Die Diskussion um die Stabilität des Euro und die Verschuldung von Mitgliedstaaten der Eurozone wie Griechenland und Cypern, die das ursprünglich hoffnungsvolle Gefüge der Währungsunion zerstören könnte, veranlasst uns, darauf hinzuweisen, dass es in diesen Ländern an den Grundlagen für eine ordentliche Besteuerung fehlt. Dort leben Großgrundbesitzer, sogar Besitzer ganzer Inseln, die fremdenverkehrsmäßig mächtig aufblühen und keinen Cent Steuern an den Staat zahlen. Es fehlen Grundlagen für eine Besteuerung, Grundkataster mit Größenangaben, die den Staat in die Lage versetzen, Grundsteuern zu kassieren, die ihn lebendig erhielten.

In diesem Punkte liegt man dort so weit zurück wie unser Land vor 200 Jahren! Die kleinen Leute wie Arbeiter, Handwerker und Geschäftsleute tragen die Hauptlast. Die Besitzenden verschieben ihr fast mühelos erworbenes Geld aus dem Land in sog. Steueroasen. Die Solidargemeinschaft ist dann gefragt, den Betroffenen aus der Patsche zu helfen; die Verursacher setzen sich in das Ausland ab und lachen sich über den Schaden, den sie Zurückgelassen haben, Eines in das Fäustchen.. Steuerhinterziehung, eine Straftat gegen das eigene Volk, betrachten sie als Kavaliersdelikt.

Der Anfang der Grundsteuern bei uns

Bald nach der Säkularisation, etwa um 1810, mussten die Bauern hierzulande, die inzwischen Eigenbauern geworden waren, die Pflichtabgaben nicht mehr in Viktualien zahlen, sondern, wie auch in den Städten üblich, in Geld.

Um eine ordentliche und gerechte Besteuerung von Grund und Boden zu ermöglichen, musste man die wirkliche Größe der Besitzungen kennen. Zu diesem Zwecke musste das ganze Land vermessen werden, um möglichst gerecht verfahren zu können. Das Unterfangen erweckte zunächst heftigen Widerspruch der Besitzer, indem sie auf die alten Rechte der früheren Grundherren und den Mangel an Kenntnis über die wirklich eigenen Besitzungen verwiesen.

 

Aber das alles half nicht, es musste Klarheit geschaffen werden. Unter Herzog Max IV. Josef, später König Max I. Josef und Graf Montgelas wurde dieses schwierige Werk in Angriff genommen. Ab 1801 wurden die ersten Landvermessungen vorgenommen und in Mustermappen niedergelegt. Der Anfang war gemacht![1]

 

„Der erste Schritt in diese Richtung war die „Allerhöchste Verordnung vom 13. Mai 1808, das allgemeine Steuerprovisorium für die Provinz Bayern betr“ , mit welcher das Land in Steuerdistrikte eingeteilt wurde. Die Einteilung war von den Landrichtern u.a. unter Beiziehung der Obleute und einiger Deputierter aus den bisherigen Gemeinden vorzunehmen. In einer am gleichen Tage erlassenen Ausführungsbestimmung zur sog. Verordnung, in der „Instruktion zur Bildung der Steuerdistrikte“, wurde in § 1 auf das erwähnte Besteuerungsziel eindeutig verwiesen. Es heißt dort: „Jedes Landgericht ist zum Behufe der Steuer Rectification in Genmeindebezirke abzuteilen, welche Steuerdistrikte genannt werden.“[2]

Die in den Herzogsurbaren von 1229 und 1280 genannte Gilt für die Höfe in und um Abbach wurde durch eine ordentliche Haus- und Grundsteuer abgelöst. Immerhin war die Gilt fast 600 Jahre wirksam.

 

[1] Ab 1818 gab es die sog Urkataster.

Im Staatsarchiv in Landshut kann man den Urkataster von Abbach einsehen. Es sind auch bereits Fortschreibungsbücher vorhanden, die man dort anschauen kann. Auch das Vermessungsamt in Abensberg kann mit Auskünften über Liegenschaften aus fernen Zeiten Hilfe leisten.

 

[2] Wagner, Hans. Teugn. Vom königlichen Kammergut zur Gemeinde . Teugn 1990, S. 86.