Man erinnerte sich zu allen christlichen Zeiten an das Bibelwort „Wer nicht arbeiten will, soll auch nicht essen!“ Damit war auch schon ausgedrückt, dass Kranken und Hilflosen geholfen werden muss.

In der Kurfürstenzeit verfuhr man mit Arbeitsunwilligen rigoros. Hier ein Beispiel: In einem Rats- und Verhörsprotokollbuch von 1767 wird einem Vater die Ausweisung seiner Tochter angedroht, wenn er sie nicht in den Dienst gibt: „ Sebastian Reithner (.) wird hiermit obrigkeitlich aufgetragen, dass er seine Tochter längstens bis hl. Lichtmessen in Dienst schicken soll, außer dessen man solche aus dem Markt schaffen thäte.“[1]

Im Falle eines Dienstverhältnisses wachte das öffentliche Auge sehr darauf, dass auch alles rechtens zuging, und sich kein „schlampiges Verhältnis“ entwickelte: Auch dazu ein Beispiel: Peter Permander, bürgerlichem Schuhmacher, wird hiermit allen Ernstes aufgetragen, dass solcher die Barbara Hüllnrainerin, lediges Mensch, aus dem Haus in einen Dienst schaffen solle, als außer dessen in der Zeit von 8 Tagen die Möbeln auf die Gassen geworfen würden und er Permander die andiktierte Straf bezahlen müsste.“[2]

Oder: „Der Catharina Forsterin, bürgerlicher Musikantin von hier, wird hiermit allen Ernstes aufgetragen, dass sie dem ehemaligen Glasergesellen ( ein Mitmusikant? A.d.V.) keinen Unterschlupf mehr gestatten solle. Im Weigerungsfall soll sie und ihre Tochter auf nochmaliges Abraten öffentlich in die Geigen gestellt werden“[3]

Die Dienstboten selbst und deren Eltern achteten vor Dienstantritt sehr darauf, ob der neue Dienstherr und seine Ehewirtin einen guten Ruf hatten, und wie man als Mensch respektiert war. Auch Verpflegung und Unterkunft spielten eine Rolle. Letztere unterlag bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts sogar der öffentlichen Kontrolle. Bei allgemeinen gemeindlichen Hausbesichtigungen wurde festgestellt und in Protokollen vermerkt, ob die Gesindekammern abgesperrt werden konnten. Dies sollte sittlich verwerflichen Übergriffen der Dienstherren und männlicher Mitarbeiter, sowie dem Tatbestand der strafbaren Kuppelei vorbeugen. Es kam vor, dass sich der künftige Dienstherr schon mit Absichten eine attraktive Dienstmagd aussuchte. Außereheliche Kinder waren nicht selten! Verniedlichend nannte man solche Verhältnisse „Das Hausbrot essen“.[4] Nicht selten machte eine soziale Schief- oder Notlage in der Herkunftsfamilie Mägde gefügig.

Für folgenden Fall aus dem Pfarrhof 1835 nehmen wir an, dass Ähnliches nicht aktuell war. Es handelt sich lediglich um eine Entlohnliste aus der Landwirtschaft. Der Pfarrer sollte sich mit dem Verdienst der Dienstboten korrekt verhalten, wollte er als Vorbild glaubhaft sein:

Der Baumann ( Verwalter/ 1. Knecht) ) Michael Renner bekommt einen Jahreslohn von 45 Gulden. Nach der Ernte 4 Gulden 48 Kreuzer Trinkgeld. Von jedem verkauften Schaff Getreide erhält er 6 Kreuzer. Täglich bekommt er eine Maß Bier. Es gibt für ihn ein jährliches Darangeld von 2 Gulden 24 Kreuzern, dazu 1 Pfund Schuhschmiere. Der andere (zweite) Knecht Michael Franzmüller bekommt einen Lohn von 32 Gulden, für ein Paar Schnürschuhe 4 Gulden, für die Leinwand 3 Gulden, ein jährliches Drangeld von 1 Gulden 21 Kreuzern. Dazu 1 Pfund Schuhschmiere.

Der Knecht Georg Blaicher erhält einen Lohn von 40 Gulden, 2 Hemden ( 8 Ellen), ein feines und ein grobes – und 5 Ellen zu Beinkleidern und Jäckchen, jährliches Drangeld 1 Gulden 12 Kreuzer, ein Pfund Schuhschmiere. Die Große Dirn bekommt einen Lohn von 25 Gulden, für ein Paar Schnürschuhe 3 Gulden, für einen Rock 4 Gulden, 10 Ellen feine und 10 Ellen gröbere Leinwand oder dafür 4 Gulden, 1 Viertel Wachs, 1 Pfund Schuhschmiere, jährliches Drangeld von 1 Gulden 12 Kreuzern. Die Kleine Dirn Magdalena Kiendl bekommt einen Lohn von 20 Gulden, für ein Paar Schnürschuhe 3 Gulden, für einen Rock 4 Gulden, 10 Ellen feinere und 10 Ellen gröbere Leinwand, oder dafür 4 Gulden, 1 Pfund Schuhschmiere und ein jährliches Drangeld von 1 Gulden.

Die Kleinmagd Gertraud Ett l(….) (Text verdorben)

Die Köchin Katharina Muhr bekommt einen Lohn von 45 Gulden, zum Namenstag 2 Gulden 42 Kreuzer, zum neuen Jahre 2 Gulden 42 Kreuzer, ½ Pfund Wachs.[5]

NB. Wachs benötigte man außer zu religiösen Zwecken auch zur Beleuchtung von Zimmern und für die Laterne. Elektrische Beleuchtung gab es noch nicht.

Beim Pfarrhof handelte es sich um einen beachtlichen Betrieb:

Es waren 3 Knechte, 3 Mägde und eine Köchin im Dienst des Pfarrers.

Es bleibt zu bemerken, dass der Gulden 60 Kreuzer hatte. Im Jahr der Umstellung vom Gulden zur Reichsmark 1875/ 76 wurde .der Gulden mit 1, 71 RM getauscht.

Den Realwert des Lohnes der Dienstboten betreffend siehe Folgendes:

1816/17 war ein Hungerjahr wegen Misswuchs.[6] Nach anfänglich astronomischen Lebensmittelpreisen schraubte die Regierung diese durch eine neue Satz (=Satzung) herunter.

Für längere Zeit, jedenfalls ab 1819 und in den Folgejahren, galten folgende Lebensmittelpreise. Dies zur Relativierung der Gehaltsliste des Gesindes.

Es galt:

1 Pfund bestes Ochsenfleisch 10 Kreuzer

1 Pfund geringeres 9 Kreuzer

1 „ Kuhfleisch 8 Kreuzer

1 „ Kalbfleisch 9 Kreuzer

1 „ Schweinefleisch 12 Kreuzer 2 Pfennige

1 „ Schaffleisch 7 Kreuzer 2 Pfennige

Für das Überschreiten der Preise wurde eine Geldstrafe ( z.B. 5 Reichstaler für den Metzger) angedroht. Die Satz wurde laufend aktualisiert. Für die Maß Sommerbier durfte der Brauer 4 Kreuzer 2 Pfennige verlangen. Der Wirt 5 Kreuzer.

Es wurde auch das Gewicht und der Preis für die 1 und 2 Kreuzer- Semmel, das Ein und 2 Kreuzer Röckel und für den 1 Metzen- bis 1/16- Metzenlaib (von 40 Kreuzern bis 2 Kreuzer 2 Pfennige) genau festgelegt. Ebenso für das Mehl aus Weizen (Schäffl 11 fl 27 X) und Korn (Schäffl 8 fl 30 X)[7]

Später in der Zeit des Kaiserreichs ( nach 1871) führte die Gemeinde zum Zwecke der Ordnungskontrolle, der gerechten Entlohnung und wegen anderer sozialer Gesichtspunkte ein „Verzeichnis über die in der Gemeinde befindlichen Dienstboten“ ein.

Das Buch war alphabetisch geordnet und gut übersichtlich.

Gefragt war nach:

1.Vor- und Zuname, 2.Heimat, 3.Alter, 4.Jahreslohn, 5.Name des Dienstherrn und Hausnummer, 6.Zeit des Diensteintritts, 7.Austritt, 8.Zeugnis.

Über den Jahreslohn fehlen schamhafter Weise meistens die Angaben! Einige Beispiele:

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

Danner Georg

Elsendorf

58

150 M

Blaimer, Donaumüller

Febr.1886

Hüber Theres

Pfatter

19

80 M

 Max Gerbl

Gaststätte

25.7.1870

Seit 25.7.1878 bei Franz Meier, Metzger

Gutes

Zeugnis

Pfeifer Magdalena

Abbach

16

60 M

Lehrer Förstl

25.7.1879

Sehr gutes Zeugnis

Reisinger Theres

Eichhofen

19

50 M

Josef Aumeier Hs.Nr.12

2. Februar 1879

Lichtmeß

2. Febr. 1880 zu Georg Schlauderer Vordermüller zu 80 M

Sehr gutes Zeugnis

 

[8]

Der Dienstbote/ die Dienstmagd hatte seinerseits/ ihrerseits ein Dienstbotenbüchlein zu führen, das er/sie beim Antritt einer neuen Stelle vorweisen musste. Beim Dienstende war vom Dienstherrn ein Zeugnis auszustellen und einzutragen.

1892 führte die Gemeinde von sich aus bindende Lohnsätze  für den Geltungsbereich Markt Abbach und die unmittelbar darauf eingegliederte Gemeinde Abbach-Schloßberg  ein:

  1. für einen männlichen Arb. über 16 Jahren jährlich  420 M
  2. „       „      „                   „     unter  „    „            „      240 M
  3. „       „      weibl.           „      über  „    „            „      300 M
  4. „       „      „                   „      unter „    „            „      180 M.[9]

Unterlagen für das, was man sich für das Geld zu dieser Zeit kaufen konnte, fand ich in den Akten leider nicht! Die Reichsmark, auch Goldmark, stand gut im Kurs!

[1] Rats- und Verhörsprotokolle vom 28.12.1767, S.202. Archiv 8.5.3.

[2] Rats- und Verhörsprotokolle vom 12. Nov. 1768, S. 240. Archiv 8.5.3.

[3] Rats- und Verhörsprotokoll vom 12. April 1776, S.44. Archiv 8.5.3. Forts.

[4] Wohnungslisten. Archiv von Bad Abbach, Ortsteil Lengfeld. VIII.5.1.2

[5] Pfarrarchiv. Pfarrer Holzinger ( 1829-1838).

[6] Hubensteiner, Benno. Bayerische Geschichte. Süddeutscher Verlag.München 1980, S. 256.

[7] Schreiben des königlichen Rentamts Kelheim an den Markts Magistrat Abbach v. 14. Jan./ 1 und 9.Febr./ 7. und 22.März/./26. April 1819..

[8] Dienstbotenbuch. Archiv Bad Abach,XI.21.2.3.a.

[9] Statutenbuch der Gemeinde Abbach-Schloßberg für die Jahre 1863/64- 1892.