1700-1800

1700

Landesherrlicher Pfleger zu Abach war Karl Jakob zu Siegershofen auf Pidenbach. Unter seiner Kuratel führte die Großzahl seiner Schützlinge ein unauffälliges Leben. Aber der Rest sorgte dafür,

dass er nicht müßig blieb. Aus den zahlreichen vorhandenen Verhörprotokollen entnehmen wir, dass sich die damalige Gesellschaft mit der heutigen im Guten wie im Bösen messen konnte.

Wie wir aus den „Verhörs Protocollen“ des Churfürstlichen Pflegegerichts erfahren, kam am 17.Februar die Sache des Bürgers Urban Roithmayer, Bürgers und Metzgers allhier, gegen Hans Valter, ebenfalls Bürgers und Metzgers zum Aufruf. Der Beklagte habe den Kläger hinterrücks einen Schinder geheißen. Und obwohl der Fall schon einmal verhandelt worden sei, sei der Beklagte nicht verhaftet worden, und es sei nicht einmal ein Bescheid ergangen.

Nun verlange der Kläger als ehrlicher Handwerksmann zu wissen, was für ein Schinder er sein soll.

Der Beklagte bestritt aber, von dergleichen Beleidigungen zu wissen.

Roithmayer aber gab sich nicht zufrieden. Eine Weibsperson habe ihm die Bezichtigung hinterbracht und er werde deswegen ange- fochten. Um seines guten Namens willen bäte er um Satisfaktion.

Die Beweise des Klägers schienen nicht gereicht zu haben, und so erfuhr der Beklagte Absolution. Es wurde dem Kläger eine Frist von drei Wochen für einen Widerspruch eingeräumt, wegen der vollzogenen Klage ist er aber mit 2 Gulden abgestraft worden.

 Am gleichen Tag stand die Sache der Maria, des Konrad Morgens, Bürgers und Bierbrauers allhier zu Abbach, Eheweib, gegen Rosina Stegmüller, ledige Bürgerstochter allda, zur Debatte. Die Beklagte habe behauptet, man habe der Klägerin zu Fryberg wegen Brandstiftung den Galgen aufgestellt. Diese Beleidigung könne die Klägerin keineswegs auf sich sitzen lassen und darum verlange sie öffentliche Abbitte mit einem eigens angefertigten kostenlosen Protokoll und eine gehörige Strafe für die Verleumderin.

Auch hier protestiert die Beklagte gegen die Anschuldigung, indem sie von der Angelegenheit nichts wisse. Die Argumente wechseln hin und her und die Beklagte verlangte „ in authentica forma genugsames Beweisthumb“ für das „gegnerische Geschwätz“.

Da Beweise nicht beigebracht wurden, musste die Stegmüllerin freigesprochen werden.

Aber vorsorglich wurde noch einmal ein Termin in drei Wochen anberaumt. Dieses Mal brachte die Morgens Zeugen für die Behauptungen der Stegmüllerin herbei. Deswegen wurde diese zum Widerruf mit schriftlichem Protokoll auf ihre Kosten und zu drei Tagen hintereinander in der Geigen verdonnert. Vorsorglich wurde sie zwischenzeitlich sogleich in das Amtshaus abgeführt.

 Am 13. August kommt ein nicht minder schwerer Fall zur Verhandlung, es handelt sich um einen „blutrünstigen Steinwurf“.

Dieses Mal trafen sich Balthasar Valter , lediger Bürgers- und Metzgers Sohn allhier zu Abach, und Jakob Antlieb, lediger Bürgers und Maurers Sohn von hier, vor dem Kadi. Letzterer habe Valter vor der Haustür des Bierbrauers und Gastwirts Böhm ohne Ursache einen Stein an den Kopf geworfen; der Verletzte habe ein so großes Loch im Kopf gehabt, dass er einige Tage der Arbeit fern bleiben musste, außerdem habe er sich des Wundarztes Lang bedienen müssen. Er fordere nun 4 Gulden wegen der Schmerzen und wegen des Arbeitsausfalls, ebenso die Übernahme der Kosten beim Wundarzt. Obendrein müsse Antlieb natürlich eine Strafe bekommen.

Antlieb verteidigte sich damit, dass er zur Nachtzeit von der Zeche beim Böhmbräu heimgegangen sei. Da seien ihm der Kläger und andere Bürgerssöhne und Knechte gefolgt. Sie hätten ihn gepackt und mit Schlägen traktieren wollen. Einer habe sogar eine Waffe bei sich gehabt. Da habe er sich mit einem Stein retten wollen und er habe unbewusster und unglücklicher Weise den Kläger getroffen.

Er habe lediglich wegen der nächtlichen Zechereien gegen das Landrecht verstoßen, wofür eine Strafe zu erwarten sei, aber von allem anderen bitte er um Absolution.

Der Kläger stellte die Sache natürlich anders dar. Eine größere Gesellschaft sei in der Stube des Böhmenwirt beisammen gewesen und da habe Antlieb den Valter einen salva vice Hundsfott geheißen. Da fragten ihn die ebenfalls anwesenden Reiter, ob er sie auch meine. Und während er diese Frage mit „Ja“ beantwortete, seien die Reiter und der Beklagte auf die Gassen geraten. Der Kläger aber habe ganz friedlich nach Hause gehen wollen. Beim Herausgehen aus der Tür habe ihn der Stein des Beklagten ganz unschuldig getroffen.

Antlieb widersprach diesen Ausflüchten und erbat Gehör für seine Version.

Das Gericht verfügte nun, dass der Kläger beweisen solle, dass der Wurf ihm gegolten habe, verschob das Urteil aber auf einen späteren Termin.

Zu diesem Termin brachte Valter den Zeugen Mathias Pösl , Schmiedknecht von hier, ins Spiel. Der berichtete, dass Antlieb dem Kläger in der Wirtschaft schon eine Ohrfeige verabreicht habe.

Der wiederum rechtfertigte sein Tun mit der oftmaligen Titulierung Hundsfott. Er habe dem Kläger zwar eine Ohrfeige verpassen wollen, aber die anderen Zechleute hätten ihn daran gehindert .Er habe nur dessen Hut im Herabfallen getroffen. Alles andere bestreite er, es sei vielmehr alles aus Notwehr gewesen.

Nun stand noch zur weiteren Debatte, wer nun wen einen Hundsfott geheißen habe.

Der Beklagte wurde wegen der Ohrfeige zwar zu ½ Gulden Strafe verurteilt, ob er aber ohne Ursache zugeschlagen hat, solle der Kläger zu einem weiteren Termin beweisen.

Es wurden bei einer späteren Amts-Vorstellung Thomas Valter, ehrsamer Rat und Schuhmacher , weiter dessen Sohn Johannes und Paul Denk, Kramer zu Regensburg, gehört. Sie gaben zu, sich gegenseitig einen Hundsfott tituliert zu haben.

Da stand die Sache fest: Es gab einen ordentlichen Gerichtsverweis wohl für beide Teile, eine Strafe von zwei Gulden für jeden.Alles zusammen machte 6 Gulden.

Besagter Balthasar Valter ließ die Angelegenheit immer noch nicht ruhen. Er behauptete nach wie vor, dass der Steinwurf ihm persönlich gegolten habe und forderte Ausgleich der entstandenen Kosten und Schmerzensgeld. Das Gericht verwarf aber die Forderung.

Balthasar Valter war bald gerichtsbekannt. Er stand am 10. Mai 1701 schon wieder vor Gericht, weil er den Sohn Josef des Metzgers Urban Roithmayr mit Streichen überzogen und verprügelt hat. Dieser habe im Garten seines Vaters zwei Äpfel vom Baum herab geschlagen. Die Strafe betrug ½ Gulden.

Dass das Pfleggericht zu Abach ausgelastet war, beweisen ungezählte Fälle in dicken Bänden.

1700

Im Abach nach dem 30jährigen Krieg konnte sich die Meinung der Lutherischen , wonach man sich den Himmel nicht mit Geld erkaufen könne, nichts ausrichten. Der katholischen Auffassung treu, dass man auch finanziell schon zu Lebzeiten etwas für sein ewiges Glück tun könne, hat man auch jetzt noch reichlich Stiftsgelder zur Christophoruskirche eingebracht, obwohl die 1470 gegründete Bruderschaft Sti. Christophori nach dem „Schwedenkrieg“ bis zur Neuerrichtung 1733 dahinschlummerte. Die reichlich vorhandenen Stiftsgelder wurden daher bis auf weiteres gegen Zins ausgeliehen.

Pfarrer war dazumal der „Wohlerlöbliche Geistliche und hochgelehrte Herr Blasius Weidener“. Als „verordnete Kirchenpröpst bei der Würdigen St. Christophs Capeln in dem Churfürstlichen Markht Abach waren die ehrengeachteten und beschaidenen Georg Pollandt , Schuhmacher und Andreas Valther , Gastgeber, beide Bürger allhier“ bestellt.

Die Stiftungskapitalien waren Grundlage des Haushalts ; aus ihnen nahmen große und kleine Leute Geld auf und bürgten, wie auch heute, mit Haus und Grund für ihr Darlehen. Den jährlichen Zins zahlten sie redlich. Z.B. „Adam Yberls selig hinterlassene Wittib hat auf ihrer Behausung, die sie innehat, 10 Gulden 1 Kreuzer 3 Heller aufliegend, warum selbige dann auch den hiervon vorfallenden Zins entrichtet mit 30 Kreuzer 4 ½ Heller“ Oder

„Georg Pollandt, Bürger und Schuhmacher allhier, hat ab 25 Gulden Capital, so ihm gegen Verpfendtung seiner inhabenten Behausung und Gärtl durch Schuldt obligiert, datiert den 1. May 1697. (..)den hierfür vorfallenden Zins entricht mit 1 Gulden 15 Kreuzer.“

Dazu kamen auch „Gemaine Einnamb“ (= allgemeine Einnahmen) Für die Messe bezahlte man dem Pfarrer 30 Kreuzer, dem Mesner 6 Kreuzer, den Ministranten 1 Kreuzer. Opfergelder beim „Heiligen Grab“ machten zusammen 1 Gulden 18 Kreuzer 4 Heller; für den normalen gottesdienstlichen Gebrauch (Stipendien) gingen 4 Gulden 26 Kreuzer 4 Heller ein.

Geld brachte auch immer die Abhaltung von Jahrtagen, z.B. der Parth´schen und der Stinglheim´schen Stiftung.

 Natürlich standen diesen Einnahmen auch Ausgaben gegenüber. Für Beleuchtung und Abhaltung des heiligen Gottesdienstes 5 Pfund gelbe Wachskerzen, jedes Pfund 48 Kreuzer , zusammen aber 4 Gulden. (NB 1 Gulden = 60 Kreuzer).Die Bruderschaft scheint im Jahr 1700 noch „14 Köpf“ gehabt zu haben. An jeden fiel an Opfer- und Weißwein ein Seidl, je zu 14 Kreuzern. Insgesamt 3 Gulden 23 Kreuzer, Für große und kleine Oblaten 44 Kreuzer.

Der Pfarrer erhielt für das Abhalten einer Wochenmesse jährlich 8 Gulden . Er und die beiden Kirchenpröpste kassierten für das Erstellen der Jahresrechnung je 24 Kreuzer, das sind zusammen auch 1 Gulden 12 Kreuzer. Der Mesner verfügte über ein Jahresgehalt von 3 Gulden.

Die wertvollen Kelche und Paramente, derentwegen man 1644 an die Regierung in Straubing geschrieben hatte, wie man sie vor den anrückenden Schweden verstecken solle, haben nach dem vorliegenden Inventarium den 30-jährigen Krieg überstanden: Es handelt sich um einen ganz silbernen, aber vergoldeten Kelch und um einen kupfernen und ebenfalls vergoldeten Kelch, sowie sieben Messgewänder verschiedener liturgischer Farben.

( Aus der Kirchenrechnung der Bruderschaft Sancti Christophori im Markt Abach de anno 1700)

 1703

Aus der Kammer-Rechnung des Churfürstl. Marktes Abbach erfahren wir:

Der erste und zweite Gemeindesprecher (= Vorsteher. Bürgermeister gibt es noch nicht !) heißen Johann Böhm und Balthasar Fux.

Als Kämmerer (wichtigster Mann !) fungiert Gregor Auer. Es gibt auch einen Ehrsamen Rat. Diese Bürger heißen Andre Dollinger, Melchior Vorster (Forster), Veitl Valther (Falter) und Michael Aumer.

Die Jahresrechnung 1703 weist einen Schuldenstand von 44 Gulden 42 Kreuzern und 3 ½ Heller aus.

Die hauptsächlichsten Einnahmequellen waren Bürgerrechtsverleihungen, anlässlich derer man auch einen Feuereimer stiften musste, Beisitzgelder, Standgelder von Jahrmärkten, Fleisch- und Brotbankzinsen (Zur Brotbank mussten Bäcker und Metzger ihre Produkte zur Vermarktung bringen), Pflasterzoll, Brautbad (da konnte der Bräutigam seine Angebetete einmal so ganz offiziell in Augenschein nehmen), Bürgerstrafen (die ausgiebigst verhängt wurden), außerordentliche Kriegssteuern (die wieder abgeführt werden mussten!) Man bedenke, noch 50 Jahre nach dem Krieg musste man blechen ! Da wurden von den höheren Herrschaften in München schon wieder Unsummen Geldes für monumentale Bauten verplempert !. Dazu kamen allgemeine Einnahmen.

Auf der Ausgabenseite sind die regionalen und überregionalen Steuern mit 266 Gulden der größte Brocken. Es kommen auch Ausgaben für Besoldung, Botenlohn, Zehrung (Tagegelder), Baukosten und allgemeine Ausgaben hinzu.

Unter Botenlohn z.B. lesen wir: „Dem Boten nach Ingolstadt, der von der hiesigen Bürgerschaft wegen der daselbst nicht entrichteten Schanzarbeit das Geld für die in 5 Wochen allda aufgestellte Schanze an das Churfürstliche Fortifikations Kommissariatsamt überbracht hat, ist für seine Bemühung zweimal 20 Kreuzer bezahlt worden.“

Zeitgeschichtlich interessant für die Barockzeit erscheint mir unter dem Titel „ Gemaine Ausgab“ der Eintrag: „Denen armen Geistlichen(= Clerici vagantes), vertriebenen Edelleuth, Studenten,

Pilgramen, und anderen Almosen bedürftigen, ist dies Jahr lauth dem Verzaichnis (.) ausgefolgt worden 3 Gulden“.

Wegen der „ganzen Extra ordinari Kriegsanlag“ ist in der Kammerrechnung des Jahres 1700 die gesamte Bürgerschaft Abachs namentlich aufgelistet und jedem seine Last zugemessen.

Zehrgeld betreffend verhielt sich die Gemeinde anständig:

„ Am 17. März ist denen abgeordneten, welche die Rauchfang Visitiert, ihr gewöhnliches deputat Zuverzöhren geben worden mit 34 Kreuzern.

Den 21. April ist Widerumben denen abgeordneten samt dem Großhüter, als welche denen S.V. (= salva vice) Khüen die Hörner abgeschnitten Zuverzöhren geben worden 34 Kreuzer.

Am 23. May ist denen jenigen , welche die Weg und Steg, auch Prückhen besichtiget Zuverzöhren geben worden 17 Kreuzer.“

Für die Schützen finden wir wegen ihrer Gründungszeit den interessanten Eintrag: „Dem Fest Corporis Christi (Fronleichnam) ist abermalen wie sonsten denen Schüzen, welche sich bey dem Umbgang mit ihren Gewöhren gebrauchen lassen, Zuverzöhren geben worden 1 Gulden“.

Der Ausdruck „ abermalen wie sonsten“ und die Prüfung der Kammer Rechnungen aus der Zeit während des 30-jährigen Krieges lassen auf eine Entstehungszeit der Schützen schon vor dem 30- jährigen Krieg schließen.

1718

In der Schreibstube des Landrichters entstand zwischen 1718 und 1738 ( 70 Jahre nach dem 30-jährigen Krieg !) ein Akt mit dem Titel

„Umritts Protokoll des Churfürstlichen Markts Abach (..)“ mit einem Kommentar über den Zustand der Kommune in 13 Teilen.

Der Inhalt ist das Ergebnis von Verhandlungen und Entscheidungen der Churfürstlichen Rentmeisterlichen Umritts Visitations Commission. Diese bestand aus Revisoren, Kassenprüfern und Personen der Rechtsaufsicht.

In das Visier genommen wurde die Arbeit der damaligen Rechnungsführer der Cammer-Rechnungen Simon Siebenbürger, Stephan Franke und Hans Martin Valther, so wie der Kirchenpröpste Scheurer, Rosenmayr, Gruber und Alzinger.

Der Marktschreiber wurde regelmäßig wegen Schlampereien, Verstößen gegen die Formpflicht und Unregelmäßigkeiten gerügt. Vorgänge habe er nicht sachgemäß bearbeitet und vor allem statt auf das obligate Siegelpapier auf minderwertige Zettel geschrieben. Es wurde jeweils auch die Wiedervorlage nach der Korrektur verlangt. Die weltlichen Fragen wurden sehr mit den kirchlichen vermengt, weil in Bayern nach dem 30 jährigen Krieg die Ehe zwischen Thron und Altar sehr innig weiter bestand, die Kommune sich eine eigene Marktkirche mit einem eigenen Geistlichen in eigener Trägerschaft, unabhängig von der Pfarrei, genehmigte, und der Pfarrer Wolfgang Kreitl (1724 – 1752) zeitweilig sogar Pflegamts – Verweser war. Öftere Male wird eine gewisse Konkurrenz zwischen den Organen der Kommune (Kammerer, Rat und Marktschreiber) und dem Landgericht spürbar, häufig in Fällen, in denen es um die Überschreitung der Sperrstundenregelung geht. Es wurden sehr oft Urteile des Landgerichts wegen Verstoßes gegen die Polizeistunde und wegen nächtlicher Zecherei mit Berufung auf die Marktfreiheiten vom Marktrat abgemildert, was prompt zu Protesten des Landgerichts führte.

Aus den Umrittsprotokollen einige Kostproben:

„Folie 89 betreffend wird vorgeschrieben, wie es sich in Sachen des mütterlichen Erbteils der im Stand der Ehe erworbenen 7 Kinder des Adam Apfl, des Äußeren Rats, Bürgers und Vordermüllers hier, nach Ableben seines Eheweibs verhält.

Es ist keines der Kinder mit Namen und Alter aufgeführt. Es ist auch nicht zu sehen, wer dann in ihrem Namen und an Statt ihrer beim Vertrag erschienen ist. Ungeachtet, dass ihm wohl abzunehmen ist, dass es teils noch Minderjährige waren, weil diese erst bis auf das 15. Jahr erzogen und versorgt werden mussten, so will man dem Cammerer und Rat , wie auch dem Marktschreiber hiermit anbefohlen haben, künftig derlei Verträge alle Zeit nach Statuierung des 3. und 4. Titels des Bayerischen Landrechts im Beisein der beiderseitigen Verwandtschaft aufzunehmen und sowohl diese, als auch die Kinder in solchen Verträgen zu benennen, wie auch die letzteren mit ihrem Alter zu bezeichnen, damit man gleichwohl wisse, wann diese das bestimmte Alter erreichen und wann eigentlich der Zins von ihrem ausgemachten väterlichen oder mütterlichen Erbgut zu laufen anfängt.“

„Folie 32 betreffend : Die Quittung von Stephan Fränkl zu 15 Gulden, wegen des bezahlten Zinses : Wie es vorher geschehen hätte sollen, fertigen und unterschreiben, sodann beide dieser Orts wieder vorlegen.“

„Weiter werden von Folie 25 bis 30 Ausgaben in Höhe von 85 Gulden 55 Kreuzern, , die zur Erbauung einer Mauerbrücke beim Unteren Tor und anderweitig aufgelaufen sind, aufgeführt, ohne dass derentwegen vorher zum Churfürstlichen Rentamt Bericht erstattet worden und dabei die Ratifikation eingeholt worden wäre.

Deswegen soll man den früheren deswegen abgefassten Bescheid vollständig hier vorlegen.“

„Zu Folie 30. Übrigens ist diese Rechnung ohne weitere Beanstandung befunden worden, außer dass viele Posten ohne Bescheinigungen (Quittungen) eingeführt wurden, weswegen man sich auf die anschließend abgefassten allgemeinen Bescheidspunkte bezogen haben will.“

„In Folie 33 hat man zur Beschaffung einer neuen Uhr in der St. Christophorus-Kapelle über die vom Marktskämmerer beigeschossenen 25 Gulden hinaus von der Armenhauskasse gleich 40 Gulden aus eigener Vollmacht hergenommen. Es haben aber Kämmerer und Rat keineswegs die Macht , die Armenhauseinkünfte für Marktsausgaben anzugreifen und mit ihnen eigenmächtig zu disponieren. Also wird diese unbefugte Unternehmung insgesamt allen Ernstes geahndet und befohlen, die unbillig hergenommenen 40 Gulden dem Armenhaus unfehlbar wieder zu restituieren, fürderhin aber sich zur Vermeidung schwerer Widersprüche derlei unbefugter Eigenmächtigkeiten gänzlich zu enthalten.“

In dem „General Punkte“ überschriebenen Teil der Umrittsprotokolle wird neben der zu großen Menge auch der zu hohe Betrag für Wachs, Wein und Baumöl in der Kirche moniert. Es sei unglaublich, dass man davon so viel brauche, zumal Wohltäter sehr viel Wachs verehrten. Man könne von all zu großer „Wahrlosigkeit“, ja fast Untreue beim Mesner sprechen.

Neben dem habe man auch observiert, dass man bei dem Gotteshaus für die Beschaffung der Paramente und auch zu deren Reparatur 10, 20, 30, 40, ja über 100 Gulden ausgegeben habe, ohne vorher den Consens des Rentamts eingeholt zu haben. In Zukunft seien Ausgaben über 10 Gulden genehmigungspflichtig.

Es sei dem Leser in Erinnerung gebracht, dass 1736 gerade der Umbau des gotischen Bergkirchleins in die größere barocke Pfarrkirche erfolgt war, und der Bedarf an solchen Dingen möglicherweise sprunghaft anstieg.

Stein des Anstoßes war immer wieder der Missbrauch von Leprosenhausgeldern durch die Marktverwaltung, die diese in zweckfremden Zusammenhängen ausgibt und noch dazu ohne Nachweis und Quittungen. Schwer kritisiert wird auch die Kungelei unter den Ratsverwandten, die dadurch entstünde, weil man sich nicht an die Vorschrift der regelmäßigen jährlichen Neu- oder Wiederwahl halte. Den Bürgern würden die Jahresabrechnungen nicht ordentlich vorgelegt.

Ein eigener Punkt verweist auf einen weiteren Missstand:

Die Bürgerschaft verlangt, dass ihr das Wiesl, das jetzt zur Zeit dem Ratsdiener um 1 Gulden 30 Kreuzer verstiftet ist, zur Aufnahme der Schießübungen zurückgegeben werde. Es werde ihnen von Cammerer und Rat mit dem Hinweis vorenthalten, dass das Grundstück zu kurz und schon ein Jahr öd dagelegen sei. Man mache ihnen weiß, dass man den Bau einer Schießstatt auch selbst gern gesehen hätte.

1719

In diesem Jahr wurde der Pflasterzoll wieder einmal verdoppelt, weil am oberen und unteren Tor die steinernen Torbrücken erbaut wurden.

Das Privileg der Verdoppelung bei dringendem Bedarf stammt aus dem Jahre 1692. Beim Pflasterzoll handelte es sich um eine Art Maut, die zur Instandsetzung von Wegen und Brücken, sowie zu deren Erhalt und Verbesserung eingesetzt wurde.

Das Recht der Verdoppelung wurde vorerst auf 15 Jahre beschränkt, aber dann, wie auch heute nicht selten, fortgesetzt. Es wurde zwischen „Güterwägen“, die die doppelte Gebühr zu zahlen hatten, und „geringerem Fuhrwerk“ mit einfacher Gebühr unterschieden. Bis 1641 zahlte jeder Wagen ohne Unterschied nur etwa 2 Heller, so dass der Zoll im ganzen Jahr nur 5 bis 7 Gulden abwarf. Im Jahre 1700 brachte der Pflasterzoll gerade einmal miese 15 Gulden 46 Kreuzer ein, 1710 sogar nur 10 Gulden 31 Kreuzer. 1747 steigerte er sich wegen der mehrmaligen Erhöhungen schon auf 43 Gulden 22 Kreuzer 2 Heller. Es mag sich auch das Verkehrsaufkommen etwas erhöht haben, aber revolutionär hatte sich die Verkehrssituation bestimmt nicht verändert.

1736 stellte man bei einer Zwischenrechnung schon einmal fest:

„In 10 Jahren hatten wir eine Einnahme von 430 Gulden 22 Kreuzer 2 Heller, eine Ausgabe von 426 Gulden 11 Kreuzer 2 Heller.“ Immerhin jedenfalls kein Defizit ! Wo kommt das heute schon noch vor ?

Nach hiesigen Unterlagen wurde der Pflasterzoll bis 1931 erhoben.

Das Marktpflaster musste über die Jahrhunderte mehrere Male total erneuert und öfter aber nur ausgebessert werden. Der letzte Pflasterzoll-Einnehmer war Josef Aumeier . Die Wägen, die passierten, wurden nur mehr gezählt und über die umliegenden Gemeinden abgerechnet. Eine der Ursachen für die kaputten Straßen und Wege waren die häufigen Hochwasser und Eisgänge.

1721

Es wird in den Regesten berichtet, dass die Veränderung des Rates mit jährlicher Auswählung – drei hinein und drei hinaus, wie die Kämmerei das Freiheitslibell von 1335 versteht, zur Zeit, und zwar schon seit mehr als 100 Jahren, mißbräuchlich nicht mehr beachtet werde, sondern dass der Rat jederzeit bis zum Absterben eines sog. Ratsverwandten Bestand habe. Nur der Kämmerer sei jedes Jahr neu gewählt worden .

1721

In einer Aufzeichnung von 1721 heißt es auch, dass der frühere Hofgarten schon seit alten Zeiten aus Acker und Wiesflecken bestanden habe, und man nicht wisse, wann die Veränderung stattgefunden habe. 1569 z.B. habe der Pfleger drei Ackerlängen inne gehabt.

1724

Im Salbuch von 1723 – 1737 betrachten wir uns die potentere Gesellschaft von Abach des Jahres 1724 , soweit sie Grundzinsen zahlten, um das kurzfristige Erscheinen und Verschwinden von Familiennamen hierzuort nachzuvollziehen.

Es werden genannt:

Jakob Reithmayr, Bürger und Zimmermann auf der Au

Adam Apfl, Bürger und Zimmermeister zu Abach

Gregor Amann, Metzgermeister

Hans Valter, ebenfalls Metzgermeister

Urban Roithmayr, Metzger

Thomas Pauer, Metzger

Balthasar Valter, Metzger

Bernhard Littich, gleichfalls Metzger

Stephan Fränkl, Bräuer

Johann Wallner, Bräuer

Simon Sibenbirger, gleichfalls Bräuer

Gregor Pauer, Küffner

Walburga Strauch, verwitwete Küffnerin

Johann Schelch, Wagner

Georg Schelch, Wagner

Mathias Weixlgartner, Wagner

Andreas Forster, Bäck

Johannes Eichinger, Bäck

Johann Aumayr, Fischer

Simon Zirggl, Schuhmacher

Gregor Miller, Schuhmacher

Gregor Thalhammer, Hafner

Gregor Stähl, Maurer

Andreas Schelch, Maurer

Nikolaus Pauer, Schneider

Franz Anton Baader, Bader und Wundarzt

Andreas Valter, Gastgeber und Wirt

Gregor Schäfknecht, Sattler

Die Einnahme an Grundzinsen betrug für dieses Jahr 1724 46 Gulden 3 Kreuzer 2 ½ Heller.

 1730

Die (angebliche !) Schenkung Ottos von Bamberg an das Kloster Prüfening durch die (gefälschte!) Urkunde von 1138 (die Fälschung besteht in einer Zurückdatierung um 100 Jahre) begründete zwischen Abach und dem Kloster Prüfening ein Verhältnis besonderer Art.

Bekanntlich ließen es die Prüfeninger Äbte bis 1224 nicht zu, dass auf einem Gebiet, das unter ihrer Jurisdiktion stand, das Schloss und die Burg der Wittelsbacher zu Abach ausgebaut wurde. Sie vernichteten diese Anlage einfach immer wieder. Erst ein Grundstückstausch zwischen ihnen und Ludwig dem Kelheimer (1224) ließ dieses Werk in Frieden passieren. Nun gelang es dem Markt Abach im Laufe der Geschichte dank höherer Proteges immer mehr (z.B. Herzog Albrecht V. , 1569 : Freiheitsrechte für den Markt Abach, u.a. ) sich der Prüfeninger Jurisdiktion zu entziehen. Bei den anderen Orten, die im gleichen Zusammenhang „zurückgeschenkt“ wurden, z. B. Oberndorf, waren die Verbindungen nachhaltiger. Dies erhellt ein Schriftwechsel zwischen dem Markt Abach, dem Abt Romanus vom Kloster Prüfening und der Regierung in Straubing. Wegen Oberndorf mit Kalkofen, das der Jurisdiktion der Hofmark Prüfening unterstand, entwickelte sich ein Streit, der in einem umfangreichen Briefwechsel von 1730 seinen bleibenden Niederschlag fand. Damals trug sich Folgendes zu:

Abt Romanus trägt dem Rat von Abach eine Klage mit einer Forderung vor :

„Mir ist von meinem Hofmarks Amtmann (.) hinterbracht worden, wie vor etlichen Tagen zwei Schlossergesellen zu Abach eine Schlägerei hatten.“ Einer von beiden sei entwichen und habe sich in die Behausung Josef Gelbls, eines Hofmarksuntertans seines Klosters in Kalkofen gerettet. Demselben sei der Abacher Marktknecht Michael Rost mit noch zwei Abacher Männern oder Bürgern nachgeeilt, hätten den besagten Schlossergesellen aus des oben genannten Hofmarksuntertans Haus gewalttätig herausgeholt und nach Abach abgeführt.

Dies empfand der Abt als Verletzung seiner Jurisdiktionsgewalt über Oberndorf und verlangte, dass die drei Abacher dem Prüfeninger Gericht zur Abhandlung und Bestrafung wegen des „verübten großen Unrechttuns“ am 12. August des Jahres 1730 überstellt würden.

Aber der Rat von Abach stellte die Begebenheit in einem Schreiben an die Regierung in Straubing anders dar und verweigerte die Auslieferung.

„Am Sonntag, dem 9. Juli, sind zwei fremde Schlossersbürscherl hierher getroffen, und nachdem sie bei dem bürgerlichen Bierbrauer und Wildbadbesitzer Paul Purzer Bier getrunken und einen Rausch hatten, sind sie auf die offene Gasse geraten und haben einen Wortstreit gehabt, bei dem der eine dem anderen einen Stecken aus der Hand gerissen und rückwärts mit solcher Gewalt über den Kopf geschlagen hat, dass er vermeintlich mausetot zur Erde gefallen ist. Da sind nun sowohl die Nachbarn und Bürger, als auch anwesende Badleut, unter ihnen auch Herr Obrist Baron Schmidthofer von Landshut, selber gleich herbeigelaufen und haben den Kerl mit allerhand Wasser gelabt; aber der hat ungeachtet dessen über eine viertel Stunde nicht das mindeste Lebenszeichen gegeben.

Da ist dem erwähnten Herrn Obrist außer vielem anderen dieses Wort heraus gerutscht: Was für ein Büffel ! Ist denn keine Obrigkeit hier, dass man die Leut auf offener Gasse gleich tot schlagen lässt, man soll laufen, dass man diesen Vaganten und vermessenen Bösewicht einholen kann. Nachdem aber der hiesige Herr Gerichtschreiber sich selbst in der Nachbarschaft des Herrn Amtskämmerers eingefunden hat, so ist das Geschehen gleich dahin gekommen, dass der Vermelt ( gemeint ist wohl Gelbl) erklärte, er habe seinen Landsmann nicht im Hause, sondern habe diesen just mit einem Vaganten in den Stall am Hof geschickt. Der Cammerer hat daher dem Marktknecht erlaubt, weil Gefahr im Verzug lag, den flüchtigen Delinquenten einzuholen. Dabei hat er zwei Leuten, die gerade bei der Hand waren, der eine aus dem Landgericht, der andere aus der Bürgerschaft, befohlen, den flüchtigen Vagabunden einzuholen. Man hat ihn dann gleich außerhalb des Marktes angetroffen. Der hat sich bis auf die S.V. (= sozusagen) Hose ausgezogen und hat über die Donau schwimmen wollen. Nachdem er aber die Ankommenden bemerkt hat, ist er von der Straße weggelaufen und in den Hof eines Oberndorfer Weinzierls (= Winzer ) in der Nähe des Armenhauses des Marktes an der Landstraße entlang ausflüchtiger Weise hineingesprungen. Die zwei Verfolger haben ihn aber gleich angepackt und ihn mit sich geführt. Aber der Ratsdiener ist keinen Tritt von der Landstraße hinweggekommen und hat mithin die Klosters Prüfeninger Jurisdiktion in Oberndorf nicht verletzt.

Nachdem nun der andere lädierte Schlossersgesell inzwischen wiederum zu sich selbst gekommen ist, und sich beide anderentags im Amtshaus gütlich verglichen haben, sind beide nach vorgenommener Ermahnung wieder entlassen worden. Und das ist der ganze Verlauf der angemerkten Begebenheit.

Wie nun die neue Verordnung und das Landgebot unter 30 und am Schluss expresse statuieren, verletzt man bei der Einholung dergleichen Vagabunden, verdächtigen Handwerksburschen, Landstörern und dergleichen, wenn es auch durch zwei und mehr Orte und Hofmarken dauert, auf keine Weise die Jurisdiction der Hofmark. Im übrigen gewähre jenes einschichtige Häusl öfters selbst allerhand Verdächtigen Unterschlupf, was nicht zugelassen werden darf.“

Dem Kloster Prüfening wolle man also nicht entsprechen, die Sache sei für sie ein für alle Mal erledigt oder man soll sie mit dem hiesigen Landgericht ausfechten.

Der Abt Romanus gab aber noch lange keine Ruhe, und die Regierung traf bei den widersprüchlichen Behauptungen die salomonische Entscheidung, dass der Markt Abach einen Revers unterschreibe, er wolle selbstverständlich die Jurisdiktion des Klosters Prüfening respektieren.

1733

Peter (Paul) Kraml aus Lengfeld heiratet am 23.XI. die Erbtochter des Eiglstettenhofes Gertraud Ammon. Paul Grämbl/ Krämel etc. begründet die Eiglstetter Linie der Kramls. Ihr Hofgut war ehemals der Widdumshof der Pfarrei Abach. Seit 1529 ist er in privatem Besitz . (siehe „475 Jahre Ammon – Kraml, Eiglstetten“, eine Hof- und Familiengeschichte von Dr. Alfons Kraus.)

1736

Unter Pfarrer Wolfgang Kreitel kam die Erweiterung und Barockisierung des gotischen Bergkirchleins zu einem vorläufigen Abschluss. Näheres dazu kann man im Heimatheft Nr. 29 nachlesen. Dort erfahren wir auch, dass das Bauwerk 1842, besonders der hölzerne Turm, so ruinös war, dass es geschlossen werden musste. Aus der Kirchenrechnung 1832/ 33 entnehmen wir: „In der Pfarrkirche fiel das Gesimse herab und musste sogleich wieder, anfänglich mit Brettern, und nach erfolgter Curatel Genehmigung plangemäß hergestellt werden. Hierfür wurden (….) 231 Gulden 56 Kreuzer 2 Heller bezahlt.“

Die Barocke Kirche hatte also nur etwa hundert Jahre gehalten.

Das Kirchengebäude hatte nur mehr , aber immerhin noch einen Wert von 1460 Gulden , das Mobiliar von 1494 Gulden 26 Kreuzern.

Unter dem Inventar der Barocken Kirche sind neben den reichlichen Paramenten besonders zu erwähnen: „Pyramiden mit Reliquien gefasst – . Von Holz geschnitzte versilberte Brust-Stücke St. Nikolaus und St. Wolfgang – .Christkindl mit goldreichem Kleidchen auf Postament – .Geschnitztes und gefasstes Auferstehungsbild – . Seitenaltar mit dem Bildnis Mariä – . Seitenaltar mit dem Bildnis St. Wolfgang – . ein großes an der Seitenwand hängendes Kruzifix mit darunter stehender Mutter Gottes -.“

Es waren noch viele andere Muttergottesbilder vorhanden, was auf eine innige Marienverehrung in der Barockzeit schließen lässt.

1739

Im genannten Umrittsprotokoll wird in einer schriftlichen Klage des Pfarrers im hiesigen Churfürstlichen Markt Abach, Johann Wolfgang Kreitl, ein Sittenbild und Situationsbericht jener Zeit aufgerollt. Wir stehen im Abach des Barock; die Lebensweise ist allgemein ungezügelt, expressiv und überschäumend.

Es heißt:

„Das ungebührliche, laute Schwätzen und Lachen der übel erzogenen Kinder und ledigen Burschen während der heiligen Gottesdienste, besonders vor und nach den samstäglichen und sonntäglichen Litaneien und Rosenkränzen, ist zu beklagen. Geistlicherseits kann man das nicht abstellen. Darum wird um Abhilfe gegen diesen ungebührlichen, ärgerlichen Unfug gebeten. Cammerer und Rat aber haben darauf hingewiesen, dass ihrerseits den Eltern vielfältig der Auftrag erteilt worden sei, ihren Kindern das Schwätzen, Stoßen und Lachen in der Kirche zu verbieten und sie nachdrücklich zu geziemender Ehrbarkeit und Andacht anzuhalten.

Wenn das aber nicht befolgt wird, wird dem Cammerer und dem Rat anempfohlen, nicht allein gegen die Bürgerskinder, sondern auch gegen ihre Eltern, wenn die etwa ihren Kindern beistehen sollten, Strafen zu verhängen.

Es ist zwar durch den gnädigsten Churfürstlichen Generalerlass anbefohlen, dass Kinder von öffentlichen Wirtshäusern fernzuhalten seien, aber ungeachtet dessen sind öftere Male mehr Kinder als Erwachsene gesehen worden. Dagegen sind in der Christenlehre sehr wenige anzutreffen. Darum hat man Cammerer und Rat nachdrücklich auf die vielfältig ergangenen Generalerlasse hingewiesen, dass die Kinder fleißig in die Christenlehre geschickt werden, dagegen darf nicht geduldet werden, bei den Tänzen in den Bräu- und Wirtshäusern zuzuschauen. Es muss deswegen durch den Ratsdiener öfter visitiert werden; sodann müssen die zuschauenden Kinder entfernt werden.

Wenn am Vormittag ein uralt hergebrachter oder verlobter Kreuzgang und eine Prozession verrichtet wird, und hierdurch Gott um Abwendung aller besorgniserregenden Strafen angefleht wird, sind gleich am selbigen Nachmittag wiederum unmöglich Tänze zu gestatten. Das ist an den Frauen – und Aposteltagen, wie an den in den gnädigsten Generalerlassen verbotenen Tagen, keineswegs zu gedulden und im Übrigen sind die Übertreter zur Strafe zu ziehen. (….) Schließlich zeigt sich teilweise bei den hiesigen Bürgern, dass sie das ganze Jahr hindurch an den höchsten Feiertagen, ja nicht einmal zu Ostern, wie es ihnen als ihre Schuldigkeit aufgetragen wird, nicht in die Kirche gehen. Dem Cammerer und Rat ist es anbefohlen worden, nicht nur für sich selbst, sondern wegen der einfachen Bürgerschaft, mit gutem Beispiel voranzugehen und auch ihre Untergebenen dazu anzuweisen.“

Gleichzeitig beschwert sich Johann Michael Schreier, Äußerer Rat und Schlossermeister, bei der Regierung in Straubing, dass er umsonst bei den hiesigen Behörden verlangt habe, es solle den beiden Schmieden jede Einmischung in das Schlosserhandwerk und jede Pfuscherei verboten werden. Es gehe dabei um die Aufträge speziell für die Schlosser. Auch solle mit Nachdruck und unter Androhung von Strafen das unbefugte Melbern verboten werden. So soll Cammerer und Rat dem Apfel als Müller und zugleich Zimmermeister das Melbern bei Strafe verbieten, und den bürgerlichen Bäckern solle aufgetragen werden, sie sollten sich mit mehreren Gattungen von Mehl eindecken und dieses den Bürgern zu einem billigen Preis anbieten.

1745

Auch während des ganzen 30-jährigen Krieges (1618 – 1648) fand in Abach die Fronleichnamsprozession statt. (existiert seit dem 13. Jahrhundert !)

Zum üblichen Ritual gehörte das Läuten mit den Kirchenglocken und das Böllern durch die Schützen. Für Pulver gab man bis Ende des Krieges gewöhnlich 48 Kreuzer aus; die Schützen bekamen in der Regel 1 Gulden Trinkgeld. Nach dem Krieg wurde das Pulver schon ein paar Kreuzer teurer; auch das Trinkgeld für die Schützen wurde üppiger. 1737 werden die bis ad dato einfach „Schützen“ genannte Gruppe die „bürgerlichen Schützen“ genannt. Wenn man die „bürgerlichen Schützen“ nun schon für einen Verein hält, scheint er noch nicht ganz souverän agiert zu haben, weil 17 39 „Bürger und Schützen“ wieder gemeinsam sich „während der Prozession mit ihrem Gezeug zum Schiessen gebrauchen lassen“.

1745 aber wurde Fronleichnam in besonderer Weise begangen: Da lag in Abach gerade die „D`Avantcurtische Companie des löblichen Kronprinzischen Infanterie Regiments“ im Quartier. Sie haben sich, wie es heißt, vor dem Allerheiligsten zum Schießen gebrauchen lassen. Aus Regensburg hatten sie sich 11 Pfund Pulver besorgt, wovon die Nikolaus Pfarrkirche 4 Pfund, die Bürgerschaft 7 Pfund bezahlen musste. Das Fest kam daher etwas teurer zu stehen. Das Pulver allein kostete 2 Gulden 48 Kreuzer, der Transport 10 Kreuzer. Aber weil die Kompanie nach der Prozession auch das Rathaus angeschossen hat, sind „ zu ihrem Trunk 1 Gulden 21 Kreuzer verehrt worden“

1.1.1748

Dieses Datum kann man als den Beginn der Errichtung der geistlichen Schulaufsicht in Bayern, und speziell auch in Abach betrachten. Für diese Feststellung liegt ein „Extrakt aus der Churfürstlichen Instruction, was die bürgerlichen Obrigkeiten in Städten und Märkten des Churfürstentums und der Landen zu Bayern inskünftig absonderlich in Obacht zu nehmen und gehorsamst zu vollziehen haben“, bei den hiesigen Akten:

„15. Und weilen auch an der Kinderzucht nicht wenig, sondern das meiste gelegen, und weil sich die Eltern jedoch in diesem Werk möglicher Weise schlecht bezeigen, und ihren Kindern allerhand Mutwillen vorleben, ist es also notwendig, dass die Schulvisitation mit Zuziehung jeden Ortspfarrers ein – oder das andere Mal im Jahr vorgenommen wird. Die Untersuchung soll sich nicht nur auf die Kinder, sondern auch auf die Sitten und Qualitäten der Schulhalter (Lehrer, A.d.V.) beziehen, ob sie die Kunst und den Verstand haben, andere zu unterrichten, auch bei ihrer Funktion unverdrossen und emsig sind, oder vielmehr dem Trunk, Spazieren gehen und anderem liederlichen Wesen immerzu obliegen, oder auch Bräuhaus, Hand –werker Wirtschaften besuchen und allerhand Hantierungen treiben. Es soll auch verordnet sein, dass die Schulmeister die Kinder, die öfter aus der Schule und der Kinderlehre ohne erhebliche Ursache ausbleiben, nicht nur mit einer Schulstrafe versehen; sie sollen es auch vor den Rat oder vor den Schulherrn bringen, damit deren Eltern, oder Vormünder deswegen zur Rede gestellt, und über die weitere Gebühr verhandelt wird. Sollten aber die Geistlichen und Seelsorger an der höchst notwenigen Christenlehre, an der sich nicht nur die Kinder , sondern auch die Ehehalten und die ledigen Burschen einzufinden haben, kein Interesse zeigen, hätten Bürgermeister und Rat , wenn ihre Erinnerung nichts ausrichten sollte, die Pflicht , diese an gehörigem Ort zu überschreiben, nicht weniger, wenn diese, wie an vielen Orten geklagt wird, nicht den Seelen des armen Mannes geweiht sind, sondern den Stollrechten wider Gebühr. Der Rat müsste auf Heilung ansuchen, wobei übrigens die von einigen Orten bisher bei Schulvisitationen aufgebrachten Mahlzeiten absolut abgeschafft werden. Und in Zukunft soll nur der ordentlichen Schulordnung nachgefolgt werden, in welcher die nähere Instruktion , wie man sich in diesem Fall zu verhalten habe, vorgeschrieben wird.“

In Abach zeigte diese höchste Verordnung offenbar , wenn auch etwas verzögert, Wirkung.

Am 19. 12.1752 richteten Cammerer und Rat an den Herrn Pfarrer Mathias Neuhörl ein Schreiben wegen der Vornahme der quatembermäßigen (vierteljährigen, A.d.V.) Schulvisitation, wobei auf obige Verordnung verwiesen wird.

Man habe keinen Zweifel, dass mit dem Schreiben auch unsere Kinder und Schule gemeint seien. „Wir haben daher beschlossen, eine solche Schulvisitation wie anderer Orts löblichen Herkommens, vorwiegend zur Winterszeit vierteljährig vorzunehmen, und hiermit am kommenden Freitag, 22. des jetzt laufenden Monats Dezember den Anfang machen zu lassen und unsererseits unsere 2 Mit-Ratsfreunde Josef Purz und Johann Gämayr als Schulherrn abzuordnen. Also haben wir für Hochwürden unseren neuen Herrn Pfarrer ein solches intempore notieren und das höfliche Ansuchen stellen wollen, derselbe wolle der überragenden Seelsorge wegen am genannten Freitag der genannten Schulvisitation entweder persönlich beiwohnen oder aber den Herrn Cooperator abordnen. In Vertröstung derselben empfehlen wir uns höflichst Euer Hochwürden christverbundener Cammerer und Rat Abach.“

Die Schulaufsicht war bei den Lehrern, aber auch bei den Eltern nicht besonders beliebt. Sie war aber schon vor 1914 grundsätzlich in der Hand des Staates. Durch Art. 144 der Reichsverfassung von 1919 galt die geistliche Schulaufsicht als überwunden.. Auch in Art. 149 der Weimarer Verfassung ist festgelegt, dass der Religionsunterricht unbeschadet des Aufsichtsrechts des Staates mit den Grundsätzen der betreffenden Religionsgesellschaft ausgeübt wird.( vergleiche auch Reichskonkordat des 3. Reiches !)(Der große Herder, Band 10, Spalte 1215, Freiburg i. Br. 1935)

1754

Dieses Jahr war geprägt durch den Badbesuch der höchsten und gnädigsten Landesmutter Maria Anna Sophia mit dem sie begleitenden Tross.

12.07. 1754

Es wird von der Vorbereitung einer Parade vor der Churfürstlichen Durchlaucht berichtet, zu der die vom Magistrat erwählte Bürgerschaft, die teilnehmen durfte und musste, zu erscheinen hat.

46 Personen haben unter Androhung harter Strafen diesem Befehl zufolge täglich um halb sechs vor dem Rathaus mit Flinten zu erscheinen, um das Exerzieren zu üben.

Mai 1754

Über den Ablauf der Parade:

„Magistratsbefehl

1. Morgen, Mittwoch um 12 Uhr Ortszeit sollen und müssen alle exerzierten Bürger ohne irgendwelche Umschweife und Ausreden mit ihrem Gewehr wohl zugerichtet und geputzt am Rathaus erscheinen.

2. Alle müssen mit rotem Camissel (Leibl), weißen Strümpfen, weißem neu gewaschenen Hemd, schwarzen Flor um den Hals, die vom Magistrat ausgegebenen Mützen wohl aufgesetzt, mit sauber geputzten Schuhen und allesamt nüchtern erscheinen.

3. Es solle sich auch keiner verleiten lassen, sich von dem besagten Paradeplatz zu entfernen, und etwa in die Wirtshäuser zu verlaufen, ohne Wissen des Kommandanten. Es solle ohne Murren gegen den Kommandanten alles ausgeführt werden.“

Es erfolgt noch eine Anweisung wegen der ausgegebenen Patronen, dass nicht etwa ein Rest auf dem Nachhauseweg verpulvert wird. Wer sich an die Anordnung nicht halten wolle, müsse zum Exempel für andere mit einer empfindlich scharfen Strafe rechnen.

08.01. 1756

Johann Martin Reiser verfasst für die Regierung in Straubing einen Bericht über die fernere und jüngste Vergangenheit Abbachs. Er schreibt von einem „Brunnquell mit Röhren durch Wis und Äckher in das im Marckht erbaute bürgerliche Baad- und Gasthaus , das bei 400 Schritt oder einer kleinen viertel Stund lang von der Quell entlegen hereingeleitet ; und ist dieses Baads Gebrauch in vielen Zuständen nutz – und heilsamlich ; wie dan jährlich verschieden Hoch- und Nieder Stands Persohnen sich dessen zu bedienen hierher kommen und einige Wochen lang allhier aufhalten“.

Es wird berichtet , wie ihre Churfürstliche und Gnädigste Landesmutter Frau Maria Anna Sofia geborene Königlich Polnische und Churfürstlich Sächsische Prinzessin solches in höchster Person mit einem Tross von 181 Personen vom 21. Mai bis 26. Juni 1754, 36 Tage lang, zu gebrauchen und Hof zu halten geruht hat. Wie dann deren Durchlauchtigster Gemahl Maximilian Josef Chur- und Landesfürst ihr am 11. Juni aus Nymphenburg kommend den allerangenehmsten Besuch abstattete und die höchste Gnade hatte, das besagte Wildbad in höchsten Augenschein zu nehmen. Wie dann im gleichen Jahr die Durchlauchtigste Frau des Herzogs Franz in Bayern Amalia Maria Anna, geborene Prinzessin von Pfalz Sulzbach vom 13. August bis 4. Oktober, also 53 Tage lang, das besagte Bad hier am Ort gebrauchte, wobei ihr Durchlauchtigster Gemahl die längste Zeit ebenfalls anwesend war. Am Fronleichnamsfest, dem 13. Juni , sei in deren Gegenwart eine Hauskapelle zu Ehren der Mutter Gottes von Altötting eingeweiht worden, und ein Weltpriester habe Primiz gehalten.

1756

Im Notizen- Buch der kath. Pfarrei Abbach berichtet Pfarrer Neuhörl über die Markuskapelle in Weichs :

„ 5. W e i c h s. Zwei ganze Bauernhöfe samt einem Gotteshaus. Allda ist eine Kapelle zu Ehren des hl. Evangelisten Markus, wird aber (auch) drin Kirchweihfest gehalten.

Da in dieser Kapelle, ob selbe schon mit ehrlichen (ausreichenden) Mitteln versehen, je dennoch das Jahr nur einmal, nämlich am Fest des hl. Markus, wo die Pfarr mit dem Kreuz dahin geht, ein Gottesdienst gehalten worden, im Übrigen aber das ganze Jahr öd, das ist ohne hl. Messe, folgend ohne Ehre Gottes und seiner Heiligen, dagestanden.

Also habe ich im Jahre 1756 höchst dorthin die Vorstellung deswegen gemacht und erhalten, dass wenigstens alle Monat eine hl. Messe zu Ehren des hl. Markus sowohl für die lebenden als auch für die verstorbenen Wohltäter gelesen und aus dem Guthaben dieser Kapelle bezahlt würde, wie innen beim Rückschlag bei den Kirchen zu sehen.“(gemeint ist die Kirchenrechnung. A.d.V.)

PS. Die Kapelle in Weichs ist bereits 1590 in einem Visitationsprotokoll des Bistums Regensburg als verödet bezeichnet; sie muss daher schon lange vorher existiert haben. 1224 wurde, wie eine Urkunde Ludwig des Kelheimers in den Klosterakten von Prüfening beweist, Weichs mit dem Burgberg zu Abach um Gründe in Matting und Königswiesen von den Prüfeninger Mönchen eingetauscht. Weichs (wegen des Wassers aus dem Mühlbach !) und der Burgberg wurden damit Herzogsgut und in Abach konnte nun durch den Wittelsbacher die Burg erbaut werden, ohne befürchten zu müssen, dass sie gleich wieder angezündet würde.

1759

Grundriss der Churfürstlichen Rentamts- Umrittskommission Straubing und des Churfürstlichen Pflegegerichts Abach über den „wirklich eingezeigten Burgfried“ von Abach, bestätigt von Franz Xaver Freiherr von Lerchenfeld, wirklicher Kammerer, Regiments-Oberst, Rentmeister und Hauptkastner zu Straubing.

054 Hoehen und Tiefen des 18 Jahrhunderts Abbach um 1760

Um 1760

Aus dieser Zeit berichtet das „Bayerische Hausbuch aus Alt-

Bayern und Schwaben“ (Freiburg im Breisgau, 1981, S. 310) eine liebenswürdige Episode mit dem Titel „Ein ehrlicher Finder“ aus Abach:

„ Folgende Begebenheit beweist, dass es auch unterm gemeinsten Stande noch immer Menschen gibt, die Güte des Herzens genug haben, um eine edle Handlung zu fühlen und auszuüben:

Herr …. verlor jüngst auf seiner Reise nach München unweit Abach bei Regensburg den Weg. Ein Bauer, bei dem er sich, wie er ihn von ungefähr antraf, erkundigte, machte sich eine Freude daraus, ihm denselben zu zeigen, und um sich selbst zu versichern, dass der Fremde denselben nicht mehr verfehlen könne, ging er der Kutsche eine große Strecke des Weges bis nach der Hauptstraße voraus.

Es war ein trübes, stürmisches Wetter und der Pfad für den Wanderer zu Fuß schlecht und unangenehm. An der Stelle dieses Bauern würden vielleicht manche geglaubt haben, nunmehr für die Beschwerlichkeit ihres Dienstes belohnt zu sein, wenn ihnen das, was diesem begegnet ist, widerfahren wäre. – Er fand eine Geldbörse, ohne das mindeste Zeichen, wem sie gehören könnte. Es war ganz ungewiss, ob selbe auf dem Wege, den hundert andere durchwandern, gerade dieser Fremde verloren hätte, und ebenso beschwerlich war es , einen Weg von wenigstens zwei Meilen zu machen, um da auf dem nächsten Posthause den Fremden einzuholen. Aber man besinnt sich nicht lange, wenn man so edel wie dieser Bauer gesinnt ist. Er lief den ganzen Weg zurück, fragte

den Fremden, ob er die Geldbörse verloren hätte. – „Ja“ – „Nun, so hat sie der Herr jetzt wieder!“ Der Fremde wollte ihn belohnen, allein der (.) Bauer sagte: „Nein, Herr, so was verkauf ich nicht,“ und ging ohne Umstände großmütig heim.

Dieses erzählte der Fremde selbst bei seiner Ankunft in München mit dem wahren Anteile eines den Wert der Großmut fühlenden Mannes.“

16.8.1762

Es wechseln zahlreiche Schreiben zwischen dem Markt Abach , dem Landgericht da hier, der Regierung in Straubing und auch dem „Ehrmäßigsten, Fürsichtigsten , Ehrsamen und Weisen, Churfürstlichen, Geliebten Herrn Maximilian Josef“ betreffs einer schrecklichen Heimsuchung, die den Markt und den Umkreis getroffen hat, nämlich bezüglich einer Viehseuche. Zu diesem Zeitpunkt hatte die bösartige, ansteckende Hornviehseuche bereits ganz Bayern im Griff. Als Grund sah man die all zu große und lange Hitze im verflossenen Sommer an. Es war fast kein Gras auf der Weide. Die Tiere hätten viel Staub, Spinnweben und andere Unreinigkeiten gefressen, Futter sei ohne Saft und Kraft gewesen. Die kümmerliche Kost habe eine scharfe Säure im Magen und in den Gedärmen erzeugt. Das Vieh habe vor allem nicht mehr genug zu saufen bekommen. Es sei zuerst traurig da gestanden und hätte die Ohren hängen lassen; dann hätte es gar nicht mehr gefressen und wiedergekaut. Aus dem Maul sei große Hitze und unangenehmer Geruch entwichen. Es hätte auch das wenige stinkige Wasser nicht mehr hinunter gebracht. Am Schluss seien Reißen und Schmerzen aufgetreten. Die Viecher hätten mit den Füßen gestampft und gescharrt. Schließlich seien sie vor Mattigkeit hingefallen und krepiert.

Den Ursprung der Seuche vermutete man in Ungarn und sie habe sich bei den Hin- und Wiederzügen der Reichsarmee ausgebreitet, und auch weil sich die Viehhändler das Schlachtvieh aus den großen ungarischen Rinderherden besorgt hätten, hätten dorthin üppige Kontakte bestanden.

Die Regierung reagierte mit einer Instruktion, wie man sich mit dem gesunden, erkrankten und wirklich krepierten Vieh zu verhalten habe. Verstöße dagegen wurden schwer bestraft. Viehmärkte wurden allgemein verboten

Am 7. Oktober 1762 wurden in Abach noch 68 gesunde Rinder gezählt, aber auch 57 krepierte, 23 geschlagene (notgeschlachtete, A.d.V) und 6 z. Zt. noch kranke. Am 21. Oktober versichert der Cammerer im Auftrag der Gemeindeverwaltung an das hiesige Pfleggericht, dass alle nötigen Vorkehrungen getroffen seien: kranke Tiere seien separiert, dürften nicht mehr geschlachtet und genossen werden. Ställe und Wässer würden gesäubert. Bei Zuwiderhandlungen müssten die Bauern mit empfindlichen Strafen rechnen. Man habe alles Nötige also veranlasst.

Am 29. Oktober signalisiert der Markt Abach an das Pfleggericht etc. Entwarnung:

„ (..)betreff der Viehseuche (..) haben wir berichten wollen, dass, Gott sei höchster Dank gesagt, dem Ansehen (Anschein , A.d.V.) nach, die Viehseuche in hiesigen Markt aufgehört haben müsse, weilen schon viele Stück Vieh anderwärtig hergebracht worden seint, welche bis dato frisch und gesund sich befinden , folgsamb (folglich, A.d.V.) seither keine Curativ- und Präservativmittel zu gebrauchen vonnöten gewesen. Sollte aber, Gott verhüte es, sich wieder eine Veränderung ergeben, wird man nicht ermangeln, Ihrerselben zu überberichten. Bis dahin aber aus Gehorsam empfohlen. (..) Euer Gestreng Gehorsamer Cammerer etc.“

Rindviehseuchen traten auch in der Folgezeit immer wieder auf:

Am 4. Dezember 1817 schrieb das Königlich Bayrische Landgericht in Kelheim im Regenkreise an das Bürgermeisteramt in Abbach:

„Da in Schierling und der sonstigen Gegend eine Seuche unter dem Rindvieh herrschet, so kann zum nächsten Markte, dem 7. d. Mts. zu Abbach vom rechten Donauufer kein Rindvieh zugelassen werden. Das Bürgermeisteramt hat daher durch Aufstellung von Posten der Landwehr jedes Rindvieh von dieser Seite zurückzuweisen.“

Am 1. April 1819 erteilt das Landgericht dem Markt Abbach eine Rüge: „ Da nach vorliegender Anzeige der Magistrat des Marktes Abbach sich unterfangen hat, am 28. März Rindvieh auf dem Markte zuzulassen, da doch wegen der im hiesigen Landgerichts-Bezirk herrschenden Viehseuche aller Verkehr strengstens verboten ist, und dieses Verbot nicht nur am 13. Dez. v. J.im Markte Abbach öffentlich verrufen, sondern auch unterm 13. Jänner l..J. wiederholt wurde, so hat sich der Magistrat binnen 8 Tagen standhaft (ohne Verzug, A.d.V.) zu verantworten, warum dieses oberpolizeiliche Verbot nicht geachtet wurde.“

15. 05. 1784

Brief des Cammerers und Rates von Abbach an den Landesherrn zum Eisgang und seinen Folgen mit der Bitte, eine Kollekte in ganz Bayern abhalten zu dürfen. Beglaubigt vom Kurfürstlich Pfalzbayrischen Pfleggericht Abach, von Pfarrer Martin Mayer und vom Bischöflichen Stuhl in Regensburg, alle mit Unterschrift und Siegel:

„Welch eine der schrecklichsten Verheerungen der den 28. Hornung beschriebener Eisgang der Donau und hierauf erfolgtes unerdenkliches Hochwasser, so genauer 10 Tage die Häuser 14 Schuh hoch unter Wasser gesetzet, in dem Markt Abbach angerichtet hat, lässet sich in Kurzem nicht beschreiben.

Den Schaden auch gleich nach dem Wasser vom hiesigen Kurfürstl. Löblichen Pflegegericht eidlich über 21000 Gulden geschätzt.

Nach solcher Schätzung aber hat bei unserer Marktskapelle sich ein Baufall geäußert, dass die ganze Kapelle neu hergestellt werden muss, und eben vom gedachten Gericht die Kosten über 2000 Gulden festgestellt worden. Unsere Unglücke sind zu groß, dass (…)“

März 1786

Vorläufige Kostenaufstellung für die Schäden vom 28.2.1784 an der Kirche; Beschreibung des Schadens:

„Was zur Erbauung der durch die vielen Hochwasser und besonders den im Jahr 1784 vorgewesten Donau-Eisgang und übergroße Gusswasser ruinierte Marktskirche dermalen schon für Unkosten erloffen (entstanden) (..)

Anfangs glaubte man die Marktkirche nur durch Auswechslung der Giebelmauer zu reparieren und wiederum in brauchbaren Stand herzustellen. Wie aber abgebrochen wurde, wurde man gewahr, dass nicht nur der ganze Dachstuhl an Holzwerk völlig vermodert und die Mauern durchaus so mürb waren, dass die Steine von sich selbsten wegfielen..

Dahero, weil die marktseigene (wegen der) zu hoch auf dem Berg entlegene(n) Pfarrkirche zur Administrierung (Verrichtung) der hl. Sakramente höchst notwendig, man auf die Neuerbauung dieser Kirche bedacht sein musste.

So auch bei ansonsten gnädigst gewährten Geschenken mit wohllöblichem Konsens der Rentamtsdeputation wurden also zum Turm Baarsäulen (für Empore) und Steil Rüsten (Rüststangen) gekauft 24 mittlerer Reisel, das Stück 3 Gulden = 72 Gulden (……)

Summe 2162 Gulden 8 Kreuzer 2 Heller.

Kammerer und Rat des Kurf. Marktes Abach

Wolfgang Alzinger, Amtskammerer (Glaser)

Josef Quirin Nikendey, Marktschreiber.“

Es wurde bis 1790 abgerechnet. Die Abrechnungen wurden von der Rentamtsdeputation in Straubing wegen Ungenauigkeit beanstandet, dem Einspruch wurde aber bis 1795 tapfer widersprochen.

1791

Obwohl in Abach unter Carl Theodor strenge Rauchfangkontrollen durchgeführt und Verstöße streng und unnachsichtig geahndet wurden, brannte es bei eng anliegenden Schupfen und Scheunen und auch Wohnhäusern aus Holz und bei dem häufigen Gebrauch von offenem Feuer nicht selten. Man musste gegen derartige Katastrophen jederzeit gerüstet sein.

So wurde im Jahre 1791 im ganzen Land Bayern, und speziell auf Abach zurechtgeschnitten, folgende Feuerwehr-Dienstordnung erlassen und 1804 unter Churfürst Max Josef, später König Max I. Josef, erneuert.

„Feuer Arbeith Sublepartition (transskribiert, nicht korrigiert)

Welchergestalten die alhiesigen aus 100 Haushalten bestehende Bürgerschaft bei einer, so Gott gnädig abwendten wolle, entstehenden Feuers Brunst sich gebrauchen zu lassen. Zu unterthänigster befolgung der gnädigst emanierten algemeinen Feuer Ordnung vom 30. März dieses Jahres verfast den 26. August 1791.

Im Folgenden wurden die Dienste nach Hausnummern und Eignung der Personen auferlegt .

Feuer Commissare:

48 H. Bartholomäus Jungmann, Kammerer

66 H. Franz Xaver Kellner

82 H. Balthasar Koch, Kammerer

Wann in dem Markht Feuer erntstehen sollte, haben sich die Hausaigentümer Maurer, und Zimmerleuth an den Ort der Brunst zu begeben.

Es folgen 10 Hausnummern und Personen mit Namen.

Zur Bewahrung der Mobilien annoch in dem Haus der Brunst kommen

Es folgen vier Hausnummern und Personen mit Namen.

Zur Verwahrung der Mobilien an dem Ohrt, wo solche hingebracht werden

Es folgen vier Hausnummern und Personen mit Namen.

Solche Mobilien von dem Brunsthaus an den Verwahrungsort zu bringen.

Es folgen 5 Hausnummern und Personen mit Namen

Mit Hand Arbeith.

Es folgen neuen Hausnummern und Personen mit Namen.

Die vorhandenen 3 kleinen Sprizen Halter zu dirigieren.

42 H. Wolfgang Geigl

65 Andre Gierstorfer

85 H. Anton Thiermayr

Die 3 vorhandenen großen leitern.

Es folgen sechs Hausnummern und Personen mit Namen.

Die Feuerhaken anbieten den Zimmerleuten und Maurern

Es folgen acht Hausnummern und Personen mit Namen.

Die ledernen Feuerkübl rund zu gebrauchen von den Knechten, die sich also zum löschen gebrauchen lassen.

Es folgen vier Hausnummern und Personen mit Namen.

 Ferner lassen sich zum Löschen gebrauchen und erscheinen mit kleinen Züllerln.

Es folgen acht Hausnummern und Personen mit Namen.

 So haben auf dem wagen in Wannen und Züllen Wasser herbeizuführen

Es folgen sechs Hausnummern und Personen mit Namen.

Bei guter Ordnung zu halten müssen nachstehende Bürger Wacht halten.

Es folgen 15 Hausnummern und Personen mit Namen.

Bei der Donau müssen Wasser einschöpfen.

Es folgen sechs Hausnummern und Personen mit Namen.

Nr. 64 H. Präm, Bader mit seinen Gesellen ist nahe bei der Brunst mit Verbindtzeug

Nr. 96 Der Schulmeister versammelt die Kinder auf der Schul

Die Markts Kappel bewahrt der Kantor mit dem Fiehhüther

Nr. 61 Der Rat und Marktsdiener Franz Schmid mit dessen Eheweib ist zur Zeit der Brunst der Feuer Commission nahe

Die Feuer Arbeit Sublepartition ist von der Kurpfalz Bayrischen Hochlöblichen Oberen Kanzlei Regensburg Sub Dato 7. Sept. anno 1791 Gnädigst Ratificiert worden.

Siegel

Kammerer und Rath

Kurfürstl. Markts Abbach

Nr. 64 H. Präm, Bader mit seinen Gesellen ist nahe bei der Brunst mit Verbindtzeug

Nr. 96 Der Schulmeister versammelt die Kinder auf der Schul

Die Markts Kappel bewahrt der Kantor mit dem Fiehhüther

Nr. 61 Der Rat und Marktsdiener Franz Schmid mit dessen Eheweib ist zur Zeit der Brunst der Feuer Commission nahe

Die Feuer Arbeit Sublepartition ist von der Kurpfalz Bayrischen Hochlöblichen Oberen Kanzlei Regensburg Sub Dato 7. Sept. anno 1791 Gnädigst Ratificiert worden.

Siegel

Kammerer und Rath

Kurfürstl. Markts Abbach

Es handelt sich hierbei noch um eine Pflichtfeuerwehr oder Bürgerfeuerwehr. Die Freiwilligen Feuerwehren entstanden in unserer Gegend in den 1870er Jahren, nach Gründung des 1. Reiches.

Anschub war bei uns die distriktspolizeiliche Feuer-Lösch-Ordnung für die Gemeinden des k. Bezirksamts Kelheim Ziff.13 vom 10. März des Jahres 1873.

( Sehr früh Abbach 1872 – Oberndorf 1874 – Kapfelberg 1874 -Saalhaupt 1877 – Dünzling 1878 – Peising, Revitalisierung nach dem Krieg 1950) )

1796

wurde an der Straße nach Saal zwischen der Dantscher Mühle und Eiermühle einerseits und der Donaumühle andererseits, außerhalb des Ortes, vom Churfürsten Karl Theodor das Löwendenkmal mit der Inschrift an der Felswand errichtet. In der Folgezeit hat man, wie 1827 berichtet wurde, die Schrifttafel sehr vernachlässigt, weil ein Wassergraben darüber , der sie schützen sollte , Jahre lang nicht geräumt wurde, und so die Buchstaben aus der Tafel heraus geschwemmt und –gewittert wurden.

1797

Wie schon erwähnt, wurde der Bürgerschaft zur Anlegung einer Schießstätte 1735 ein Wiesfleck überlassen. Die Wiese wurde aber bis 1797 nur wenig oder gar nicht dem Zweck entsprechend genutzt. Deshalb sei sie im gleichen Jahr als Acker rekultiviert worden.