In den verflossenen 200 Jahren hat sich in Deutschland, Bayern und (Bad) Abbach ein unglaublicher Strukturwandel vollzogen: Der industrielle Wachstumsprozess bewirkte den Übergang von der Agrar- zur Industrie- und weiter zur Dienstleistungsgesellschaft. Die freigesetzten Arbeitskräfte mussten im sekundären, oder gar tertiären Sektor eingesetzt werden.
Viele gemeindliche Dienst-Ämter, wie Nachtwächter, Flurwächter, Laternenanzünder, Ratsdiener, Totengräber, Leichenfrau, Fleischbeschauer, haben sich durch moderne private oder öffentliche Dienstleistungen und Medien erübrigt. Dem Wortsinn entsprechend gibt es z.B. den Hirten (im Dialekt „Hirt“) vielleicht noch im Allgäu und in der Schweiz, besonders aber in Ländern mit retardierter Zivilisation. Bei uns in Abbach erschien die Position des Gemeindehirten 1922 schon nicht mehr in der Ämterliste.[1]Früher gab es fast keine ländliche Gemeinde ohne die allerwichtigsten Positionen des Groß- und Kleinhirten.
Mit „Hirte“ und „Oberhirte“ verbinden wir heute in der katholischen Tradition andere Assoziationen. Wir begeben uns gedanklich sofort auf kirchliches Terrain, besonders in der katholischen Kirche. Das diesbezügliche Hirtenamt wird lehramtlich nach wie vor so begründet: „Der entferntere Grund dieses Bildes (vom Hirten/Oberhirten, A.d.V.) liegt in der Ähnlichkeit zwischen dem Volke und einer Herde: Beide brauchen ein höheres Wesen, das a.) sie vereinigt, b.) sie zusammenhält, c.) ihre Bedürfnisse im Allgemeinen und im Besonderen kennt, ihnen abhelfen will und kann (…)“[2]
Da heute (2010) besonders im letzten Punkt eine vielfach festgestellte Unfähigkeit von Amtsinhabern, die neben ihrer allgemein dahinschwinden Amtsautorität auch persönliche Autorität vermissen lassen, auffällt, erkennen wir es nicht mehr unangefochten an, dass ausnahmslos alle institutionell erhobenen Personen, wie seit Jahrhunderten üblich, das biblische Gleichnis vom „guten Hirten“ auf sich anwenden. (Kirchenkrise 2010!)
Andererseits forderte Jesus den Apostel Pertus aber auf, die Schafe und Lämmer zu weiden. Wenn aber die hierarchisch erwählten Hirten belämmert sind? Außerdem, warum werden im Bibeltext nur die Schafe und Lämmer als Weideobjekte aufgeführt ?, fragen wir heute. Warum so esoterisch? Warum nicht auch die Ochsen, Kühe, Schweine etc.? Gilt das Bild von den Hirten und Oberhirten nur für den damaligen Sitz im Leben (rituelle Reinheit!), und hat es dem entsprechend mit unserem modernen und aufgeklärten Leben (2010)von vorne herein gar nichts zu tun gehabt?

Kehren wir nun aber wieder zum Ausgangspunkt unserer Überlegungen zurück:
Unter „Hirte“, im Dialekt „Hirt“ verstand man in unserer Region den von der Dorf- oder Marktgemeinschaft bestellten Hüter, der als Großhirt das Großvieh ( Rinder, Pferde, Schweine) und als Kleinhirt das Kleinvieh ( Schafe, Ziegen, Gänse) auf die Gemeindeweide führte und dort bewachte.
Im Mittelalter( bis ins 17. Jahrhundert) galten diese Menschen als ehrlos und konnten sich erst im 17. und 18. Jahrhundert durch Zusammenschlüsse und Vereinigungen zu Hirtenzünften, also genossenschaftlich, zur vollen gesellschaftlichen Anerkennung durchringen. Es wurden Hirtenfeste, Schäfermärkte etc. veranstaltet, wo man sich traf und sich besprach.[3]Es entstand sogar eine gewisse Hirtenromantik im 18. und 19. Jahrhundert.

112 Hirtenromantik

Hirtenromantik
Gemälde von Sophie Anderson, 1881 [4]
Die bestellten Gemeindehirten wohnten in gemeindlichen Hirthäusern, die sich meistens am Rande des Ortes befanden, es waren ärmliche Häuser mit einem kleinen Vorgärtlein und die wegen ihres schlechten baulichen Zustandes auf fast jeder Jahresrechnung als Gegenstand von Reparaturen erschienen. Im alten Abbach war das Hirtenhaus in der später „Kochzipfel“ genannten Lage, weil sie sich nahe an der Kuhweide und –tränke am Mühlbach in Richtung Weichs befand.
In einem Register der Gemeindewirtschafts-Güter des 18.Jh. fand ich:
„Das Hirthaus liegt fast am Ende des Marktes , (.) hat 2 kleine Stuben und 2 Kammern, in welchen die 2 Hirten wohnen, ist ganz baufällig und deswegen ästimiert auf 100 Gulden. Die Länge ist 58 Werkschuh und die Breite 36 Werkschuh.“
Heute befindet sich dort ein später aufgeführtes, in unserer Zeit restauriertes Wohnhaus und Arzthaus ( heute Kochstraße 29, Dr. Mathis, vorher Bichlmeier Babette; früher Nr.95 Gemeinde Hirthaus, gleich neben dem Alten Schulhäusel und gegenüber einem Gemeindebrunnen zwischen heute Lindner/Geigl und Fischer).
Aus den Archivakten [5]entnehme ich einen Vorgang des Jahres 1817, es handelt sich um einen Widerspruch des Gütlers Johann Kirchberger und des Krämers Johann Zirngibl, die einem Kleinhirtbewerber Josef Holzer, gewesenen Kleinhirt in Sigenau sein zurückgelassenes Holz nicht nach Abbach umziehen wollten. Für diese Entfernung seien Pferdegespanne nötig, mit Ochsen sei der Weg nicht zu bewältigen. Außerdem brauche man keinen Kleinhirten, sondern einen Feldhüter, wenn er dies werden wolle, solle man ihn nehmen. Solche brauche man sogar zwei, weil die Leute ihre Pferde und Ochsen das ganze Jahr hindurch, außer in der Winterszeit, den Feldinhabern zum Schaden und zum Ärger des Kleinhirten die Weiden abhüten ließen. Dieses widrige Verhalten wolle man dem k. Landgericht untertänigst unterbreiten.
Im Jahre 1827 wurde tatsächlich ein neuer Kleinhirt eingestellt. Im betreffenden Text erfahren wir die Bedingungen für die Übernahme in gemeindliche Dienste:[6]
„Josef Gerzl von Gaggenbach, königliches Landgericht Burglengenfeld, bisher in Arbeit in der Gemeinde Poigen/ Neudorf, Einöde Nusshof, erscheint heute mit der Bitte, ihn als Kleinhirt aufnehmen zu wollen. Da er sich durch ein Zeugnis des königlichen Landgerichts Regenstauf vom 22. November 1826 über sein Betragen und Heimatrecht ausgewiesen, so hat man beschlossen, denselben als Hirt anzunehmen.
Bedingungen
Von denjenigen, welche Kleinvieh austreiben, erhält er das bisher übliche Mäßl Korn, und nachmalen 2 Pfennig.
Eben so hat selber statt den bisherigen Jahresfrüchten von denjenigen, welche Vieh austreiben, jährlich 6 Kreuzer, welche er zu Ostern und Kirchweih selbst einzubringen hat, zu erhalten.
Von dem Großhirten empfängt er jährlich 1 Schäffel Korn unentgeltlich.
Dagegen wird ihm aufgetragen, fleißig und treu zu hüten, keinen Schaden in den Feldern zu veranlassen, und mit dem Großhirten die Nachtwache abwechselnd zu besorgen, wofür er jährlich 15 Gulden erhält.
Des Schreibens unkundig unterzeichnet Josef Gerzl.
Hiermit wurde beschlossen und unterschrieben. Verwaltung der Gemeinde Abbach. Zirngibl, Vorstand.“
Im Jahre 1869, mit dem Amtsantritt des Pfarrers Franz Xaver Steinhauser, zeichnete sich in Abbach eine neue Entwicklung in der Großtierhaltung ab. Nicht mit einem Schlag, aber sukzessive, dürften die Abbacher Bauern dem Beispiel des Pfarrers gefolgt sein.
Das Notizen Buch der katholischen Pfarrei Abbach berichtet:[7]
Unter dem Pfarrer Josef Schlemmer war im Herbst 1805 der volle Getreidestadel und die Kuhstallung abgebrannt. Die ganzen landwirtschaftlichen Gebäulichkeiten waren durch das Feuer verwüstet worden.
Nun machte sich sein Nachfolger Pfarrer Bartholomäus Holzinger daran, vom Landrichterhaus am Schlossberg aus den Pfarrhof zu restaurieren: Es wurde wieder ein Kuhstall gebaut, 1834 leitete der Pfarrer das Wasser aus dem Brunnen in den Stall. 1836 wurde dieser völlig neu gepflastert. In die Wand des Kuhstalles ließ Holzinger mit Genehmigung des Nachbarn Koch ein kleines Fenster einhauen, da er in diesem Jahr das erste Mal die Stallfütterung einführte.
Schon 1832 hatte er in den Kuhstall zwei gemauerte „Börn“ einbringen lassen, da sich bei seinem Pfarrantritte nicht einmal ein einziger hölzerner dort befunden hatte.
1833 wurden unter ihm Schweineställe gebaut . Vor ihm gab es solche überhaupt nicht.
Nachdem in diesem Jahre die Wasserleitung beim Kollerbräu verlegt werden musste, nahm er die Gelegenheit wahr, und ließ den Lugerbach an den Wurzgarten verlegen, und das Wasser von dort konnte für die Stallungen genutzt werden.
Nun kam 1869 Pfarrer Franz Xaver Steinhauser. Er sorgte wieder mit Hilfe des Nachbarn Koch für eine gute Belüftung des Kuhstalles. In diesem Jahre ließ er zum ersten Male das gesamte Hornvieh nicht mehr austreiben, sondern führte ausschließlich die Stallfütterung ein. Fenster zur Belüftung und die Wasserzufuhr aus dem Graben waren noch nicht rechtlich abgesichert, aber auf Widerruf gestattet.
Dies alles führte beispielhaft zu einer Entwicklung in Abbach, die das Hüterwesen mit der Zeit überflüssig machte.
Beschäftigen wir uns sodann mit dem Amt des Gemeinde- und Polizeidieners. Am 12. Februar 1890 wurde Franz Held dieses Amt ein weiteres Mal übertragen. Seine Amtspflichten stünden im Bezirksamtlichen Auftrag vom 31. Januar des laufenden Jahres Nr. 6 S. 30, steht zu lesen.. Die Gemeinde Abbach fügte jedoch, wohl aus gegebenem Anlass verschärfend hinzu: „ Saumsal und Pflichtvernachlässigung, insbesonders gegenüber Bettlern und Landstreichern könnte zur Dienstentlassung Anlass geben (..)“.[8] Genau jener Franz Held war es früher schon einmal, der sich wegen seiner schlechten Bezahlung als Gemeinde- und Polizeidiener um einen zweiten Posten innerhalb der Gemeinde beworben hatte, nämlich um den des Nachtwächters. Hierbei widerfuhr ihm aber vom Bezirksamt Kelheim eine Abfuhr: [9] „ Auf die Anzeige vom 20. l. M., dass als zweiter Nachtwächter für alle Tage der Gemeindediener Franz Held aufgestellt worden sei, wird erwidert, dass diese Aufstellung beanstandet werden muss. Der Gemeindediener kann nicht zugleich Nachtwächter sein, da er sonst nicht im Stande ist, zumal bei Tage, seinen Pflichten als Gemeindediener nachzukommen. Die Marktverwaltung wird daher beauftragt sofort statt des Gemeindedieners einen anderen geeigneten Mann als zweiten Nachtwächter aufzustellen und über den Vollzug binnen 48 Stunden zu berichten (…):“
Der letzte Gemeinde- und Polizeidiener Abbachs war Georg Multerer. Nach dem Krieg hatte das Amt zwar noch der spätere Bürgermeister Emil Karl inne, aber wegen einer Kriegsverletzung war dieser in der Beweglichkeit eingeschränkt, so dass das Amt nur mehr formal weiterbestand.[10]
So befinden wir uns schon bei dem Posten des Nachtwächters. Nach Kammerrechnungen früherer Jahre gab es schon immer, und auch noch 1888 derer zwei in Abbach. Ihre Situation erhellt ein Brief dieses Jahres, die Aufbesserung ihres Lohnes betreffend:
„Die unterfertigten Nachtwächter stellen an die verehrliche, löbliche Verwaltung des Markts Abbach die unterthänigst ergebenste Bitte um Aufbesserung ihres bisherigen Gehalts.
Es wird gewiss kein unbilliges Verlangen sein, wenn, um nur einigermaßen eine annähernde Parallele zu ziehen, zwischen dem Gehalte des Beleuchtungsdieners, und dem der Nachtwächter nachgedacht wird. Während der erstere pro Monat 15 Mark bezieht, haben die beiden letzteren pro Quartal nur 21,42 Mark, also ein Aversum von 85 M. für das ganze Jahr. Ganz abgesehen von allen Witterungsverhältnissen, die das ganze Jahr hindurch obwalten, während ersterer ein solches von 90 Mark für nur 4 Monate bezieht (sage 4 Monate, denn 2 Monate macht ja der Mond die Beleuchtung!). So wird es gewiss nicht ungerecht und übertrieben sein, wenn die beiden Nachtwächter, die von den rohen Nachtschwärmern Hohn und Spott, ja sogar Drohungen der schmählichsten Art hinnehmen müssen, wenn sie solche zur Ruhe und Ordnung mahnen, sich ein Gehalt von 30 Mark pro Quartal vom 1. Januar 1889 ab sich erbitten, sodass das jährliche Einkommen statt 85 M sich auf 120 M. zu stehen käme. Und man möchte auch das in Erinnerung ziehen, dass schon vor 50 Jahren auch 50 Gulden = 85 M. bezahlt wurden, und die Zeitverhältnisse jetzt ganz anders sind wie ehedem, wo Kleidung und Schuhe um die Hälfte billiger beschafft werden konnten als jetzt und doch besser waren, und seither auch die anderen Gemeindebesoldeten um mehr als das Doppelte verbessert wurden, und der Nachtwächter, dem der ganze Ort anvertraut ist, und der sich einer schweren Verantwortung aussetzt, wenn er seiner Pflicht nicht gewissenhaft nachkommt, nicht.
Es geben sich also die Unterfertigten der sicheren Hoffnung hin, dass diese gewiss nicht ungerechte Bitte von dem löblichen Gemeindekollegium des Marktes Abbach genehmigt werden wird.
Hochachtungsvollst zeichnen die beiden Nachtwächter Anton Weigert und Josef Rieger.“[11]
Rieger war im Winter 1886 verpflichtet worden. An Stelle von Anton Weigert kam 1894 Leonhard Stark. Sie verdienten um 1890 116 M.
Im „Verzeichnis der Inhaber eines gemeindlichen Amtes in Abbach“[12] ist als letzter Nachtwächter Sebastian Obermeier, Gütler, eingetragen. Er hatte sein Amt 1918 angetreten. Wie lange er es nach 1922 noch inne hatte, ist mir unbekannt.
Von 1910 bis 1923 war Sebastian Koller gemeindlicher Totengräber, 1923 löste ihn Martin Harfold ab. Als Totenfrau ist die Witwe Walburga Seidl eingetragen. Ihr folgte die Ehefrau Harfolds, auch als Leicheneinsagerin.[13] Sie hatte die Aufgabe, den oder die Tote so in den Sarg zu richten, dass man ihn oder sie vor dem Begräbnis noch anschauen konnte. Er war also human in den Sarg zu richten. Für die Fabrikation von Holzsärgen hatte der Schreiner Anton Koch zu dieser Zeit das Monopol. Eine Leichenverbrennung und Urnenbestattung gab es noch nicht. Diese waren sogar kirchlich geächtet. Wenn jemand in (Bad) Abbach oder in den umliegenden Orten gestorben war, war die erste Anlaufadresse die Harfoldin. Sie ging, oder lief ( wenigstens auswärts) von Haus zu Haus und sagte die „Leich“ ein. Die „Einsag“ beinhaltete Name, Todeszeit und Tag, Termin des Begräbnisses und das kurze Gebet „O Herr, gib ihr (ihm) die ewige Ruhe etc.“ Die Totenfrau wurde für diese Mühe mit Geld oder Naturalien (meist Eiern) entlohnt.
Manche Gemeindebürger in Abbach dieser Zeit hatten im Nebenberuf mehrere gemeindliche Ämter inne: Ich nehme als Beispiel meinen Großvater Karl Kraus. Er war Schneidermeister, Musiker und Gastwirt im Dirigl-, später Schreiner-Sommerkeller (jetzt evangelische Kirche!) . Bei der Gemeinde war er Beleuchtungsdiener. Er musste bevor das elektrische Licht nach Abbach kam am Abend die Petroleumlaternen anzünden und sie am Morgen löschen. Dafür verdiente er 1900 im Jahr 90 M. Der Dienst war aber nur an 6 Monaten zu leisten, hauptsächlich im Winter. Außerdem war er zu dieser Zeit auch Fleischbeschauer, wofür er 120 M bezog. [14] Auf diesem Posten lösten ihn 1919 der Distrikttierarzt (und spätere Bürgermeister) Georg Frank und dessen Ersatzmann Josef Lindner ab.[15]Zudem war Großvater Hochwassermelder. Wenn in Weltenburg das Eis ging, erhielt die Abbacher Gemeinde Bescheid. Von hier aus mussten die umliegenden Gemeinden an der Donau gewarnt werden. Es gab noch kein Telefon und deshalb musste die Botschaft von einer Person überbracht werden.
Mein Großvater war für Poikam eingeteilt, also nach Süd/Westen. Er lief bis zur Fähre und teilte die Gefahr dem Fährmann mit. Auf dem Kirchturm war die rote Hochwasserfahne zu hissen.
Heute, in der Zeit der digitalen Wirklichkeit kann man sich die alten Dienste nicht mehr vorstellen. Darum hielt ich es für angebracht, die Erinnerung an sie zu erneuern.
[1] Verzeichnis der Inhaber eines gemeindlichen Amtes in Abbach für 1922. Archiv II.18.1.1.a.
[2] Wetzer und Welte`s Kirchenlexikon, Bd. 6, Herder Freiburg im Breisgau, 1889, Sp. 37.
[3] Vgl. Der Große Herder. Bd. 5. Herder, Freiburg i. Br., 1933, Sp.1659.
[4] Aus Kirche IN 7/2010, S.36
[5] Widerspruch. Schreiben an das Landgericht Kelheim- Abschrift. Archiv 8.1.1 (IV:8)
[6] Übernahme Vertrag für einen Kleinhirten 1827. Archiv a.a.O.
[7] Notizen Buch der Kath. Pfarrei, Abschnitt Steinhauser . Pfarrarchiv Schrank 1).
[8] Protokoll eines Dienstvertrags als Gemeinde- und Polizeidiener. 12.2.1890. Archiv II.18.1.1.a.
[9] Schreiben vom 23. Juni 1886. Archiv A,a,O.
[10] Verzeichnis der Inhaber eines gemeindlichen Amtes 1933 –
[11] Bittgesuch vom 27.11.1888 an den Markt Abbach. Archiv A.a.O..
[12] Verzeichnis 1922, letzte Seite. Archiv A.a.O.
[13] a.a.O.
[14] Liste s.o.!
[15] Liste a.a.O.