Heute, am 05.05.2010, ist meine offizielle Zeit als Archivar von Bad Abbach nach genau 10 Jahren zu Ende. Ich werde in der kommenden Zeit lediglich den neuen Archivar, Dr. Georg Köglmeier, Akademischen Oberrat am Lehrstuhl für bayerische Geschichte an der Uni Regensburg, so weit es meine Gesundheit zulässt, verteten und unterstützen.
Ich danke dem Marktgemeinderat, dass er mir durch seine Zustimmung zu meiner Bitte, in der Nachfolgerfrage noch zu meinen Lebzeiten Einfluß nehmen zu dürfen, Gewissheit gab, wie es nach mir an dieser Stelle weitergeht.
Ich wiederhole zu diesem Zeitpunkt, was ich am 26.03.2003 bei einem Vortrag im Kursaal zum Einzug des Archivs iins alte Schulhaus auf der Schulbruck an Erwartungen und Vorstellungen, wer das Archiv jeweils betreuen soll, gesagt habe.
Ich glaube, dass ich selbst diesen Erwartungen gerecht geworden bin.
„Schon in der „Neuverbesserten Instruktion“, was die bürgerlichen Obrigkeiten in Städten und Märkten des Chufürstentums und der Landen zu Bayern (..) künftig absonderlich in Obacht zu nehmen und gehorsamst zu vollziehen haben“, ist die Aufgabe des Archivars dem Marktschreiber zugedacht. (Churfürst Maximilian Josef 1748).
In Artikel 5 und 11 heißt es:
„So haben die bürgerlichen Obrigkeiten solche Leuth für Stadt- oder Marktschreiber auszusehen, von welchen man eines guten , und gewissenhaften Lebenswandels, beinebst aber auch einer hinterlegt guten nothwendigen Praxis (.)versichert sein könne, nicht aber den Antrag dahin nehmen, dass ein unerfahrener Mensch (.) angestellt werde (…)
Es soll auch darauf geachtet werden, dass ihnen verfänglich eingebunden , auch darauf mit Eifer gesehen werden solle, damit sie die Registratur an verwahrten, abgesonderten Orten in guter Ordnung halten, (…)“
In dem Schreiben des Königlichen Allgemeinen Reichsarchivs vom 17. Mai 1912 wird dem Markt Abbach empfohlen : „Es ist nun Sache der Marktsverwaltung, einer geeigneten Persönlichkeit diese Arbeit zu übertragen“.
Wer diese Qualifikation aufweist, wird wohl von Fall zu Fall entschieden werden müssen.
Es kann sicherlich auf keinen Fall als angemessen erachtet werden, dass keine Persönlichkeit für diese Aufgabe zur Verfügung steht, und das Archiv sich wieder selbst überlassen bleibt.
Nach meiner Empfehlung müsste ein Archivpfleger zu erkennen geben, dass sich seine Aufgabe nicht nur in Registraturarbeiten erschöpft, dass er historisch kombinieren kann und kreativ ist.
Sein unentgeltliches Ehrenamt darf ihn nicht zur Beliebigkeit verleiten, sondern er muß sich aus innerem Antrieb zur Verlässlichkeit angetrieben fühlen, alles in der Gemeinde aufzusammeln, was für die Nachwelt Bedeutung haben kann.
Absolute Verschwiegenheit über geschützte Daten muss vorausgesetzt werden können. Die hier lagernden Schulakten sind streng geschützt, einer betroffenen Person darf nur einer der Schulleiter auf schriftlichen Antrag Einblick gewähren ,oder durch gerichtliche Anordnung kann eine Akte herausgenommen werden müssen, aber nur gegen Revers.
Ich füge heute hinzu, dass ich in 10 Jahren ein nicht überall übliches, analoges Archiv geschaffen habe, das jeder anschauen kann. Ich habe am Ende meiner Zeit aber auch ein „online archiv“ zu bieten, was nicht überall selbstverständlich ist. Darin finden Sie neben vielem Anderen das „vorläufige Archiv“ mit den wertvollsten Daten der Großgemeinde, das „Archiv neu“, das Sachgebiets mäßig geordnet ist, eine „Übersicht über die wichtigsten Abbacher Urkunden,“ das „Lesebuch“ mit 100 Aufsätzen zur Geschichte von Abbach – eine neue Abbacher Geschichte – die Kunstsammlung „Werke Abbacher Maler und Motive.“
In Zukunft wünsche ich „meinem“ Archiv eine glückliche Zukunft unter meinem Nachfolger Dr. Georg Köglmeier! ad multos annos!