Im Jahre 1983 musste ich als Konrektor an der Konradschule in Ingolstadt für die „Heimatkundliche Stoffsammlung“ des Staatlichen Schulamts die Periode des Herzogtums Ingolstadt didaktisch/methodisch aufbereiten. Für meine Arbeit schenkte mir der durch Presse, Rundfunk und Fernsehen bekannte Volksschriftsteller Georg Lohmeier sein unter dem Pseudonym Tassilo Herzwurm herausgekommenes Büchlein „Mein Königreich Bayern, Herzensbekenntnisse eines europäischen Provinzlers.“ Ich war nach der Lektüre von seiner Liebe zum Königreich und seinem Patriotismus so infiziert, dass ich ihm in meiner Arbeit inhaltlich und stilistisch nacheifern wollte. Es sei dahingestellt, ob es mir gelang.

„Einen König täten wir schon mögen – aber kriegen haben wir uns bisher noch keinen getraut“, erklärte Lohmeier einmal.1 Das Bayerische Königreich sei „immer auch ein wenig Demokratie gewesen (.) wie die Lex Baiuwariorum es bereits andeutet“, heißt es im Klappentext zum genannten Buch als Begründung von Lohmeiers Sympathie für das Haus Wittelsbach.

Als aber im Jahre 1806 das Kurfürstentum Bayern unter Max IV. Josef durch Napoleons Gnade zum Königreich unter dem nunmehrigen Max I. Josef erhoben wurde, scheint gerade auf kommunaler Ebene das demokratische Element unter die Räder gekommen zu sein.

In den Jahren 1805 und 1806 wird in den Kammer Rechnungen noch der Färber Adam Dax als Amts Kammerer und Rechnungsführer alter Prägung genannt, dem die Gremien „Innerer und Äußerer Rat mit 2 Gemeinderednern zur Seite standen.

Aber am 29. September 1806 kommt eine Organisations Resolution im Namen Seiner Königlichen Majestät an den Markt Abbach, die entscheidende Veränderungen in den demokratischen Verwaltungsstrukturen erkennen lässt.

Die Mitglieder des Inneren und Äußeren Rats wollten, wohl in Kenntnis der neuen Richtung, die Kammer Rechnungen gar nicht mehr prüfen, sondern erteilten ihr Blankoeinverständnis mit dem Zahlenwerk durch Unterschrift, „weil (.) der Durchmarsch der k.k.französischen Truppen hinderlich war“ dieses zu beurteilen.

Mit den Abgabeprivilegien verfuhr man anfänglich noch nach Punkt 31 der Marktfreiheiten von 1335, wonach z.B. für die 14 als Mannlehen2 besetzten Gerichtshäuseln am Schlossberg (Friedlberg) nur 1 Regensburger Pfennig für „Wohn, Waid und Wasser“ zu bezahlen war.

Ab jetzt sollte es nur mehr ein Lehen geben, und zwar das des Königs. Die Bürger von Abbach kämpften noch lange um ihre Privilegien.

Als aber 1807 der Handelsmann Georg Mayr offiziell zum Bürgermeister gewählt war, änderte sich vieles. Auch 1808 bis 1810 galt Mayr noch als gewählter Bürgermeister, was zu erkennen gab, dass auch der Bürgerwille noch Berücksichtigung fand. Im Etats Jahr 1811 wurde er als Administrator der Communal Administration des Königlich Baierischen Markts Abbach bezeichnet, was eine veränderte Amtsautorität erahnen lässt.

Schon am 29. September 1806 ließ die Königliche Landes Direktion von Baiern im Namen Seiner Majestät des Königs die Begründung für die administrativen Maßnahmen über das Königliche Landgericht Kelheim an den Markt übermitteln. Man sollte sich diese Maßnahmen gut merken, indem man sie ab jetzt jedes Jahr als Vorbemerkung in jede Kammer Rechnung schreibe. Aber das dauerte bei den Abbachern eine Weile, bis man der Anweisung folgte. Der Auftrag des Königs von 1806 lautete:

Aus der Kammer Rechnung sehe man, dass der Markt nicht einmal den Unterhalt des Marktschreibers, des Magistrats und des Dienstpersonals bezahlen könne. Bei diesen Verhältnissen werde folglich nicht nur die Verwaltung der Justiz dem Landgericht Kelheim übertragen, sondern es werde die bisherige magistratische Form mit den Privilegien aufgehoben. Die Besorgung der Magistratsgeschäfte würden allein dem zum Bürgermeister gewählten Handelsmann Georg Mayr übertragen. Er unterstehe nur mehr dem Landgericht. Der Marktschreiber bekomme ab jetzt eine Pension von 200 Gulden und der Gemeindediener von 30. Dafür müssten sie aber für den Markt noch zur Verfügung stehen, wenn man sie brauche. Alle Taxen, Löhne und Emolumente seien einzuziehen, auch die bisher übliche Ratswahltaxe, und alles sei zur gewöhnlichen Zeit an das Expeditionsamt eizusenden.. Der Bürgermeister habe ab jetzt alles zu verfügen, was dem Landgericht zur Erfüllung und zum Vollzug der organischen Verordnung notwendig erscheine. 3

München den 29.Sept.1806

Es ist anzumerken, dass die bisher demokratisch gewählten Gremium des Inneren und Äußeren Rates abgeschafft waren. Dem Bürgermeister Mayr waren bei der Abwicklung des Landgerichts Abbach und der folgenden napoleonischen Kriegslasten fast unbeschränkte Vollmachten erteilt.

1818 erfolgte eine völlige Neuordnung der Bayerischen Gemeinden, in der den Bürgermeistern, die später Vorstände genannt wurden, wieder ein Magistrat beigesellt wurde.

 1 Donaukurier 8./9.1.1983

2 Mannlehen: Die seit 1803 (Auflösung des Landgerichts) leerstehenden Gerichtshäuser waren an verdiente, ältere Bürger ausgegeben, soz. als Altersrente.

3 Kammer Rechnungen 1808 –1813. Einleitung. Archiv 9.4.1.a.