In Abbach unter dem Krummstab (St. Emmeram Regensburg/ Damenstift Niedermünster Regensburg/ Benedikiner in Bamberg / Benediktiner in Prüfening)), bis 1224 die Wittelsbacher den Ort usurbierten – Zeitgenössisches bäuerliches Leben.

In der Zeit um 1000 war die soziologische Struktur Ahabahs vorwiegend bäuerlich. Da gab es die großen Urbarshöfe Weichs, Gemling, Hofstetten, Gschwendt (siehe Freiheitslibell Ludwig des Bayern von 1335!) und die kirchen- und klöstereigenen Huben, die bis zu 90 % aller bäuerlichen Anwesen ausmachten, und eine Unzahl von dienenden, unfreien Knechten und Mägden neben einigen aufblühenden Handwerkern.

Außer dem Pfarrherrn, der nach St. Emmeram grundbar war, gab es nur weinige wirklich freie Bauern, wie z.B. die Herrschaft auf der Burg.

In der Schenkungsurkunde Heinrich II. von 1007 werden „Knechte und Mägde“ wie Liegenschaften an den Bischofsstuhl von Bamberg geschenkt. Im Text heißt es ausdrücklich: „(…) indem wir vorschreiben, dass der in Gott geliebte (…) Bischof Eberhard fürderhin die freie Gewalt habe, auch alle seine Nachfolger, jenen Ort Ahabah mit all seinen Zugehörungen zu halten, besitzen und wie es ihm gefällt auf jede Weise zum Nutzen des Bistums zu benennen.“

Die freie Gewalt bestimmte fürderhin wie sicher schon vorher den Status und das Leben der Bauern unter kirchlicher Grundherrschaft. Zwischen Freien und Abhängigen wurde in dieser Urkunde erst gar nicht unterschieden; Offenbar waren alle, die hier zu Lande auf den Höfen lebten und schufteten vor der Autorität des Königs, Bischofs oder Abtes Grundholden, Knechte und Mägde.

 

Mag sein, dass z.B. die beiden Weixer Bauern seit der Zeit der Wittelbacher (1224) als Mitglieder der Schranne privilegierter waren als die übrigen Bauern der Umgebung. Es könnte aber sein, dass auch sie weiterhin der Leibeigenschaft unterlagen, wie ich parallell zu ihnen bei fast gleichen Verhältnissen aus der eigenen frühen Familiengeschichte zu berichten weiß.[1]

Beschreiben wir zuerst den allgemeinen Befund bäuerlichen Lebens in dieser Zeit. Was wir hier anführen, galt mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit auch für die Bauern Abbachs und Umgebung, z. B. in Weichs. Ich halte mich bei meiner Darstellung im Wesentlichen an Werner Röseners Buch „Bauern in Mittelalter“.

War es Leibeigenschaft, die das Leben prägte, verstünden wir darunter

„denZustand der völligen persönlichen und wirtschaftlichen Unfreiheit (Knechtschaft).“ Sie äußerte sich immer in „der persönlichen Zugehörigkeit zu einem Grundherrn, in Mangel der Freizügigkeit und in der Verpflichtung zu zahlreichen Abgaben und Diensten (Fronden).“ So lautet die Definition im Großen Herder.[2]

Unterlag man noch dazu einer kirchlichen Grundherrschaft, kamen zur Schollenbindung verbindliche Lebens- und Verhaltensformen wie konservative Grundhaltung dazu[3]:

In den Tagebuchnotizen zur Landesausstellung der Hauses der Bayerischen Geschichte „Bauern in Bayern“ im Herbst 1992 im ehemaligen Herzogschloss in Straubing: „Landleben? Daß Gott erbarm!“, sehen wir ein Beispiel der Folgen von Fehlverhalten eines Abhängigen. Die Besucher konnten folgenden Auszug auf einer Plakatwand lesen:

„14. Januar 1063

Mit dem Jörg, Bauer in Gatterstall, ist es nun zu einem schmählichen Ende gekommen. Gemäß dem, was sie die Lex Baiuvariorun nennen, haben sie ihm, nur weil er am Sonntag mit dem Ochsengespann ausgefahren ist, den rechts gehenden Ochsen weggenommen. Hat aber bald darauf wieder knechtliche Arbeit am Sonntag verrichtet, weswegen sie ihn, nach mehrmaligem Verweis, mit 50 Rutenstreichen gezüchtigt haben. Ist wieder ein wenig später aus demselben Grund um ein Drittel seines Besitzes gekommen, und hat nun gar seine Freiheit verloren: Es werde, sagen sie, zum Knecht, wer am heiligen Tage nicht hat ein Freier sein wollen. Man muss sich vorsehen und keinem trauen.“[4]

Man soll damals geglaubt haben „Unter dem Krummstab ist gut leben.“ Mag sein, dass das Leben unter dem ethischen Anspruch der geistlichen Fürsten von Bamberg und ab 1138 (?) des Abtes von Prüfening um Abbach humaner als in freier Wildbahn war. Belastend blieb es jedoch auch fürderhin allemal.

Und lag Bamberg nicht in weiter Ferne? Mit Prüfening rückte der geistliche Fürst schon näher! Der jeweilige Grundherr war sicher immer durch seinen Meier oder Vogt allzeit präsent, und der Spruch „geh` nicht zu deinem Fürst, wenn du nicht gerufen wirst“ blieb ohne Bedeutung.

Rechte und Pflichten, Abgaben und Dienste der Untertanen an ihren Grundherrn waren genau festgelegt. In der Beschreibung der Klostergrundherrschaft von St. Emmeram, die in der Umgebung sehr ausgeprägt war, wird im Katalog zur Bayerischen Landesausstellung 2002 in Bamberg nach Salland (Herrenland) und von Bauern bewirtschaftete Hofstellen unterschieden. Geleitet wurden sie in der Regel von einem Meier, dem Vorsteher des Fronhofes. Er war für die Bewirtschaftung der Felder durch die abhängigen Bauern sowie die Erhebung der Abgaben aus den Hofstellen zuständig.

Die Abgaben waren überwiegend Naturalleistungen, nur der „Kopfzins“ wurde durchgehend als Geldabgabe entrichtet.[5] Unter Kopfzins verstand man die Abgaben der Zensualen, das waren Menschen, die sich selbst unter den Schutz der Kirche stellten oder ihr per Schenkung, wie es durch Heinrich II. geschah, übergeben wurden. Ihr Rechtstatus und ihre Besitzverhältnisse waren nicht einheitlich geregelt.[6] Die frühen Bauern von Weichs z.B. mögen Zensualen gewesen sein, was von ihrer besonderen Stellung zur Burg herrührte.

Die Grundbesitzungen des Königs, der Kirche und des Adels erstreckten sich zumeist in Streulage. Aus römischen Hinterlassenschaften, durch Okkupation, Rodung und Schenkung waren sie zu großen Landkomplexen zusammengewachsen.[7]

Ein Hauptkennzeichen des mittelalterlichen Bauerntums war die Hörigkeit. Die persönliche Unfreiheit, die auf eine frühere Zeit als die Grundherrschaft zurückgeht, stellt im Mittelalter keine feststehende Größe mehr dar, sondern hat eine Reihe von Wandlungen erfahren.[8] Jedoch, soweit größere Feudalherren mit genügend Machtmitteln ausgestattet waren, wählten sie auch den Weg des Zwanges, um Bauern an der Abwanderung zu hindern und die Einkünfte aus den Bauernstellen abzusichern. Das Spektrum derartiger Zwangsmaßnahmen reichte von Treueversprechen und Wegzugsgebühren, über Freizügigkeitsbeschränkungen zur faktischen Schollenbindung. Die Bauern mussten den Klosterherren versichern, dass sie sich nie der Hörigkeit entziehen, nicht in die Städte und auswärtige Orte abwandern, sondern stets im Bereich der jeweiligen Klosterherrschaft verbleiben würden.[9]

Die Grundherrschaft bedeutete jedoch nicht nur Unterwerfung, sondern sollte auch ein sittliches Wechselseitigkeitsverhältnis sein: Hier Dienst und Hilfe – dort Schutz und Schirm. Wie die Erfahrung zeigte, durfte man dies nicht zu idealistisch sehen. Oft bestand keine Schutzbeziehung, sondern ein Aneignungsverhältnis. In der agrarisch bestimmten Gesellschaft war die Grundherrschaft das ökonomische Fundament für diejenigen sozialen Gruppen, die Funktionen in Staat und Kirche ausübten.[10]

Das Sinnen der Bauern konnte bei den waltenden Umständen nicht auf Renditen aus dem Boden gerichtet sein: Ungefähr ein Drittel der kärglichen Ernten sicherte den Bedarf der Familie im weiteren Sinne; ein weiteres Drittel war als Saatgut für das nächste Jahr bestimmt. Den restlichen Teil, den der Meier auf jeden Fall zu sichern hatte, eignete sich die Grundherrschaft an.

Nach Rösener stellt sich die Zeit des 11. bis 13. Jahrhunderts unter dem Aspekt langfristiger Wirtschafsentwicklung als eine herausragende Aufschwungsphase dar (der dann im 14. und 15. Jahrhundert die spätmittelalterliche Periode der Stagnation und Depression folgte). Die hochmittelalterliche Expansionsphase ist geprägt von einem starken Bevölkerungswachstum, intensiver Rodungstätigkeit, umfangreicher Ausdehnung der Ackerbauflächen. Die Masse der Menschen verlangte nach Arbeit und Brot. Wo hätten sie damals sonst Verwendung gefunden, wenn nicht unter den Bauern? Bei ihnen war Arbeitskraft gefragt – aber auch billig.

Kommen wir nun zum konkreten Leben auf den Höfen dieser Zeit.

Wir interessieren uns zuerst für die Wohn- und Lebensverhältnisse der bäuerlichen Menschen im 12. und 13. Jahrhundert. Welches Leben führten die Bauern allenthalben? Ich halte mich wieder an den Kenner des bäuerlichen Lebens im Mittelalter, Werner Rösener.

Von der Vorstellung eines großen bäuerlichen Wohnhauses mit Krüppelwalmbedachung, Kreuz– und Tonnengewölbe im Parterre und überhaupt einem Bautenensemble von Haus, Stall, Scheune und Zusatzgebäuden, wie wir es heute um Abbach kennen, müssen wir uns zu aller erst trennen.

Auch von einem Herrenhaus, wie es der spätere Besitzer von Weichs z.B. , Josef Bauer, gestaltete, müssen wir uns verabschieden.[11] Er hat vermutlich nach einem Brand 1838 das Gebälk des früheren Wohnhauses für den Wiederaufbau verwendet. Die Inschrift in einem Balken des Dachstuhles könnte das vermuten lassen. Sie lautet: „Erbaut mit Gottes Hilfe von Josef Bauer im Jahre MDCCCVIII .“

Auf der Darstellung des Burgfriedens Abbachs des Jahres 1759 durch den Landschaftsgeometer Johann Baptist Ruef[12] fielen die beiden externen Weichser Bauernhäuser vergleichsweise noch sehr bescheiden aus.

Zwei Bauernhäuser in Weichs mit Markuskirche, nach einem Prospekt von Abbach des Jahres 1759/ Auszug

Bauernhäuser Weichs mit Markuskirche

In der früheren Zeit, um die es in diesem Kapitel geht, hatte das Bauernhaus nach Rösener 1 – 2 Räume; Herdfeuer ohne Rauchkanal, kein Schornstein, Lücke im Giebel! Daher keine Zwischendecke. Wenig Mobiliar. Nur notdürftig vom Herdfeuer erleuchtet. Oft lebte der Bauer mit seinem Vieh zusammen, Wohnstallhäuser eben. Manchmal gab es aber auch schon Mehrgebäudeanlagen. Landschaftsübliche Bauernhaustypen gab es noch nicht. Wenn nicht etwa römische Fundamente zu Grunde lagen, waren es Holzpfostenhäuser, die in 30 bis 50 Jahren erneuert werden mussten.

Im Hochmittelalter, das ist in etwa die Zeit, um die es hier geht, gab es die Ständerbauweise, Bauten auf Steinfundamenten. Auch da waren die Häuser noch leicht versetzbar. Wenn der Bauer umzog, was selten geschah, konnte er die Bauelemente mitnehmen. Darum zählten Wohnhäuser und Wirtschaftsbauten damals auch noch nicht zu den Immobilien. Besonders im Winter spielte die Stube eine große Rolle. Sie war ein heizbarer, aber rauchfreier Raum; für kalte Tage wird eine andauernde Wärme gehalten.

Über die Einrichtung in rauchfreien Stuben wissen wir nach dem obigen Autor nicht viel. Die Einrichtungsgegenstände sind spärlich und nicht viel wert: Gerüste zum Trocknen von Wäsche und Kleidern. Schlichte Bretter an den Wänden nehmen kleine Hausgeräte, Schüsseln und Krüge auf. An Holzpflöcken entlang den Wänden hängen Kleider und Werkzeug. Hauptmöbelstücke sind Tisch, Bänke und Schemel. Der Tisch ist sehr groß, dass die ganze Familie Platz hat. Es ist ein Schrägentisch. Kleider werden in Truhen und Kisten aufbewahrt. In der Wand befand sich ein primitives Schließfach.

Statt in Bettgestellen schlief man auf Bänken, Bettgerüsten, die mit Stroh(säcken) belegt waren. Manchmal hatte man nur eine Strohschütte in der Nähe des Feuers.

Noch zur Verpflegung: Auch hier halte ich mich an das zitierte und allgemein anerkannte Buch „Bauern im Mittelalter“.

Im Mittelalter, als es noch genug Weiden für das Vieh gab, wurde an Werk- und Festtagen hauptsächlich Fleisch gegessen. Als aber die Bevölkerung zahlenmäßig zunahm, musste die Weidenwirtschaft dem flächenintensiveren Getreideanbau weichen. Ab da herrschten Nahrungsmittel aus der Getreidewirtschaft vor.

Aus Hirse und Hafer wurde ein Brei zubereitet. Brot aß lange Zeit nur die adelige und geistliche Oberschicht. Das gewöhnliche Bauernvolk aß Brei unter Beigabe von Wasser, Milch, Salz, in einem Topf gekocht. Gerösteter Brei ergab das Fladenbrot. Für Brot wären Treibmittel nötig gewesen. Den Sauerteig hütete man erst später. Brot wurde aus Roggen und Dünkel gebacken. Hafer- und Gerstenbrot war nicht hoch eingeschätzt und nur von den Bauern verzehrt.

Mit dem Brotverzehr kamen auch die Backöfen. Er führte auch zum Ausbau des Mühlenwesens. Die Bauern mussten ihr Getreide oft in herrschaftlichen Mühlen mahlen lassen. War die hintere Mühle in Abbach damals eine solche Mühle?

Die Menschen damals aßen auch schon gekochtes Gemüse. Sie tranken Wasser und Molke. An Festtagen tranken sie auch Bier, Apfelsaft und Wein.

Die Bauern schätzten mehr das fette Schweinefleisch. Das Schwein wurde von allen Tieren am häufigsten gezüchtet. Auch Geflügel war geschätzt, Rindfleisch weniger, Pferdefleisch überhaupt nicht. Auch das Wild spielte eine Rolle.

Mit zunehmender Feudalwirtschaft entglitt den Bauern das Recht des freien Jagens, es wurde, wie der Fischfang, adeliges Vorrecht.

Viehbauern und Hirten hatten reichlich Butter und Käse. Mit Brot und Käse wurden die Gäste bewirtet. Gemüse und Obst aus dem eigenen Garten, frisch oder gedörrt, auch Hülsenfrüchte waren vorhanden: Bohnen, Linsen, Erbsen. Auch Rüben und Kohlarten spielten eine wichtige Rolle. Der Speisezettel wurde mit Möhren, Steckrüben, Brennnesseln, Sauerampfer, Beeren, Nüssen, Holzäpfeln und Holzbirnen ergänzt.

Man aß mit der Hand oder mit dem Holzlöffel aus der Gemeinschaftsschüssel. Das meiste Gerät war aus Holz. Seit dem 13. Jahrhundert hatte man Schüsseln und Krüge aus Ton. Später benützte man grünes Waldglas und Zinn.

Zu den Geräten berichte ich aus der genannten Quelle:

Nur durch die agrartechnische Revolution des Hochmittelalters konnte die stark anwachsende Bevölkerung ernährt werden. Es wurden allmählich tierische Zugkräfte eingesetzt: Das Rind, seltener das Pferd. Zum Mähen benutzte man bis in das Hochmittelalter ausschließlich die Sichel. Die Grassense war früher als die Getreidesense.

Im Hochmittelalter nahm bei den bäuerlichen Geräten das Eisen stark zu. Das brachte größere Haltbarkeit und Effektivität. Die Eigenschmiede war Bestandteil des Hofes.

Wie bereits erwähnt, deckte der Bauer in erster Linie seinen eigenen Grundbedarf an Nahrungsmitteln und Verbrauchsgütern und machte sich unabhängig von der Außenwelt. Nicht die hohen Profite standen im Mittelpunkt, sondern die Sicherung der familiären Subsistenz.[13] Den Rest galt es ja an den Grundherrn abzuliefern.

[1] Monumenta Episcopatus Wirziburgensis 1259 Mai 19; 1259 Juni 4; Urkunden zu St.Stephan in Würzburg 1267 S. 287; RB 3, 295, 1267; Würthenbergisches Urkundenbuch 3500, 1286.

 

[2] Der Große Herder Bd. 7 Sp. 831.

 

[3] Vgl. Rösener, Werner. Bauern im Mittelalter. Beck´sche Buchhandlung, München 1985, S. 21.

 

[4] Unterstöger, Hermann. Landleben? Daß Gott erbarm. Landesaustellung 1992 in Straubing. Süddeutsche Zeitung 4./5. 7. 1992.

 

[5] Vgl. Haus der Bayerischen Geschichte. Kaiser Heinrich II. , Katalog zur Bayerischen Landesausstellung 2002 in Bamberg, S. 150.

 

[6] Vgl. A.a.O. S. 151.

 

[7] Vgl. Rösener. a.a.O.S. 25.

 

[8] Vgl. a.a.O. 214f.

 

[9] Vgl. a.a.O. S. 268.

 

[10] Vgl. a.a.O. !

 

[11] Seidl-Schulz Katrin. A.a.O. S. 19.

 

[12] Kammer Rechnung 1759 S. 59. Archiv 9.6.2 und XVIII.2 .

 

[13] Vgl. Rösener, Werner. Bauern im Mittelalter. Beck´sche Buchhandlung. München 1985.