Für die Zusammengehörigkeit von Abbach und Kelheim besteht eine lange Tradition:
Ludwig der Kelheimer (Ludwig I.) löste 1224 Abbach mit dem Burgberg und die umliegenden Orte aus den Gebieten der Grundherrschaft Prüfening heraus. Abbach gehörte damit nach Niederbayern mit dem Mittelpunkt Landshut, im Gegensatz zur Oberen Pfalz mit dem Zentrum Regensburg. Damals entstand eine grundlegende Bindung Abbachs an Altbayern. Dies hatte verschiedene Gründe: Das Mautamt in Abbach, das für den Donauhandel zuständig war, die strategisch hervorragende Lage, politische Gründe, wie der Untergang von Grafschaften und der daraus resultierende Wille zur Einigung des Herzogtums der Wittelsbacher. Seitdem gehört Abbach zum festen Bestandteil der Wittelsbachischen Einfllussspäre. Ludwig I. bevorzugte durch die Verlegung des Landgerichtes hierher Abbach sogar vor Kelheim.
1803- 1810, bei der Säkularisation und in der Napoleonischen Zeit, wurde das Landgericht Abbach aufgelöst und nach Kelheim verlegt. Das Landgericht Abbach wurde vom LG Kelheim absorbiert. Daraus entstand eine weitere Bindung. Durch die Eingliederung Abbachs und Kelheims in den Regenkreis in der Nach- Napoleonischen Zeit, bestand vorübergehend eine Einbindung nach Straubing und Regensburg, die aber keinen Bestand hatte. Innerhalb des Landgerichtsbezirks Kelheim entwickelte sich das Bezirksamt Kelheim und später der Kreis Kelheim. Die Zugehörigkeit (Bad) Abbach zu Kelheim, die natürlich gewachsen war, wurde nie hinterfragt.
In der Zeit der Gemeindegebietsreform um 1972 entstanden andere Neigungen, die aus der wirtschaftlichen Entwicklung des Raumes Regensburg resultierten.1971 wurden in Bad Abbach die Bürger befragt, ob sie beim Landkreis Kelheim bleiben , oder nach Regensburg umgegliedert werden wollten. Es wurden starke Bestrebungen nach Regensburg konstatiert. (Siehe MZ 16.08.1971.) Dass dieses Begehren nicht exekutiert wurde, dafür waren starke damalige Kräfte verantwortlich. Der Gemeinderat von Bad Abbach stimmte mit 7:6 Stimmen für den Verbleib im Landkreis Kelheim . Treibende Kraft war Arno Seidl-Schulz, mit ihm andere Freie Wähler, wie Bürgermeister Emil Karl, Otto Windl, Adolf Angrüner, Josef Manglkammer, der der CSU angehörte. Ein Befürworter für den Verbleib war natürlich Landrat Bauer in Kelheim, der zu Innenminister Merk sehr gute Beziehungen hatte.
Der Planentwurf „Vorplanung im ländlichen Nahbereich, Kelheim und Bad Abbach“ der Bayerischen Landessiedlungs GMBH München 1975 geht fest von „Kelheim und Bad Abbach im Landkreis Kelheim im Regierungsbezirk Niederbayern“ aus. Damals spielten notwendige Infrastrukturmaßnahmen aus Anlass des Baues des Rhein-Main-Donau-Kanalls eine Rolle. Es sollte zu keinen „Zerschneidungsschäden“ kommen. Zur „Lage im Raum“ wird bemerkt: “ Verwaltungsräumlich gehören die beiden Nahbereiche Kelheim und Bad Abbach zum Landkreis Kelheim im Regierungsbezirk Niederbayern. Planungsräumlich sind der Nahbereich Kelheim dem Mittelbereich Kelheim und der Nahbereich Bad Abbach dem Mittelbereich Regensburg zugeordnet, die beide in der Region 11 liegen.(…) „
Es wurde also bereits erkannt, dass nach Regensburg starke Neigungen bestanden, aber in der Begründung der Förderprogramme gehörte Bad Abbach immer weiter zum Landkreis Kelheim.
Am Mittwoch 19.Mai 1976, nach Fertigstellung des Entwurfs zur Vorplanung im ländlichen Nahbereich, fand in Bad Abbach um 9.00 Uhr im Gasthaus Zirngibl zur Sache ein Behördentermin statt, bei dem heftig gestritten wurde, sich aber nichts mehr änderte.
Nach meiner Meinung handelte es sich in der ganzen Frage um ein Politikum, wobei in Kelheim (Bauer/CSU) und in Regensburg /Stadt (Schlichtinger/SPD) verschiedene politische Richtungen zu Gange waren. Im ausschlaggebenden Landkreis Regensburg stand zwar der CSU- Mann Deininger als Landrat an der Spitze, aber dieser soll sich gegen die Aufnahme Bad Abbachs in den Landkreis Regensburg gewehrt haben, weil Bad Abbach seinerzeit, wie schon so oft, sehr verschuldet gewesen sein soll.
Landkreis Kelheim
Planungsstand 1975

106 Bad Abbach im Landkreis Kelheim