Oder:
Über das Leibgeding (Übergabeverträge) – die Lehen in den Fridlberghäusern – und die sozialverträgliche Auflösung des Landgerichts 1803-1811

Wenn heutzutage Menschen keinen Anspruch auf Rente aufweisen können, bewahrt sie ein vielschichtiges, wenn auch bescheidenes, soziales Netz vor dem Absturz ins Nichts. Jeder hat in einer solchen Notlage Anspruch auf die Grundversorgung.

In der Zeit vor den Bismarck`schen Sozialgesetzen, bis 1871, gab es so etwas nicht. Es bestand damals ein anderes Gesellschaftsbild. Die Gemeinden waren vorwiegend landwirtschaftlich strukturiert, was sich auch auf das soziale Gefüge auswirkte. Darum sind die damaligen Sicherungsmodelle, z.B. die Ansprüche aus dem Heimatrecht, auf die Industriegesellschaft nur begrenzt anwendbar. Was allerdings zeitlos Gültigkeit hätte, wären Solidarität, Mitgefühl und Hilfsbereitschaft von Mensch zu Mensch.

Die meisten Abbacher alten Leute hatten jedoch früher das Glück, dass sie sich im Zustand des Alters und der Arbeitsunfähigkeit auf den Familienverband verlassen konnten, mit dem sie bei der Übergabe des erworbenen Gutes – wie man hoffte – gültige rechtliche Absprachen getroffen hatten. Man spricht dann vom

1. Das Leibgeding

Ich berichte aus einem typischen Übergabebrief aus dem Markt Abach, der Metzgers Witwe Walburga Zirngibl, vom 27. Juli 1775.18 Grundsätzlich ist anzumerken, dass es ein Übergabe-Recht nach „Sitt und dieserorts Gewohnheit“ gab und dass kein Übernehmer etwas umsonst bekam. Die besitzende Schicht in Abach war, wie erwähnt, vorwiegend landwirtschaftlich strukturiert. Es gab auch einige andere Bürger, die ihre Verhältnisse auf ihre Weise regelten. Aber auch Habenichtse gab es in Scharen, die schauen mussten, wo sie blieben.

In den Städten sah es anders aus. Dort überwogen Handwerker, Kaufleute und Beamte. Aber auch sie mussten soz. Privat vorsorgen, wenn sie konnten.

In unserem Abachischen Fall übergibt die Erblasserin ihr lehnbares, bürgerliches Vermögen im Markt und auf den Feldern, das sie seit 1751 inne hat, samt ihren Schulden, ihrem ledigen Sohn Benedikt, von Beruf Metzger. Die Übergabs Summe beträgt 942 Gulden. (Für diese Summe wird ein Spaltzettel angelegt. A.d.V.).

Und dann folgen die Teilbeträge, meistens soziale Beiträge zur Beruhigung der Gewissen und aus religiösen Motiven.
Im Einzelnen:
Dem Notar sind vorab 70 Gulden zu zahlen, der Littig`schen Vormundschaft 57 Gulden, für ein Vermächtnis an die Marktskappelle 120 Gulden, an die Johann Bauerische Vormundschaft 100 Gulden, an den Markt 50 Gulden, an die Plankische Vormundschaft 10 Gulden, an die Regner Schulkinder 15 Gulden. Zusammen 352 Gulden.

Dann sind die hinterlassenen weiteren fünf Kinder bedacht mit zusammen 105 Gulden. Der Hans Georg bekommt 25 Gulden bar, den übrigen Kindern kommen ebenso bar zusammen 20 Gulden zu. Das übrige Geld muss zinslos bei jeder Kindstandveränderung ausbezahlt werden.

Die übergebende Mutter erhält 80 Gulden, davon sofort 10 Gulden, und das Übrige in jährlichen 5 Gulden Fristen.

Dann kommen die Schulden:
Dem Wirt Andreas Littig zu Holztraubenbach müssen 25 Gulden bar bezahlt werden. Dann 148 Gulden in jährlichen 10 Gulden Fristen.

Dem Übernehmer verbleiben noch 162 Gulden, wovon er der übergebenden Mutter einen jährlichen Ausnahm von 24 Gulden geben muss, der sich wie folgt zusammensetzt:

Die zwei Knaben muss er bis zum 14. Lebensjahr im Haus gedulden, christlich erziehen und beiden das Metzgerhandwerk lernen lassen. In Krankheitstagen muss er seinen Geschwistern bis zur Genesung Unterschlupf gewähren, 14 Tage lang die Hausmannskost reichen und aus seinen Mitteln die Medizin verschaffen.

Der übergebenden Witwe muss er schlussendlich leisten:
Jährlich 1 ½ Scheffel Korn, zwei Metzen Gerste, 50 Krautköpfe, zwei Kürm(=Körbe) voll weiße Rüben, wöchentlich 1 Pfund Fleisch, eine Maß Milch, jährlich drei Pfund Rind- und drei Pfund Schweinefett, zwei Pfund Kerzen, ½ Maß Holz und extra zu Weihnachten, Ostern und Kirchweih zwei Pfund Fleisch und als Herbergszins jährlich 5 Gulden.

Bis zur vollkommenen Ausrichtung des Inhalts der Abmachungen verbleibt das Vermögen hypothekenmäßig verpfändet.

Im Fall einer Heirat gab es vorher schon die Heiratsabrede, die Sicherheit bis ins Alter garantieren sollte. Sie wurde von den Eltern oder von Verwandten beider Parteien getroffen. Das mitgebrachte Heiratsgut begründet einen Rechtstitel auf den Besitz des Partners bis zum Lebensende.

Nehmen wir den Fall des Brautpaars des ehrengeachteten Sebastian Rieger, eines angehenden Brauereibesitzers und Bierbräuers von Abach (NB. Riegerbräu, Franz Koller und Nachfolger, Georg Eckmann (+ einverleibte Nachbarbrauerei Gerbl, Wahl, Philipp Kraml), Josef Zirngibl, = heute Areal Zirngibl) und der tugendsamen Bierbrauerstochter Jungfrau Sabina Kleiner aus Lanquaid.19

In der Absprache verspricht die Braut eine standesgemäße Ausstattung mitzubringen und 1000 Gulden Heiratsgut.
Der Bräutigam verspricht seiner Braut die neu gekaufte bürgerliche Braustatt, ein Wirtshaus samt Feldern und Wiesen. Dies alles soll auch nach seinem Tod ihr Eigentum bleiben.

Wenn aber die Ehe kinderlos bleiben sollte und einer stirbt, soll der andere bei einer Standesveränderung die drei besten Halskleider und 333 Gulden 20 Kreuzer herausbezahlen. Im Übrigen sollen die Punkte des löblichen Churbayerischen Landrechts gelten.

Der Bräutigam bekennt durch eine gleichzeitig beurkundete Quittung, dass er die 1000 Gulden Heiratsgut am selben Tag erhalten hat, dass er frei, sicher und ledig sei und dass weder er, noch seine Erben, noch jemand anderer außer diesem Geld etwas mehr fordern wollten und dass er das Geld in bester Weise anrechnen werde.

Einigen Abbacher Bürgern, die sich für das Gemeinwohl besonders verdient gemacht hatten, wurden ihre Anstrengungen zu ihren aktiven Lebensjahren wenigstens mit einer bescheidenen Lebensgrundlage vergolten. Dies war

2. Das„Lechen Raich“1 „in den gerichtischen Häusln auf dem
Schlossberg, so man den Fridlberg nennt“2

Es ist festzustellen, dass in Abach ursprünglich alle Bürgerhäuser nicht nur zum Markt, sondern auch zum Schloss steuerpflichtig waren.3 Eine Ausnahme bezüglich des Marktes bildeten die Fridlberg – Zipfelhäuser4, was auf ein Gewohnheitsrecht zurückreicht, wie wir feststellen konnten.
Erstens gilt es nun, den Begriff „Lechen Raich“ zu klären:
Fangen wir mit dem Einfachsten an: Raich bedeutet so viel wie Reichnis. Für Lechen (Lehen) finde ich in einem zeitgenössischen Wörterbuch den Terminus „ritus inaugurationis beneficariae“ (lat.).5 Die beiden Ausdrücke in Einheit kann man mit Gnadenlehen, Altersgabe, Ehrengabe, Ruhegeld übersetzen.

Zweitens suchen wir den Ort auf, an dem diese Ehrengabe gereicht wird:
Eine Abschrift 1801 der Erneuerung der Freiheitsrechte Carl Albrechts von 1733 führt unter 31. die Bemerkung an: „(…) wegen der zwelf Häusln am Züpfel aufn Schlosberg, so man den Fridlberg nennt, (…)“6
Eine Randbemerkung zu diesem Text bezeichnet sie als „die gerichtisch Häusl am Schlossberg“.7
Der Gemeindeschreiber Josef Schmied, der Verfasser des Vormerkungsbuches von 1801, ergänzt an anderer Stelle: „Alhier ist vorzumerken, das bei dem alhiesigen Markt sich Marktsgebäude so ober alten Bürgerlichen gebäuden (…) befinden, welche auch zum alhiesigen Schlos lehnbar sind“8. 9

Aus einem anderen Papier, der Schrift nach vom gleichen Autor verfasst, erfahren wir weiter: „Was den Alois Mayr betrifft, so steht das von seinem Vater erkaufte Ambts gebäude nicht am Schlossberg Abbach, sondern auf dem sogenanden Fridlberg. Hierüber mehr Aufschlus zu ertheilen, ist folgendes.
Alle Bürgers Häuser dahier mit einschlus der 17 Häusln am Schlossberg abbach sind Königlich vormals Kurfürstlichen Kastenambt abbachisches Lehen, nur die berührte ambts Wohnung mit nur 7 Bürgers Häusern(,) welche auf dem so genanten Fridlberg und in der bürgergeding ligen, sind eigen und lud10 eigen. Das diese Amtswohnung ein bürgerliches Haus war(…), beweisen vorliegende Kammerrechnungen der Jahre 1660 bis 1805.“11

Fassen wir den topographischen Befund zusammen:
Der Fridlberg ist ein Teil des Schlossbergs ober den Bürgerhäusern Am Markt, westlich des heutigen Schlossbergweges, zwischen Apothekergassl und Schnadergasse (Schlauderergasse) den Berghang hinunter, eine Art Bannmeile um das Landgerichtsgebäude (jetzt Benefiziatenhaus/Marchnerhaus und alte Schule). Dazu gehörten 133512 und 172113 noch 12 Häuser, 1806 nur mehr 7 Häuser.14

In ganz frühen Zeiten waren diese Häuser der landesherrlichen Kasse auf der Burg wie der Marktskasse steuerpflichtig. 1806 bestand steuermäßig eine Ausnahmesituation. Diese habe sich durchgesetzt, weil eine früher amtierende Gerichtsschreiberin wegen Armut die Gemeindesteuern habe nicht mehr bezahlen können, und diese Duldung habe sich toleranterweise beim Markt fortgesetzt.
Dies vermutete der schon vor 1780 tätige Marktschreiber Quirin Nikendey, möglicherweise gestützt auf nicht mehr auffindbare Dokumente.15 Die Steuer zum Schloß war 1803 sicher auch zu Ende, weil das Landgericht bei der Säkularisation aufgelöst wurde.

Am Schlossberg selbst (bis 1892 selbständige Gemeinde!) befanden sich 1806 17 Häuser mit kleinen Gärtln rund herum. Sonst existierte dort kein Gemeindegrund. Mit dem Markt hatten die Bewohner gemeinsamen Viehtrieb, Feuerrequisiten, Kirche, Schule, Armenhaus, Friedhof, und sie mussten das Wasser am Haslbrunnen im Tal unten holen. Die Bewohner waren meistens Taglöhner, dann Zimmerleute, Maurer, 2 Schuhmacher, 1 Weber, 1 Schneider, die ihr Geld hauptsächlich im Markt verdienten.16

Die Fridlberghäuser kamen nach der Säkularisation an die Gemeinde Abbach-Schloßberg, weil Bürgermeister Mayr auf den Markt nicht gut zu sprechen war, und er sich beim Landgericht in Kelheim gut stellen wollte.17

Nun zurück zum Lehen in den Friedlberghäusern: z.B.
Am 30.Dezember 1799 genoss der Provasal (= eine Art Beamter) Balthasar Koch, resignierter Kammerer und Schreiner, 56 Jahre alt, das Lehen. Grundlage war das Markts Rat(haus) und zwei Hirthäuser. Er hatte das Lehen schon 1771 erhalten.
Auch der Bierbräu Michael Mayr empfing 1799 als Provasal das Lehen. Basis war die Parth´sche Brotspende.

Doch am 7.Juli des Jahres 1808 wurde vom Königreich Baiern, Ministerium des Inneren, Section der General Administration des Vermögens, das organische Edikt über die Lehensverhältnisse erlassen.
Dieses besagt, dass „am 1.1.1810 keine anderen Lehen, als Mannlehen der Krone, und keine anderen Lehenherren, als Seine Majestät der König bestehen können.“18

In Abbach scheint sich die Durchführung des Rescriptes bis 1825 hingezogen zu haben.19

Am 6.Oktober 1819 beordert das Königliche Rentamt in Kelheim folgende „Zins- oder Gnadenlehen-Untertanen“ persönlich, in möglichster Bälde und unausbleiblich nach Kelheim:
1. den Josef Apfel vom Schloßberg bei Abbach,
2. den Franz Robold zu Abbach,
3. den Josef Lindner Maurer allda, und
4. den Sebastian Reichl von da,
5. oder die ehemaligen Lehensbesitzer zufolge gnädigster Rechnungs-Revisions-Notaten von 1816/17.“
Mitzubringen seien Lehens- und Hausbriefe, Lehensscheine, ein auf einem 15 Kreuzer Stempelbogen eigens ausgestellter Taufschein der ehelichen Kinder.20
Am 28.10.1819 sind folgende „Lehensholden“ an der Reihe:
1. Martin Pixl vom Wohnhaus in Gehag
2. Johann Englmann Schmied und
3. Georg Dünauer Vordermüller
Mitzubringen sind wieder samentliche Haus- und anderen Briefe, samentliche Lehenbriefe und Lehentaxzetteln, welche die neuen von den alten Besitzern ohne weiteres abzuverlangen haben und die Taufscheine der ehelichen Kinder.21

Nach der Säkularisation wurde 1818 die Neuordnung der Bayerischen Gemeinden durchgeführt, bei der vieles anders werden sollte. Die Gemeinde hatte keine Möglichkeit mehr, derartige Vergünstigungen an einzelne aus dem Staats- Ärar zu vergeben.

3. Die sozialverträgliche Auflösung des Landgerichts 1803-1811 durch den Markt Abbach

Das Königreich Bayern verhielt sich nach der Auflösung des Landgerichts
Abach, wie die Akten zeigen, nicht besonders kulant.
Der Markt war mit Ersatzleistungen für die ehemaligen Bediensteten des Landgerichts eingesprungen, bis Seine Majestät der König schließlich zu seiner Verantwortung gerufen werden konnte. Das kostete die Marktverwaltung etliche Anstrengungen und Erinnerungsschreiben.

Am 9. Oktober 1811 antwortete das königliche General Comissariat des Regenkreises in Regensburg als Kreisadministration der Stiftungen, etc. der königlichen Comunal Administration Abbach Landgerichts Kelheim bezüglich der auf das Arar übernommenen Pensionen:22
„(…) Um diese Entschädigungen bei den geeigneten Kassen anweisen, und die aus verschiedenen Rentamtischen, und Communal Kassen gegen Rückersatz uns weil gemachten Vorschüsse wieder rückerstatten, oder ausgleichen zu können, will die königliche Finanzdirection des Regenkreises in Kenntnis gesetzt werden,

1.Wie lange die in Frage stehenden Individuen (…) vom 1.Januar 1809 angefangen für den Sportl Entgang (von der Gemeinde. A.d.V.) entschädigt wurden,
2.Was diese (..) aus Communal Kassen erhaltenen Entschädigungen oder Vorschüsse in Summe betragen, damit diese aus der Staatskasse zurückerstattet werden können,
3.(..) ob sich die befraglichen Individuen noch in der nemlichen Cathegorie, d.i. als Stadt- und Marktschreiber, oder als Stadt- und Marktdiener befinden,
4.Wenn ein oder das andere Individuum inzwischen verstorben oder reaktiv gemacht worden sein sollte, so muß der Tag bestimmt und legal nachgewiesen werden, an welchem solches geschehen ist.
5.Es muß auch pflichtmäßig beigemeldet werden, wie lange und wie viel das reaktivierte oder verstorbene Individuum, vielmehr dessen Relikten, Entschädigungen (…) aus Communal Kassen erhalten haben.“23

Postwendend schickte die Communal Administration des Königlich Bairischen Marktes Abbach die entsprechenden Daten24:

„Josef Quirin Nikendey, Marktschreiber
Franz Schmid, Ratsdiener:
1. beide wurden vom 1. Januar 1809 anfangend bis zum 30. September gegenwärtigen Jahres für den Sportl-Entgang aus der Kommunal Kasse entschädigt.“
An Quirin Nikendey wurden bei einem Jahresgehalt von 250 Gulden in der fraglichen Zeit 643 Gulden 20 Kreuzer bezahlt, an Franz Schmid bei einem Jahresgehalt von 30 Gulden 72 Gulden 5 Kreuzer. Zusammen also 715 Gulden 25 Kreuzer.

Dazu wird angemerkt:
„1. Bemelte Pensionisten leisten seit dem Jahr 1807, wo die magistratische Form aufgelöst wurde, keine Verwaltungsdienste mehr. Sie sind von allen ihren ehemaligen Funktionen entlassen.
2. Beide leben noch und sind nicht reaktiv gemacht.“25

Die damalige Behandlung des Problems habe ich an diesen zwei Personen bzw. Beispielen deutlich gemacht. Es wurden noch weitere Bedienstete auf die gleiche Weise an die Luft gesetzt, die dann dem Markt zur Last fielen.
Die Jahre 1803 bis 1809 standen bei der Regierung in ihren Überlegungen überhaupt nicht mehr zur Debatte. Ob der Gemeinde Abbach die gezahlten Ersatzleistungen jemals vergütet wurden, ist zweifelhaft, nachdem der Staat wegen der Verschwendungssucht unter Karl Theodor (bis 1799) und wegen der Napoleonischen Eskapaden permanent an Schwindsucht litt.

 

18 Briefprotokolle 1775-1777, S.49v – 51. Archiv von Bad Abbach 8.6.3
19 a.a.O. S. 51 v – 56
1 Vormerkungsbuch der Churfürstlichen Marktskammer zu Abbach 1801, S.84
Archiv von Bad Abbach 9.3.2.
2 Marktrechte Carl Albrechts 1733 31. Abschrift 1801.. A.a.O. S.10, Randbemerkung.
3 a.a.O. Ain und Dreyßig (..) S.10 u.10 v.
4 Vormerkungsbuch. A.a.O. S.84.
5 Adamus Fridericus Kirschius. Abundantissimum Cornu Copiae linguae Latinae
et Germanicae selectum. Buchstabe L. Verlag. Engelhart Benjamin Svikert,
Leipzig, 1774, neueste Ausgabe.
6 Marktrechte Carl Albrechts 1733.Abschrift 1801. a.a.O. S. 10.
7 a.a.O.
8 Vormerkungsbuch S. 84.
9 Es ist anzumerken, dass es auch anderer Orts den Begriff und die Bezeichnung „Fridlberg“ gibt, wo die dort befindlichen Häusln die gleiche Funktion hatten wie in Abach, z.B. in Passau. Auskunft von Ludwig Friedl, Rathaus – Amtsleiter in Abbach.
10 lud = bestimmt, ausdrücklich, ohne weiteres
Vgl. Schmeller, Johann Andreas. Bayerisches Wörterbuch. Bd.1/2 Oldenbourg V.,
München 1985, Sonderausgabe, Sp. 1532.
11 Notaten über die vom Königlichen Landgericht Kelheim an die Königliche
Regierung des Regenkreises verfasste Darstellung, die Zuteilung der Gemeinde Schlossberg zur Gemeinde Abbach betreffend (1806). 4 Blätter. Archiv von Bad
Abbach 8.4. 3.a. III.2.
12 Vormerkungsbuch S. 10, a.a.O.
13 Maximilian Emanuel Churfürst. Brief an den Markt Abach, 26.4.1721. Archiv von
Bad Abbach 8.4.3.a. III,2.
14 Notaten S. 1 – 4. a.a.O.
15 Notaten. a.a. O.
16 a.a.O.
17 a.a.O.
18 Organisches Edikt über die Lehens Verhältnisse. Königreich Baiern, Ministerium
des Inneren, Section der General Administration des Vermögens, 7.7.1808
Archiv von Bad Abbach 8.1.2.a ( IV. 8).
19 Schreiben des Landgerichts Kelheim im Regenkreise vom 3.12.1822 und Schreiben
des Königlichen Rentamts Kelheim vom 5. Mai 1825. Archiv von Bad Abbach
a.a.O.
20 Schreiben des Königlichen Rentamts in Kelheim an den Magistrat des königlichen
Marktes Abbach vom 6.10.1819. Archiv von Bad Abbach. a.a.O.
21 Schreiben des Königlichen Rentamts in Kelheim an den Magistrat des königlichen
Marktes Abbach vom 28.10.1819. Archiv von Bad Abbach. a.a.O.
22 Das königliche General Commissariat des Regenkreises in Regensburg. Schreiben
vom 9.10.1811. Archiv von Bad Abbach 8.1.1. (IV.8) Arar = Staatskasse.
23 Sportl = Bezüge, Gehalt. Hier Pension.
24 Schreiben des Marktes Abbach . Namentliches Verzeichnis über das bei der
Communität abach befindliche Gerichtspersonal, vom 12.10.1811. a.a.O.
25 A.a.O.