Gewährung eines Bodenzinskapitals von 25 Gulden an die Marktgemeinde Abbach durch die königliche Regierung des Regenkreises, Kammer der Finanzen.
Gewährung eines Bodenzinskapitals von 25 Gulden an die Marktgemeinde Abbach durch die königliche Regierung des Regenkreises, Kammer der Finanzen.