1585 – 26.02.1585 – Verleihung – Urkunde
Entscheid der Regierung von Straubing zwischen dem Markt Abbach und dem Pfleger Bernh. Stingelhaim ( 3 Punkte aus dem Rezess von 1569).
Entscheid der Regierung von Straubing zwischen dem Markt Abbach und dem Pfleger Bernh. Stingelhaim ( 3 Punkte aus dem Rezess von 1569).
Am 18. Aug. 1569 erteilte Herzog Albrecht V. dem hiesigen Markt eine neue Bestätigung der hergebrechten Freiheiten. Abgefasst in Straubing in 34 Punkten unter Anwesenheit des fürstlichen Pflegers zu Abbach Bernhard Stingelhaim.
Im Jahre 1564 machte der Abbacher Bürger Georg Parth eine Stiftung zugunsten der Armen und der Schule in Abbach. Jährlich wurde eine Jahrmesse abgehalten am Freitag vor Sonntag Lätare.Nach diesem Gottesdienst wurde der Pachtzins an die Armen und die Schule verteilt.
Im Jahre 1551 bestätigte Herzog Albrecht V. dem Bade die herkömmlichen Freiheiten und die Bestätigung der Marktfreiheiten vom Jahre 1335.
Wilhelm von Pfeffenhausen zu Lückenpaint, Pfleger zu Abbach, entscheidet in Gegenwart des Georigen von Adltzhausen und Hansen Sollman zwischen Dr. Obsinger und der Gemeinde Abbach wegen Steuer von dem Wildbad und von Gütern außerhalb des Burggedings, wegen des Ungeldes im Winterhalbjahr und wegen der Ladegebühr für Bürger und Bürgerskinder und deren Recht, tagsüber „das kalt wiltwasser aus dem padt in kandel, kriegen“ heimzutragen, Personen: Wilhelm von Pfeffenhausen zu Lückenpaint, Georigen von Adltzhausen, Hans Solmann
Lagerort: Marktg. Abbach
Herzog Wolfgang, der Vormund des Herzogs Wilhelm IV. nahm die Erbhuldigung in Abbach entgegen. Gleichzeitig wurden die Freiheiten und Handfeste von 1446 bestätigt. „Zu Abach am Ertag sannd Georgntag (Huldigungstag)…fünfzehnhundert und im Neundten Jar.