).
Folglichen dem Gericht und Markt dahier von dem löblichen französischen Royal de Baviere Infanterie Regiment das dritte ganze Bataillon zur winterlichen Verpflegung anrepartiert (=aufgehalst) worden(ist).

Also ist am 10.Dezember vom erst gemeldeten Bataillion zur Veranstaltung und Austeilung der nötigen Quartiere ein Herr Eyde Major im Voraus hier eingetroffen.
Der hat dann von selbst gesehen, dass zur Bequartierung und Unterbringung des ganzen Bataillons das hiesige Gericht und Markt viel zu klein sein würde, wenn nicht mehrere Conkurrenzorte (Steuerorte) nach hier angewiesen werden wollten.
Weil aber eben dieser Herr Major auch zugleich die Disposition in Kelheim für die daselbsten ankommenden Bataillone in Auftrag hatte, hat er selber gesehen, dass das Gericht Kelheim / in Anbetracht, dass selbes wohl 20 mal stärker als hiesiges ist und dessen ungeachtet (ihm) gleichwohl ein einziges Bataillon zu verpflegen anrepartiert worden ist / allzu stark begünstigt wurde.

So hat sich eben dieser Herr Eyde Major anerboten, wegen der hiesigen Orts angewachsenen übergroßen Misere so viel beizutragen, dass von Seiten des löblichen Landgerichts Kelheim zur Bequartierung des hiesigen Bataillons einige Dörfer abgetreten und anhero angewiesen werden möchten, und dass schließlich, zur Verfassung einer förmlichen Repartition jemand von hier mit ihm nach Kelheim abgeordnet werden solle. Demnach wurde dann neben dem Ratsverwandten Franz Antoni, Bader, der diesortige Marktschreiber zu solchem Ende dahier abgeordnet. Man hat so viel erreicht, dass vermög anliegender Repartition die Dörfer Peising, Gebraching, Grasslfing Matting und Prüfening nebst der Hofmark Pentling nach hier extradiert wurden, sodass beim Markt hernach lediglich eine einzige Kompanie nebst dem Bataillons Commandanten zu bequartieren gekommen ist. (..)
Aber ungeachtet dessen, dass sich die Sache so verhielt, war das Gericht und der Markt vorher schon mit Quartier belegt und wurde gegenüber anderen benachbarten Gerichten überbelastet.

So hat das Gericht Stattamhof jedennoch bei der Kaiserlichen hochlöblichen Regierung in Straubing einen solchen allergnädigsten Befehl erreicht, kraft dessen wir neben dem Landgericht und Kastenamt Kelheim zusätzlich zu den in Stattamhof bequartierten 2 Bataillonen des löblichen sächsischen Infanterie Regiment nach Proportion der vorhandenen Höfe konkurrieren sollten. Deswegen sollte zur Verfassung einer unparteiischen Repartition jemand von hier um so gewisser zu Stattamhof erscheinen, als außer dessen jeder Ort dennoch anrepartiert und zur Beitreibung der Richtigkeit mit der militärischen Exekution vermögend gemacht werden sollte. Solchernach wurde abermals von hier der Marktschreiber Johann Felix Schedl abgeordnet.

Bei dieser Repartition hat sich herausgestellt, dass zur Verpflegung der obigen 2 Bataillone an Brot- und Pferdportionen bis Ende des Winterquartiers die sämtlichen Konkurrenzorte miteinander 45. 435 Gulden, der Markt Abbach speziell 429 Gulden 30 Kreuzer, nach Stattamhof hätten abliefern sollen.

Weil sich aber kurz hernach eben diese 2 Bataillone von selbst zurückgezogen und Stattamhof verlassen haben und den österreichischen Feindtruppen gewichen sind, ist deswegen dann die Konkurrenz von selbst geschwunden. So ist dem hiesigen Gericht und Markt und den Konkurrenzorten weiter nichts verblieben, als das dahier bequqartierte löbliche Bataillon , des löblichen Röyal de Baviere Infanterie Regiments mit den aufgetragenen täglichen 660 Brot- und 95 Pferdportionen zu versorgen und zu verpflegen.

Schlussendlich wurden diese Brotportionen in Geld umgerechnet und im Monat Dezember trafen auf den Markt 23 Gulden 6 Kreuzer. Vom ersten bis 15.Januar sind zusätzlich weitere derlei Brotportionsgelder in Höhe von 29 Gulden 10 Kreuzer an das hiesige löbliche Pflegegericht gezahlt worden.

Weil aber hernach die vom löblichen Landgericht Kelheim die zur Quartiertragung hierher überlassenen Dörfer wiederum abgenommen werden sollten, weswegen das hiesige Gericht und Markt unmöglich im Stand gewesen wäre, das hier bequartierte ganze Bataillon alleine zu versorgen und die Brot- und Pferdrationen beizuschaffen, so hat man von Seiten des hiesigen löblichen Pfleggerichts und des Marktes den hiesigen Ratsverwandten Franz Antoni Bader, bürgerlichen Chirurgen am Ort, mit einem umständigen Remonstrationsbericht zur hochlöblichen Hofkammer nach München abgeordnet und den selben um weitere Anweisung einiger hierher fournieren der Dörfer untertänigst bitten lassen. So musste man ihm vom alhiesigen Pflegegericht zu seinem Reisedeputat 3 und vom Markt 1 Dukaten beitragen.

Sobald hierauf von Seiten der hochlöblichen Hofkammer beschieden wurde, dass / weil derlei Sachen nicht dahin sondern zum hochlöblichen Kriegskommissariat gehören, / sollte dieser gemeinschaftliche Remonstrationsbericht gleichwohl auch dahin übergeben werden. Also hat der dahier abgeordnete Ratsfreund und bürgerliche Chirurge Franz Antoni Bader unverrichteter Dinge wieder hierher zurückkehren müssen.

Hierrauf nun hat man beim Herrn Bataillons Kommandanten Monsieur de Rachett die Sache dahin vermittelt, dass er seine in dem Landgericht und Kastenamt Kelheim bequartierte Mannschaft nicht ausrücken ließ.

Weil sich aber bis Ende Dezember die feindlichen Truppen wieder in der hiesigen Gegend ausbreiteten, so ist von diesem löblichen Bataillon nicht nur die Wacht verstärkt, sondern ohne weiteres angeordnet worden, dass vor dem unteren oder Regensburger Tor ein Spanischer Reiter und Schildhaus gemacht werden solle.

Zuvor, unterm 13 Dezember ist der Kaiserliche Feldkurier Limmer mit einer Vorspann -anweisung hier eingetroffen, der dann seinen Weg nach Kelheim fortsetzte. Weil er aber mit Postpferden hier her gekommen und mit diesen dann nach Kelheim fortreisen wollte, hat man ihm auch noch das Postgeld auszahlen müssen: 2 Gulden 30 Kreuzer.8

Das Jahr 1745 beginnt mit einer merkwürdigen Begebenheit:
Da heißt es in meiner Quelle, dass zur Komplettierung der Kaiserlichen Infanterieregimenter von den Landesuntertanen Rekruten gestellt werden sollten. Nach Anweisung des Hofkriegsrats vom 4.Januar 1745 sollte bei der Musterung in den Städten und Märkten auch der Hoffürst zugezogen werden. Sogleich ließ das hiesige Pflegegericht unter den vorhandenen Bürgerssöhnen die Musterung durchführen. Dabei wurde Andre Huber, ein hiesiger Weberssohn für den Kaiserlichen Kriegsdienst ausgewählt. Damit dieser Bürgerssohn nicht einrücken musste, stellte das Gericht und der Markt zum Ausgleich gemeinsam einen fremden Rekruten, dem man ein Handgeld von 9 Gulden bezahlte.9

Unter den Gerichtsuntertanen auswärtiger Ortschaften sprach es sich herum, dass sie nicht verpflichtet gewesen wären, Personalquartiere zu stellen, und so wandten sie sich untertänigst an die hochlöbliche Regierung in Straubing. Und siehe da, sie bekamen Recht und wurden von dieser Pflicht total befreit. Die auswärts untergebrachten Männer sollten zur gesamten Kompaniestärke in den Markt herein gezogen werden. Weil man aber den 101 Soldaten hier kein Quartier verschaffen konnte, so wurde auch der Markt wieder aktiv. So schickte man den Bürger und Metzger Thomas Bauer zur Regierung in Straubing. Obwohl man reichlich Verehrungsgelder (Bestechungsgelder!A.d.V.) fliesen ließ, erreichte man nichts, weil man keine Ausnahme machen könne. So wurden die betreffenden 101 Infanteristen am 4.Juni hereingezogen. Um aber bei dem herrschenden Mangel an Brot keine Exzesse befürchten zu müssen, wurde die Quartierszeit auf 11 Tage, vom 4.-15. Juni, verkürzt. Der Fall ging noch eine Weile zwischen dem hochlöblichen Kriegsrat in München, dem Markt Abach und der Regierung in Straubing hin und her und wurde bloß immer noch teurer.

Das Kriegsglück wechselte in diesem Jahr öfter hin und her. Am 22.Mai waren schon wieder vom österreichischen Bentheimischen Kürassier Regiment, dessen Marschroute durch Abbach ging, ein Rittmeister, ein Leutnant, 1 Wachtmeister, 2 Fouriere, 5 Korporale und 31 Rekruten über Nacht unterzubringen und zu verköstigen. Der Pflegsverweser konnte mit 2 französischen Thalern und 3 Siebenzwanzigern eine Routenänderung erreichen. Man konnte immer wieder eine Verlegung in die umliegenden Orte erreichen, denen man natürlich damit auch keine Freude bereitete.

Einmal hatten sich 1 Korporal und 6 gemeine Mann aus dem Fürst Hohenzollerischen Dragoner Regiment aus der Gefangenschaft befreien können. Sie hatten keine Löhnungsgelder bei sich und mussten sich daher mit der Hausmannskost, was immer das bedeutete, begnügen. Am 14.Juni kamen dann weitere 2 geflüchtete Dragoner dieses Regiments hinzu.

Eine nicht beglichene Rechnung aus dem vorausgegangenen Winter bereitete große Sorgen. Es war das französische löbliche D`Alsaiceische Infanterie Regiment für den Monat Februar hierher in das Quartier angewiesen. Es erging von der Churfürstlichen löblichen Extra Kriegs Deputation in München jedoch der gnädigste Befehl, dass diese Truppen nach Vohburg weiterziehen sollten. Aber die Brot und Pferdportionen sollten dorthin nachgeliefert werden. Man rechnete die Realien in Geld um, wobei dann auf Abach 391 Gulden trafen. Der Ort weigerte sich beharrlich, das zu zahlen, aber es wurde öftere Male die Exekution angedroht. Es wurden mehrfach Bittschreiben zwischen dem hiesigen Landgericht, der Regierung in Straubing und dem hochlöblichen Kriegrat in München herumgereicht, was nur einen Haufen Geld kostete, aber nichts bewirkte. Schließlich hat man, um die Exekution abzuwenden , die 391 Gulden bezahlt.10
Mit Belastungen dieser Art könnte man auch für das Jahr 1745 noch eine Weile fortfahren, was aber in diesem Aufsatz als langweilig empfunden werden könnte.

1746 war der abscheuliche Krieg gegen das leidende Volk zwar schon zu Ende, aber seine Nachwehen bekam es immer noch zu spüren:

Nach einem gnädigsten Hofkriegsrat Reglement vom 15.April 1745 mit mehreren Vermerken waren den Herren Offizieren von den Quartiergebern jetzt nicht mehr Naturalien zu reichen, sondern ein gewisses Servisgeld. Auf dem Land galt: Ein Hauptmann oder Rittmeister bekam monatlich 7 Gulden, einem Oberleutnant standen 6 Gulden zu , einem Cornet oder Fähnrich 5 Gulden. Dies wurde auch im Jahre 1746 noch vollzogen. Vom löblichen Fuggerischen Dragonerregiment war der Herr Fähnrich Stein dem Markt anrepartiert worden. Es wurden ihm immer redlich die 5 Monatsgulden ausgehändigt. Das Regiment, das er befehligte, hatte die Churfürstlichen Dienstpferde dabei. Für diese waren zudem täglich 2 Pfennige Stallmiete zu bezahlen – alles auf Gemeindekasse. Die ganze Gesellschaft verweilte in Abach bis zum 30.Januar 1747, 291 Tage lang . Es bestand immer Gefahr, dass die Dragoner mittendrin mit den Pferden desertieren. Der Krieg war ja zu Ende. Da empfahl Fähnrich Stein der Bürgerschaft, die Pferde nicht aus dem Ort zu lassen und zu diesem Zweck zwei Stallungen zu errichten, in denen man die Pferde zusammenhalten konnte, die eine beim Engel- oder Ochsenwirt, den man auch den Stiftswirt nannte (siehe Georg Parth`sche Stiftung!), die andere bei der Schererischen Witwe.

Die Errichtung der Ställe, deren ständige Unterhaltung und Verbesserung bei eintretender Winterkälte, das Futter für die Tiere und der Unterhalt der zurückbleibenden Dragoner erforderte zwar weitere Kosten, aber die Pferde wurden als Ausgleichspfand empfunden, das sich aber letztendlich nicht rentierte. Der Schaden betrug 137 Gulden 18 Kreuzer.11

Im Jahre 1768 wurde eine Rechnung über die Kriegsschulden, die von 1754 bis 1760 aufliefen, folgender Art aufgemacht:
„Anmerkung derjenigen Schulden, welche von dem alhiesigen Markt in den abgewichenen Kriegsjahren zu Erstattung der Brandschatzung, Kontributionen und anderen Positionen aufgenommen wurden: 7353 fl 35 x 3 11/24 hl

Zu guter Letzt hatte der Markt und das Gericht Abach eine weitere traurige Erfahrung hinter sich, bis die Schikane durch Napoleon und den Bayernchurfürst Max IV. Josef begann.

(Siehe meinen Aufsatz „Napoleon und Abbach“ unter www.abbacher-kurier.de oder unter www.badabbach.info/Bad Abbach Historisches!)

 1 Kammerrechnug 1742 S. 31v – 32
2 Kammerrechnung 1743 S. 20v
3 Kammerrechnung 1743 S. 41,42
4 Vgl.Kammerrechnung 1743 S.41v,42
5 Vgl.Kammerrechnung 1744 S.25
6 Vgl Kammerrechnung 1744 S. 65,66
7 Vgl Kammerrechnung 1744 S. 71 ff
8 Kammerrechnung 1744 SS. 84 – 87 v.
9 Kammerrechnung 1744 S. 88
10 Kammerechnung 1745, S.31 – 32
11 Kammerrechnung 1746 S.23-24 (Auf Paukosten); S. 31v – 34v ( Auf Kriegs- und Quartierskosten)

Von |2023-12-03T18:44:24+01:003. Dezember 2023|Lesebuch|0 Kommentare

015: Ein stiller Zeuge aus der Zeit, als Abbach ein Landgericht besaß

015 Landgericht in Bad Abbach

Wenn heute jemand von der Straße Am Markt über das Apothekergassl zur Schulbruck geht, passiert er rechter Hand eine hohe Stützmauer, in der er nach den Häusern in Augenhöhe einen auffallenden, mit Zierwerk versehenen Quaderstein sieht.

Der Stein kam nicht zufällig an diese Stelle. Im Jahre 1760 entstand auf dem angrenzenden Grundstück das Landrichterhaus, später (1798) wurde es das Haupthaus zum Meier`schen Hofgut1, 1845 das Haus des Schulbenefiziaten und Schulhaus. In unserer Zeit nannte man es nach einem späteren Besitzer das Marchnerhaus . Heute aber ist es vom Bauingenieur Erwin Drexler in Mintraching zum Miethaus umgebaut worden und befindet sich in seinem Besitz.

Das abschüssige Gelände um das neue Landrichterhaus wurde beim Bau 1760, oder vorher, aufgefüllt und planiert. Um das Grundstück am Steilhang zu stützen, bedurfte es der kräftigen Stützmauer. Später wurde es für einen kleinen Hausgarten hergerichtet. Das Friesband im Stein stellt bayerische Rauten dar, und der ganze Stein sollte jeden Passanten darauf aufmerksam machen, dass hier Churbayerisches, nicht Abbacherisches Territorium beginnt.

Das oben genannte Haus mit umliegenden Grund und dazu noch 12 Häuser, was man zusammen den Landgerichtsbezirk auf dem Fridlberg nannte, gehörten nach Lage der Akten zum Staatsärar, alles zusammen eine Art Pufferzone oder Bannmeile zwischen dem Markt Abbach und der Ruralgemeinde Schlossberg-Abbach (bis 1892).

Der oben dargestellte Stein befand sich ursprünglich sicher in der Burgmauer am Eingang zum Schloss und wurde beim Umzug der Behörde (Landgericht) mitgenommen und neu postiert.

Die Burg war bis 1760 ja Sitz des Pflegers, wie die Regesten von 1803 berichten.2
Der Wappenstein wurde nicht zeitgleich mit dem Bau des Landrichterhauses künstlerisch behauen und geschmückt. Dann wäre er ja im barocken Stil angefertigt worden. Er stammt aus der Zeit der Gotik, in der er einen anderen Platz haben musste.

Schon sehr früh wurden Liegenschaften durch Grenzsteine mit Wappen oder Symbolen als Besitz und Eigentum gekennzeichnet. So verfuhr etwa zeitgleich auch der Markt Abbach, als er 1739 vom Rentamt aufgefordert wurde, den Burgfrieden des Marktes fortan mit 9 Marksteinen zu kennzeichnen, auf denen auf einer Seite das gemeine Marktswappen (1486 verliehen) eingemeißelt werden sollte. Die Steinmetz Arbeiten verrichtete in diesem Fall dann ein Künstler in Kapfelberg, den man hier in Abbach immer wieder auch für andere Arbeiten bemühte. Seinen Namen habe ich nirgendwo gefunden. Die Kosten für diese Maßnahme betrugen 9 Gulden.3
Leider ist in unserer Flur keiner dieser Steine erhalten. Der genaue Standort der 9 Steine ist leider nicht überliefert.

 1 Notaten 1818. Archiv 8.4.3.a. Forts.III.2
2 Regesta 1803 S.5. Archiv 8.3.1
3 Kammerrechnung 1739, S.48v. Archiv 9.6.1

Von |2023-12-03T18:43:16+01:003. Dezember 2023|Lesebuch|0 Kommentare

016: Das Problem „Witwen und Waisen“ im alten Abbach – bezogen auf das Problem „Alleinerziehende und Scheidungswaisen“ heute

Die heutige Zeit bringt natürlich trotz zurückgehender Sterblichkeit in der Elternschaft, besonders wegen der Gefahren aus Technik und Verkehr, auch Waisen hervor. In diesen Fällen wird aber durch staatliche und gewerbliche Sozialkassen, Versicherungen und andere öffentliche Stellen die Funktion der früheren Sozialgremien einer Kommune kompensiert.

Heute gibt es jedoch das sehr gravierende soziale Problemfeld der Alleinerziehenden wegen des ledigen Standes der Mutter und der Scheidungswaisen, nachdem gegenwärtig 40 bis 50% der jährlich geschlossenen Ehen wieder geschieden werden. Diese Fälle regeln die Familiengerichte.

Schon das Alte Testament versteht den Tod eines Elternteils als tragischen Verlust für den zurückgelassenen Partner und besonders für die verwaisten Kinder. Dieser Personenkreis galt in unserer Kultur als besonders schutzwürdig.

Im AT lesen wir: „Wenn du die Saat schneidest auf deinem Acker, und eine Garbe vergissest und zurücklassest, sollst du nicht umkehren, sie zu holen, sondern sollst sie dem Fremdling und dem Waisen und der Witwe wegtragen lassen, auf dass der Herr, dein Gott, dich segne in jeglichem Werke deiner Hände.“ V. Moses 24,19.1

Auch in säkularen Mandaten finden wir das Gebot der Hilfsbereitschaft und Nächstenliebe in diesem Punkte verankert. So lesen wir in Nr.16 der Bayerischen Landordnung von 1748 des Churfürsten Maximilian Josef:2

„Nächst disem hat man sich der armen Wittwen, und Waisen, von Obrigkeits wegen anzunehmen, selbe nicht gleich nach des Manns Tod mit allerhand unbillichen Oblagen, und Verfolgungen zu beschweren, ja wohl gar von häußlichen Ehren zu verstossen, sondern vielmehr die hülfreiche Hand zu biethen, und sich gegen die armen Witwen mitleydig zu erzeigen, die Puppillen (= Kinder, A.d.V.) aber sollen unter die Vormundschaften zeitlich genommen, Christlich auferzogen, ihnen zum besten gehaußt, alles wohl angelegt (…)“ werden.

Diese Pflicht ließen sich die vom Markt Ab(b)ach delegierten Personen und Gremien sehr angelegen sein. Wenn jemand aus dem Rat zum „Waisenrat“ bestimmt wurde, bedeutete dies eine besondere Auszeichnung. Das Gremium, das ihm beratend und unterstützend zur Seite stand, ebenfalls Waisenrat genannt, bestand aus besonders dafür qualifizierten Personen.

Eine verantwortungsvolle Aufgabe hatte jeweils der obrigkeitlich bestellte Vormund zu verrichten. Er musste nach dem Tod eines Elternteils die finanzielle, ja gesamtwirtschaftliche Situation der Restfamilie erfassen, und sofern es aktive Hinterlassenschaften oder Vermächtnisse gab, musste er dafür sorgen, dass diese altersfristgemäß zugeteilt wurden. Kammerer und Rat überwachten diese Vorgänge und ratifizierten oder kritisierten sie. Der Umgang mit Mündelgeldern wurde sehr restriktiv gehandhabt. Es wurden in der Regel zwei Vormünder bestellt.
Beim Verdacht von Unregelmäßigkeiten oder von Formfehlern trat sogar die Churfürstliche Rentmeisterliche Umritts Visitations Commission auf den Plan. Es handelte sich um Revisoren und Personen der Rechtsaufsicht der Regierung, meist mobilisiert durch das Landgericht Abach. Im Heimatheft 30/2005 S. 15 berichtete ich bereits über den Fall der sieben verwaisten Kinder des Vordermüllers Adam Apfl, sogar Mitglied des äußeren Rats, wo vergessen worden war, das Geburtsjahr der Kinder anzugeben, so dass man nicht wusste, ab wann das Erbteil nach Erreichen des 17.Lebensjahres zugeteilt werden musste. Diese Kontrolle fand 1718 statt.3

Über meist korrekte Vorgänge berichten vorliegende Vormundschaftsrechungen.4 z.B.:
„Martin Ertl Taglöhner alhier ist verstorben und dessen hinterlassenes Eheweib hat nichts in Vermögen. War aber beliehen. 1 Gulden 7 Kreuzer 3 2/3 Heller ausständig geblieben und von der Wittib nichts mehr zu erhalten. Sie müssen hinfüro abgetragen somit in Ausgab gebracht werden 1 fl 7 X 3 2/3 hl.“ 5

Oder: „Vormund Bartlmä Jungmann, des Inneren Rats Kammerer und Sailler, dan Jakob Aur Vordermüller:
Ortlieb Mathias, Krammers, ehelicher Sohn Johann Baptist im 17.Jahr hat vermög Vertragsbrief von 17.März 1786 zum Vatter Gutt 200 Gulden erhalten. Da solches H. Vormund Jungmann erhalten, den 17.März 1789 die erste Rechnung gemacht worden. Da aber Puppill ausländisch lebend6 in kurzer Zeit 125 Gulden 20 Kreuzer Schulden gemacht und bezahlt werden müssen, hat die Mutter Josefa den Rest zu sich gezogen, um nicht selbst zu darben. Auf Absterben der Mutter ist nach Inventarbuch 1793 folie 57 bis 64 diesem Pupillen angefallen 62 Gulden 1 Kreuzer 5 Heller. 1803, den 30.Oktober, Rechnung gemacht worden. Den 31.Oktober 1806 die zweite Rechnung gemacht.7

Ferner der Bericht über den Nachlass von Josef Alzinger, Innerer Rat und Ehrenkammerer, für seinen Sohn Jakob: „In Ablesung dieser Rechnung hat man befunden, dass solche in Cuncta intakt, aber die Zinsen nicht fleißig eingetrieben worden. Es wird daher dem Vormund sein Säumnis ernstlich verwiesen und dann solches um Unterlassung gebeten (…)“8

Nach häufigem Eintreten des Todesfalles gab es viele Waisen, zumal die Ehen viele Kinder hervorbrachten. So heißt es einmal:
„Vormund Andrä Gierstorfer und Erhard Bauer. Nach Eintrag von 24.April 1794 haben die ( .) Aumeierischen 4 Kinder Simon im 7., Anna Maria im 6., Katharina im 5., Theresia im 3. Jahr von ihren Eltern 200 Gulden (erhalten). Bei Erreichen des 16.Jahr (es) macht der Zins 3 Gulden. Zu ziehen dem Simon 1804 das erste Mal.“9

Das letzte Vormerkungsbuch vor Einführung des Königreichs nennt in diesem Ehrenamt die folgenden angesehenen, gut beleumundeten Bürger als Vormünder:
Jakob Auer, Bürger und Vordermüller,
Martin Leml, resignierter Rath und Hutmacher,
Bartholomäus Jungmann, Kammerer und Seiller,
Andrä Gierstorfer, Rath und Schmied und Erhard Bauer, Metzger,
Kaspar Erenberg und Andrä Obermeier,
Wolfgang Alzinger und Josef Leithaml,
Michael Geigl, Schmied,
Georg Forstner, Schmied und Anton Thiermeier, Kuffner,
Wolfgang Fuchs, Maurer und Leonhard Fischer, Biergeber,
Georg Burger, Biergeber, Zimmermann und Jakob Auer, Vordermüller,
Baltasar Koch10, Kammerer und Schreiner und Ignaz Tax, Färber,
Paulus Hummel, Hafner und Josef Strauch, Kuffner,
Johann Weber, Böck und Josef Haid, Schmied,
Johann Andrä Baur, gewesener Böck und Johann Georg Forster, Schmied,
Benedikt Zirngibl, Kaufmann und Franz Strauch,
Josef Haid, Schmied und Georg Manglkammer, Zimmermann,
Zacharias Paur, Bürger und Wagner,
Jakob Reithmeyer und Josef Meyer.11

1 Im NT siehe Jak. 1,27.
2 Ratts Instruction Churfürstl. Markts Abach. Neu-verbesserte Instruction was die
Bürgerliche Obrigkeiten in Städt- und Märkten des Churfürstenthums und der
Landen zu Bayern etc. Verlag Johann Jacob Vötter, München M. D.CC. XLVIII
Archiv von Bad Abbach 9.3.2.
3 Umrittsprotokolle 1718, Folie 89. Archiv von Bad Abbach 8.1.1. Heimatheft
30/2005 S.15.
4 Vormundschaftsrechnungen 1778/79 – 1806, 8 Bände. Archiv von Bad Abbach
8.1.3.
5 Vormundschafts Rechnungs Buch Churfürstl. Markts Abach 1795/96 S.11 v
Archiv von Bad Abbach 8.1.3.
6 Anmerkung: Als „Ausland“ galt bereits ein anderer Kreis oder Bezirk, z.B.
Regensburg
7 Vormundschafts Vormerkungs Buch 1805/06. S.2 Archiv von Bad Abbach a.a.O.
8 Vormundschafts Rechnungs Buch 1787 – 1790, S. 76-79. Archiv o.a.O.
9 Vormundschafts Vormerkungsbuch 1788/89/90, Buchstabe A. Archiv von Bad Abbach a.a.O
10 Die Kochs sind die Namengeber des „Kochzipfls“, weil sie dort (im jetzigen Anwesen Manglkammer) ihre Schreinerei hatten und über Generationen sozial sehr engagiert waren.
11 Vormundschafts Vormerkungsbuch 1788/89/90. Archiv von Bad Abbach a.a.O

Von |2023-12-03T18:39:43+01:003. Dezember 2023|Lesebuch|0 Kommentare

017: Schule in (Bad) Abbach

Die schulische Erziehung und Unterrichtung galt von jeher nicht nur als kulturelle, sondern in höchstem Maße auch als soziale Obliegenheit der Gemeinde. Dies beweisen alle Initiativen der Marktgemeinde Abbach und der Gemeinde Abbach-Schloßberg, die seit Menschenge- denken in diese Richtung gestartet wurden.
1925 brachte dies der Gemeinderat von Abbach trotz gerade obwaltender materieller Not und drückender Arbeitslosigkeit bei dem Bemühen um die vierte Lehrer-Planstelle auf den Punkt:
„Der Gemeinderat Abbach ist der festen Überzeugung, dass das beste Rüstzeug in diesem Kampf ums Dasein eine gediegene Schulbildung ist und befindet sich damit im Einklang mit den übrigen Marktbewohnern.“1

Georg Rieger schreibt in „Geschichte der Stadt Kelheim“, „dass Abbach schon sehr früh eine deutsche Schule erhielt“. Im Stiftungspapier des Georg Parth 1556 ist bereits berichtet, dass der „Schulmeister“ sechs Regensburger Pfennige erhält. Im Jahre 1672 wird der „Schulmann“ Andreas Müller genannt.2

1816 starb der letzte weltliche Lehrer, Spielmann, Lottokaufmann und Bäcker, Lorenz Schindlböck (aktiv von 1763 bis 17913) und es folgte die Reihe der ab 1818 festinstallierten Schulbenefiziaten, nachdem nach langem Kampf mit Regierung und Bistum endlich ein Schulbenefizium errichtet werden konnte, sobald der Markt den hinreichenden finanziellen Fundus des geistlichen Lehrers nachweisen konnte. Der erste von ihnen war der Kaplan Pfeifer.

Diese Lehrer waren inhaltlich und didaktisch besser ausgerüstet als ihre weltlichen Vorgänger, die sehr von der Sorge des Broterwerbs für sich und ihre Familien geplagt waren.

Am 25.2.1884 wurde die Schule vom Benefizium mit Hinweis auf den Priestermangel und das Wohl der Schule wieder getrennt. 1888 plante man die Erweiterung der Schule am Schlossberg, die 1891 vollzogen wurde. Der Voranschlag belief sich auf 18.000 RM. Man beantragte daher bei der Bezirksregierung einen Zuschuss für die bereits tätigen drei weltlichen Lehrer.

Die Gemeinde galt vom Anfang des Schulwesens an bis in die Jetztzeit als Aufwandsträger. Zuschüsse für die Besoldung der Lehrer aus der Kreis-Schulfondkasse gibt es erst seit dem 18.Jh. Schulhausbauten wurden bei Anträgen an diese übergeordnete Stelle immer als besonders belastende Eigenleistung einer Gemeinde aufgelistet.

Die markanten Eckpunkte in Richtung eines voll funktionierenden Schulzentrums am Ziegelfeld mit Grund- und Hauptschule habe ich in früheren Heimatheften immer wieder angesprochen.4 Ich brauche mich daher nur skizzenhaft mit den Schulhäusern, die es herzustellen galt, befassen:

1. Das allererste bekannte „Schulhäusl“ in der ehemaligen Ochsengasse, dann Kochzipfl 96, heute Kochstr.31,5
2. Das ganz alte Schulhaus bis 1815 an der Treppe von der Schulbruck zum Jungferngassl, damals Hs. Nr. 60,
3. Die Schule im Rathaus, jetzt „Gasthaus zur Post“ bis 1845,
4. Die Schule am Fridlberg ab 1845, die gleichzeitig Wohnung des Schulbenefiziaten war, zuletzt das „Marchnerhaus“
5. Die alte Schule am Schlossberg ab 1891 bis 19626,
6. Das neue Schulgebäude am Ziegelfeld (jetzt Grundschule) in den 1960er Jahren (Begonnen 1961, erweitert bis 1996),
7. Die neue Hauptschule 1976,
8. Ab 1960 bis in die 1980er Jahre war das ehemalige Bezirkskrankenhaus an der Regensburger Straße. (gebaut 1871 am Krankenhausberg) immer wieder Ausweichquartier bei bestehender Raumnot.

Die Gemeinde musste immer wieder für die Unterbringung der Lehrer sorgen, indem sie Lehrerwohnungen baute und in Stand setzte.
In einer Schulstellenbeschreibung von 1878 wird als 1. Lehrerwohnung das Benefiziatenhaus angegeben, das die Gemeinde 1845 um 7000 Gulden gekauft hatte und für das sie fürderhin die Baupflicht hatte. Der Schulgehilfe wohnte im Messnerhaus, das der Pfarrkirchenstiftung gehörte.7

In der Schulstellenbeschreibung von 1925/26 wird für eine der damals bestehenden drei Lehrerstellen eine Dienstwohnung 1.Ordnung genannt. Sie befinde sich außer dem Schulhause im Postgebäude.8

Das Postgebäude wurde von der Gemeinde zum Zwecke der Errichtung von Lehrerwohnungen am 11. Mai 1912 um 13.000 RM angekauft.9

Zahlreiche Inventarlisten in den Schulakten, sowie Lehr- und Lernmittellisten sprechen eine deutliche Sprache über Gelder, die die Gemeinde für den Schulbetrieb berappen musste.10 Es liegen eine Menge Tagebücher über Einnahmen und Ausgaben der Schulkasse Abbach vor, die diese Aussage komplettieren könnten.11Auch die Schulgeldbeiträge der Eltern sind bis 1919 in Hebelisten festgehalten.12 Für ein Einzelkind waren 1919 pro Jahr 2 mal 72 Pf., bei mehreren Kindern je 2 mal 36 Pf. zu zahlen. So wurde den Eltern und Kindern bewusst, dass Bildung ihren Wert hat.

Über all diesen finanziellen Überlegungen und Opfern darf das Wichtigste nicht übersehen werden: Das sind Tausende von Kindern über die Jahrhunderte, denen pädagogisch-didaktische Kompetenz und erzieherische Liebe von ihren Lehrern entgegengebracht wurden.

An dieser Stelle möchte ich meinen eigenen Lehrern der Volksschulzeit in Bad Abbach von 1940 bis 1948 ein bescheidenes Denkmal setzen. Es waren dies: Die Oberlehrerinnen Maria Schirmer und Maria Krach, Hauptlehrer Karl Heinrich, Lehrer Franz Brehm, Fräulein Rosenkranz, Frau Lehrerin Adele Speer, Oberlehrer Josef Manglkammer, Frau Hauptlehrerin Weber. Ich behielt sie alle in lieber Erinnerung und danke ihnen heute noch von Herzen.

Es muss den Schulpflegschaften noch ein Wort gewidmet werden: Hier handelt es sich um jenes demokratisch gewählte Gremium, das die Beziehungen zwischen Gemeinde, Schule und Elternhaus wirksam und nachhaltig fördert. Ein diesbezügliches Gesetz gibt es seit 1919, wurde 1922 reformiert, aber im 3.Reich suspendiert. 1948 wurde es aber revitalisiert.13

Aus der Zeit des sog. 3.Reiches liegen ab 1938 auch Abstimmungslisten über eine „Gemeinschaftsschule der Ortsgruppe Bad Abbach“ vor. Für diese Schulform votierten von 368 Erziehungsberechtigten 360 aus Abbach, Oberndorf, Peising, Kapfelberg, Lengfeld und Poikam. Lediglich in Lengfeld gab es 4 Gegenstimmen. Diese Schulform blieb in abgespeckter Form jedoch nur eine kurze Episode.14 Einen ernsthaften Zusammenschluss der Abbacher Volksschulen mit den Schulen des Umlandes zum Zwecke der Effizienz von Bildung und Erziehung, sowie der besseren Verwendung der finanziellen Mittel bedeutete die Gründung des Schulverbandes 1969. Es schlossen sich sogleich die Orte Bad Abbach, Dünzling, Oberndorf, Peising und Saalhaupt zu einem Schulsprengel zusammen. Wegen der nun anfallenden Kosten greife ich die „Haushaltssatzung und Haushaltsplan“ für das Haushaltsjahr 1977 heraus. Es waren inzwischen die Gemeinden Lengfeld und Poign dazugekommen. Die Schülerzahl betrug ohne die Gastschüler 656.

Für den Verwaltungshaushalt wurden 753.650 DM, für den Vermögenshaushalt 83.500. DM in Einnahmen und Ausgaben festgesetzt.15

Heute übertrifft die Summe diese Beträge wesentlich, weil die Gemeinde erheblich expandierte, und die ganze elektrische, elektronische und digitale Entwicklung in Lehr- und Lernmitteln Fuß gefasst hat.

Leider wurde es in den 1970er bis 1990er Jahren, den Gründerjahren von weiterführenden Schulen in Bayern, von den Repräsentanten der Marktgemeinde versäumt, eine weiterführende Schule nach Bad Abbach zu bringen, so dass die qualifizierten Kinder der inzwischen auf über 12.000 Bürger zählenden Gemeinde nach Abensberg, Kelheim, Neutraubling oder Regensburg ausweichen müssen.

Zwei kleine Reminiszenzen aus der sog. “guten alten Zeit“ seien zum Schluss noch hinzugefügt:
In der Cammer Rechnung von 1663 (S. 8) wird uns ein Straftatbestand berichtet, dem gemäß Stephan Barthlehners selig hinterlassene Witwe Barbara ihren Kindern aufgetragen hat, wenn sie der Schulmeister in der Schule strafen wolle, aus der Schule abzuhauen und heimzugehen. Ihr kleiner Sohn hatte einen anderen Schulknaben an den Haaren die Stiege heruntergezogen. Der Lehrer habe ihn darum mit der Rute züchtigen wollen. Ihr Sohn ist dann eben davongelaufen.
Dafür bekam die Barthlehnerin einen Verweis und wurde mit 17 Kreuzer 1 Heller bestraft. Prügelstrafe war damals ordentliches Erziehungsmittel!

Im anderen Falle ging es um ein humanes Erziehungsmittel, das auch heute noch angewendet wird : Lob und Anerkennung .
Es wird aus dem Jahr 1753 und 1763 berichtet (Cammer Rechnung 1753, S. 54v und 1763, S. 46):
Im Frühjahr und kurz vor Weihnachten fand jeweils die Schulvisitation durch die zwei Vertreter der Gemeinde und den Pfarrer statt. Die Schüler bekamen geweihte Sachen, wie Rosenkränze, Amadeteln und Sachen zum Lernen, damit die Kinder eine Freude überkomme. Dafür gab man fast 4 Gulden aus.
Im Jahre 1763 kamen zu diesem Sortiment noch Bildchen hinzu, die auch uns Älteren aus unserer Schulzeit noch bekannt sind.

1 Ratsprotokoll vom 12.02.1925.
2 Rieger, Georg. Geschichte der Stadt Kelheim. Leik – V., Kelheim 1929, S..225.
3 Angüner, Fritz. Abbacher Heimatbuch 1973 S. 142.
4 Vgl. Heft 30/2005 S.25/39,40, 54 ff, 70. Heft 32/2006, S.112.
5 Vormerkungsbuch der Churfürstlichen Marktskammer zu Abbach 1801. Bürgerver-zeichnis. Archiv von Bad Abbach 9.3.2.
6 Sammelakt Schulen und Rathäuser, zusammengestellt von Dr. Alfons Kraus, 2002 Archiv von Bad Abbach 10. 5.1.a.
7 Statistk der deutschen Volksschulen im Regierungsbezirke Niederbayern (Kopie),
1878, S.184. Archiv von Bad Abbach, Ortsteil Lengfeld XIV.
8 Schulstellenbeschreibung für den Regierungsbezirk Niederbayern 1925/26,
Landshut 1925 S. 220. Archiv von Bad Abbach XIV. 13.1.1.c
9 Ratsprotokoll vom 19.5.1912.
10 Inventarlisten . Archiv von Bad Abbach XIV, 13.1.1. – 13..1.3 und 8.1.1.
11 Tagebücher der Schulkasse. A.a.O.
12 Hebelisten zur Erhebung des Schulgeldes. A.a.O.
13 Akt Wahlen zur Schulpflegschaft 1952 und 1956. A.a.O.
14 Akt Gemeinschaftsschule der Ortsgruppe Bad Abbach 1938. Archiv von Bad
Abbach. A.a.O.
15 Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Schulverbandes der Volksschule
Bad Abbach für das Haushaltsjahr 1977. Archiv von Bad Abbach XIV. 13.1.1.

 

Von |2023-12-03T18:38:47+01:003. Dezember 2023|Lesebuch|0 Kommentare

018: Das soziale Netz vor Bismarck

Die soziale Fürsorge war ein stets aktuelles, immer brennendes Anliegen der Kommune. Die soziale Gesetzgebung Bismarcks gab es noch nicht. Die Gemeinden mussten ihre Hilfsmaßnahmen selbst organisieren. Es fiel aber keiner aus dem sozialen Netz, wenn er an einem festen Ort das Heimatrecht besaß. Auf dieses konnte er immer noch zurückgreifen, wenn er auch an einem anderen Ort mittellos und hilfsbedürftig geworden war.

Nehmen wir uns zunächst die theoretischen und praktischen Zusammenhänge des Begriffes Heimatrecht vor:1

In einer Enzyklopädie des 19.Jh. finden wir: „Heimat (origo) ist (…) die Gemeinde, welcher jemand als Mitglied angehört. Regelmäßig wird diese origo durch Geburt in der Gemeinde erworben, aber auch durch andere, dem objektiven Recht entsprechende Arten.“2

Eine solche andere Art war z. B. die Heirat mit einem heimatberechtigten Ortsansässigen, oder der Erwerb durch Antrag auf Heimat nach mehrjährigem Aufenthalt am Ort mit der Zustimmung der Gemeinde, die den guten Leumund, den ausreichenden Ernährungsstand für sich und seine Familie und den Besitz der Wohnung zur Voraussetzung machte („Ansässigmachung“).
Die frühere Heimatgemeinde wurde von diesem Verwaltungsakt informiert, die ihrerseits den Heimatrechtstitel löschte. Der Rechtsakt der Heimatverleihung war gebührenpflichtig. Eine doppelte „Heimat“ war nicht möglich. (Art. 5 d. Heimatgesetzes vom 16.April 1868 mit M.E. vom 19. April 1871 Nr.11513).3

Die aufnehmenden Gemeinden wurden sehr rechtzeitig in Artikel 21 der Landordnung des Churfürstenthums und der Landen zu Bayern von 1748 zur Vorsicht vor dem Aufnahmeakt gemahnt.4

An besagter Stelle heißt es: „Ein und zwantzigstens. Es seynd auch keine liederliche Leuth, dardurch nur Bettler, und Faullentzer erziglet werden, zu Burgern, oder Beysitzern aufzunehmen, noch ist jemand, das Burger-Recht zu erstatten, der nicht vorhero Anzeig thun kann, wie, und auf was Weiß er nächst Göttlichen Gnaden sich, und die Seinige zu ernähren getraue; wie dann wegen der unvermöglichen Manns- und Weibs-Persohnen, die Alters, oder anderer Unglücks-Zuständ halber ihre Nahrung nicht mehr gewinnen können, wie nicht weniger wegen der Kinder, so ihrer Leibs-Gebresten halber keiner Arbeit vorzustehen vermögend, damit die übrige Burgerschafft von ihnen nicht zu viel durch das stättige Einsammeln, und Betteln graviert werde (…).“5

Der Markt Ab(b)ach ist nach Auskunft der vorliegenden Akten über die Jahrhunderte seit dem 30jährigen Krieg human aber auch verantwortungsbewusst mit Mitmenschen in Not umgegangen.

Einmal gibt allerdings der Armenrat zu bedenken: „Löblicher Marktsmagistrat, von Seiten der Bevollmächtigten wurde unter heutigem Dato verabredet und an den Löblichen Markts Magistrat das Ansuchen gestellt, die hier in dem Lämlischen Haus in die Herberg reingenommenen zwei ledigen Weibspersonen von Oberndorf und die ehemalige Dienstmagd auf der Donaumühl in des Valentin Scherers Keller-Haus in einen Dienst oder in ihren Geburtsort zu verweisen. In Ermangelung dessen wäre man gezwungen, sich an einen Herrn Ställe zu wenden.
(…)Für den Armenrat: Andrä Rumpel von Staudt, Josef Koch, Georg Koller, Ignatz Bergbichler, Wolfgang Fuchs, Franz Koller.“6

Bis 1818, dem Jahr der Neuordnung der bayerischen Gemeinden, finden wir in den Vormerkungsbüchern den Titel „Ad fundum pauperum“ (= in den Armenfond, A.d.V.) ist ausgegeben worden.7

In den jährlichen Kammerrechnungen erscheinen die praktischen Hilfen unter dem Kapitel „Gemaine Außgab“, z.B. 1666 : „So ist an arme Geistliche, Studenten und andere presthafte Leuth gereicht worden 1 Gulden 9 Kreuzer.“8

1676: „Denen 5 ausgewöhlten Bürgern alhier, so dass ihnen 5 Täg zum exerzieren nachm Statt am Hof gehen und ir Arbeit bei Haus versäumben müssen, deswegs yedem (?) macht 3 Gulden 20 Kreuzer“.
Oder: „Denen armen Geistlichen, ihm vom Adl (Verarmte Adelige vom Schloß oder Landgericht, A.d.V.), Studenten, und anderen Presthaften Persohnen ist an heuer ertheilt worden 2 Gulden 25 Kreuzer“. 9
Mit Blick auf jedes andere Jahr ließe sich die Liste beliebig fortsetzen.

Ab 1818 weist schon das vorgegebene, amtliche Rechnungsformular eine andere Handhabe und Vorgehensweise der Kommune Abbach in Sachen Armenpflege auf:
In Abbach liegen die Armenpflege Rechnungen von 1836 bis 1875,
in Abbach-Schloßberg von 1855 bis 1875 vor.
In dieser Zeit spielte das Heimatrecht eine entscheidende Rolle.

Nehmen wir als Beispiel die Rechnung der Lokal-Armen-Pflege für das Jahr 1843/44:
Verantwortung trug der Lokal-Armenpflegschaftssrat mit dem Vorstand Zinrgibl (nicht der Bräu, sondern ein Kaufmann), Beisitzer waren Paulus Griß und Paul Lindner, Mitglied war auch immer der Ortspfarrer, hier Martin Otto.

Es standen der Kasse mit Einschluss des Aktivrests vom Vorjahr 509 fl 7 ½ X zur Verfügung. Ausgegeben wurden 185 fl 49 X.

Die Gelder kamen von Der Kreishilfskasse (33 fl),
Tanzmusiken, Hochzeiten, Scheibenschießen, Theatern (2 fl)
Polizey Strafen (2 fl),
Kollekten und freiwilligen Beiträgen der Ortsbewohner (215 fl),
Zuschüssen aus der Gemeindekasse.

Es waren in diesem Jahr nur 5 Arme zu versorgen. Die Zahl wuchs von Jahr zu Jahr. 1875 waren es 11.

Die Gelder wurden verwendet für:
Unterhaltskosten nach Pflegeklassen, Brennholz, Arzt-, Apotheker-, Beerdigungskosten, Schuhkauf für genannte Personen, Erziehungskosten und Schulgeld.

In der Armenbeschreibung waren die Personen in zwei Bedürfnisklassen eingeteilt. Die Einteilung galt für ein Jahr. Voraussetzung war, dass man von sonst niemand (z. B. Geschwistern) Unterstützung erhielt.
Arme der Klasse I erhielten wöchentlich 30 bis 42 Kreuzer zum Leben. Jene der Klasse II 24 bis 28 X.

Im Personal- Fragebogen wurde ermittelt:
1. Vor- und Zuname des Hilfsbedürftigen, Hausnummer, Religion, Leumund,
2. ob ledig oder verheiratet,
3. ob der Hilfsbedürftige das Heimatrecht in der Gemeinde besitzt
und aus welchem Titel, oder ob selber einer anderen Gemeinde oder einem anderen Staate angehört, und welchem, ob demnach der Gemeinde die Unterstützung a) mit b) ohne Ersatzanspruch obliegt.
(genannt wurden: Heimatrecht durch Geburt, durch Ansässigmachung, Verehelichung. Wenn die origo unklar oder nicht zu ermitteln war, musste die Kreishilfskasse zahlen),
4. Bisheriger Erwerb
(genannt wurden: Spinnen, Mann war Lederer, Aushilfe im Kochen, Bauernknecht, Zimmermann),
5. Ursache der Verarmung
(genannt wurden: Von armen Eltern und blödsinnig, früher üble Wirtschaft ihres Mannes, Tod ihres Mannes und längere Krankheit, hohes Alter und Erwerbsunfähigkeit, Unglücksfall bei der Arbeit, Krankheit),
6. Alter (genannt wurden: 65,58,71,79,57),
7. Ob und zu welcher Arbeit das hilfsbedürftige Individuum nochm fähig ist: Ob und wo dieses diese Arbeit leistet und mit welchem Gewinne (genannt werden: Kann noch spinnen, wollspinnen und stricken, aushilfsweise kleine häusliche Arbeiten, zu keiner Arbeit mehr tauglich, kann zur Zeit keine Arbeit leisten).10

Die Lokalarmenfondrechnungen von 1875 bis 1919 und die Rechnung des Ortsarmenverbandes/Ortsfürsorgeverbandes von 1919 bis 1933/34 ergänzen das Wissen über die Armensorge für Abbach, in Abbach-Schlossberg von 1875 bis 1892, dem Jahr der Vereinigung mit dem Markt Abbach.

Verbindlichkeiten aus dem Heimatrecht scheinen ausschleichend abzunehmen. 1875 fand ich unter „Titl III.“ der Ausgaben (Unterstützungen) „Kapitel 3: Auf Beerdigungskosten für Heimatberechtigte: 1 fl für die Leichenwärterin, 4 fl den Todtenträgern, 4 fl für einen Todtensarg.“11

Der Armenpflegschaftsrat bestand auch im Bayern des 1. Deutschen Reiches weiter. Auch 1878 und 1880 werden noch Beerdigungskosten für Heimatberechtigte aufgeführt12, allerdings nicht mehr in Gulden und Kreuzern sondern in Mark und Pfennig.13 Die Zahl der Menschen, die Unterstützung brauchten, nahm zu, aber die Spendenbereitschaft der Einzelpersonen schien abzunehmen. Die Zuschüsse der Gemeinde an die Armenkasse stiegen an. An Einnahmen werden 1880 nur mehr
Zinsen aus dem Kapital des Lokalarmenfonds, aus Strafanteilen und öffentlichen Belustigungen genannt. Der Zuschuss an den Fond aus der Gemeindekasse betrug bei einer Summe von 1020 RM Gesamteinnahmen bereits 800 RM.14

Im Jahre 1818 wurde die Armenkassenrechnung mit einem Gesuch um Gewährung eines Zuschusses wegen Überbürdung mit Armenlasten an das Bezirksamt Kelheim überwiesen.15

Ab Gründung des 1. Reiches und mit Wirkung der neuen gesetzlichen Regelungen unter Bismarck spielte unter dem rechtlichen Aspekt das Heimatrecht fast keine Rolle mehr, unter dem sozialen nur mehr eine untergeordnete. Wer am Ort arm war, erhielt ohne weitere Unterscheidungen die Unterstützung.

So ist denn auch in der genannten Enzyklopädie 1888 angemerkt:
„Die Heimat (…) hat nach geltendem gemeinen Recht ihre Bedeutung verloren und nur in Hinsicht auf politische Rechte und etwaige Ansprüche auf Versorgung u.a. nach Maßgabe der einzelnen Gesetze behalten.“ Der Begriff des Heimatrechts wurde in der Kaiserzeit immer wieder modifiziert, z. B. im Jahre 1896.
Die Leistungen wurden immer anonymer, die private Spendenpraxis immer ausgedünnter, die Zuschüsse der Gemeinde allgemeiner aber exzessiver.
Es existierten auch in zunehmendem Maße überregionale Unterstützungsgremien.

Auch in der Weimarer Republik gab es unterstützungsbedürftige Personen und Familien. Es waren vor allem Leute, die im sog. Gaishaus wohnten. Besonders Ausgaben für Verpflegungskosten, Schulkosten, Zwangserziehungskosten, Apothekerrechnungen, Arzt- und Krankenhauskosten schlugen zu Buche, z .B. 1920 betrugen die Ausgaben 3480 RM. Die Gemeindekasse hatte 2300 RM zugeschossen. Der ergiebigste Titel waren Einnahmen aus Lustbarkeiten, wie Tanz und Unterhaltung. Auch 1922 und in den Folgejahren gab es noch eine Instanz, die die Armenbelange regelte, sie hieß nun nur mehr „Armenrat“, dem immer auch noch der Pfarrer angehörte.16

Im 3.Reich nannte man das örtlich zuständige Gremium „Ortsfürsorgeverband“.
Dessen Wirksamkeit beschränkte sich nicht nur mehr auf die laufende Armenunterstützung sondern vor allem auf die „Wohlfahrtsunterstützung“, die auf Grund der Arbeitslosigkeit der Jahre 1933 bis 1935 notwendig geworden war.17

 

1 Vgl. Wachter, Hans. Stadelmanns Handbuch für Landgemeinde-Verwaltungen,
Armenpflegschaftsräte etc …des rechtsrheinischen Baayerns. Buchner V. Bamberg
1895, S.624 bis 666. Archiv von Bad Abbach 32.3 (Arbeitsraum)
2 Wetzer und Welte. Kirchenlexikon. Bd.5 .Herder Verlag, Freiburg, 18882, Sp.1647.
3 Vgl.Wachter, Hans: Stadelmanns Handbuch für Landgemeinde-Verwaltungen,
Armenpflegschaftsräte etc …des rechtsrheinischen Bayerns. Buchner V. Bamberg
1895, S.16. Archiv von Bad Abbach a.a.O.
4 Ratts Instruction Churfürstl. Markts Abach. Neu-verbesserte Instruction was die
Bürgerliche Obrigkeiten in Städt- und Märkten des Churfürstenthums und der
Landen zu Bayern etc.. Verlag Johann Jacob Vötter, München M. D.CC. XLVIII,
Archiv von Bad Abbach 9.3.2.
5 A.a.O .S.13.
6 Schreiben des Armenrats an den Marktsmagistrat vom 20.Sept.1819. Archiv von
Bad Abbach 8.4.2.II. (11).
7 Vormerkungsbuch 1801: Archiv von Bad Abbach 9.3.2.
8 Markht Rechnung Abach De Anno 1666 S.25 Archiv von Bad Abbach 9.4.2.
9 Cammer Rechnung des Curfürstlichen Markhts Abach de Anno 1676 S. 33 v.
Archiv von Bad Abbach 9.4.2.
10 Rechnung der Lokal–Armen-Pflege für das Jahr 1843/44. Archiv von Bad Abbach
7.3.2.b.
11 Rechnung der Armenpflege Abbach pro 1875 S.8 Archiv von Bad Abbach 7.3.2.a.
12 Armenpflege der Marktgemeinde Abbach pro 1878 S. 7 und 1880 S. 8.
13 Die Umstellung war am 1.1.1876 erfolgt.
14 Armenpflege der Marktgemeinde Abbach pro 1880 S. 3. Archiv von Bad Abbach
7.3.2.a.
15 Beilage zur Rechnung des Ortsarmenverbandes 1920. a.a.O.
16 Rechnung des Ortsarmenverbandes Abbach von 1920 und 1925/26
Archiv von Bad Abbach 7.3.2.a.
17 Rechnung des Ortsfürsorgeverbandes 1933/34. Archiv von Bad Abbach a.a.O.

Von |2023-12-03T18:37:35+01:003. Dezember 2023|Lesebuch|0 Kommentare

019: Die „Sozialwohnung“ im Abbach der „guten alten Zeit“ – Das Armenhaus

Wir können davon ausgehen, dass unsere Generation im Vergleich zu den Früheren goldene Zeiten erlebt. Auch trotz vielfacher, oft verschämter Armut unter uns Wohlstandsbürgern des Jahres 2008, dürften wir uns immer noch nicht beklagen, wenn wir einen Blick über den Tellerrand hinaus riskieren.

Wir haben früher über unsere Verhältnisse gelebt! Darum fallen jetzt Rezessions- und Reformsymptome besonders schmerzlich ins Auge.
Es gab schon immer unverschuldete Armut. Für viele galt und gilt: Einmal arm, immer arm. Andere fallen aus der gewohnten sozialen Sicherheit, z.B. beim Verlust des Arbeitsplatzes, im Falle der Scheidung oder nach einer Erkrankung in die Harz-IV-Klemme. Manche haben ihr Los selbst verschuldet. Wie auch immer, „mit dem Ausfüllen eines Harz-IV-Antrages beginnt (..) eine Reise in eine Lebenswelt, die mehr oder minder unbekannt ist“ 1(Leistung von Harz IV: Bescheidene Wohnung frei, gesetzliche Krankenkasse, Erwachsene 345 Euro, Kind 207 Euro monatlich.)

Heute ist sogar im christlich-sozial regierten Bayern wieder jeder zehnte Bürger von Armut bedroht. Eine Million also ist in irgend einer Form von Armut betroffen. Dabei gelte als arm, der weniger als 50 Prozent des landesweiten durchschnittlichen Haushalts-Nettoeinkommens zur Verfügung hat. Mehr als drei Millionen deutsche Haushalte seien Pleite.2

38 Prozent der Kinder in Deutschland erlitten familiäre Armut. Das seien nicht nur Kinder von Langzeitarbeitslosen, sondern vor allem Kinder von alleinerziehenden Müttern und von Menschen, die trotz Arbeit unter Lohn-Dumping litten. Unter den Harz-IV-Empfängern seien nur wenige „Sozialschmarotzer“. Die meisten Menschen wollten arbeiten.3

Denken wir an die betroffenen Menschen auf dem Hintergrund von unermesslichem Leid durch Armut, Krankheit und Tod früherer Zeiten, verursacht durch das Unrecht von Menschen gegen Menschen mitten unter uns, an die durch bourgeoise Verhaltensweisen vergangener Zeiten auferlegten Not- und Hungerfälle, an all das Leid, das auf der Erde lastet, seit es Menschen gibt.

Die ultima Ratio für Menschen, die in früheren Zeiten in extreme Not geraten waren, und im Familienverband keine Bleibe fanden, war das Armenhaus.

Nach Gandershofer war das Siechen-, später Armenhaus, an der Oberndorfer Straße gelegen,4 bereits 1564, dem Jahr der Parth´schen Stiftung, bekannt.5 In dem Buch „Geschichte der Stadt Kelheim“ von Georg Rieger, 1929, befand sich in dem von ihm „Leprosenhaus“ genannten Haus 1659 nur ein einziger Lepros.6
1832 „nährt(e) es“, wie Gandershofer weiß, „nur fünf verarmte Gemeindeglieder nothdürftig.“7

Aus dem Vormerkungsbuch8 der Churfürstlichen Markts Kkammer zu Abbach 18019 erfahren wir, dass keine Fundationsurkunde für obiges Armenhaus mehr zu finden sei. Diese müsse in Schreckenszeiten verloren gegangen sein, darum wisse man auch nicht, wann es gebaut worden ist. Die Wohltäter, denen das Armenhaus das Dasein zu verdanken hat, seien unbekannt.10 Wegen der fehlenden urkundlichen Grundlagen könne man es auch nicht richtig besteuern. Der Inwohner zahle im Jahr lediglich ein Herdgeld von 25 Kreuzern.

Dieses alte Armenhaus wurde vor 1795 abgerissen, weil es völlig baufällig geworden war. 1795 erfolgte dann ein richtiger Neubau, und zwar wegen des Wassers auf einer etwas höher gelegenen Stelle. Das Haus war aus Bruchsteinen erbaut und wurde mit einem schrägen Steindach versehen. Zur ebenen Erde befand sich eine Wohnstube, eine Kammer, dann ein Wohnstüberl für einen Armen. Oben wurde ein zweites Stüberl für einen weiteren Armen hergerichtet. Das Gebäude war 22 Schuh breit und 40 Schuh lang. Der Bau wurde mit eigenen Mitteln der Stiftung finanziert.11 Der alte Platz wurde mit Erlaubnis des hochlöblichen Rentamts vom 24. Oktober 1797 an den Schmied Andreas Gierstorfer (Nachfolger: Englmann-Schmied, Lindinger) um 105 Gulden verkauft, wie die Armenhausrechnung von 1797 ausweist. Der Verkaufsbrief ist aber erst am 2. Januar 1798 errichtet worden. Das neue Haus wurde zu 250 Gulden feuerversichert. Unten wohnte 1801 der Gänsehirt um 12 Gulden Miete. Außerdem befanden sich der abgehauste Melber Lukas Spark von hier und der alte Dienstknecht Georg Haid als Arme im Hause.

1924 hatte das Gebäude die Hausnummer 31, wurde in der Brandversicherungsurkunde als „Armenhaus mit angebautem Abort“ bezeichnet, und zu 760 RM versichert. Die Gemeinde führte es als Armenhaus I, nachdem das Gaishaus, das 1889 als Wohnhaus und Villa, Hs. Nr. 17 1/3 auf dem Friedberg, zunächst als Lehrerwohnung gedacht, dann aber zur Wohnung für Sozialschwache deklariert, als Armenhaus II bezeichnet wurde. Es wurde zu 5490 RM Brand versichert.

Das Armenhaus I an der Oberndorfer Straße wurde in den 1950er Jahren abgerissen. 2007 spielte das der längst vergessenen Armenhausstiftung gehörige Grundsstück noch einmal eine Rolle, als die Marktgemeinde nach der Auflösung des alten Schwimmbades die Straße zu den Grundstücken der neuen Siedlung „Donaublick“ regulieren wollte.

Der Träger des Armenhauses I war also die Armenhausstiftung.
Ihre Einkünfte setzten sich wie folgt zusammen:

Die Zinsen des dürftigen Stiftskapitals und einiger weniger ausgeliehener Gelder,

der Herbergzins (= Miete), in der Regel 8 bis 12 fl,
die „Armenhauspixn“ (= Spendenbüchse im Armenhaus selbst), (am 1.4.1763 waren z.B. 1 fl 20 x darinnen, am 24.7. 58 x, am 20.12. 3 fl 1 x), eigentlich musste die Pixn alle drei Monate geleert werden.
die Wirts- und Bäckerhauspixn. (1763 hatte der Magistrat beschlossen, dass der Inhalt jeweils gedrittelt wird: 1/3 für das Armenhaus, 1/3 für die Hausarmen, 1/3 für aktuelle Bedürfnisse. In diesem Jahr bekamen die Armenhausinsassen 4 fl 35 x. 1773 z.B. wurden an 15 namentlich genannte Hausarme 1 fl 48 x verteilt),
heimbezahlte Kapitalien (1866 wurden z.B. an einen einheimischen bürgerlichen Zimmerer 80 fl „zu seiner unentgeltlichen Notdurft“ ausgeliehen),Spendengelder, wenn jemand das Bedürfnis hatte, Almosen zu geben,
Zuschüsse der Gemeindekasse, besonders in späteren Jahren. Das waren die Erlöse aus der Vergnügungssteuer (Tanz, Hochzeiten) und Bürgerstrafen,
ein Teil der Bürgerrechtsgebühren12,
Erlös aus dem Parth´schen Spendengetreide (s.o.!),
Versteigerung einer Hinterlassenschaft.
Eine Übersicht über Einnahmen und Ausgaben der letzten zehn Jahre bis 1817 listet 2184 Gulden 54 Kreuzer 1 ½ Heller an Einnahmen und 796 Gulden 42 Kreuzer 1 Heller als Ausgaben auf. Es blieb also in 10 Jahren ein Aktiv Rest von 1388 Gulden 12 Kreuzer ½ Heller übrig.13

Es ist nicht uninteressant, was ein sog. Armer, Insasse des Armenhauses, am Ende seiner irdischen Laufbahn an Besitz aufzuweisen hatte. Wir entnehmen diese Daten dem „Versteigerungsprotokoll der von Anton Kindl, im Armenhaus Verstorbenen, wenigen Hinterlassenschaft“ vom 12.10.1829.14 In früheren Jahrhunderten mag der Nachlass noch bescheidener gewesen sein.
Es erschien 1829 möglichst bald nach dem Absterben die Sperrmüllabfuhr jedenfalls nicht, sondern alles, was auch der ärmste Schlucker hinterließ, fand sogleich wieder einen neuen Herrn.

Der Versteigerungserlös des gesamten Nachlasses betrug in diesem Fall 4 Gulden 16 Kreuzer.

Folgendes sind die Ausrufpreise:

 
Ein kleines messingernes Kreuz 6 x (= Kreuzer)
Eine rosa Schale Alte Teile in einem Kammerl, darunter eine alte Truhe u. alter 2 x
Sessel  12 x
1 altes Wasserkrügerl u. 1 Glas 12 x
Eine fichterne alte Bettstatt 12 x
Ein fichternes Tischl 3 x
Eine alte fichterne Truhe 6 x
2 Rosenkränze 1 x
1 alter filzener Hut 3 x
2 ganz alte Stiefel  16 x
1 blauer Rock 1 x
1 alte braune Hose 6 x
1 Brustfell 36 x
1 Hosenträger 9 x
1 Wollleibl  18 x
1 alte Unterhose 9 x
1 altes Leiberl  12 x
Alte Tücher 6 x
Ein Hochzeitsbild und 2 Geldstücke
zur Erinnerung 
15 x
Etliche Pauschen und Scheiter 3 x
3 Bildl in der Kammer – , –

 

Das bleibende Inventar des Armenhauses war mehr als bescheiden.
1778 bis 1780 werden zwei Bettstätten und ein neuerer weißleinener Strohsack angegeben. 1801 war im Armenhaus kein Inventar mehr vorhanden. 1807 wurde eine wollene Decke, ein Laken, ein Strohsack, aber keine Bettstatt aufgefunden.
Wenn ein Verstorbener aus dem Armenhaus Verwandte im Orte hatte, kamen diese sofort, um die spärliche Hinterlassenschaft einzuheimsen.

An Ausgaben der Stiftung werden immer wieder genannt: Steuern, Reparaturkosten für das Armenhaus, selten Bedarfsartikel, armselige Verpflegung für die Insassen, Arzt- und Apothekengebühren, Sargschreiner, Totengräber, Pfarrer mit Gefolge.

Armenhausrechnungen liegen im Archiv von Bad Abbach von 1661 bis 1933/34 fast lückenlos vor. Für die Gemeinde Schlossberg Abbach für das 19. Jh. Im 19.Jh. mutierten die Armenhausrechnungen zuerst in Armenpflege – Rechnungen, dann in Lokalarmenfonds – Rechnungen, nachdem sich die wirtschaftlichen und soziologischen Verhältnisse mit zunehmender Industrialisierung und Gründung des 1. Reiches 1871 mit den folgenden Bismarck´schen Sozialgesetzen zusehends veränderten. Das Armenhaus I trug letztendlich nur mehr den Stempel einer billigen Sozialwohnung für Minderbemittelte.

Auf die Armenkasse der Gemeinde kamen mit der Zeit neue Lasten aus den Heimatrechts-Verbindlichkeiten, Schulgeldbeihilfen, etc. und dem Erwerb des Armenhauses II zu. 1907 meldete die Marktsverwaltung sogar „die Überbürdung mit Armenlasten“ beim Bezirksamt Kelheim an, das die Gemeinde Abach aber an die Regierung von Niederbayern, Kammer des Inneren weiterverwies.15

 1 Evers, Michael . Aktion zur Fastenzeit: Leben mit Hartz IV. MZ v. 22.02.2007.
2 Vgl. Karbe, Antje. Schulden tilgen bis ins Grab ? MZ v. 09.02.2007.
3 Vgl. Norgall, Gustav. Der Teufelskreis: einmal arm, immer arm. MZ v.13.03.07.
PS. Die in der Sage von Abbach erwähnten „Abbacher Herren“ der grauen Vorzeit haben auch in der Sagenwelt von Burgau a.d. Mindel (bei Günzburg) Eingang gefunden. Die Zusammenhänge müssten noch erforscht werden.
4 Landgericht Abach. Prospekt von Abach an die Regierung des Regenkreises, 1759, Archiv von Bad Abbach, XVIII.22.2 . Kopie im Eingangsbereich.
5 Gandershofer, G.M. A.a.O. S.89
6 Rieger, Georg. Geschichte der Stadt Kelheim. Erstes Buch. Leiks V. ,1929. S.225.
7 Gandershofer, G.M. A.a.O.
8 Vormerkungsbuch = Buch über gesetzliche Grundlage und Daten einer Zahlungs- verpflichtung.
9 Churfürstliche Marks Kammer zu Abbach. Vormerkungsbuch 1801. Archiv von
Bad Abbach 9.3.1, S.72 ¾.
10 Armenhausrechnungen 1808/9 – 1816/17, Nr.4, Anhang, Vormerkung. Archiv von Bad Abbach 8.3.2.
11 A.a.O.
12 Churfürstl. Erlass vom 2.3.1803. Vormerkungsbuch ab 1801, S.53 f, Archiv von Bad Abbach 9.3.2.
13 Armenhausrechnung pro 1808/9 bis 1816/17. Archiv von Bad Abbach .
14 Versteigerungsprotokoll der von Anton Lindl, im Armenhaus Verstorbenen,
wenigen Hinterlassenschaft. 12.10.1829. Archiv von Bad Abbach 8.4.2.II.11.
15 Schreiben des Bezirksamts Kelheim an die Marksverwaltung Abbach vom 11.11.1907. Archiv von Bad Abbach 7.3.1.a.

Von |2023-12-03T18:36:31+01:003. Dezember 2023|Lesebuch|0 Kommentare

020: Zum „Rentenproblem“ im 18. und 19. Jahrhundert

Oder:
Über das Leibgeding (Übergabeverträge) – die Lehen in den Fridlberghäusern – und die sozialverträgliche Auflösung des Landgerichts 1803-1811

Wenn heutzutage Menschen keinen Anspruch auf Rente aufweisen können, bewahrt sie ein vielschichtiges, wenn auch bescheidenes, soziales Netz vor dem Absturz ins Nichts. Jeder hat in einer solchen Notlage Anspruch auf die Grundversorgung.

In der Zeit vor den Bismarck`schen Sozialgesetzen, bis 1871, gab es so etwas nicht. Es bestand damals ein anderes Gesellschaftsbild. Die Gemeinden waren vorwiegend landwirtschaftlich strukturiert, was sich auch auf das soziale Gefüge auswirkte. Darum sind die damaligen Sicherungsmodelle, z.B. die Ansprüche aus dem Heimatrecht, auf die Industriegesellschaft nur begrenzt anwendbar. Was allerdings zeitlos Gültigkeit hätte, wären Solidarität, Mitgefühl und Hilfsbereitschaft von Mensch zu Mensch.

Die meisten Abbacher alten Leute hatten jedoch früher das Glück, dass sie sich im Zustand des Alters und der Arbeitsunfähigkeit auf den Familienverband verlassen konnten, mit dem sie bei der Übergabe des erworbenen Gutes – wie man hoffte – gültige rechtliche Absprachen getroffen hatten. Man spricht dann vom

1. Das Leibgeding

Ich berichte aus einem typischen Übergabebrief aus dem Markt Abach, der Metzgers Witwe Walburga Zirngibl, vom 27. Juli 1775.18 Grundsätzlich ist anzumerken, dass es ein Übergabe-Recht nach „Sitt und dieserorts Gewohnheit“ gab und dass kein Übernehmer etwas umsonst bekam. Die besitzende Schicht in Abach war, wie erwähnt, vorwiegend landwirtschaftlich strukturiert. Es gab auch einige andere Bürger, die ihre Verhältnisse auf ihre Weise regelten. Aber auch Habenichtse gab es in Scharen, die schauen mussten, wo sie blieben.

In den Städten sah es anders aus. Dort überwogen Handwerker, Kaufleute und Beamte. Aber auch sie mussten soz. Privat vorsorgen, wenn sie konnten.

In unserem Abachischen Fall übergibt die Erblasserin ihr lehnbares, bürgerliches Vermögen im Markt und auf den Feldern, das sie seit 1751 inne hat, samt ihren Schulden, ihrem ledigen Sohn Benedikt, von Beruf Metzger. Die Übergabs Summe beträgt 942 Gulden. (Für diese Summe wird ein Spaltzettel angelegt. A.d.V.).

Und dann folgen die Teilbeträge, meistens soziale Beiträge zur Beruhigung der Gewissen und aus religiösen Motiven.
Im Einzelnen:
Dem Notar sind vorab 70 Gulden zu zahlen, der Littig`schen Vormundschaft 57 Gulden, für ein Vermächtnis an die Marktskappelle 120 Gulden, an die Johann Bauerische Vormundschaft 100 Gulden, an den Markt 50 Gulden, an die Plankische Vormundschaft 10 Gulden, an die Regner Schulkinder 15 Gulden. Zusammen 352 Gulden.

Dann sind die hinterlassenen weiteren fünf Kinder bedacht mit zusammen 105 Gulden. Der Hans Georg bekommt 25 Gulden bar, den übrigen Kindern kommen ebenso bar zusammen 20 Gulden zu. Das übrige Geld muss zinslos bei jeder Kindstandveränderung ausbezahlt werden.

Die übergebende Mutter erhält 80 Gulden, davon sofort 10 Gulden, und das Übrige in jährlichen 5 Gulden Fristen.

Dann kommen die Schulden:
Dem Wirt Andreas Littig zu Holztraubenbach müssen 25 Gulden bar bezahlt werden. Dann 148 Gulden in jährlichen 10 Gulden Fristen.

Dem Übernehmer verbleiben noch 162 Gulden, wovon er der übergebenden Mutter einen jährlichen Ausnahm von 24 Gulden geben muss, der sich wie folgt zusammensetzt:

Die zwei Knaben muss er bis zum 14. Lebensjahr im Haus gedulden, christlich erziehen und beiden das Metzgerhandwerk lernen lassen. In Krankheitstagen muss er seinen Geschwistern bis zur Genesung Unterschlupf gewähren, 14 Tage lang die Hausmannskost reichen und aus seinen Mitteln die Medizin verschaffen.

Der übergebenden Witwe muss er schlussendlich leisten:
Jährlich 1 ½ Scheffel Korn, zwei Metzen Gerste, 50 Krautköpfe, zwei Kürm(=Körbe) voll weiße Rüben, wöchentlich 1 Pfund Fleisch, eine Maß Milch, jährlich drei Pfund Rind- und drei Pfund Schweinefett, zwei Pfund Kerzen, ½ Maß Holz und extra zu Weihnachten, Ostern und Kirchweih zwei Pfund Fleisch und als Herbergszins jährlich 5 Gulden.

Bis zur vollkommenen Ausrichtung des Inhalts der Abmachungen verbleibt das Vermögen hypothekenmäßig verpfändet.

Im Fall einer Heirat gab es vorher schon die Heiratsabrede, die Sicherheit bis ins Alter garantieren sollte. Sie wurde von den Eltern oder von Verwandten beider Parteien getroffen. Das mitgebrachte Heiratsgut begründet einen Rechtstitel auf den Besitz des Partners bis zum Lebensende.

Nehmen wir den Fall des Brautpaars des ehrengeachteten Sebastian Rieger, eines angehenden Brauereibesitzers und Bierbräuers von Abach (NB. Riegerbräu, Franz Koller und Nachfolger, Georg Eckmann (+ einverleibte Nachbarbrauerei Gerbl, Wahl, Philipp Kraml), Josef Zirngibl, = heute Areal Zirngibl) und der tugendsamen Bierbrauerstochter Jungfrau Sabina Kleiner aus Lanquaid.19

In der Absprache verspricht die Braut eine standesgemäße Ausstattung mitzubringen und 1000 Gulden Heiratsgut.
Der Bräutigam verspricht seiner Braut die neu gekaufte bürgerliche Braustatt, ein Wirtshaus samt Feldern und Wiesen. Dies alles soll auch nach seinem Tod ihr Eigentum bleiben.

Wenn aber die Ehe kinderlos bleiben sollte und einer stirbt, soll der andere bei einer Standesveränderung die drei besten Halskleider und 333 Gulden 20 Kreuzer herausbezahlen. Im Übrigen sollen die Punkte des löblichen Churbayerischen Landrechts gelten.

Der Bräutigam bekennt durch eine gleichzeitig beurkundete Quittung, dass er die 1000 Gulden Heiratsgut am selben Tag erhalten hat, dass er frei, sicher und ledig sei und dass weder er, noch seine Erben, noch jemand anderer außer diesem Geld etwas mehr fordern wollten und dass er das Geld in bester Weise anrechnen werde.

Einigen Abbacher Bürgern, die sich für das Gemeinwohl besonders verdient gemacht hatten, wurden ihre Anstrengungen zu ihren aktiven Lebensjahren wenigstens mit einer bescheidenen Lebensgrundlage vergolten. Dies war

2. Das„Lechen Raich“1 „in den gerichtischen Häusln auf dem
Schlossberg, so man den Fridlberg nennt“2

Es ist festzustellen, dass in Abach ursprünglich alle Bürgerhäuser nicht nur zum Markt, sondern auch zum Schloss steuerpflichtig waren.3 Eine Ausnahme bezüglich des Marktes bildeten die Fridlberg – Zipfelhäuser4, was auf ein Gewohnheitsrecht zurückreicht, wie wir feststellen konnten.
Erstens gilt es nun, den Begriff „Lechen Raich“ zu klären:
Fangen wir mit dem Einfachsten an: Raich bedeutet so viel wie Reichnis. Für Lechen (Lehen) finde ich in einem zeitgenössischen Wörterbuch den Terminus „ritus inaugurationis beneficariae“ (lat.).5 Die beiden Ausdrücke in Einheit kann man mit Gnadenlehen, Altersgabe, Ehrengabe, Ruhegeld übersetzen.

Zweitens suchen wir den Ort auf, an dem diese Ehrengabe gereicht wird:
Eine Abschrift 1801 der Erneuerung der Freiheitsrechte Carl Albrechts von 1733 führt unter 31. die Bemerkung an: „(…) wegen der zwelf Häusln am Züpfel aufn Schlosberg, so man den Fridlberg nennt, (…)“6
Eine Randbemerkung zu diesem Text bezeichnet sie als „die gerichtisch Häusl am Schlossberg“.7
Der Gemeindeschreiber Josef Schmied, der Verfasser des Vormerkungsbuches von 1801, ergänzt an anderer Stelle: „Alhier ist vorzumerken, das bei dem alhiesigen Markt sich Marktsgebäude so ober alten Bürgerlichen gebäuden (…) befinden, welche auch zum alhiesigen Schlos lehnbar sind“8. 9

Aus einem anderen Papier, der Schrift nach vom gleichen Autor verfasst, erfahren wir weiter: „Was den Alois Mayr betrifft, so steht das von seinem Vater erkaufte Ambts gebäude nicht am Schlossberg Abbach, sondern auf dem sogenanden Fridlberg. Hierüber mehr Aufschlus zu ertheilen, ist folgendes.
Alle Bürgers Häuser dahier mit einschlus der 17 Häusln am Schlossberg abbach sind Königlich vormals Kurfürstlichen Kastenambt abbachisches Lehen, nur die berührte ambts Wohnung mit nur 7 Bürgers Häusern(,) welche auf dem so genanten Fridlberg und in der bürgergeding ligen, sind eigen und lud10 eigen. Das diese Amtswohnung ein bürgerliches Haus war(…), beweisen vorliegende Kammerrechnungen der Jahre 1660 bis 1805.“11

Fassen wir den topographischen Befund zusammen:
Der Fridlberg ist ein Teil des Schlossbergs ober den Bürgerhäusern Am Markt, westlich des heutigen Schlossbergweges, zwischen Apothekergassl und Schnadergasse (Schlauderergasse) den Berghang hinunter, eine Art Bannmeile um das Landgerichtsgebäude (jetzt Benefiziatenhaus/Marchnerhaus und alte Schule). Dazu gehörten 133512 und 172113 noch 12 Häuser, 1806 nur mehr 7 Häuser.14

In ganz frühen Zeiten waren diese Häuser der landesherrlichen Kasse auf der Burg wie der Marktskasse steuerpflichtig. 1806 bestand steuermäßig eine Ausnahmesituation. Diese habe sich durchgesetzt, weil eine früher amtierende Gerichtsschreiberin wegen Armut die Gemeindesteuern habe nicht mehr bezahlen können, und diese Duldung habe sich toleranterweise beim Markt fortgesetzt.
Dies vermutete der schon vor 1780 tätige Marktschreiber Quirin Nikendey, möglicherweise gestützt auf nicht mehr auffindbare Dokumente.15 Die Steuer zum Schloß war 1803 sicher auch zu Ende, weil das Landgericht bei der Säkularisation aufgelöst wurde.

Am Schlossberg selbst (bis 1892 selbständige Gemeinde!) befanden sich 1806 17 Häuser mit kleinen Gärtln rund herum. Sonst existierte dort kein Gemeindegrund. Mit dem Markt hatten die Bewohner gemeinsamen Viehtrieb, Feuerrequisiten, Kirche, Schule, Armenhaus, Friedhof, und sie mussten das Wasser am Haslbrunnen im Tal unten holen. Die Bewohner waren meistens Taglöhner, dann Zimmerleute, Maurer, 2 Schuhmacher, 1 Weber, 1 Schneider, die ihr Geld hauptsächlich im Markt verdienten.16

Die Fridlberghäuser kamen nach der Säkularisation an die Gemeinde Abbach-Schloßberg, weil Bürgermeister Mayr auf den Markt nicht gut zu sprechen war, und er sich beim Landgericht in Kelheim gut stellen wollte.17

Nun zurück zum Lehen in den Friedlberghäusern: z.B.
Am 30.Dezember 1799 genoss der Provasal (= eine Art Beamter) Balthasar Koch, resignierter Kammerer und Schreiner, 56 Jahre alt, das Lehen. Grundlage war das Markts Rat(haus) und zwei Hirthäuser. Er hatte das Lehen schon 1771 erhalten.
Auch der Bierbräu Michael Mayr empfing 1799 als Provasal das Lehen. Basis war die Parth´sche Brotspende.

Doch am 7.Juli des Jahres 1808 wurde vom Königreich Baiern, Ministerium des Inneren, Section der General Administration des Vermögens, das organische Edikt über die Lehensverhältnisse erlassen.
Dieses besagt, dass „am 1.1.1810 keine anderen Lehen, als Mannlehen der Krone, und keine anderen Lehenherren, als Seine Majestät der König bestehen können.“18

In Abbach scheint sich die Durchführung des Rescriptes bis 1825 hingezogen zu haben.19

Am 6.Oktober 1819 beordert das Königliche Rentamt in Kelheim folgende „Zins- oder Gnadenlehen-Untertanen“ persönlich, in möglichster Bälde und unausbleiblich nach Kelheim:
1. den Josef Apfel vom Schloßberg bei Abbach,
2. den Franz Robold zu Abbach,
3. den Josef Lindner Maurer allda, und
4. den Sebastian Reichl von da,
5. oder die ehemaligen Lehensbesitzer zufolge gnädigster Rechnungs-Revisions-Notaten von 1816/17.“
Mitzubringen seien Lehens- und Hausbriefe, Lehensscheine, ein auf einem 15 Kreuzer Stempelbogen eigens ausgestellter Taufschein der ehelichen Kinder.20
Am 28.10.1819 sind folgende „Lehensholden“ an der Reihe:
1. Martin Pixl vom Wohnhaus in Gehag
2. Johann Englmann Schmied und
3. Georg Dünauer Vordermüller
Mitzubringen sind wieder samentliche Haus- und anderen Briefe, samentliche Lehenbriefe und Lehentaxzetteln, welche die neuen von den alten Besitzern ohne weiteres abzuverlangen haben und die Taufscheine der ehelichen Kinder.21

Nach der Säkularisation wurde 1818 die Neuordnung der Bayerischen Gemeinden durchgeführt, bei der vieles anders werden sollte. Die Gemeinde hatte keine Möglichkeit mehr, derartige Vergünstigungen an einzelne aus dem Staats- Ärar zu vergeben.

3. Die sozialverträgliche Auflösung des Landgerichts 1803-1811 durch den Markt Abbach

Das Königreich Bayern verhielt sich nach der Auflösung des Landgerichts
Abach, wie die Akten zeigen, nicht besonders kulant.
Der Markt war mit Ersatzleistungen für die ehemaligen Bediensteten des Landgerichts eingesprungen, bis Seine Majestät der König schließlich zu seiner Verantwortung gerufen werden konnte. Das kostete die Marktverwaltung etliche Anstrengungen und Erinnerungsschreiben.

Am 9. Oktober 1811 antwortete das königliche General Comissariat des Regenkreises in Regensburg als Kreisadministration der Stiftungen, etc. der königlichen Comunal Administration Abbach Landgerichts Kelheim bezüglich der auf das Arar übernommenen Pensionen:22
„(…) Um diese Entschädigungen bei den geeigneten Kassen anweisen, und die aus verschiedenen Rentamtischen, und Communal Kassen gegen Rückersatz uns weil gemachten Vorschüsse wieder rückerstatten, oder ausgleichen zu können, will die königliche Finanzdirection des Regenkreises in Kenntnis gesetzt werden,

1.Wie lange die in Frage stehenden Individuen (…) vom 1.Januar 1809 angefangen für den Sportl Entgang (von der Gemeinde. A.d.V.) entschädigt wurden,
2.Was diese (..) aus Communal Kassen erhaltenen Entschädigungen oder Vorschüsse in Summe betragen, damit diese aus der Staatskasse zurückerstattet werden können,
3.(..) ob sich die befraglichen Individuen noch in der nemlichen Cathegorie, d.i. als Stadt- und Marktschreiber, oder als Stadt- und Marktdiener befinden,
4.Wenn ein oder das andere Individuum inzwischen verstorben oder reaktiv gemacht worden sein sollte, so muß der Tag bestimmt und legal nachgewiesen werden, an welchem solches geschehen ist.
5.Es muß auch pflichtmäßig beigemeldet werden, wie lange und wie viel das reaktivierte oder verstorbene Individuum, vielmehr dessen Relikten, Entschädigungen (…) aus Communal Kassen erhalten haben.“23

Postwendend schickte die Communal Administration des Königlich Bairischen Marktes Abbach die entsprechenden Daten24:

„Josef Quirin Nikendey, Marktschreiber
Franz Schmid, Ratsdiener:
1. beide wurden vom 1. Januar 1809 anfangend bis zum 30. September gegenwärtigen Jahres für den Sportl-Entgang aus der Kommunal Kasse entschädigt.“
An Quirin Nikendey wurden bei einem Jahresgehalt von 250 Gulden in der fraglichen Zeit 643 Gulden 20 Kreuzer bezahlt, an Franz Schmid bei einem Jahresgehalt von 30 Gulden 72 Gulden 5 Kreuzer. Zusammen also 715 Gulden 25 Kreuzer.

Dazu wird angemerkt:
„1. Bemelte Pensionisten leisten seit dem Jahr 1807, wo die magistratische Form aufgelöst wurde, keine Verwaltungsdienste mehr. Sie sind von allen ihren ehemaligen Funktionen entlassen.
2. Beide leben noch und sind nicht reaktiv gemacht.“25

Die damalige Behandlung des Problems habe ich an diesen zwei Personen bzw. Beispielen deutlich gemacht. Es wurden noch weitere Bedienstete auf die gleiche Weise an die Luft gesetzt, die dann dem Markt zur Last fielen.
Die Jahre 1803 bis 1809 standen bei der Regierung in ihren Überlegungen überhaupt nicht mehr zur Debatte. Ob der Gemeinde Abbach die gezahlten Ersatzleistungen jemals vergütet wurden, ist zweifelhaft, nachdem der Staat wegen der Verschwendungssucht unter Karl Theodor (bis 1799) und wegen der Napoleonischen Eskapaden permanent an Schwindsucht litt.

 

18 Briefprotokolle 1775-1777, S.49v – 51. Archiv von Bad Abbach 8.6.3
19 a.a.O. S. 51 v – 56
1 Vormerkungsbuch der Churfürstlichen Marktskammer zu Abbach 1801, S.84
Archiv von Bad Abbach 9.3.2.
2 Marktrechte Carl Albrechts 1733 31. Abschrift 1801.. A.a.O. S.10, Randbemerkung.
3 a.a.O. Ain und Dreyßig (..) S.10 u.10 v.
4 Vormerkungsbuch. A.a.O. S.84.
5 Adamus Fridericus Kirschius. Abundantissimum Cornu Copiae linguae Latinae
et Germanicae selectum. Buchstabe L. Verlag. Engelhart Benjamin Svikert,
Leipzig, 1774, neueste Ausgabe.
6 Marktrechte Carl Albrechts 1733.Abschrift 1801. a.a.O. S. 10.
7 a.a.O.
8 Vormerkungsbuch S. 84.
9 Es ist anzumerken, dass es auch anderer Orts den Begriff und die Bezeichnung „Fridlberg“ gibt, wo die dort befindlichen Häusln die gleiche Funktion hatten wie in Abach, z.B. in Passau. Auskunft von Ludwig Friedl, Rathaus – Amtsleiter in Abbach.
10 lud = bestimmt, ausdrücklich, ohne weiteres
Vgl. Schmeller, Johann Andreas. Bayerisches Wörterbuch. Bd.1/2 Oldenbourg V.,
München 1985, Sonderausgabe, Sp. 1532.
11 Notaten über die vom Königlichen Landgericht Kelheim an die Königliche
Regierung des Regenkreises verfasste Darstellung, die Zuteilung der Gemeinde Schlossberg zur Gemeinde Abbach betreffend (1806). 4 Blätter. Archiv von Bad
Abbach 8.4. 3.a. III.2.
12 Vormerkungsbuch S. 10, a.a.O.
13 Maximilian Emanuel Churfürst. Brief an den Markt Abach, 26.4.1721. Archiv von
Bad Abbach 8.4.3.a. III,2.
14 Notaten S. 1 – 4. a.a.O.
15 Notaten. a.a. O.
16 a.a.O.
17 a.a.O.
18 Organisches Edikt über die Lehens Verhältnisse. Königreich Baiern, Ministerium
des Inneren, Section der General Administration des Vermögens, 7.7.1808
Archiv von Bad Abbach 8.1.2.a ( IV. 8).
19 Schreiben des Landgerichts Kelheim im Regenkreise vom 3.12.1822 und Schreiben
des Königlichen Rentamts Kelheim vom 5. Mai 1825. Archiv von Bad Abbach
a.a.O.
20 Schreiben des Königlichen Rentamts in Kelheim an den Magistrat des königlichen
Marktes Abbach vom 6.10.1819. Archiv von Bad Abbach. a.a.O.
21 Schreiben des Königlichen Rentamts in Kelheim an den Magistrat des königlichen
Marktes Abbach vom 28.10.1819. Archiv von Bad Abbach. a.a.O.
22 Das königliche General Commissariat des Regenkreises in Regensburg. Schreiben
vom 9.10.1811. Archiv von Bad Abbach 8.1.1. (IV.8) Arar = Staatskasse.
23 Sportl = Bezüge, Gehalt. Hier Pension.
24 Schreiben des Marktes Abbach . Namentliches Verzeichnis über das bei der
Communität abach befindliche Gerichtspersonal, vom 12.10.1811. a.a.O.
25 A.a.O.

Von |2023-12-03T18:34:42+01:003. Dezember 2023|Lesebuch|0 Kommentare
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