Zu dieser Arbeit wurde ich durch den Artikel „„Jetzt reicht`s!“ Hebammen gehen auf die Barrikaden“ in der MZ motiviert.[i]
Die Hebammen machten bundesweit auf ihre wirtschaftliche Situation aufmerksam. Sie würden nicht leistungsgerecht entlohnt und von der steigenden Haftpflichtprämie würden sie regelrecht erdrückt. Darum müssten sie als Geburtshelferinnen passen und sich auf die Vorher- und Nachsorge bei Geburten beschränken. Hausgeburten seien auf diese Weise fast ausgeschlossen und man müsse auf Geburtshäuser und Kliniken ausweichen, die die hohen Haftungsrisiken für Entbindungen gerade noch auf sich nehmen könnten.
Auf die wohl älteste „Hausgeburt“ in Ahabah (Abbach) machte mich ein belesener Mitdenker aufmerksam: Bei Manfred Höfers Lebensbeschreibung Kaiser Heinrich II.[ii] habe er – sei es Sage oder Bericht – wie folgt gelesen: „ In der Anlage der herzoglichen Burg Abbach, am großen Donauknie nicht weit von der Stadt Regensburg entfernt, herrschte am 6. Mai im Jahre 973 n. Chr. eine gespannte Stille. Ein Kind sollte geboren werden. Endlich hob sich ein geschabtes Leder beiseite, mit dem die schmalen Fensteröffnungen der Kemenate verhängt waren, und eine Nonne des Stifts Niedermünster zu Regensburg, die schon seit Tagen zu Hilfe bei der Geburt des Kindes in der Burg weilte, präsentierte das soeben geborene und in Tücher gewickelte Kind den wartenden Burgleuten: „Sagt es dem Herrn, ein Knabe ist es!“ Eine Nonne fungierte hier also als Hebamme.
Nun ist auch jeder Gewöhnliche von uns einmal auf die Welt gekommen, und das war bei aller Freude über das neue Leben ein schicksalhafter Akt. Wie es gilt, dass jeder für sich allein stirbt, ist es auch so, dass jede Mutter fast ausschließlich ihr Kind auf diese oder jene Weise für sich allein austragen und gebären muss. Aber wie trostreich und Hoffnung spendend wird sie es empfinden, wenn sie in ihrem Schmerz nicht allein gelassen wird!
Warum muss das so sein, dass wir unter Schmerzen geboren werden? Die Bibel strapaziert für diesen biologischen wie sicher auch spirituellen Vorgang den Spruch Gottes nach dem angeblichen Sündenfall der Stammeltern aller Menschen, Adam und Eva. „ Zum Weibe sprach er: Gar reichlich will ich machen deine Beschwerden und deine Schwangerschaften: Unter Schmerzen sollst du Kinder gebären. Und doch steht dein Begehren nach dem Mann, er aber soll herrschen über dich!“[iii]
So Wort wörtlich wird dieser Ausspruch nicht zu verstehen sein, weil Stellen des Neuen Testaments die Herrschaft des Mannes relativieren und jeder normale Mann weiß, dass sein Begehren mindestens genau so ursächlich für den Liebesakt ist, wie das der Frau. Aber es heißt so, weil die Frau erfahrungsgemäß von Anfang an die Leid Tragende war, und sich dies unausweichlich in das Bewusstsein der Menschen eingeprägt hat. Bei der Geschichte vom Sündenfall handelt es sich um ein Bild und eine Heilsbotschaft, aber sicher um keinen Bericht.
Heute nennt man den Hochzeitstag gerne den „schönsten Tag im Leben“. Man vergisst oft den Ernst, der früher – zu meinen Kinderzeiten noch – den Start in das Eheleben begleitete. Heiraten bedeutete auch die Bereitschaft der Frau zum Martyrium, ja zum frühen Sterben. Unzählige junge Frauen starben im Kindbett, wegen Mangel an Hygiene und adäquater medizinischer Hilfe. Im Konfliktfall rangierte das Leben der Leibesfrucht vor dem Leben der Mutter, und hinterließ sie auch mehrere unversorgte Kinder. So lehrte es die starre Ethik der kath. Kirche.[iv]
Das Neue Testament strahlt in dieser frohen und zugleich tragischen Angelegenheit viel Zuwendung und Verständnis aus, die die spätere christliche Botschaft eher verkürzt hat: Z.B., als die Stunde der Base Elisabeth, der Mutter des Johannes kam, eilte Maria, die Mutter Jesu, gleichsam als Auswarterin[v] zu Hilfe.
„In jenen Tagen“, heißt es, „ machte sich Maria auf und ging eilends in das Gebirge nach einer Stadt in Juda. Sie trat in das Haus des Zacharias und begrüßte Elisabeth. Sobald Elisabeth den Gruß Marias vernahm, frohlockte[vi] das Kind in ihrem Schoß. (…) Maria blieb etwa drei Monate bei ihr. Dann kehrte sie nach Hause zurück.“ [vii] War Maria nur vor und nach der Geburt, oder zur Geburt anwesend? – Jeder mache sich seinen Reim darauf, nachdem nichts Genaues geschrieben steht. Das Wort „eilends“ sagt jedenfalls, dass es wegen der Niederkunft schon pressierte.
Wie lange Mütter der Menschen ihre Kinder buchstäblich allein gebären mussten, oder ab wann ihnen wissende und kundige Frauen oder sogar Männer zur Seite standen, wissen wir nicht. Aber sogar in den Abbacher Archivpapieren aller Epochen spielten Hebammen eine herausragende Rolle. Wie könnte es anders sein, als dass auch hier die Kirche eine beherrschende Rolle spielte? Was erfahren wir dazu aus dem 18. Jahrhundert?
Die Hebammen seien vor Antritt ihres Amtes vom Pfarrer zu examinieren. Ein praktischer Unterricht sei so lange auszudehnen und so oft zu wiederholen, bis alles (Was wohl? A.d.V.) gründlichst erfasst worden ist. Die Unterweisung solle jährlich wiederholt werden. Die Hebammen, oder die sie vertretenden Personen, müssten zur Eidesleistung im Pfarrhof erscheinen.[viii]
Diese Vorschrift lässt schon einmal erkennen, dass es sich bei der Geburtshilfe um eine wichtigste Teilhabe handelt, auf die die betroffenen Frauen, die Hebammen, tüchtig vorbereitet werden mussten.
Wir fragen uns aber zu Recht, was der zuständige zölibatäre Pfarrer von Schwangerschaft und Geburt verstand.. Er war aber nun in jedem, auch in diesem prekären Fall, die das ganze Leben regulierende moralische Autorität des Marktes und konnte sich dem Kirchen amtlichen Regelwerk nicht entziehen.
In der Kirche war noch bis in meine Zeit die alttestamentliche Überzeugung lebendig, dass die Frau etwa vier bis sechs Wochen nach der Entbindung oder Niederkunft einer rituellen Reinigung bedürfe.[ix] Mit der Teilnahme an diesem Akt in der Kirche endete meistens auch die Zuständigkeit der Hebamme.
In späteren Jahren neigte man in der Abkehr von der Praxis des alten Bundes zur reinen Segnungspraxis, bis die sog. „Aussegnung“ fast ganz verschwand.
Natürlich spielte der zunächst private und von der Kirche registrierte Akt einer Geburt zunehmend auch im öffentlichen Leben einer Gemeinde eine wichtige Rolle[x]. Darum finden wir auch in den kommunalen Akten Anordnungen zu den Hebammen:[xi]
1807 schreibt das Königliche bayerische Landgericht Kelheim an den Markt Abbach: „Nachdem die Theresia Friedenbergerin von Abbach von der königlichen Landesdirektion von Baiern als eine gut unterrichtete und tüchtige Hebamme anerkannt und approbiert wurde, so wird nun auch dieselbe als Hebamme für den Markt und Schlossberg Abbach, dann die Au aufgestellt, und die Communität Abbach erhält folgende Auflage:
Jeder Kindbetterin ist es bei schwerster Strafe verboten, von nun an bei ihrer Entbindung eine andere nicht gelernte Hebamme beizuziehen. Man will zwar keine Kindsmutter unmittelbar an die Theresia Friedenbergerin binden, sondern auch gestatten, dass eine andere Hebamme aus einem anderen benachbarten Ort beigezogen wird, doch muss es stets eine gelernte, geprüfte und approbierte Hebamme sein, und der Theresia Friedenbergerin muss dann ungeachtet ihr gebührender Lohn gerade so, als ob sie selbst dabei gewesen wäre, verabreicht werden.
Jede Weibsperson im Markte Abbach, welche sich in Zukunft untersteht, die Stelle einer Hebamme zu vertreten, wird auf das empfindlichste gestraft.
Für jede Geburt muss der Theresia Friedenbergerin 48 Kreuzer bezahlt werden. Nebst dessen hat selbe zu einer ordentlichen Jahresbesoldung von jedem Haus 20 Kreuzer zu beziehen ohne Unterschied des Besitzers, er sei stark oder minder begütert, ledig oder verheiratet. Diese Besoldung hat das Bürgermeisteramt am Schlusse eines jeden Jahres einzusammeln und der Theresia Friedenbergerin zu behändigen. (…) Das Bürgermeisteramt hat diesen Auftrag sämtlichen Bewohnern des Markts Abbach auf eine geeignete und schickliche Art alsbald bekannt zu geben.
1820 wird das Hebammenwesen auf Distriktebene geregelt. Die Theresia Freudenbergerin wird zur „Distrikthebamme“ ernannt:
Das Bürgermeisteramt erhält folgende Anweisungen:
Der Markt Abbach gehört zum Hebammen Distrikt Abbach.
Jede Kindbetterin des Markts Abbach ist schuldig, von nun an die Distrikts Hebamme Theresia Friedenberger von Abbach oder eine andere gelernte und geprüfte Hebamme des hiesigen Landgerichts bei Vermeidung empfindlicher Strafe zu ihrer Entbindung beizuziehen.
Jede Weibsperson, welche sich in Zukunft beiziehen lässt, die Stelle einer Hebamme zu vertreten, wird nachdrücklich bestraft.
Jede Familie hat der Distriks Hebamme Theresia Friedenberger von Abbach ein jährliches Fixgehalt von 7 Kreuzern zu zahlen. Die Gemeinden haben diese am 1. Januar jeden Jahres einzusammeln. Die Verpflichtung gilt vorerst für drei Jahre.
Die taxmäßige Gebühr ist künftig in einer gedruckten Instruktion enthalten, die bei Verweigerung und Eintreibung der Gebühr vorzuweisen ist.
1847 zeigt sich, dass der praktische Dienst einer Hebamme der ständigen Kontrolle der Betroffenen und der Behörde ausgesetzt war. So versteht man die Sorge der Kommune, dass das Alter einer Hebamme Grenzen setzt. Dies verrät folgendes Schreiben des Landgerichts an den Markt Abbach:[xii]
Die Marktsverwaltung Abbach hat mit Schreiben vom 8./9. d .Mts Antrag gestellt, dass bei dem hohen Alter der bisherigen Hebamme Theresia Friedenberger eine andere Hebamme aufgestellt und zu dem Lokalkonkurs[xiii] abgeordnet werden solle und stellt als Hebammen Kandidatinnen zwei Individuen vor, nämlich
1. Theresia Bixl, Maurerstochter und
2. Franziska Lämml, Hutmacherstochter.
Es wird der Gemeinde in der Erledigung der Formalien Eile empfohlen, weil der Termin der Konkurrenzprüfung in München schon sehr nahe stehe, noch nötige Zeugnisse eingereicht werden müssten und auch noch ein Physikalsamts Bericht zur königlichen Regierung erstellt und erstattet werden müsste.
Ende des Jahres 1848 teilte das Landgericht in Kelheim der Gemeinde Abbach mit, dass die approbierte Hebammen Candidatin Franziska Lämml eidlich verpflichtet worden sei, und gegen sie kein Hindernis der Berufsausübung mehr bestehe.[xiv]
Damit in der wichtigen Hebammen Frage alles seine Richtigkeit hätte, wurde Anfangs 1849 der altersschwachen Hebamme Theresia Friedenberger die weitere Ausübung ihres Berufes untersagt:
Dem Martin Bixl in Abbach ist zu eröffnen, dass seiner Schwiegermutter Therese Friedenberger die Hebammenpraxis sowohl in Abbach als auch im ganzen Distrikte aus dem Grunde nicht mehr gestattet werden könne, weil ihre, wie amtlich nachgewiesen ist, durch hohes Alter geschwächten Körperkräfte zu den Verrichtungen einer Hebamme nicht mehr ausreichen.
Nach meiner Kenntnis von Pfarrmatrikeleinträgen kehrte die Hebammenpraxis nach der Ära Franziska Lämml in der folgenden Generation wieder in das Haus Bixl ( jetzt Römerstraße 51) zurück und dauerte bis in die zwanziger Jahre des vorigen Jahrhunderts.
Ab da fungierte über Jahrzehnte Betti Merkl (* 1902, + 1943) als Hebamme in (Bad) Abbach. Aus Gründen der Authentizität berichte ich, wie ich selbst mit ihrer Hilfe im Oktober 1933 in Abbach das Licht der Welt erblickte. Ich kenne das Geschehen zwar nicht aus eigener Erinnerung, aber aus den Berichten meiner Mutter.
Dieser habe ich schon im ersten Augenblick meines Lebens Kummer bereitet. Nachdem ein heute sehr oft angewandter Kaiserschnitt noch seltener vollzogen wurde, kam in meinem Fall eine so genannte Zangengeburt zur Anwendung. Weil es die zuständige Hebamme Betti Merkl für nötig hielt, wurde Dr. Franz Schmitz, praktischer und Badearzt sowie Geburtshelfer beigezogen. Er bediente sich einer Zange, erwischte mich im Mutterschoß an der Oberlippe und zog mich mit seiner Männerkraft an das Licht des irdischen Lebens.
Rein physiologisch muss sich dieser harte Zugriff nicht gut ausgewirkt haben, weil ich für längere Zeit eine geschwollene Oberlippe hatte, sehr zum Leidwesen meiner Mutter. Sie soll sich aber mit dem alten Spruch getröstet haben: „ Hässliche Wiegenkinder – schöne Straßenkinder!“
Sofort nach meinem ersten Aufschrei, bei dem ich die vorhandenen Lebensgeister bestätigte, wusch sich der Doktor im bereitgestellten Spülwandl seine Hände. Auch die notwendig gewesene Geburtszange wurde in der gleichen Schüssel und im gleichen Wasser zur Reinigung beigesetzt. So konnte es leicht passieren, dass man nicht mehr im Trüben fischen wollte, und der voreilige Vater, froh über die vollbrachte Leistung, das Wasser mit der Zange in das auswärtige Klo schüttete. Glücklicherweise gab es damals noch kein Spülklosett, sondern es war noch der Abort üblich, wo das wertvolle Instrument offenbar landete.
So musste der Hausherr, wie man den Vermieter von Hausnummer 111 damals nannte, sofort den Abort räumen, damit der Herr Doktor sein Werkzeug für die nächste schwere Geburt wieder zur Verfügung hatte.
Gleichzeitig schritt Betti Merkl, die Hebamme, zur Tat, und wollte mich selbst einer gründlichen Reinigung unterziehen. Aber wie fiel der Schreck allen Beteiligten in die Glieder, als man feststellte, dass für diesen Fall noch nicht genügend vorgesorgt war. Es stand kein geeignetes Gefäß, kein Badewandl, zur Verfügung.
Mein Vater hatte als Schneider und Musikant, wie das Glück es wollte, viele Bekannte und Freunde. Einer von ihnen war der Kolonialwarenhändler Sepp Paintner im Kochzipfel ( = Kochstraße) . Er führte sicher – wie mein Vater überzeugt war – auch Badewandeln im Sortiment. Diese lagerte er aber nicht im eigentlichen Laden, sondern im Hausfletz an einem Nagel am Treppengeländer aufgehängt . Mein Vater griff kurzentschlossen nach dem blechernen, verzinkten, schwergewichtigen Badegeschirr, vergaß in der Aufregung sogar, den Paintner Sepp von meiner Ankunft und dem getätigten Kauf zu informieren, was dieser auch nach Wochen noch nicht bemerkt hatte.
Zu Hause konnte nun aber jedenfalls meine Reinigung ihren sofortigen Lauf nehmen, was auch nötig war, weil ich noch am selber Tag, nachmittags zwar, getauft werden sollte. So war es damals üblich, weil das neugeborene Kind erst vollständig angekommen war, wenn es auch den Odem des göttlichen Lebens atmete.
Während mich Betti Merkl in das ausgeliehene Wickelkissen richtete, zog mein Vater voller Stolz seinen Gehrock an und setzte seinen Zylinder auf, bevor es zur Marktkirche losging. Über den Namen des Kindes brauchte man nicht lange nachzudenken. Der erste Sohn hieß üblicherweise wie der Vater. So stand fest, dass ich Alfons heißen solle Einen zweiten Namen sollte ich, wie es oftmals geschah, schon auch haben dürfen. Und diesen lieferte ein Blick in den Kalender des laufenden Jahres. Da stand zum 2. August beim gesetzten Namen Alfons, der protestantischen Kalendernutzerschaft entsprechend, auch noch Gustav. Diese Namensverbindung im Kalender sollte nun mein Schicksal werden. Beim Pfarrer wusste das, wie dem Matrikeleintrag zu entnehmen ist, mein Vater noch.[xv]Bei der Anmeldung in der Gemeindekanzlei hatte er meinen zweiten Namen schon vergessen.[xvi] Hatte er etwa vorher schon zu tief in das Glas geschaut?
[i] MZ v. 6.5.2010. Kommentar zum Internationalen Hebammentag.
[ii] Höfer, Manfred. Heinrich II. Das Leben und Wirken eines Kaisers. Bechtle V. Esslingen München.2002, S.17.
[iii] Genesis 3,16.
[iv] Ich erinnere an den Bestseller „Der Kardinal“ des Amerikaners Henry Morton Robinson, 1950.
[v] Auswarten = der werdenden Mutter tägliche und nötige Verrichtungen abnehmen, nach der Entbindung Mutter und Kind umsorgen.
[vi] Frohlocken = die Beine bewegen, ausschlagen.
[vii] Lk 1,39 –56.
[viii] Mandatu generale, 17.4.1777. Notizen Buch der kath. Pfarrei Abbach, Archiv der Pfarrei Abbach, Schrank 1.
[ix] Siehe benedictio mulieris post partum: „Die Aussegnung oder Vorsegnung der Mutter einige Wochen nach der Geburt ihres Kindes soll als „Wiedereinführung in die Kirche“ im Gotteshause stattfinden. Die Aussegnung ist ein kirchliches Ehrenrecht. (…) Deswegen wird sie bei unehelichen Müttern (…) nicht vorgenommen. Sie hat gewiss ihr Vorbild im Gang zum Tempel und dem Reinigungsopfer, die für die alttestamentliche Mutter vorgeschrieben waren.(…)“ (Schöllig, Otto. Die Verwaltung der heiligen Sakramente. Herder Freiburg. 51958, S.44.)
[x] Standesämter ab 1876.
[xi] Vom Königlichen bayerischen Landgericht Kelheim an den Markt Abbach vom 4. August 1807, 31.März 1820,11.Juli 1847, 21. Mai 1848, 18.Dez.1848, 7.Febr. 1849. Archiv 8.2.2. (VI,5).
[xii] Schreiben des Landgerichts Kelheim an den Markt Abbach vom 11. Juli 1847. Archiv s.o.!
[xiii] Konkusprüfung = Erstellen einer Rangordnnug nach Qualifikation.
[xiv] Schreiben des Landgerichts vom 18.12.1848. Archiv ebenda.
[xv] Taufbuch für Bad Abbach Bd. X S. 284 Nr. 54.
[xvi] Standesamtsregister von Abbach 1933 Nr. 54.