1. Geschichtliche und rechtliche Grundlagen:

„Bei der altchristlichen Ordination fielen Weihe und Anstellung zusammen. (A.d.V.: wer dem Altare dient, soll vom Altare leben, Paulus) Jeder, auch der niedere Kleriker, wurde für den Dienst an einer bei der Weihe als Titulus ausgerufenen Kirche geweiht. (…)

 Weihe ohne Anstellung galt als regelwidrig (Konzil v. Chalzedon ( 451. A.d.V.)) (..)

Seit dem III. Laterankonzil (1179.A.d.V.) wurde der Weihetitel als Nachweis des sicheren Lebensunterhaltes verstanden.

Alexander III. (1159-1181. A.d.V.) bestimmte die Unterhaltspflicht des Bischofs für ohne ausreichenden Titel geweihte Priester und Diakone, falls diese nicht genügend eigenes oder väterliches Vermögen besaßen.“[1]

Das Tridentinum (1645 – 63) regelte den Unterhalt der Geistlichen allgemein, wie es heute noch gilt. Es kam der „Titulus servitii dioecesis“ auf , der auch Eingang in den CIC fand.

Für Weltgeistliche ist also ordentlicher Weihetitel der Titulus beneficii, d.i. in der Regel der Besitz eines bepfründeten Amtes. Es gibt noch ein paar Ausnahmetitel,[2]z.B. bei Ordensgeistlichen.

Der Geistliche erhält durch seine Weihe auch eine Reihe von Privilegien. Eines davon ist das Beneficium competentiae. Dieses besagt, dass es unziemlich ist, „den Kleriker der wirtschaftlichen Not und dem Bettel preiszugeben. Daher ist Klerikern, die in Schulden geraten sind (.) bei einer Zwangsvollstreckung (.) so viel zu belassen, als nach dem klugen Urteil des kirchlichen Richters (.) zum Lebensunterhalt erforderlich ist.“[3]

Das gilt übrigens heute nach unserer bürgerlichen Rechtsordnung auch für jeden anderen Bürger der BRD.

 Grundsätzlich ist in der heutigen Praxis zwischen bepfründetem und nicht bepfründetem Amt zu unterscheiden.

„Die älteren Kirchenämter sind regelmäßig bepfründet, d.h. mit dem Amt ist eine dem Lebensunterhalt des Amtsinhabers dienende Vermögensmasse (Benefizium, Pfründe) bleibend verbunden. (..) mit dem Pfarramt die Pfarrpfründe. (..)

Die jüngeren ( Stellvertretungs – )Ämter sind regelmäßig nicht bepfründet, z.B. Amt des Generalvikars,“(oder Kaplans, A.d.V.); die Inhaber dieser reinen Offizien beziehen ein festes Einkommen in Form des Gehaltes.“[4]

 „Das Mindesteinkommen eines bepfründeten Geistlichen heißt Kongrua ( congrua portio fructuum); meist reichen die Pfründeerträgnisse nicht aus, so dass eine Gehaltszahlung ergänzend hinzutreten muss.

Zufolge der Säkularisation sind in Deutschland die Dotationen (…) in das Vermögen des Staates übergegangen und Staatsgehalt ist an die Stelle des Pfründeeinkommens getreten. Die Rechtspersönlichkeit der ihrer Vermögenswerte entledigten Benefizien ist dadurch nicht beseitigt worden (.)“[5]

 „Die weltgeistlichen Benefizien werden grundsätzlich auf Lebenszeit verliehen (.) und können in der Regel nur auf Grund eines gerichtlichen Verfahrens entzogen werden (..) ; sie werden daher (..) als unwiderruflich (.) betrachtet.

(Für die Amts-Entfernung aus weltgeistlichen Benefizien gelten bestimmte Bestimmungen. Siehe a.a.O. S. 312, z. B. strafrechtlich relevante Sachen)

 Die nicht bepfründeten Ämter (..) sind grundsätzlich frei widerruflich..“[6]

„Die Inhaber von Kirchenämtern sind (.) weder unmittelbare noch mittelbare Staatsbeamte, so dass das staatliche Beamtenrecht auf sie keine Anwendung finden kann. Gleichwohl darf man die Inhaber von Kirchenämtern als öffentliche Beamte ansprechen, die dem staatlichen Recht insoweit unterliegen, als dieses durch ein für alle geltendes Gesetz Bestimmungen über die Ausübung eines öffentlichen Amtes schlechthin trifft.“[7]

 „Zur Verleihung von Kirchenämtern ist ausschließlich die Kirche zuständig ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinden (..). Aber der Staat ist daran interessiert, und die Kirche hat (…) in den Konkordaten mit Bayern (1924. A.d.V.) und dem Deutschen Reich (1939. A.d.V.) den Staatsregierungen eine gewisse Einflussnahme zugestanden. (….)Bei der Besetzung (der) Ämter (auch der Pfarrämter.A.d.V.) ist entweder vor oder nach vollzogener Amts Verleihung der Staatsregierung Mitteilung zu machen, damit diese prüfen kann, ob die konkordatären Eignungsbestimmungen eingehalten worden sind“.[8]

 2. Die Stellung des Ortspfarrers zu Abbach

Was bisher gesagt wurde, galt jeweils auch für den Ortspfarrer und die anderen Geistlichen in Abbach.

Der Pfarrer lebte in früheren Zeiten ausschließlich aus der Pfründe und aus den auf ihn in seiner Pfarrei zukommenden Zusatzeinkünften wie Stipendien, Stolarien, Sonderzuwendungen ( z.B. bezahlte Fastenpredigten, Flurumgänge,. Segnungen) und sonst üblichen Guttaten, wie z.B. Geschenke nach Taufen, übliche Einladungen, etc.

Bis ins 16. Jh. war die Pfarrpfründe von Abbach räumlich sehr umfangreich. Es gehörten die Widdumshöfe Gemling und Eiglstetten dazu. Was diese Pfründen inhaltlich bedeuteten, kann immer nur allgemein beziffert werden

Was geschah mit dem Hof in Gemling?

1418 haben Zechpröbst und Bürger von Abach den ganzen Gemlinger Hof unter Pfarrer Paulus Würther dem Pfarrgotteshaus St. Nicola überlassen, damit dort täglich eine hl. Messe für die Stifter gelesen werde. Pfarrer Würther aber hat schon 1421 den Hof um 63 Pfund Regensburger Pfennige , das sind etwa 170 Gulden, an zwei Brüder verkauft. Der Pfarrei blieb nichts mehr außer 9 fl 4 Xer für das Lesen der Jahrmesse.[i]

Später kam der Hof an das Damenstift Niedermünster in Regensburg.

Was geschah mit Eiglstetten ?

Im „Notizen- Buch der kath. Pfarrei Abbach“ erklärt Pfarrer Johann Mathias Neuhörl 1762, , dass Pfarrer Hüller den Hof Aiglstetten, welcher vorher Widumhof des Pfarrers gewesen sei, 1529 erbrechtlich an Private abgegeben habe . Man hatte also kein Besitzrecht mehr, sondern nur mehr, wie auch auf anderen Höfen des Pfarrsprengels, das Recht auf den Zehent.

 Pfarrer Emmeram Hem, der 1673 bis 1681 in Abach Pfarrer war , schrieb ein „Saal-Büchl“, worin er über Eiglstetten schreibt:

„ Dieser Hof ist das Widen Guett, so dem Würdigen S. Georgis Gotts Haus zu Peising, als der alten Pfarr Kürchen eigenthümblich zugehörig, (..) und desselben Gotts Haus zu Lehen rührent. Bei diesem Widumb Hof Aiglstetten ist ein Pfarrer zu Abach Grundt Herr.

Alda muß der Widum Paur dem Pfarrer zu Abach als seinem Grundt Herrn Jährliche Stüft geben Michaelis 5

Schwarze Pfennig

Dan an dienst getraidt, Martini als Rechter dienstzeit muß er dem Pfarrer auf seinem Getrait Casten Abacher Maas ohne abgang yberbringen Und Eindienen

Waiz ½

Khorn 1

Gersten 1 Schaf (=Schaff)

Habern 1

Herentgegen soll ein Pfarrer zum Casten Gericht Khelheimb“ einen gewissen Anteil abtreten.

 Wie Eiglstetten , jedoch mit einer etwas anders gearteten Rechtsverbindlichkeit, mussten alle zur Pfarrei gehörenden Orte, Weiler und Einöden, der gesamte Pfarrsprengel eben, den Zehent abliefern.

Zu ihr gehören Peising, Saalhaupt, Oberndorf und Dünzling ( bis 1687, als es Expositur wurde ); weiter die Einöden und Weiler Eiermühle, Streicherhöhe , Peisenhofen, Weichs, Gemling, Au, Hochstetten, Seehof, Voxbrunn, Weilhof, Bockenberg, Gottesberg, Jägerhaus, Klausen, Kranzgarten, Pondorf, Ried, Teufelsmühle und Weilhof.

Lange Zeit auch noch die Orte Graßlfing, Hohengebraching und Niedergebraching.

Die Pfarrer erwiesen sich als tüchtige Zehenteintreiber. Über den eingesammelten Zehent haben sie genau Buch geführt.

 Der Zehent wurde in Naturalien oder Geld, wie es Oberndorf unter Hem schon sehr früh praktizierte, vom Pfarrer mit dem Fuhrwerk abgeholt, oder er musste in den Pfarrstadel gebracht werden, aus dem ihn der Pfarrer dann versilberte.

2/3 davon musste er gleich einmal an das Kloster St. Emmeram in Regensburg abliefern. 1/ 3 davon verblieb dem Pfarrer und der Pfarrei . Außerdem bediente sich am Erlös der Pfarrpfründe das Landgericht für eine Stiftungskasse mit 10 %, die für größere Projekte, wie Kirchenbauten etc. Zuschüsse gewährte.

Es steht auch fest, dass der Pfarrer für seine Unternehmungen in der Pfarrei persönlich haftete, so dass es einige Male passierte, dass er in die Gant fiel, wie wir von Pfarrer Martin Otto, dem Erbauer der jetzigen Pfarrkirche (+ 1868), wissen und von seinem Nachfolger Pfarrer F.X. Steinhauser (bis 1872).. Als letzterer seinen Dienst antrat, hieß es, zur Wendung der Gant Kapital aufnehmen „ad onus successorum“

 In das Saalbüchl des Martin Hem 1673 bis 1681 sind auch die Einkünfte des Pfarrers für die Jahrmessen aus jedem Ort , die sehr zahlreich waren, aufgenommen. Aus diesen stand ihm jedoch auch immer nur der Anteil des Pfarrers persönlich zu.:

Die Aufteilung der Messstipendien erfolgte im Jahre 1700 so: Für die Messe bezahlte man 1 fl; dem Pfarrer gehörten 30 Kreuzer, dem Mesner 6 Kreuzer, den Ministranten 1 Kreuzer. Der Rest aus dem Stipendium war für Beleuchtung, Kerzen am Alter, Messwein und Hostien.

 Einen wesentlichen Teil der Existenzgrundlage des Pfarrers bildete die eigene Landwirtschaft, die er betriebswirtschaftlich wie jeder andere Bauer betrieb, wobei ihm in der Regel als Arbeitskräfte aber keine Familienangehörigen zur Verfügung standen, sondern andere Angestellte, die er bezahlen musste.

 Kommen wir zur Ära Neuhörl 1752 – 1769
Über die Gesamteinkünfte des Pfarrers bekommen wir Kenntnis aus dem ausgefüllten „Faßions – Formular für Pfarrer und Benefiziaten, benanntlich der Pfarr Abach Capituli Rurensis Kelheimensis“ vom 20.3.1759, das er als Entwurf deklarierte.

 In ihm finden wir eine Aufstellung über 10 Jahre, die Jahre 1748 – 1757

Zu den Einkünften des Pfarrers Neuhörl im Jahre 1748 gehörten :

a) der Zehent Anteil für Weizen, Korn, Gerste und Hafer betrug 499 Fl 30 X

b) Stifft und Gilten 30 X

c) Nutzungen von den Kirchen, Benefizien, Jahrtagen und Bruderschaften 117 fl 43 X

d) Seel-Gräd und andere Pfarrliche oder Benefizial Einkünffte 92 fl

In Summa machte das für das Jahr

1748 709 fl 43X

In den betreffenden 10 Jahren verdiente der Pfarrer 7087 fl 31 X, das sind durchschnittlich pro Jahr etwa 700 Gulden. Davon waren 5 % an das Landgericht abzuführen.

 Nachdem der Hauptanteil der wirtschaftlichen Basis des Pfarrers damals im Zehent bestand, sollte man auch über ihn ein Wort verlieren:

Der Zehent wurde schon im AT verlangt, im neuen Bund dann aber fallen gelassen, weil man als Christ gemäß Mt 5,20 frei von gesetzlicher Verpflichtung zum Unterhalt des Klerus und für karitative Zwecke mehr geben sollte als die Juden.

Im 5. Jahrh. Wurde dann aber in der Westkirche der Zehent wieder eingeführt, in der Zeit des hl. Bonifatius, im 8. Jh., war er bereits wieder allgemein üblich. Ein Grund dafür war vermutlich schon damals die Entschädigung der Kirche für Grund und Boden, den die Karolinger zur Festigung der eigenen Hausmacht den Kirchen weggenommen hatten.

Im Mittelalter stand der Zehent grundsätzlich den Tauf- und Pfarrkirchen zu und zwar bezogen auf den im Sprengel liegenden nutzbaren Boden. Die daraus folgende eindeutige Abgrenzung der Sprengel förderte die Ausbildung des Pfarrsystems. Die Drittelung, 2/3 für den Eigenkirchenherrn und 1/3 für den Pfarrer, war allgemein üblich und nicht nur in St. Emmeram zu Regensburg (= Bischof).

Die durch Dekret der französischen Nationalversammlung v. 2.11. 1789 verfügte Abschaffung aller kirchlichen Zehenten in Frankreich war der Beginn der Beseitigung des Zehents auch in Deutschland nach 1848. [9]

Die Säkularisation am Ende des 18.Jh. und am Anfang des 19.sc. zerstörte die gesamte finanzielle Grundlage der Kirchen. Auch durch die vielen Geldentwertungen verarmten die Pfründen, und sie konnten den Inhabern keinen standesgemäßen Lebensunterhalt mehr bieten.

 Deshalb wird jedem im Dienst der Diözese tätigen Priester und jedem Emeriten seit damals ein nach Dienststellung und Dienstalter abgestuftes Gehalt bezahlt, von dem eventuelle Pfründeeinkünfte abgezogen werden (z.B. die Wohnung im Pfarrhaus)

Die gesetzlichen Grundlagen sind Weimarer Verf. Art. 138 Abs. 1, GG Art 140, Bayer. Konkordat Art 10. Seit dem Ende des 2. Weltkrieges wird vom Staat eine jährl. Gesamtsumme an die Diözese geleistet und die Bischöfl. Finanzkammer entlohnt daraus und aus Kirchensteuermitteln die Geistlichen.[10]

Wir sind in der Ära des Bartholomäus Holzinger (1829 – 1838) des Erbauers des neuen Pfarrhofes (1831)

Er hatte Einkünfte in etwa Martin Otto um 1850 – 1860; in etwa auch seine Lasten. Zu ihnen zählten auch die Löhne des Gesindes.

 Für 1835 bestand folgende Lohnliste:

Der Baumann ( Verwalter/ 1. Knecht) ) Michael Renner bekommt einen Jahreslohn von 45 Gulden.

Nach der Ernte 4 Gulden 48 Kreuzer Trinkgeld. Von jedem verkauften Schaff Getreide erhält er 6 Kreuzer. Täglich bekommt er eine Maß Bier. Es gibt für ihn ein jährliches Darangeld von 2 Gulden 24 Kreuzern, dazu 1 Pfund Schuhschmiere.

Der andere (zweite) Knecht Michael Franzmüller bekommt einen Lohn von 32 Gulden, für ein Paar Schnürschuhe 4 Gulden, für die Leinwand 3 Gulden, ein jährliches Drangeld von 1 Gulden 21 Kreuzern. Dazu 1 Pfund Schuhschmiere.

Der Knecht Georg Blaicher erhält einen Lohn von 40 Gulden, 2 Hemden ( 8 Ellen), ein feines und ein grobes – und 5 Ellen zu Beinkleidern und Jäckchen, jährliches Drangeld 1 Gulden 12 Kreuzer, ein Pfund Schuhschmiere.

Die Große Dirn bekommt einen Lohn von 25 Gulden, für ein Paar Schnürschuhe 3 Gulden, für einen Rock 4 Gulden, 10 Ellen feine und 10 Ellen gröbere Leinwand oder dafür 4 Gulden, 1 Viertel Wachs, 1 Pfund Schuhschmiere, jährliches Drangeld von 1 Gulden 12 Kreuzern.

Die Kleine Dirn Magdalena Kiendl bekommt einen Lohn von 20 Gulden, für ein Paar Schnürschuhe 3 Gulden, für einen Rock 4 Gulden, 10 Ellen feinere und 10 Ellen gröbere Leinwand, oder dafür 4 Gulden, 1 Pfund Schuhschmiere und ein jährliches Drangeld von 1 Gulden.

Die Kleinmagd Gertraud Ett l(….) (Text verdorben)

Die Köchin Katharina Muhr bekommt einen Lohn von 45 Gulden, zum Namenstag 2 Gulden 42 Kreuzer, zum neuen Jahre 2 Gulden 42 Kreuzer, ½ Pfund Wachs.

NB. Wachs benötigte man außer zu religiösen Zwecken auch zur Beleuchtung von Zimmern und für die Laterne. Elektrische Beleuchtung gab es noch nicht.

Beim Pfarrhof handelte es sich um einen beachtlichen Betrieb:

Es waren 3 Knechte, 3 Mägde uns eine Köchin im Dienst des Pfarrers am Werk

Es bleibt zu bemerken, dass der Gulden 60 Kreuzer hatte. Im Jahr der Umstellung vom Gulden zur Reichsmark 1875/ 76 wurde .der Gulden mit 1, 71 RM getauscht

Den Realwert des Gulden und Kreuzer betreffend siehe Folgendes :

1816/17 war ein Hungerjahr wegen Misswuchs. Nach anfänglich astronomischen Lebensmittelpreisen schraubte diese die Regierung durch ein e neue Satz herunter.

Lebensmittelpreise 1817 , zur Relativierung der Gehaltsliste des Pfarrers und des Gesindes

 Es galt:

1 Pfund bestes Ochsenfleisch 10 Kreuzer

1 Pfund geringeres 9 Kreuzer

1 „ Kuhfleisch 8 Kreuzer

1 „ Kalbfleisch 9 Kreuzer

1 „ Schaffleisch 7 Kreuzer 2 Pfennige

1 „ Schweinefleisch 12 Kreuzer 2 Pfennige

Für das Überschreiten der Preise wurde eine Geldstrafe ( z.B.

5 Reichstaler für den Metzger) angedroht. Die Satz wurde laufend aktualisiert.

Für die Maß Sommerbier durfte der Brauer 4 Kreuzer 2 Pfennige verlangen. Der Wirt 5 Kreuzer.

Es wurde auch das Gewicht für die 1 und 2 Kreuzer- Semmel, das Ein und 2 Kreuzer Röckel und für den 1 Metzen- bis 1/16- Metzenlaib (von 40 Kreuzern bis 2 Kreuzer 2 Pfennige) genau festgelegt.

 Kommen wir zur Ära des Martin Otto
Die Einkommensverhältnisse entnahm ich der Diözesanmatrikel von 1860.

Einkommen 2459 fl 31 X. Last 591 fl 31 X; Baulast der Pfarrer. Mit der Pfarrpfründe ist seit langem ein auf den Dreikönigs- Altar der Filialkirche Oberndorf gestiftetes Messbenefizium vereint.

 Der laufende Betrieb, „Pfarrhof“ genannt, hatte natürlich auch seinen Preis

Pfarrer Steinhauser ließ z. B. 1870 das Wasser des Lugerbaches durch seinen Wurzgarten richten. Für ein eigenes Orts-polizeilich genehmigtes Badehäuschen an der Donau bezahlte er ohne das Bauholz 45 Gulden.

In der Nacht zum 27. Oktober 1870 wütete ein Orkan, der im Pfarrwald erhebliche Sturmbrüche verursachte, leichtere Schäden am Pfarrhaus, den Gartenzaun gegen den Hof eindrückte. Im Frühjahr 1870 bezahlte er für die Reparatur der Feldwege an einen gewissen Bemmerl 25 Gulden.

3..Neben dem Pfarrer hatte Abach seit 1470 auch einen eigenen Frühmesser, der sich existenzmäßig auf das Benefizium Sancti Christophori im Markte stützen sollte. Wie das vorliegende Schriftwesen ( Kirchenrechnungen und Korrespondenz ) ausweist, wuchsen dem Inhaber dieser Pfründe die Bäume nicht in den Himmel. In den Notzeiten des 30 jährigen Krieges und danach hatte sich die Stelle zu Tode gehungert. 1732 klagte man dem Bischof, dass seit den schwedischen Kriegszeiten keine Frühmesse an Sonn- und Feiertagen mehr gelesen worden sei. Darauf stellte Reichsabt Anselm von St. Emmeram am 25. 2. 1733 einen neuen Stiftungsbrief aus, wovon jedoch der betreffende Geistliche leben sollte, verriet er aber nicht. 1754 erklärt Pfarrer Mathias Neuhörl dem Magistrat zu Abach seine Bereitschaft, den Frühmesser in „ Besoldung, Cost, Trunkh, Licht, Beth, Behilz und Wohnung zu halten“, wenn er aus dem kaputten Frühmesser-Haus in den Pfarrhof zöge und auch pfarrliche Dienste verrichtete. Der Markt entließ den eigenen Priester jedoch nicht aus seiner Kuratel, und so blieb er ein armer Schlucker.

Er war so arm, dass Bischof Anton Ignaz am 9.4. 1778 wissen ließ, dass er gern einen Frühmesser schicken würde, wenn mehr als 50 Gulden jährlich zur Verfügung stünden. Am 31.3. 1785 deutete er an, dass er keinem Priester zumuten könne, um den Betrag des Salary, den Abach aufbringen wolle, nach Abach zu gehen. Am 31.7.1797 schrieb Pfarrer Schwemmer nach Regenburg, dass der Frühmesser sogar 50 Gulden zugesetzt habe, das Holz müsse er sich von den Bauern jetzt erbetteln und die tägliche Kost bekomme keiner mehr so selbstverständlich, wie es früher war. Man solle die Stelle gleich auflösen und sie ihm zusätzlich übertragen. Daraus wurde jedoch nichts.

Wie sich herausstellte, ließ der Frühmesser nicht mit sich reden, in das Pfarrhaus zu ziehen und sich dem Pfarrer unterzuordnen. Mancher von den Frühmessern zog in Ermangelung eines ordentlichen Salärs gleich wieder weiter, einem anderen fiel nichts Besseres ein, als Wohlhabende anzubetteln und mit ihnen im Wirtshaus herumzuhocken.

Aus einem Lukas des Bischofs Valentin vom 31 Juli 1797 sehen wir, wie diesem der Kragen platzte. Wegen mangelnder Beschäftigung führe der Benefiziat ein schmutziges und eines Priesters unwürdiges Leben.

Der nächste Aspirant auf das Benefizium, Adam Metzner ,überlegte im Brief vom 7. 8. 1797 , ob er nicht gleich seine Bewerbung auf das Benefizium in Abach zurückzuziehen sollte; er ziehe es vor, in der ordentlichen Seelsorge zu bleiben. Offensichtlich tat er es dann doch nicht, weil nach einer Aufstellung vom 31.2.1805 die Jahresdotation durch die Bürger für ihn 130 Gulden betrug.

 Kommen wir zum Schulbenefiziaten

 Am 25.3.1816 starb der letzte weltliche Schullehrer von Abbach Mathias Schhindlböck, der letzte Frühmesser Pfeifer bewarb sich wegen zu geringer Einkünfte in Abbach nach Niederleierndorf. So hatte man mit einem Schlag in Abbach weder einen Lehrer noch einen Frühmeßbenefiziaten.

Da kam der Rat von Abbach auf die Idee, zwei Fliegen mit einer Klappe zu erledigen. Am 15.. April 1816 schickte Bürgermeister Scherer an das königliche General -kommissariat des Regenkreises das Gesuch, aus dem Frühmessbenefizium ein Schulbenefizium errichten zu dürfen. Und weil man den Vorwurf der ungenügenden Dotation schon vorausahnte, schickte man den Vorschlag einer neuen Dotation gleich mit: Er lautete wie folgt:

 „I. Ertrag der Schule:

Die Kommunalgründe, welche der Schule für den zeitlichen Lehrer unzinslich überlassen werden, bestehen in:

a) einem Krautfeld zu ¼ Tagwerk und

b) einer Wiese zu ¾ Tagwerk, deren Nutzung in Geldaufschlag kommt pro Jahr 20 fl

Ein zur Schule gehöriges Wurzgärtl außer dem

Markte erträgt 2 fl

Freie Wohnung und jährlich Clafter Holz a 3 fl 12 fl

Das Schulgeld, auf 10 Monate angenommen,

beläuft sich jährlich auf 40 fl

_____________________

74.-fl

II. Ertrag der Frühmeß

Laut Marktskirchenrechnung vom Jahre 1807 S. 25 – 27 sind 46 Quatember- und Jahresmessen zu lesen, an Sonn- und Feiertagen unter der Frühmesse eine Exhortation zu halten, nachher 3 Vater Unser und 3 Ave Maria für die Guttäter der Frühmesse abzubeten, welche die K. Stiftungs -administration Abenberg jährlich bezahlet 65fl 34 X

 Für Haltung der Frühmesse an Sonn – und Feiertagen, die für die Gemeinde nicht appliziert werden darf, bezahlt die Bürgerschaft zu Abbach konkurrenzmäßig in Quartalsraten 64 fl, wovon jährlich dem Mesner für die Bedienung 4 fl zufließen (…) 60 fl

Die jährlichen Messstipendien können betragen ganz

gering angesetzt 50 fl

Ein zur Kommune gehöriger öder Platz zu ½ Tagwerk kann zu Feld gemacht und dem Benefizium zugeteilt werden in einem Ertrag zu 8 fl

Ebenso wünscht man eine Kommunalwiese zu 1/3 Tagwerk, dann ein Ackerl zu 6 Pifang, welche Gründe dermal der pensionierte Ratsdiener Franz Schmid als 78- jähriger alter Mann noch benützt, nach dessen Tod dem Schulbenefizium (.) zu überlassen, in Anschlag 10 fl

_______ 193. fl 34 X

===========

 III.Weitere Vorschläge zur Dotation eines Schulbenefiziums

 Die Spendstiftung des Georg Parth gewesten Engelwirth zu Abach de anno 1564 besteht in 4 Äckern zu 7 Tagwerk besten Grundes, dann in einer 2/3 Tagwerk großen Wiese. Von den Äckern, welche nun mehr den hiesigen Einwohnern verpachtet sind, wird volljährlich neben den daraufhaftenden höchst landesherrlichen und anderen Abgaben, als ein Stiftgetreid verreicht 11 Schäffel l4 Mezen Korn, die nach dem Getreidepreis zwischen Martini und Weihnachten von den Pächtern in Geld zu bezahlen sind.

Diese Spende dürfte dem Schulbebefizium zugeteilt werden, in geringem Anschlag a 8 fl pro Schäffl Stiftkorn

93 fl 20 X

Die Wiese pr. jährlicher Nutzung 10 fl

 Die Aktivkapitalien bei dem Armenhaus dahier betragen nach Rechnung vom Jahre 1807 Seite 15 1281 fl. Diese Stiftung hat ihren Ursprung guttätigen Bürgern Abbachs zu verdanken, und die Zinsen von obigen Kapitas Betrag nur nach 4 Procento angenommen, geben eine jährliche Rente von 51 fl 4 ½ Xr. Hiervon dürften dem Schulbenefizium zugewendet werden 25 fl

_____

128 fl 20 Xr

 Wiederholung

 I. Ertag der Schule 74 fl

II. des Benefiziums 193 fl 34 Xr

III. Weitere Dotationsvorschläge 128 fl 20 Xr

___________

395 fl 54 Xr

Königliches Bürgermeisteramt Abbach

Michael Scherer , Bürgermeister

Um einem möglichen Bewerber die Stelle noch schmackhafter zu machen, bot der Magistrat und Bürgermeister Scherer per Brief vom 16.6.1817 an, den Schulbenefiziaten vom Kriegsdienst und allen Kriegslasten, z.B. Quartierslasten auf Kosten der Bürgerschaft zu befreien.

 Am 21.1.1818 war es dann endlich so weit:

Im Namen seiner Majestät des Königs teilte die Regierung des Regenkreises, Kammer des Inneren, mit:

„Seine Königliche Majestät haben durch allerhöchstes Reskript vom 28. Dezember 1817 ( …) die Errichtung eines Schulbebnefiziums zu Abbach in der Art allergnädigst zu genehmigen geruht, dass das dortige Frühmessbenefizium mit dem Schuldienste vereinigt, und dessen Dotation mit der Parth`schen Spend Stiftung vermehrt werden soll, und dass die Gemeinde dem Schulbenefiziaten eine freie Wohnung einräume, und in baulichem Zustande erhalte.

Der Benefiziat soll auch gehalten sein, dem Ortspfarrer Aushilfe zu leisten, soweit es das Schulgeschäft zulässt.

 Als Volksschullehrer hat er

a) die Werktags- und b) die Feiertagsschule planmäßig zu halten, und sich diesfalls nach den Anordnungen der Schulvorstände zu richten.

Wegen Besetzung des neu dotierten Schulbenefiziums wird das Weitere eingeleitet werden.

Dieses wird der k. Communal – Administration Abbach zur Wissenschaft hiermit eröffnet.

Regensburg den 14. Jäner 1818.“

 Am 20.1.1818 gab das Hochwürdige Domkapitel zu Regensburg (sede vacante ) seinen Segen dazu.

 „Unseren gnädigsten Gruß zuvor. Würdiger und wohlgelehrter, besonders lieber Pfarrer !

Die von der k. Regierung des Regenkreises – Kammer des Inneren in Betreff der Errichtung des Schulbenefiziums in Abach dem Ordinariat gemachte Mitteilung der allerhöchsten Landesherrlichen Entschließung wird demselben in mitkommender Abschrift zum geeigneten Benehmen communiziert. Sind übrigens demselben mit Gnaden gewogen. Regensburg den 20. Jäner 1818.“

Der Umstand, dass das Reskript die Verpflichtung des Schulbenefiziaten zur Exhortation und Predigt in der sonn – und feiertäglichen Frühmesse nicht ausdrücklich festschrieb, führte in der Folgezeit, besonders unter dem adeligen, wie es scheint, oft unbequemen Benefiziaten Freiherr von Dietz zu häufigen Konflikten mit dem Pfarrer.Am 2. 11. 1831 wendet sich Freiherr Franz Xaver von Dietz, Schul Benefiziat an die Regierung mit dem Ansinnen, den Kantor- und Mesnerdienst zur Aufbesserung seines Salärs an sich nehmen zu dürfen. Man könne andererseits zu seiner Entlastung einen Hilfslehrer anstellen. Außerdem sei seine Wohnung miserabel und für die Abhaltung von Schule viel zu klein.

Der Schulbenefiziat schien sich in mehreren Zusammen –hängen als anspruchsvoll und aufsässig erwiesen zu haben und so erfuhr Freiherr von Dietz am 5. 10. und 30. 10 1832

den Unmut des Generalvikars und späteren Bischofs von Regenburg, Michael Wittmann, in 2 offiziellen Schreiben zu spüren.

(2 Autogramme im Archiv!)

Man habe ihn per Augenschein anlässlich einer Visitation stimmlich nicht behindert befunden, und es sei im Interesse der Schule wie der älteren Leute, besonders der Dienstboten von Vorteil, wenn zu den besagten Messen das betreffende Evangelium vorgelesen und ausgelegt werde. Das könne man von einem Katecheten und Seelsorger erwarten. Außerdem sei in jedem Fall seiner Unternehmungen das pfarrliche Gutfinden vorausgesetzt. Darüber werde in der Zeit von drei Wochen Bericht vom Pfarrer erwartet.

 1846 stellte Pfarrer Martin Otto nun eine Aufstellung der Erträgnisse des Schulbenefiziums her, zu welchem Zwecke und in wessen Auftrag ist unbekannt. In dem Papier heißt es:

Schulgeld von 80 Kindern a´1 3/5 fl 128 fl – Xr
Schulwiese u. 2 Äckerl – verpachtet 36 fl –
Spendäcker – verpachtet 98 fl 31 Xr
Ansatz für Wohnung 12 fl –
72 Stiftsmessen 71 fl 32 Xr
Bruderschaftsmessen 3 fl – Xr
Jährlich vom Markt 60 fl –
Holzäquivalent vom Rentamt 12 fl 24 Xr
_____________

 421 fl 24 Xr

Am 25. Januar 1861 stimmte nun das bisch. Ordinariat in Regensburg und die Regierung von Niederbayern zu, dass die Mädchen- und Knabenschule getrennt werde und dass dem Schulbenefiziaten nur die Mädchenschule verbliebe.

Dafür würde das Schulgeld für die Knaben nunmehr auf den Lehrer der Knabenschule übertragen. Davon solle man den Lehrer Haid und den derzeitigen Schulbenefiziaten Josef Kammermayer in Kenntnis setzen.

 Dies schien aber den Einspruch des Pfarrers von Abbach Steinhauser zur Folge gehabt zu haben. Dem Schulbenefi – ziaten würden abzüglich der freien Wohnung nur mehr 400 fl verbleiben und mit einem Schulgehilfen könne man wahrscheinlich auch nicht rechnen.

So änderte das Ordinariat mit Brief vom 16.9.1870 an das Pfarramt seine Meinung und zog wegen mangelnder Dotation sein Einverständnis zurück Die Schule wurde trotzdem geteilt.

 25.2.1884

Die Marktverwaltung und die Schulsprengel Vertretung betrieben im Interesse der Schule und „wegen des allgemeinen Priestermangels“ die Trennung der Schule vom Benefizium. Die Benefizialpfründe sollte aber dem jeweiligen Benefiziaten für immer verbleiben. Zunächst sollte neben dem Benefiziaten ein Hilfslehrer angestellt werden, den die Regierung bezahlen sollte. Nachdem sich diese sperrig zeigte, beschloss man am 14. April , dass der Hilfslehrer mit 360 RM aus der Schulgeldkasse bezahlt wird. Er soll entweder eine Dienstwohnung erhalten oder das Geld dafür. Auch erhält er das notwendige Brennholz.

 Am 15.8.1884 wird die geplante Trennung vollzogen: Hier Benefiziat – hier weltliche Lehrer. Die zwei Schulzimmer im Benefiziaten Haus müssen der Gemeinde weiterhin zur Verfügung stehen. Dafür verbleibe der Gemeinde die Baulast.

 1888, nachdem es räumlich zu eng wurde, plante man die Erweiterung der Schule. Man beschäftigte inzwischen die dritte Lehrkraft. Man fand, dass wegen der voraussichtlichen Baulast von 18 000 RM die Bezirksregierung die Besoldung der Lehrer bezuschussen müsse.

 Mit Einführung der neuen politischen Ordnung im Kaiserreich wurde das Schulwesen auch in Bayern neu geordnet und somit auch deren finanzielle Grundlagen.

 Dem Protokollbuch des Gemeindeausschusses entnehmen wir unter dem 24. März 1920 dann den Eintrag, dass auch der weltliche Kirchendienst vom allgemeinen Schuldienst getrennt wird. Das betraf den Kantor-, Mesner- und Organistendienst.

Der Religionsunterricht sollte innerhalb des stundenplan -mäßigen Unterrichts ungehindert abgehalten werden können.

Soweit die Obliegenheiten und wirtschaftlichen Grundlagen des Frühmeß- und Schulbenefiziums in Abbach.

 4. Was den Kooperator in Abbach betraf – bis zur Erhebung Dünzlings zur Expositur hatte man sogar zwei – muss man festhalten, dass diese ein nicht bepfründetes Amt inne hatten. Sie lebten im Haushalt des jeweiligen Pfarrers unentgeltlich mit, arbeitsmäßig, wohnungsmäßig und kostmäßig in oft unangenehm empfundener Abhängigkeit- überhaupt wenn die Küche nichts taugte. Der Pfarrer wurde vom Bistum durch einen Zuschuss zum Kostgeld entschädigt.

(Episode „Mein Herr und mein Gott !)

Als Hinweis für die Lage des Kooperators im Pfarrhof zu Abach im Jahre 1754 mag man das Schreiben des Pfarrers Mathias Neuhörl an den Magistrat zu Abach ansehen:

Er sei bereit, den Frühmesser in „ Besoldung, Cost, Trunkh, Licht, Beth, Behilz und Wohnung zu halten“, wenn er aus dem kaputten Frühmesser-Haus in den Pfarrhof zöge und auch pfarrliche Dienste verrichtete, d.h. wenn er die Rolle eines weiteren Kooperators zu übernehmen bereit wäre, was nicht selten auch Bauernarbeit bedeutete.

In späterer Zeit wurde der Kooperator von der bischöflichen Finanzkammer bezahlt, und der Pfarrer erhielt weiterhin das schon immer übliche Kostgeld zu seinem eigenen Gehalt dazu, was der Kooperator aber erst gar nicht zu Gesicht bekam.

 5. Der exponierte Kooperator, später Expositus in Dünzling

 Wegen der weiten Entfernung Dünzlings von Abbach und des daraus folgenden weiten Weges zwischen den beiden Orten ließ man den 2. Kooperator von Abbach im Interesse der Seelsorge gleich in Dünzling sitzen. Dieser entwickelte in der Distanz ein gewisses Eigenleben und die Dünzlinger erinnerten sich daran, dass sie eigentlich vor dem dreißigjährigen Kriege schon einmal so etwas wie eine eigene Pfarrei waren. Dies alles führte zu einem Jahrhunderte alten Streit zwischen Dünzling und Abbach bis dann 1687 schließlich geteilt wurde und Dünzling in den Rang einer Expositur von Abbach erhoben wurde.

Ein gewisser Höhepunkt der Unstimmigkeiten wurde unter dem Abbacher Pfarrer Johann Mathias Neuhörl erreicht, der sich im Jahre 1762 in dem von ihm begonnenen „Notizen – Buch über die katholische Pfarrei Abbach“ natürlich aus der Sicht der Gegenseite über die Bestrebungen des Dünzlinger Amtsbruders äußerte. Dort heißt es (Text lateinisch )

„1686 ( Pfarrer in Abbach war ) der Hochwürdige Herr Johannes Ignaz Weinberger. Unter diesem Pfarrer wurde der Dünzlinger Cooperator Expositus und ich gebe zu, daß ich in meinem Inneren denselben beschuldige, die Angelegenheit für seine Nachfolger nicht gut geführt zu haben, weil für den Lebensunterhalt dieses Expositus keine 300 Gulden, wie es in anderen Exposituren üblich ist, zur Verfügung stehen.

 Nach der Meinung von Pfarrer Martin Otto, der selber nach dem Kirchenbau 1852 in der Gant war, hätte die Expositur Dünzling ruhig sogar Pfarrei werden können, wenn diese nur ein Absent von 50 Gulden bezahlt hätten. Diese wollten jedoch nicht so viel aufbringen, sondern nur 12 fl. Im weiteren Verlauf der Geschichte fehlen für Dünzling im Pfarrarchiv die Daten.

 Schauen wir uns noch die Ära des August Templ an:

 Die Diözesanmatrikel 1916 stellt fest:

R Eink. 4213,79 M. Lasten 1377,48 M

Witztum: 22,335 ha Äcker,5,510 ha Wiesen, 12,099 ha Wald, 0,113 ha Garten

Baulast hat der Pfarrer.

Nebengebäude: Stall, Waschhaus.Holzlege.

[1] LThK. Weihetitel. Bd.10, Sp.983, Freiburg 1965

 [2] Vgl. a.a.O. !

 [3] Eichmann – Mörsdorf. Kirchenrecht.I.Bd. S. 265. Paderborn 1959

 [4] a.a.O. S. 285

 [5] a.a.O.

 [6] a.a.O.

 [7] a.a.O. S.287

 [8] a.a.O. S. 295

 [9] LThK Bd 9, Sp. 1319 f

 [10] Vgl. LThK Bd.4 Sp. 135 f: Bd. 6 Sp. 443.

 In Abbach war der letzte „Bauernpfarrer“ Pfarrer Josef Kreger (1918 – 1930). Dieser ging 1930 nach Fichtelberg. Für die politische wie für die Pfarrgemeinde war es eine Wohltat, als mit Pfarrer Alois Lehner ein Pfarrer seinen Dienst antrat, der sich wirklich hauptsächlich für die seelsorglichen Belange zuständig fühlte.

Um 1970 : Der Pfarrer wird nach 25 Dienstjahren nach A 14 (Beamten – Besoldungsrecht) bezahlt.

2003 an Grund und Boden 62,35 ha für die Pfarrpfründe (Da ist aber Dünzling mit dabei) 

 

 

 

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