16.8.1762. Es wechseln zahlreiche Schreiben zwischen dem Markt Abach , dem Landgericht da hier, der Regierung in Straubing und auch dem „Ehrmäßigsten, Fürsichtigsten , Ehrsamen und Weisen, Churfürstlichen, Geliebten Herrn Maximilian Josef“ betreffs einer schrecklichen Heimsuchung, die den Markt und den Umkreis getroffen hat, nämlich bezüglich einer Viehseuche. Zu diesem Zeitpunkt hatte die bösartige, ansteckende Hornviehseuche bereits ganz Bayern im Griff. Als Grund sah man die all zu große und lange Hitze im verflossenen Sommer an. Es war fast kein Gras auf der Weide. Die Tiere hätten viel Staub, Spinnweben und andere Unreinlichkeiten gefressen, Futter sei ohne Saft und Kraft gewesen. Die kümmerliche Kost habe eine scharfe Säure im Magen und in den Gedärmen erzeugt. Das Vieh habe vor allem nicht mehr genug zu saufen bekommen. Es sei zuerst traurig da gestanden und hätte die Ohren hängen lassen; dann hätte es gar nicht mehr gefressen und wiedergekaut. Aus dem Maul sei große Hitze und unangenehmer Geruch entwichen. Es hätte auch das wenige stinkige Wasser nicht mehr hinunter gebracht. Am Schluss seien Reißen und Schmerzen aufgetreten. Die Viecher hätten mit den Füßen gestampft und gescharrt. Schließlich seien sie vor Mattigkeit hingefallen und krepiert.
Den Ursprung der Seuche vermutete man in Ungarn und sie habe sich bei den Hin- und Wiederzügen der Reichsarmee ausgebreitet, und auch weil sich die Viehhändler das Schlachtvieh aus den großen ungarischen Rinderherden besorgt hätten, hätten dorthin üppige Kontakte bestanden.
Die Regierung reagierte mit einer Instruktion, wie man sich mit dem gesunden, erkrankten und wirklich krepierten Vieh zu verhalten habe. Verstöße dagegen wurden schwer bestraft. Viehmärkte wurden allgemein verboten.
Am 7. Oktober 1762 wurden in Abach noch 68 gesunde Rinder gezählt, aber auch 57 krepierte, 23 geschlagene (notgeschlachtete, A.d.V) und 6 z. Zt. noch kranke. Am 21. Oktober versichert der Cammerer im Auftrag der Gemeindeverwaltung an das hiesige Pfleggericht, dass alle nötigen Vorkehrungen getroffen seien: kranke Tiere seien separiert, dürften nicht mehr geschlachtet und genossen werden. Ställe und Wässer würden gesäubert. Bei Zuwiderhandlungen müssten die Bauern mit empfindlichen Strafen rechnen. Man habe alles Nötige also veranlasst.
Am 29. Oktober signalisierte der Markt Abach an das Pfleggericht etc. Entwarnung:
„ (..)betreff der Viehseuche (..) haben wir berichten wollen, dass, Gott sei höchster Dank gesagt, dem Ansehen (Anschein , A.d.V.) nach, die Viehseuche in hiesigen Markt aufgehört haben müsse, weilen schon viele Stück Vieh anderwärtig hergebracht worden seint, welche bis dato frisch und gesund sich befinden , folgsamb (folglich, A.d.V.) seither keine Curativ- und Präservativmittel zu gebrauchen vonnöten gewesen. Sollte aber, Gott verhüte es, sich wieder eine Veränderung ergeben, wird man nicht ermangeln, Ihrerselben zu überberichten. Bis dahin aber aus Gehorsam empfohlen. (..) Euer Gestreng Gehorsamer Cammerer etc.“ Rindviehseuchen traten auch in der Folgezeit immer wieder auf:
Am 4. Dezember 1817 schrieb das Königlich Bayrische Landgericht in Kelheim im Regenkreise an das Bürgermeisteramt in Abbach:
„Da in Schierling und der sonstigen Gegend eine Seuche unter dem Rindvieh herrschet, so kann zum nächsten Markte, dem 7. d. Mts. zu Abbach vom rechten Donauufer kein Rindvieh zugelassen werden. Das Bürgermeisteramt hat daher durch Aufstellung von Posten der Landwehr jedes Rindvieh von dieser Seite zurückzuweisen.“
Am 1. April 1819 erteilt das Landgericht dem Markt Abbach eine Rüge: „ Da nach vorliegender Anzeige der Magistrat des Marktes Abbach sich unterfangen hat, am 28. März Rindvieh auf dem Markte zuzulassen, da doch wegen der im hiesigen Landgerichts-Bezirk herrschenden Viehseuche aller Verkehr strengstens verboten ist, und dieses Verbot nicht nur am 13. Dez. v. J. im Markte Abbach öffentlich verrufen, sondern auch unterm 13. Jänner l..J. wiederholt wurde, so hat sich der Magistrat binnen 8 Tagen standhaft (ohne Verzug, A.d.V.) zu verantworten, warum dieses oberpolizeiliche Verbot nicht geachtet wurde.“[1]
[1] Archiv 8.2.2.VII.2.