12. Die Reihe der Bauern zu Weichs – Übersicht

 Die Besitzverhältnisse auf Weichs 1 sind von dem Herzogsurbar von 1629 an bis zur Vereinigung von Weichs 1 mit Weichs 2 durch Caspar Hölzl (1854) klar und sicher.

Der Hof Weichs 1 lag von Abbach aus gesehen auf der rechten Seite des Weges nach Saalhaupt, etwa an der Stelle, an der heute das Haus Frauenbrünnlstraße 30 (Heinrich Seidl-Schulz) steht.

Bei der folgenden Aufstellung ist zu beachten, dass die Notierungen zwar aus gesicherten Landgerichtsakten und Ratsprotokollen des Archivs von Bad Abbach stammen, aber die Dauer der Zuständigkeit und Verantwortung der ausgewiesenen Generation nicht sicher angeben werden kann. Die Steuerpflichtigkeit könnte z.B. nach Besitzübergabe an den Nachfolger noch eine Weile darüber hinaus bestanden haben. Oder es lagen ganz einfach keine weiteren Notierungen vor.

 Weichs 1, Curia

 

1629

                Scheuerer

 

1665; 1686

Johann     Scheuerer °° Anna

 

1702; 1721

Adam       Scheuerer

 

1726;1749;1763;

Georg      Scheuerer

Johann Schlauderer

1748;1778;1802;1806

Josef        Scheuerer

Johann Schlauderer

1811; 1812*

Michael   Scheuerer

 

1812 –  1822

Johann     Schlauderer

 

1823 – 1830

Johann     Schlauderers Witwe

 

1831 – 1854

Georg      Schlauderer °° Theres

 

Eine Einsichtnahme des ersten bayerischen Grundsteuer Katasters von 1837 könnte über diese Daten hinaus keine wesentlichen Angaben – von genauen Aufmessungen abgesehen – über die Besitzverhältnisse in Weichs ergeben. Die Aufmessungen erfolgten in der napoleonischen und nachnapoleonischen Zeit wegen der größeren Steuergerechtigkeit.

*Aus den fett gedruckten Zahlen können wir den nahtlosen Übergang von den Scheuerer auf die Schlauderer ablesen.

 Die Besitzverhältnisse auf Weichs 2 ergeben sich aus der Annahme, dass wegen der eindeutigen Besitzerlinie von Weichs 1, die durch die Familien Scheuerer und Schlauderer festgelegt ist, alle anderen Notierungen, die in den Landgerichtsakten und Ratsprotokollen vorkommen, diesem Hof zugeschrieben werden müssen.

 Es muss ferner angenommen werden, dass wegen der langen Zeit zwischen den Notierungen des letztgenannten Pesl bis Josef Bauer (1715 – 1820) ein weiterer Besitzername ausgefallen sein könnte, aber nicht muss. Eine Einsichtnahme in den 1. Grundsteuer Kataster im Staatsarchiv in Landshut könnte vielleicht eine Lücke schließen, muss es aber nicht.

Die nachfolgenden Besitzer lebten ab 1854 als Inhaber der beiden vereinigten Höfe auf Weichs 2, an der Stelle, an der die heutigen Eigentümer leben und arbeiten. Die ehemals getrennten Gründe sind heute zusammengelegt.

 Weichs 2, Advocatia

 Diese Stelle, die nach der uralten Bezeichnung „Advocatia“ der Sitz des Vogts und somit auch eine Rechtshilfe-Anlaufadresse gewesen zu sein scheint, verfügte selbstredend auch über landwirtschaftliche Liegenschaften, da diese im Mittelalter weithin für die dort lebenden und arbeitenden Personen Lebensgrundlage waren, nachdem der Geldverkehr noch nicht so ausgeprägt war. Sie könnten stärker als in Weichs 1 durch familienfremdes Personal bewirtschaftet worden sein.

PS. In der mit NN bezeichneten Lücke saß kurzzeitig auch einmal ein Scheuerer, der aber keine weiteren Spuren hintgerließ.

Um 1600

(Adam)           Amon

       1628

                       Cammermaier

       1673

                  (V)Waltermayer

       1700

Mathias          Pesl

       1705 ; 1715

Hans               Pesl

        –       –     –

      –                NN

       1820; 1850

Josef               Bauer            °° Anna

       1851; 1854

Josef               Wimmer

       1854 – 1873

Caspar            Hölzl              °° Anna

       1873  -1880

Georg             Eckmann        °° Sophie

       1880 – 1892

Leonhard        Blaimer          °° Rosina

       1893 – 1909

Johann            Grießmeier     °° Anna

       1910 – 1919

Hermann         Fiedler            °° Emma

       1920 – 1975

Johann            Seidl               °° Frieda

Ernst               Schulz            °° Theres

1913-1919      Pächter

 

Folgt die Ära Seidl-Schulz

1963 – 1975  Heinrich Doerfler

Generealbevollmächtigter durch Ernst Schulz und Frieda Seidl

1963    Arno Seidl-Schulz °° Erika

zuerst Pächter, dann Besitzer bis 1998

1983 Hermann Seidl-Schulz °°  Katrin

zuerst Pächter, ab 1998  Besitzer

 

13. Bezeichnende Ereignisse mit den Weicher Bauern aus Abbacher Rats- und Gerichtsprotokollen.

Ich muss vorausschicken, dass die folgenden Ereignisse in dieser Geschichte nicht etwa den Schluss zulassen, zu sagen „ aha, so also waren die Weichser Bauern der

frühesten schriftlichen Zeugnisse, grob, derb, gewalttätig, verschmitzt, tölpelhaft, etc.“

Es handelt sich hier um sehnsüchtig gesuchte Funde aus zufällig noch vorhandenen Verhörs-, Rats- und Landgerichtsprotokollen, vorwiegend des 18. Jahrhunderts, die keineswegs den Anspruch der Vollständigkeit erheben wollen. Es ist auch davon auszugehen, dass die betreffenden Personen zufällig einmal in dieser Form auffällig geworden sind, während sie sich möglicherweise in ihrem übrigen Leben ganz anders verhielten.

Aber diese Schlaglichter sind auch nicht ganz bedeutungslos in der Charakterisierung unserer aufgespürten Weichser Vorfahren und ein wenig auch der Zeitumstände.

 Adam Scheuerer klagt am 6.7.1702 vor dem Landgericht gegen Simon Siebenbürger, Bürger und Bierbräu alhier.

„Siebenbürger hat ihn, Adam Scheuerer, Bauern zu Weichs, ohne Ursach unerwartet über einen Stuhl hinuntergeschlagen. Scheuerer wolle sich mit Siebenbürger vergleichen, weil er keinen Schaden davongetragen habe. Siebenbürger müsse sich aber wieder wie ein guter Freund betragen.“

Antrag des Klägers:

„Siebenbürger solle für den heutigen Vergleich zwei Pfennige Gerichtskosten, Scheuerer drei Pfennige bezahlen, und man bitte um obrigkeitliche Ratifikation.“

Das Urteil lautete:

„Der Vergleich wird zwar obrigkeitlich ratifiziert, die Teile zu guten Freunden erklärt, der Siebenbürger wegen seines verübten Unrechttuns und seiner erwiesenen Hitzigkeit mit 1 Pfund Pfennig bestraft“[1]

Daraus sieht man, dass Adam Scheuerer seine Zeit nicht vollständig in vollkommener Abgeschiedenheit in der Einöde Weichs verbrachte, sondern auch das Wirtshaus in Abbach aufsuchte. Der Bierbräu Siebenbürger wurde wegen seiner Hitzigkeit zwar bestraft, aber Scheuerer könnte ihn provoziert haben, was sich sicher beim Prozess herausgestellt hat, weil man sich sogar für den größeren Teil der Gerichtskosten zu Ungunsten Scheuerers entschied.

Die Richtigkeit des alten Spruchs, dass „der Apfel nicht weit vom Stamm fällt“, zeigt sich am 29. Januar 1721. Das Vokabular und die Rage der Tochter Adam Scheuerers bei Gericht wegen eines Vorfalls beim Tanz, scheint ihn zu bestätigen:

„Doppelter Vergleich:

Franz Auer, lediger Schmiedsohn alhier, hat Elisabetha Scheuerin, ledige Bauerstochter von Weichs, dies Orts beim Wallner, Bierbräu alhier zu Abbach, auf dem öffentlichen Tanzboden darum vier Maulschellen versetzt, weil sie ihn mit Verlaub öfters einen Hundsfott, Bierbuben und Sauschweif tituliert hat.

Sie haben sich aber gleich wieder im Guten und dahin verglichen, dass er Auer an heutigen Gerichtskosten zwei Teile und die Scheuerin den 3. Teil der Strafe ohne Maßangabe abführen wollte. Künftighin wollten sie beide solche Ungebühr unterlassen und vor Gericht baten sie gemeinsam gehorsamst um die obrigkeitliche Genehmigung des Vergleichs.“

Darauf erging das Urteil, dass der Vergleich genehmigt werde, ihnen beiden die verübte Ungebühr verwiesen, sie aber miteinander zu 1 Pfund Pfennig verurteilt würden .[2]

Die besagte Elisabetha, Tochter des Bauers Adam Scheuerer von Weix, wird am 29.6.1738 aktenkundig, als sie als Witwe den Michael Weickl, den Sohn des Simon Weickl, Aman in Obertraubling, und seiner Mutter Margaretha heiratete.[3]

Elisabetha kam, wie man durch die Bezeichnung „Witwe“ sieht, nicht nur einmal, sondern zum wiederholten Male unter die Haube und ihre „öffentliche Wirksamkeit“ geriet ihr nicht zum Schaden.

Die Weichser Bauerntöchter waren sicher auch in einer Hinsicht nicht unattraktiv, die bei Bauern-Heiraten früherer und späterer Zeiten eine entscheidende Rolle spielte, die Mitgift.

1686 heiratete Eva die Tochter des Johann Scheurer, Bauer zu Weichs, und seiner Ehefrau Anna (siehe Reihe der Weichser Bauern: Johann vor Adam), den Peter Krammel, Sohn des Georg Krammel, ¼ Bauer zu Lengfeld. Aus diesem Hof stammte auch jener Peter Kraml, der 1733 die Erbtochter des Eiglstettenhofes Gertraud Amon heiratete und das Geschlecht der Kramls in Eiglstetten begründete.

Ein späterer Scheuerersohn, der Vater war vermutlich Georg Scheurer von Weichs, heiratete eine Elisabetha, Tochter der Wirtschaft und Landwirtschaft in Peising ( zu dieser Zeit war dies die einzige dortige Wirtschaft, später Kiendl, dann Kugler). Sie wird in den Akten der Marktskapelle zum hl. Christophorus vermerkt, weil sie 1805 vier Quartalsmessen zu 4 Gulden bezahlte, damit ein Frühmesser existieren kann. Sie wird ausdrücklich „gewesene Wirtin von Peising“ genannt.[4]

An dieser Stelle sollte man in aller Kürze auf den bedeutenden Sachverhalt „Mitgift“ zu sprechen kommen.

In den Zeiten, als die Weichser Bauern noch Urbarsbauern waren, hatte die Mitgift nicht in erster Linie den Sinn, den wirtschaftlichen Zuwachs für den Betrieb, in den man einheiratete, zu fördern, sondern entsprach eher einer sozialen Dimension.

Im Falle einer Heirat gab es vorher schon die Heiratsabrede, die Sicherheit bis ins Alter garantieren sollte. Sie wurde von den Eltern oder Verwandten beider Parteien getroffen. Das mitgebrachte Heiratsgut begründete einen Rechtstitel auf den Besitz des Partners bis zum Lebensende. Wenn die Ehe kinderlos bleiben sollte, und einer durch Tod abgeht, sollte, wenn nichts anderes vereinbart war, die frühere Familie bei einer

Neuregelung der Besitzverhältnisse einen beträchtlichen Teil der eingebrachten Mitgift zurückbekommen.

Der Empfang der Mitgift wurde urkundlich quittiert, und es musste durch den Empfänger per Unterschrift versichert werden, dass er das erhaltene Geld oder Gut in bester Weise anlegen oder verwalten werde.[5]

Als jedoch die Weichser Bauern in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts wie allerorten Eigenbauern geworden waren, gewann mehr schon eine Auffassung Raum, die mit Sozial prestige und Betriebswirtschaft zu tun hatte und bis in die allerjüngste Vergangenheit griff: Liebe und Schönheit spielten auch eine Rolle, aber nicht ausschließlich. Diese mussten sich in Einklang bringen lassen mit harten Talern, der Tagwerkszahl, dem Viehstand, den Gebäuden, dem Dunghaufen, dem Kalkül der Eltern und dem großen Familienrat der Vettern und Basen[6]

Heute kümmern sich die Allerwenigsten um diese Komponeneten.

Nun ist die Sippe der Pesls auf Weichs 2 an der Reihe:

Im Jahre 1700, dem 13.8., klagte Matthias Pesl gegen Balthasar Artlieb. Der Beklagte habe dem Kläger unverschuldeter Weise beim Böheim Bierbräu bei einer Zeche eine Ohrfeige verabreicht. Er verlange, dass ihm Artlieb zukünftig Frieden versichere, die Strafe sei ihm egal.

Der Artlieb aber verteidigte sich, dass Pesl ihn mehrmals einen Hundsfott geheißen habe. Unleugbar habe er nach Pesl vorsorglich geschlagen, aber nur in der Meinung, Pesl wolle ihm eine herunterhauen. Der Pesl sei von seinem Vorhaben

nur durch anwesende Zechleute gehindert worden. Er habe also bloß seinen Hut herabgestoßen, dem Weiteren widerspreche er, im Gegenteil, er selbst habe um Frieden und Sicherheit gebeten.

Das ließ sich Pesl jedoch nicht gefallen, dass er den Artlieb einen Hundsfott geheißen habe.

Und weil es länger so hin und her ging, wurde Artlieb wegen der unleugbaren Ohrfeige zunächst zu ½ Pfund Pfennig verurteilt und wegen der Frage der Verbalinjurien wurde die Sache auf einen folgenden Termin vertagt.[7]

Kommen wir zu einem anderen Pesl:

Hans Pesl klagt am 15.7.1705 gegen den Bierbräu Johann Conrad Ammertsmann von hier, der als Säufer und Sakramentierer bekannt war, mit Mitbürgern und der Behörde ständig im Clinch lag, dass jener, als er seinen Heimweg nach Weix antreten wollte und gerade aus dem Wirtshaus schritt, ihn wieder in sein Haus geworfen und ihm ohne Ursache zwei Ohrfeigen verabreicht habe. Er habe ihm auch ein Bierkandl hinaufhauen wollen. Er wolle in Zukunft Frieden und Sicherheit.

Ammertsmann stellte dies nicht in Abrede, betonte aber, dass ihm Pesl hitzige Worte zugeschmissen habe, die Watschen seien zugegeben.

Das Gericht verurteilte ihn zu ½ Pfund Pennig.[8]

Am 23. September 1715 bittet Hans Pesl, Bauer zu Weichs, an Stelle seines Eheweibs, um obrigkeitliche Assistenz gegen Hans Valter und Benedikt Littich, beide Bürger und Metzger von Abbach.

Beide hätten ihnen zwei Kühe verkauft, die ihnen alle beide innerhalb acht Tagen nacheinander „verreckt und nur mehr für den Schinder fällig erfunden worden“ seien. Der Schaden könne nicht ihnen allein aufgehalst werden. Die Metzger sollten ihnen wegen der zwei tadelhaften Kühe die Unkosten erstatten, sie könnten ja an dem Ort Entschädigung suchen, wo sie die Kühe gekauft oder eingehandelt hätten.

Darauf wollten die beiden Beklagten aber durch ein authentisches Attest beweisen, dass sie die beiden Kühe zu Niedermünster in Regensburg, also an einem gesunden Ort, gekauft hätten. Die Kühe seien beide inmitten von durchgehend gesundem Vieh gestanden. Nach so langer Zeit müssten sie hoffentlich keine Gewähr für die Kühe mehr leisten. Die Kläger hätten die erste Kuh 22 Wochen und die zweite über ein Viertel Jahr in ihrem Stall stehen gehabt und genutzt, ohne dass sie im Geringsten beunruhigt gewesen seien oder einen Mangel angezeigt hätten. Sie wollten von diesem Vorwurf und den Unkosten absolviert werden.

Das mit der Zeit stimme zwar, gaben die Pesls zu, aber beide Kühe seien ihnen beim Kauf schon etwas leer und suspekt vorgekommen.

Die beiden Metzger entgegneten aber, sie seien seitdem schon öfter in das Haus der Pesls zum Abkaufen gekommen und die Kühe könnten damals noch nicht verreckt gewesen sein, weil beide innerhalb von drei oder vier Wochen groß getragen und gekälbert hätten.

Das Gericht erkannte eine so lange Gewährungsfrist nicht an, würdigte die beigebrachten authentischen Atteste und sprach die beiden Metzger frei.[9]

Wechseln wir von der linken wieder auf die rechte Straßenseite nach Weichs 1 !

Georg Scheuerer kann man wegen oftmaliger Präsenz am Landgericht recht gut charakterisieren. Man hatte gegen ihn offenbar wegen seiner Gerichtsfunktionen Aversionen und versuchte, ihm immer wieder eins auszuwischen.

„Am 4. Oktober 1726 wird er von dem Bierbräu Paul Puz und dem Bäcker Benedikt Müller mit einer Klage überzogen, weil er sie Hundsfott, Schelmen und Diebe genannt habe. Das ginge gegen ihre Ehre und sie verlangten Genugtung.

Dazu entgegnete Scheurer, Puz habe ihm eine Kuhschelle um den Hals hängen wollen. Wie er sich gewehrt hat, habe ihn der Mitkläger Müller, damit Puz ihm die Schelle ungehindert umhängen könne, bei der Achsel gehalten. Auch hätten ihn beide öfter einen Hundsfott geheißen. Wegen dieser Dinge habe er unleugbar die genannten Injurien ausgesprochen: „Schelmen und Diebe müssen für mich die sein, die mir die Kuhschelle umhängen und mir nahe kommen wollen.“ Da habe Puz abgelassen. Er hoffe also, nichts verbrochen zu haben, weil er weiter niemand geschmäht habe.

Er protestiere und wolle nichts als Satisfaktion für die ihm angehängten Betitelungen und Friedenssicherheit.

Die Gegner spielten alles herab und meinten, wegen einer solchen Kleinigkeit hätte Scheuerer sie nicht Schelmen nennen dürfen

Der Beklagte erwiderte dann, er habe in Frieden sein Bier getrunken, und man hätte keine Ursache gehabt, ihn mittels Umhängens einer Kuhschelle wie ein Vieh spöttisch herzunehmen. Es hätten die Uneinigkeiten überhaupt unterbleiben können.

Da meinten die Kläger Puz und Müller, dass sie das Ganze nur als einen Spaß verstanden hätten.

Da hatte aber das Gericht wegen einer so mutwilligen Überklagung seine Vorbehalte und eine andere Meinung. Der Scheuerer werde bei solcher Bewandtnis überhaupt nicht bestraft, die beiden anderen aber je zu 1 Pfund Pfennig.“[10]

Am 29.10. 1731 war Gerichtstag, an dem eine Menge Bürger ihre Klagen gegen jedweden vortrugen. Auch Georg Scheuerer rechnete gleich mit mehreren ab:

Balthasar Artliebs, Maurermeisters, älteste Tochter habe sich unterstanden, seine Birnen herabzuschütteln. Deswegen hatte es schon zwei Gerichtstermine gegeben.[11]

Aber schließlich sah Scheuerer ein, dass das kein Klagegrund war und bot seine Freundschaft an.[12]

Gegen die Maria Winklmayerin war das aber anders, ebenfalls mit der Justina Aumayerin, beide Bürgerstöchter, gleich dazu mit Agatha Bauerin, Großhüterin. Sie hätten in seinem Kornfeld zu seinem Schaden Gras und Korn abgeschnitten. Alle drei Delinquentinnen müssten bestraft werden.[13]

Schon im März 1736 erschien Georg Scheuerer, Bauer von Weix, gegen Franz Auer, Bürger und Schmid von Abbach, schon wieder vor dem Kadi.

„Jener habe ihn bei Stephan Frankl Cammerer und Bierbräu, im Rausch bezichtigt, seine Seele verschworen zu haben. Aus diesem Grund habe er diesen einen Schelm geheißen. Das gelte auch so lange, bis er vor dem Recht Genugtung erfahren habe. Auer entschuldigte sich damit, dass ihm im Rausch halt nichts anderes eingefallen sei. Nachdem sie voneinander eigentlich nichts als Liebes und Gutes sagen könnten, bäten sie um Ratifikation eines Vergleichs.“ Das Gericht folgte dem Antrag. Der Auer wurde zu 1 Pfund Pfennig, der Scheuerer zu ½ Pfund Pfennig verurteilt.[14] (PS. 1 PfundPfennig = ungefähr 1 1/3 Gulden )

Am 13.11.1739, kaum hatte sich der Gerichtsrauch verzogen, stand Scheuerer jetzt als Beklagter auf der Matte: Diesmal „hatte er Georg Rosenmayer, bürgerlichen Schreiner, einen S.V. Hundsfott geheißen und dass er ihm den Hintern küssen solle.“

(NB.S.V. = salva vice (lat.) = so zu sagen)

Beide kamen nun überein sich so zu vergleichen, dass Scheuerer zwei Teile der Strafe und Rosenmayer einen Teil zahlen wollten.

Das Gericht ermahnte beide, solche Witze in Zukunft zu unterlassen und verurteilte den Scheuerer zu 2 Pfund Pfennigen und den Rosenmayer zu einem.[15]

Es ging nicht immer, wie man schon sehen konnte, um Injurien, sondern immer wieder auch um Ökonomieschäden.

An besagtem 13.11.1739 wandte sich Georg Scheuerer auch gegen seinen Nachbarn, den Hintermüller Hans Reitinger. „Der habe zu seinem Schaden auf seiner Wiese zwei Ochsen gehütet. So etwas müsse zukünftig abgestellt werden.

Der Hintermüller bezweifelte ein solches Handeln, aber wenn es schon passiert sein sollte, wolle er es fürderhin unterlassen.“

Das Gericht erkannte die Schuld des Hintermüllers offenbar an, und empfahl ihm, auf seine Ochsen besser aufzupassen. Die Strafe betrug 2 Pfund Pfennige.

Den letzten Fall vom 11.12.1740 möchte ich wegen seiner Lustigkeit nicht unterschlagen:

Der Bauer Georg Scheurer zu Weix, klagt gegen Franz Anton Bader, Rat und bürgerlichen Chirurg derorten. Kläger und Beklagter hatten miteinander gewettet. Das Pferd des Beklagten, ein Schimmel, sei keine 15 Faust hoch, behauptete der Scheuerer. Der Bader aber blieb auf seinen Standpunkt, sein Schimmel sei noch größer. Die Wette galt, der Wetteinsatz sollte 6 Gulden 20 Kreuzer betragen. Es ging ans Messen. Der Chirurg staunte nicht schlecht – er hatte verloren. Aber als es ans Zahlen ging, wollte der nicht gerade stehen. Darum bat Scheuerer das Gericht um Assistenz bei der Abtragung der Wettschulden.

„Es sei zwar wahr, gab der Beklagte zu, dass er mit Scheuerer gewettet habe, und sein Schimmel sei nicht einmal 14 Faust hoch gewesen. Aber wenn der Scheuerer verspielt hätte, hätte dieser ihm ebenfalls nichts gegeben. Darum zahle er seinem Kläger weder wenig noch viel. Er bitte das Gericht um Absolution von der unerwarteten Klage.“

Das Gericht sah den Fall aber anders. Der Chirurg musste innerhalb von 14 Tagen die 6 fl 20 X zahlen; der Scheuerer aber das Abschiedsgeld, wofür er sich selbst angeboten hatte.[16]

Am 26. Juni 1749 war Georg Scheuerer in einer delikaten Angelegenheit als Zeuge aufgerufen: Der Bericht darüber lautet:

„Unter heutigem Dato hat man auch einen Befehl wegen des Badens und wegen des Hütens unter der Kirchzeit an Feiertagen publiziert, endlich auch wegen der verdächtigen Liegestätten beiderlei Geschlechts. Der anwesenden Bürgerschaft hat man den Auftrag getan, dass sie sich in Konformität dessen gleichwohl selbsten außer Straf setzen soll.“[17]

Hieraus sieht man, dass die Scheuerers im 18. Jh. neben ihren privaten Händeln auch noch als Mitglieder der Gerichtsorgane bei Erlassen und Verfügungen der Kommune als Zeugen gerufen wurden. Ob ihnen das immer nur Freunde zuführte?

Im Jahre 1748, am 29. April, wurde eine Auseinandersetzung des Inneren Rates und Biersieders Josef Puchner mit dem Gemeinderat wegen der Biersatz (= Bierpreis) berichtet. Wegen seines widerborstigen und ungesetzlichen Verhaltens wird er zu einer Geldstrafe verurteilt.

Er weigert sich aber, die Strafe zu zahlen und macht in der Öffentlichkeit viel Wind gegen den Rat insgesamt.

„Wenn der Rat eine Strafe festsetze, könne er diese nicht durchsetzen. Wenn er sie trotzdem festsetze, sei das, wie wenn ein Viehhüter sie verlange. Der entscheidende Mann sei ja immer der Marktschreiber, und die Ratsfreunde beschließen nach seinem Willen.

In Landshut und Straubing seien seine Strafen immer noch gemildert worden, und wenn er dort nichts erreiche, sei ihm der Weg nach München auch nicht zu weit.

Gegen ihn könne man nichts. Auch ein Gerichtsscherge dürfe sein Haus nicht betreten. Er mache es wie die Bauern von Köfering gegen die dortige Gräfin. Sie hätten sich mit Erfolg nach München gewandt. Er halte den Rat nicht für gültig und für untauglich, sondern für einen Verwandtschaftsklüngel. Er lasse sich auch schmieren, alles sei ein Schmierentheater. Vor allem kritisiere er, dass Vater und Sohn Putz im Rat säßen.“

Der erste Zeuge, der auftreten musste, war des obigen Georg Scheuerers Sohn Josef Scheuerer aus Weichs. Er sollte sagen, was er an Lästerungen im Wirtshaus gehört hätte. Hier nun Auszüge aus seiner Aussage. Offenbar hatte er ein gutes Gedächtnis.

Zu den Personalien:

„Josef Scheuerer, noch ledig, doch genügend vogtbaren Stands, ungefähr 25 Jahre alt, zu Puchner weder verwandt noch verschwägert, durch den Ratsdiener ordentlich hierher verschafft, guten Leumunds. Er lässt sich unterthänig zu Protokoll vernehmen, was der Puchner bei der am Sonntag stattgehabten Handwerkszusammenkunft und auch schon lange zuvor einmal mit dem jungen Putz wegen der Biersatz und anderen Handwerkssachen geredet hat.“

Und das sind die Einlassungen:

„Endlich ist Puchner zur Sache gekommen und hat sich also gegen den Rat vernehmen lassen: Der Rat hat mich ja beim letzten Ratstag gestraft , aber ich zahle weiterhin keine Strafe. Der eingeschmierte Rat ist nicht im Stande, dass er mich strafen kann. Ich will weiter behaupten, dass er eingeschmiert ist. Der Marktschreiber dirigiert den Rat und diktiert die Strafe, aber ich habe es ihm schon einmal angedroht, dass ich ihn bei der Ratssitzung vom Sessel herunterhaue,

darauf kann er sich verlassen. Er ist nur ein Schreiber und muss tun, was man ihm sagt. Es ist just mit ihm, wie wenn man einen Hüter aufnimmt.

Das lasse ich mir einen Rat sein. Wo Vater, Sohn und heiliger Geist darinnen sind. Gehört sich denn das, dass Vater und Sohn in einem Ort Ratsglieder sind? Wo findet man denn so etwas? Die Commission hat halt die Schmieralien genommen (…) Wenn der Rat schon so akkurat sein will, dann soll er auch die nächtlichen Vagierungen abstellen. Gehört sich das, dass der Hans Punck mit bloßem Gewehr auf der Gassen herumläuft etc?“

Nach der Aussage Scheuerers folgen die zwei weiteren Zeugen, die die erste Aussage bestätigen. Der Prozess kommt bei diesem Termin aber nicht zum Abschluss, sondern wird auf einen weiteren Termin vertagt.

Aus der Geschichte kann man den Schluss ziehen, dass Josef Scheuerer einen guten Leumund hatte und sich genau erinnern konnte. Auch zeigte er Rückgrat, gegen die Puchners, die sich nach den hiesigen Akten schon öfter als gerichtswendig, auffällig, großkotzig, ja manchmal sogar gewalttätig aufführten.[18]

Josef Scheuerer ging offenbar auch mit fremden Geldern akkurat und konsequent um, auch wenn er sich gegen die höchste moralische und kirchliche Autorität am Ort wenden und sich möglicherweise der Kritik aussetzen musste.

So liegt vom 29. Oktober 1778 ein Brief des gehorsamsten Kammerers und Rats von Abbach an Hochwürden und in Gott hochedel geborenen Herrn Pfarrer Martin Mayr vor, dass der Kirchenprobst der würdigen St. Christophorus Marktskapelle Josef Scheuerer ausgerechnet habe, dass von der Pfarrei an die Marktskasse zu wenig Geld abgeliefert wurde. Nicht 39 Gulden sei der Pfarrer schuldig, sondern 57.

Es sei Seine Excellenz Graf von Thöring und der Benefiziat von Riedenburg zur Kur da gewesen und hätten Messe gelesen. Die Differenz sei entstanden, weil für Wein nur 6 Gulden 40 Kreuzer und für Oblaten 2 Gulden bezahlt worden seien, in Wirklichkeit aber der Halbjahresbetrag bei 15 Gulden 38 Kreuzer 5 Heller gelegen sei. Auf den Differenzbetrag wolle man nicht verzichten. Man gebe die alte unterschriebene Rechnung zurück und empfehle sich seiner Hochwürden und Gnaden.[19]

Josef Bauer, eine in Weichs wegen seiner Bautätigkeit bereits erwähnte Persönlichkeit, wurde im Jahre 1820 durch eine Mahnung des Landgerichts Kelheim aktenkundig.[20] Er wurde indirekt daran erinnert, dass er Gemeindsmann und Eskortmann in amtlichen Transportangelegenheiten sei.

Erst am 11. Februar 1820 war von Kelheim aus geregelt worden, wie mit aufgegriffenen Bettlern und Vaganten zu verfahren sei.

Wenn die Polizei solche Personen in Gewahrsam genommen hätte, müssten die Gemeinde- vorsteher sofort tätig werden und sie der Distrikt – Polizeibehörde in Kelheim übergeben.

Die Ortsvorstände hätten aber immer eine Ausrede. Sie behaupteten entweder, sie seien gerade nicht zu Hause gewesen, oder die Vaganten seien ihnen entlaufen, bis sie den zur Eskorte bestimmten Gemeindsmann herbeigeholt hätten.

Deshalb müssten in Zukunft die Gendarmen die Übergabe an den Eskortmann überwachen. Wenn die Bettler oder Vaganten zufällig zur Abendzeit aufgegriffen würden, sodass sie am selben Tag nicht mehr ausgeliefert werden könnten, so habe die Gemeinde für die gesicherte Unterbringung zu sorgen, und der Gendarm habe nur die verfügte Aufbewahrungsfrist abzuwarten, dann müsse er sofort tätig werden.[21]

Der konkrete Ernstfall sollte nicht lange auf sich warten lassen. Dies ist das Protokoll der Einlassungen des Josef Bauer, das er auch unterschrieb:

„Es ist wahr, dass mir Josef Bauer, ganzen Hofs Besitzer zu Weichs, vier dort von der Gendarmerie auf einem Zettel aufgeschriebene Kinder zum weiteren Transsport nach Kelheim mit einem sog. „Fresszettel“ als Vorweis übergeben wurden. Ich verweigerte die Annahme dieses Transportes aus folgenden Gründen:

1. Weichs gehört zu Ruralgemeinde Schlossberg und ist ¼ Stunde von dieser entlegen. Ich sagte in diesem Fall also, man solle diese an den Ortsvorstand am Schlossberg überliefern. Den Zettel gab ich dem Überbringer, Gendarmen Reithmayer, zurück. Ich habe den Zettel auch nicht unter die Türe geworfen, sondern ordentlich übergeben.

2. Die hierher gebrachten Vaganten werde ich nur zum weiteren Transport übernehmen, wenn die von Regensburg ergriffenen Vaganten nach Kelheim verlegt zu werden verlangen.

3. Auch der Markt muss ihre im Marktbezirk ergriffenen Vaganten und Bettler durch die Landwehr Mannschaft bis nach Kelheim transportieren, ohne in einer betretenen Ortschaft abgelöst zu werden, was oft passiert, indem die Gendarmen sie bequem vor die Bräuhäuser setzten, wo sie trocken sitzen, und warten, bis sie in dieses Haus zum Betteln kommen können, und dort dann aufgetrieben werden, wie es schon mehrmals beim Kraml Bräu (in Abbach, A.d.V.) passiert ist.

4. Wenn aber von Seiten des königlichen Landgerichts die Verfügung getroffen wird, dass die Landwehr Mannschaft in der nächsten Ortschaft, z.B. in Lengfeld abgelöst wird, so werde auch ich die auswärts angetroffenen Vaganten und Bettler übernehmen und bis dorthin zur weiteren Transportierung liefern lassen. Das ist meine Rechtfertigung, die ich zur Bekräftigung unterschreibe.“

Diese selbstbewusste Entscheidung gefiel dem Landgericht offenbar nicht. Es fand sich veranlasst, den Josef Bauer, ganzen Hofs Besitzer von Weichs, vorrufen zu lassen und ihn zu vernehmen, ob er obige Vaganten zum Transporte übernommen, und warum er sie nicht an das hiesige Landgericht abgeliefert habe.

Bauer erklärte sich dazu auf folgende Weise:

„Es ist richtig, dass mir der Stations Kommandant Fischer vier wegen Bettel aufgegriffene Kinder, Namens Anna Maria Brandl, Xaver Brandl, Vitus Brandl und Anna Vogl vor einigen Tagen übergab, um selbe an den Magistrat Abbach zum weiteren Transporte nach Kelheim abzuliefern. Er gab mir deshalb beiliegenden Vorweis an den Magistrat, und ich überlieferte selbe selbst dem Bürgermeister Scherer. Nach langem Hin und Her sagte Scherer, die Gendarmen hätten ihm keinen Transport aufzutragen, und die vier Kinder könnten seinetwegen hingehen, wohin sie wollten. Den Vorweis warf er hinter die Türe. Ich hob den Vorweis auf und ging nach Hause, weil ich den Befehl der Gendarmen richtig befolgt zu haben glaubte.“

Diese Einlassung unterschrieb Bauer eigenhändig.

Er und Bürgermeister Scherer zeigten auf diese Weise, dass sie ein Herz für die notleidenden Kinder hatten, und dass ihnen Barmherzigkeit vor Recht erging.

Zum Verständnis der folgenden Schenkung der Eheleute Bauer im Jahre 1856 glaube ich vorausschicken zu sollen, dass es seit Bestehen der Marktskirche zum hl. Christophorus in Abbach im 15. Jahrhundert dort auch ein Frühmeßbenefizium gab. Die Kirche gehörte dem Markt Abbach, und dieser leistete sich einen eigenen Frühmesser, der dort für die lebenden und verstorbenen Abbacher Bürger täglich eine Messe zu feiern hätte. Dessen wirtschaftliche, später finanzielle Ausstattung war jedoch immer so dürftig, dass der Mann je nach persönlichen Eigenheiten mit seinem verfügbaren Fundus nur recht und schlecht auskam, ja sogar zum Essen von Haus zu Haus weitergereicht wurde und manchmal auch über Gebühr im Wirtshaus verweilte. Über diesen Zustand gab es von Seiten der Pfarrer oftmalige Klagen beim Bischöflichen Ordinariat.

Im Jahre 1817 sollte das Bildungswesen in Abbach angehoben und zu diesem Zweck ein geistlicher Schullehrer eingestellt werden. Man erkämpfte sich in zähem Ringen mit dem Ordinariat und der Regierung in München das Recht, ein Schulbenefizium zu errichten. Voraussetzung war aber, dass die Gemeinde die nötige Fundierung für den Geistlichen von mindestens 100 Gulden Jahreseinkommen nachwies.

Krampfhaft kratzte die Gemeinde alle Geldquellen zusammen, um diese Marke sogar zu überschreiten. Es wurde die Fundierung des Frühmeßbenefiziums mit einbezogen, die Barth`schen Schenkungsgründe, Einkünfte aus Nebentätigkeiten wie Orgelspielen, ein Zuschuss der Gemeinde. Aber immer blieb die Finanzdecke des Schulbenefiziaten, wie er jetzt hieß, sehr schmal.

Zustiftungen und Schenkungen betuchter Abbacher Bürger, besonders vor ihrem seligen Abschied aus diesem Leben, zur Sicherheit für das jenseitige Heil und Bestehen, waren daher herzlich willkommen. Nach damaligem treu katholischem Verständnis konnte man da Zeit seines Lebens schon etwas Effektives tun, zwar treu der Paulinischen Ansicht, dass wir aus dem Glauben allein das Heil fänden (Siehe Ansicht der Reformatoren!), aber auch eingedenk der Forderung des Jakobusbriefes, dass der Glaube durch Werke sichtbar werde.

In solchen Zusammenhang ist die folgende Schenkung in Höhe von 5000 Gulden in Obligationen der Eheleute Bauer einzuordnen. Sie waren offenbar fromme Bauersleute, die 1854 ihren Hof in Weichs an Caspar Hölzl verkauft hatten und nun als Privatiers in Abbach saßen und zu alledem auch noch erkannt hatten, dass Bildung ein unverzichtbares Gut eines Gemeinwesens darstellt.

Am 16. Juli des Jahres 1857 teilte der damalige Pfarrer Martin Otto, der Erbauer der jetzigen Pfarrkirche, ein wirtschaftlich ausgefuchster Pfarrpfründeverwalter, der privat aber im Konkurs verstarb, dem verehrlichen Frühmessbenefizium mit, dass er aus dem Ordinariat einen höchst erfreulichen Brief erhalten habe. Der Text des Briefes lautete:

„Das bischöfliche Ordinariat Regensburg hat durch die k. Regierung von Niederbayern unterm 4/8 ten Juli l.J. Mittheilung erhalten, dass die Josef u. Anna Bauer`schen Eheleute z.Z. in Abbach eine Stiftung von 5000 Gulden in Obligationen zum Frühmeßbenefizium in Abbach gemacht und sich hierfür jede Woche eine hl. Messe mit Abbetung von 5 Pater noster und Ave Maria mit einem

Credo bedungen haben. Wir acceptieren Oberhirtlicher Seits und confirmieren diese wohltätige Stiftung zur Aufbesserung des genannten gering dotierten Benefiziums und verpflichten den jeweiligen Benefiziaten zur Erfüllung der sigulierten Obliegenheit. (…).“[22]

Es ist nicht uninteressant, sich den Schenkungsvertrag vom 9. November 1856, der von den Hausbesitzerseheleuten Bauer, dem Schulbenefiziaten Josef Straubinger und Bürgermeister Benedikt Zirngibl firmiert wurde, selbst anzuschauen:

Die 5000 Gulden resultieren aus

1. Schuldschein der Sebastian und Anna Tafelmaier, bürgerliche Metzger, Abbach 2.500 fl

2. Schuldschein der Alois und Creszentia Preißer, Müllerseheleute 1.400 fl

3. Schuldschein der Michael und Theres Limmer, Zimmermeistereheleute 700 fl

4. Schuldschein der Wolfgang u. Anna Maria Hirmer, Bauerseheleute von Großberghofen bei Thaldorf 400 fl

Die jährliche Verzinsung betrug 4 %.

Als Begründung der Schenkung wurde angeführt:

„Da wir zunächst zur Begründung einer besseren Subsistenz des zeitlichen Benefiziaten und zu dem Zwecke, demselben die Haltung eines Schulgehilfen zu ermöglichen, der ihn des für einen Priester mehrfach unlieben Geschäfts des Schulhaltens ganz entheben würde, diese Stiftung machen, so soll diese unsere Schenkung nur insoweit eine donatio sub modo sein, als der jeweilige Benefiziat die Auflage hat, (…).“

Dann folgen die geistlichen Verpflichtungen. [23]

Dieses Papier spielte im Jahre 1877 noch einmal eine große Rolle:

Man sah voraus, dass das Junktim Schuldienst und Kirchendienst unter der neuen Reichsregierung nicht mehr lange zu halten war. Deshalb entstand ein Streit darüber, wer im Falle der Trennung in dem Genuss dieser Schenkung bleiben soll:

Die Kirche meinte, die Stiftung sei ausschließlich für den Zweck des Messelesens gemacht worden, die Gemeinde erinnerte sich an die Absicht der Stifter, einen Hilfslehrer zu ermöglichen.

Man einigte sich schließlich auf die Teilung des Nießnutzes.

Am 15.8. 1884 kam es dann auch zur endgültigen Teilung von Kirchendienst und Schuldienst.

Die Eheleute Bauer hatten hinreichend dafür gesorgt, dass ihr Seelenheil durch derartige Manipulationen nicht gefährdet werde. Am 17. März 1857 stiftete Josef Bauer, schon Hausbesitzer von Abbach, eine Stiftsmesse mit dem Capital von 210 Gulden, mit dessen Zins von 3 ½ % in der Marktskirche St. Christophorus für das Seelenheil seines verstorbenen Eheweibes Anna, und dereinst auch für sein Seelenheil, vier hl. Quatembermessen, nämlich an Josefi und Annatag, am Heiligen Abend und Schmerzhaften Freitag, gelesen werde.

Der Benefiziat sollte 3 fl 12 x erhalten, der Messner 24 x und jeder Ministrant 4 x.

In einem weiteren Papier des Benefiziums kann man lesen:

„Bauer Josef und Anna 52 Wochenmessen beliebig, wann und wo zu lesen, zum Benefizium gestiftet mit ausdrücklicher Bestimmung der Selbstverwaltung.“

Dass die Messen auch getreu gehalten wurden, dafür liegt eine sorgfältig geführte Liste vor, auf der der Benefiziat die Persolvierung seiner Schuldigkeit nachwies.

Wir anerkennen diesen Vollzug frommen Glaubenshandelns und hoffen, dass auch nicht so gut gestellte Menschen guten Willens der Seligkeit teilhaftig werden, eingedenk der Schrift, die uns das Gleichnis von der armen Witwe und vom Reichen mit seiner angemessenen Hilfspflicht ins Gedächtnis ruft.

In Weichs kam es 1854 mit Caspar Hölzl und seiner Frau Anna, einem Bräuersohn aus Schierling, der wohl das entsprechende Kapital von zu Hause mitbrachte, zu grundlegend veränderten Verhältnissen. Er war es, der die beiden Höfe Weichs 1 und 2 zusammenführte.

Die aus dem gleichen Hause stammende Anna Hölzl, die 1854 in Schierling geboren wurde, heirate übrigens 1876 den Josef Kraml von Eiglstetten. Des Caspar Hölzls Tochter Philomena heiratete den Gastwirt Anton Kindl von Peising. Auf diese Weise bestand, wie man es damals bezeichnete, eine wohlbegründete Freundschaft zwischen Weichs zu Kindl Peising und Kraml Eiglstetten.

Wie es den Anschein hat, war er ein Mann mit gutem Leumund und über seinen Hof hinaus hilfsbereit. Die Gemeinde Abbach-Schloßberg, zu der Weichs damals noch gehörte, übertrug ihm bald das Amt des Armenpflegers und Verwalters der Armenkasse.

In seinem Zuständigkeitsbereich lebte die Familie Josef Gimpel. 1864 ist Josef Gimpel in der Conkurrenzrolle der Gemeinde Abbach-Schlossberg noch eingetragen, zahlt aber außer 20 Kreuzer Steuern für sein Häusel keine anderen Lasten mehr. 1865 ist er bereits aus der Liste ausgetragen, weswegen man dies als sein Sterbejahr annehmen kann.[24]

Er hinterließ seine Ehefrau Walburga als Witwe und die zwei unmündigen Söhne Karl und Kurt in völliger Mittellosigkeit. Sie hatte in das Hüttl am Schlossberg hineingeheiratet, lebte zeitlebens in ärmlichen Verhältnissen, war aber eine gut beleumundete Frau. Aber nun als Witwe schien sie sowohl finanziell als auch erzieherisch völlig überfordert.

Den älteren Sohn Karl konnte sie zu Lebzeiten auf Kosten der Armenkasse noch in einer anderen Familie unterbringen. Die Gemeinde zahlte für diesen die laufenden Kosten für den Unterhalt. Im Jahr 1873 z.B. waren 20 fl für Verpflegung, an weiterem Kostgeld 36 fl, dann 3 fl 50 x für Kleiderstoffe, 3 fl 48 x für Stiefel, 1 fl 24 x für deren Reparierung, für eine Kopfbedeckung und Schulgeldbefreiung 51 x aus der Gemeindekasse fällig. [25]

Ende 1872 starb zu allem Elend auch noch die Mutter Walburga, deren Begräbnis in der Armenkasse vermerkt ist.[26] Was blieb der Gemeinde sonst übrig, als sich der Kinder Karl und Kurt anzunehmen? Wegen Kurt wird Caspar Hölzl 1873, im Jahr als er seinen Hof in Weichs an Georg Eckmann weitergab, als Armenrat konkret in die Pflicht genommen:

Im Statutenbuch der Gemeinde Abbach-Schloßberg findet dieser Vorgang seinen beredten Ausdruck:

„Schlossberg, 16. März 1873,

Erziehung des Knaben Kurt Gimpel.

Bei der heutigen Versammlung wurde über die Erziehung des Rubrikanten beraten, und es erklärte der Ökomom Kaspar Hölzl von hier, dass er denselben um 50 Gulden jährlich in Kost und Miete nehmen und für eine gute Erziehung bestens Sorge tragen wolle.“[27]

Caspar Hölzl hatte eine schwierige Aufgabe übernommen, war er doch nicht mehr der Jüngste und der erzieherische Aufenthalt des Buben auf dem Gutshof in Weichs war bald zu Ende. Alle anderen Beteiligten fühlten sich entlastet. Die Aufgabe aber überforderte Caspar Hölzl offenbar, weil später Kosten der Unterbringung in Erziehungsheimen anfielen und aus anderen Orten Klagen wegen Straffälligkeit einliefen. Wegen der Zugehörigkeit zur Gemeinde Abbach-Schlossberg, wo Kurt und Karl Heimatrecht besaßen, entwickelte sich mindestens Kurt zum Fass ohne Boden.

An dieser Stelle unterbreche ich die Weichser Personalakten vorläufig, werde sie aber später mit den Namen fortsetzen, die dem Gedächtnis der Nachwelt gerade noch erhalten geblieben sind, bzw. derer, die heute am Werke sind.

14. Von der Existenz der Kirche St. Markus; ortskirchliche Obliegenheiten. (Nach Diözesan- und Pfarrarchiv).

Es ist bezeichnend, wie schnell auch markante Ereignisse im Gedächtnis der Menschen verblassen. „Wir werden dir ein immerwährendes Andenken bewahren“, sagt man beim Abschied von einem beliebten Menschen, wenn man ihn seiner letzten Ruhestätte übergibt.

Schon in den nächsten Jahren zeigt sich, dass Name Schall und Rauch ist, wenn nicht ein besonderer Grund das Gedächtnis wach hält. Die Erinnerung überlebt eine Generation nur in den seltensten Fällen.

Nun suchen wir nach dem Gedächtnis an das Bestehen einer richtigen Kirche in Weichs:

Bei meinen Recherchen für diese Arbeit bemühte ich viele meiner noch lebenden Altersgenossen und befragte sie. Aber niemand konnte sich an eine Kirche an diesem Ort erinnern. Ob ich vielleicht die Straßenkapelle beim Hof meinte, wurde immer wieder zurückgefragt. Diese traf mein Interesse natürlich nicht.

Auch ich selbst hatte früher noch nie Einschlägiges gehört. Nicht einmal die jetzigen Besitzer des Gutes Weichs konnten diese Erinnerungslücke schließen! Das Gotteshaus war im dunklen Schoß der Geschichte versunken.

Erst Entdeckungen im Archiv füllten Bemerkungen und Erzählungen der Vorfahren mit Inhalt und Erinnerungszeichen und Merkmale an bestimmten Stellen im Hof schenken jetzt lebendigen Sinn.

An einer Wand im Inneren der Scheune z.B. ist mit blauer Farbe ein ca. 3 x 2 m großes Kreuz mit einer Pfeilspitze am Schaftende gemalt. Jetzt weiß man: Das ist ein Erinnerungszeichen an die alte, todgeweihte Kirche! Bis dorthin reichte sie; die Pfeilspitze markiert das erhabene Fundamentende der ehemaligen Kirche.

Wenn ich mit diesem Bild im Gedächtnis die einzige, zufällig entdeckte Plan-Zeichnung von Abbach aus dem Jahre 1759 mit Weichs im Süden vergleiche, muss es wohl so sein. Auf dieser amtlich bestätigten Darstellung ist die Kapelle dargestellt. Bild ( unbeziffert )

Kirche von Weichs mit den zwei Höfen. Aus der Planzeichnung von Johann Baptist Ruef. Burggeding von Abach, 1759. Archiv 22.2.

Siehe Bild auf der Titelseite!

Dann erhebt sich die mit Verwunderung, ja sogar Unverständnis, vorgetragene Frage: „Wie konnte man eine Kirche abreißen – wie mutig, ja frivol musste der Mensch gewesen sein, der dies fertig brachte?“

Würde es heute geschehen, gäbe es kaum einen Einwand. Heute folgt alles dem Gesetz des Marktes. Die Kirche ist überflüssig und steht im Wege, darum wird sie abgeräumt!

Heute passierte solches in der Welt, ja sogar in Deutschland, schon hundert Mal.

Der Hamburger Politologe Carsten Frerk taxiert in der „Financial Times Deutschland“ „den Wert der 35 000 evangelischen und katholischen Gotteshäuser auf mehr als 44 Milliarden Euro. Der Betrieb der Kirchen verschlinge jedes Jahr Millionen, die die Katholiken und Protestanten nicht länger aufbringen könnten. Bis 2040, so Frerk, müssen sich die beiden Religionsgemeinschaften von zwei Dritteln ihrer Gotteshäuser trennen: „Wo kein Bedarf ist, muss ich Filialen schließen.“[28]

Nicht nur zum praktischen, sondern auch zum theologischen Verständnis fährt das Magazin fort: „Gott „lebt“ nicht in einem eigens für ihn errichteten Gebäude, sondern in dem, was darin geschieht, im Gottesdienst. Zu diesem Dienst sind aber heute immer weniger Menschen bereit, weil sie nicht mehr mit der Gegenwart Gottes in ihrem Leben rechnen. Wir sind Papst, aber keineswegs Kirche. (…)“[29]

War Hermann Fiedler in seinem Denken und Handeln nur seiner Zeit vorausgeeilt? War ihm des Bayers Stolz auf sein Gotteshaus wesensfremd, als er 1909/10 die Weichser Flur mit Blick auf den praktischen Umgang mit Grund und Boden bereinigte, die Kirche und wohl auch die Gedenkkapelle am Kapellenfeld durch ein Kapellchen beim Hofeingang ersetzte?

Bei Josef Schlicht, „Bayrisch Land und Bayrisch Volk“ las ich:

„Auf seine Kirche, sei sie nun Pfarrgotteshaus, Filialkirchlein, Feld-, Wies-, Holz- oder Hofkapelle, hält der Bayer die größten Stücke.

Will man ihm dick schmeicheln, so darf man ihm nur rühmen: Ös habts die schönst Kirch und dös schwerst G`läut!“ Umgekehrt, das heißt ihn herausfordern. Mit seiner Kirche hat er denselben Ehrenkitzel wie mit seinen Rossen.“[30]

Ein anderes Kapitel möchte ich noch ansprechen, bevor ich in den historischen Teil meiner Überlegungen einsteige:

Die Kirche war dem Evangelisten Markus geweiht. Dieser starb um 66 n.Chr. den Märtyrertod. Am 25. April, seinem Namenstag, fand früher der feierliche Bittgang um Felder und Wiesen statt. Für die Bauern ist er gelegentlich heute noch ein wohlbeachteter Los- und Wettertag. Der Niederbayer sagt: „Am Markustag soll man keine Ochsen einspannen.“

Um 1700 ging man auch in Abbach an diesem Tage noch mit dem Kreuz nach Weichs, wie das Notizen-Buch der kath. Pfarrei berichtet.[31] Max I. Josef mit seinem Minister Montgelas machte diesen Bräuchen zunächst den Garaus, bis Ludwig I. sie in beschränktem Maße wieder zuließ.

Heute konzentriert sich das Geschehen auf die Zeit vor Christi Himmelfahrt, vorausgesetzt, dass die Bittprozessionen in einer Pfarrei noch nicht abgeschafft wurden. „So eine Bittprozession war kein Spaziergang. Auf dem ganzen Weg wurde der Rosenkranz gebetet und der Segen von oben erbeten: „Dass du die Früchte der Erde geben und erhalten wollest, wir bitten dich o Herr“, und „vor Blitz und Ungewitter verschone uns, o Herr, (…)“. Aber auch Krankheiten und Krieg sollten mit den Bittgängen abgewehrt werden: „Höre gnädig unser Bitten, wende ab von unseren Hütten Krankheit, Krieg und Hungersnot, gib uns unser täglich Brot.“[32]

 Als ich gestern, am Montag in der Bittwoche 2009, von Denkendorf nach Pondorf unterwegs war, stellte ich fest, dass um 20 Uhr auf dem Radweg neben der Straße eine solche Bittprozession im Gange war, allerdings in verkümmertem Maße: Drei Mann; einer trug ein Kreuz, die beiden anderen je eine rote Prozessionsfahne. Dahinter kein Mensch. Wacker, wacker!

Nun zur Historie der Markuskirche einige Fixpunkte, die ich finden konnte. Die ersten Anhaltspunkte sagen nicht, dass das Gotteshaus nicht schon früher existierte.

1280

Im zweiten Herzogsurbar Bayerns, wo die Abgaben der Urbarsbauern an den Herzog geregelt sind, steht geschrieben: „Aber ze Weichs von der chirchen ze vogtreht LX schaeffein frisching.“[33] (= aber zu Weichs von der Kirche nach dem Vogtrecht 60 junge Schafe).

1589/90

Im Regensburger Visitationsprotokoll wird berichtet: „Licet haec ecclesiae altare habeat consecrationis signum inviolatum nullum tam ibi sacrum amplius fit, sicuti et a longo tempore omni ornatu orbata et derelicta manet.“ [34] (deutsch: „Obwohl der Altar in der Kirche ein unverletztes Konsekrationszeichen hat, findet dort kein Gottesdienst mehr statt, so ist sie (die Kirche, A.d.V.) auch seit langer Zeit jeglichen Schmuckes beraubt und liegt verlassen da.“)

Um 1730

Die ursprünglich gotische Hof- und Wallfahrtskirche zum hl. Markus und unserer lieben Frau zu Weichs wurde wahrscheinlich wie das neu entstandene Wallfahrtskirchlein Frauenbrünnl barockisiert und mit einem Zwiebeltürmchen ausgestattet.

1759

Planskizze des Geometers Johann Baptist Ruef für die Regierung in Straubing. Die Kirche ist bildlich dargestellt.

1759, Januar 9

„Schuldbrief zu 25 fl.

Peter Permander, Bürger und Schuhmacher alhier zu Abach und Margaretha, dessen Eheweib, selbst gegenwärtig und mit Andreas Eydenhardt, Schulmeister als Beistand, bekennen hiermit für sich, all die Erben, Freunde und Nachkommen, dass ihnen von der würdigen St. Markus Kapellen zu Weyx 25 fl zu des Hauses Notdurft und speziell zur Reparierung ihres zum Teil eingegangenen Hauses heutigen Datums borglich worden sind.

Geloben und verpflichten uns dann nach solchem nicht nur nach ¼ jährlicher Aufkündigung, auch heimzuzahlender alljährlichen 5 % igen landgebräuchlichen Verzinsung für das Gotteshaus ihre Behausung und das Gärtl zu verpfänden.

Als wahrer Bürge gelte der ehrengeachtete Ambros Fux, auch Bürger und Maurermeister von hier, der die Bürgschaft freiwillig auf sich genommen und obrigkeitlich ausgelobt hat für sich und seine Ehewirtin Margaretha. Actum 9. Januar 1759.“[35]

Um 1760

Notizen-Buch der katholischen Pfarrei Abach:

„5. Weichs. Zwei ganze Bauernhöfe samt einem Gotteshaus. Alda ist eine Kapelle zu Ehren des hl. Evangelisten Markus, wird aber drin Kirchweihfest gehalten.

Da in dieser Kapelle, ob selbe schon mit etlichen Mitteln versehen, jedennoch das Jahr nur einmal, nämlich am Fest des hl. Markus, wo die Pfarr mit dem Kreuz dahin geht, ein Gottesdienst gehalten worden, im Übrigen aber das ganze Jahr öd, das ist ohne hl. Messe, folgend ohne Ehre Gottes und seiner heiligen dagestanden.

Also habe ich im Jahre 1756 höchst dorthin die Vorstellung deswegen gemacht und erhalten, dass wenigstens alle Monat eine hl. Messe zu Ehren des hl. Markus sowohl für die lebenden als auch für die verstorbenen Wohltäter gelesen und aus dem Guthaben dieser Kapelle bezahlt würde.“[36]

1775 November 20

„Borgen Stellung für Darlehen von St. Markus in Weyx.

Peter Permander, bürgerlicher Schuhmacher , will nun für die Land Schuld Obligation act. 26. Jenner 1759 der Scti. Marci Kapelln Weyx, schuldige 25 fl, anstatt des verstorbenen Michael Paur einem früheren Porgen, neben Georg Punk bürgerlichen Träxler, stellen, der dann diese Porgenschaft freiwillig auf sich nimmt, und im Fall behinderter Gelter Zahler zu sein obrigkeitlich angelobt. Actum ut supra.“[37]

1776 November 12

„Schuldbrief zu 25 fl des Michael Weixlgartner von Zacharias Paur und seiner Frau übernommen.

Zacharias Paur, bürgerlicher Wagner, und neben ihm dessen Ehewirtin Theresia, und zwar letzte mit Franz Schmid, Kramer, Beistand leistend, selbst gegenwärtig, bekennen hiermit für sich , eröffnen gegen männiglich, kraft dieses Schuld- und Porgenschaftsbriefs, dass sie der würdigen Scti Marci Kapelle Weyx jene 25 fl, welche ihr Schwieger- und rechter Vater Michael Weixlgartner entnommen, bei Einbeziehung ihrer Behausung schuldig geworden seien. Geloben etc“.[38]

1776 November 16

„Handgelübde geleistet worden.

Zeugen Franz Schmid, Krammer und Lorenz Schindlbök, Schullehrer.

Schuldbrief zu 70 fl.

Annbella Thurmeierin, bürgerliche Hafnerswitwe unter Beistandsleistung[39] Niklas Spark, bürgerlichen Hintermüller, bekennt gegen männiglich und in Kraft dieses Schuldbriefs, dass sie dem lobwürdigen Sct. Nocolai Pfarrgotteshaus 50 fl und der würdigen Sct. Marci Kapelln Weyx 20 fl, zusammen 70 fl, schuldig ist. Etc.“[40]

1803

Markt in Abbach am 5. Sonntag nach Ostern.

„Spezification, was an dem bei dem Markt Abbach gehaltenen Markttagen eingegangen. An Standgelt:

Hutmacher von Schierling 2 fl

Ein Kramer von Stadt am Hof 2 fl

Söckler von Neustadt 2 fl

Nüssl von Affeking 2 fl

Steimer von Kelheim 2 fl

An der Kirch in Weyx – – Etc.

(Es folgt der Markt am vorletzten Sonntag im September)

Churfürstliicher Markt Abbach, Kammerer und Rat alda Und dass kein Mehreres eingegangen, attestiert

Wolfgang Fuchs, Mauerer

Peter Parhofer Kammerer.“

NB. Kirchenpfleger war Johann Schlauderer von Weyx

In der Markuskirche zu Weyx fanden nach Gottesdienstordnungen in diesen Jahren auch Hochzeiten statt.[41]

1861 Oktober 16

Aus der Gottesdienstordnung der Pfarrer Martin Otto 1838 – 1868 und Pfarrer Franz Xaver Steinhauser 1869 – 1872.

„Am Mittwoch wird dahier die Weix`sche und Bruderschaftsmonatsmesse gelesen.“

„Dahier“ heißt zu Abbach.

Daraus kann man ablesen, dass die Kirche in Weichs nicht mehr für den Kult benutzt wurde. Auch in der Diözesanmatrikel von 1860, sowie in der Pfarrbeschreibung durch Pfarrer Martin Otto von 1861 kommt die St. Markuskirche in Weichs bei gottesdienstlichen Verrichtungen nicht mehr vor.[42]

1891 August 7

„K. Bezirksamt Kelheim

Betreff: Vermarkung der Distriktstraße Abbach – Saalhaupt.

Dem Ökonom Leonhard Blaimer in Weichs ist zu eröffnen, dass ihm die Abtragung der Böschung und die Anlegung einer Fahrt auf seine Felder rechts an der Kapelle unter der Voraussetzung gestattet wird, dass der Straßengraben entsprechend überbrückt, oder ein Betonrohr nach Anweisung des Bezirksbautechnikers eingelegt werde.

Der Distrikt selbst übernimmt die Herstellung der Überfahrt nicht, nachdem Blaimer ohnehin an einer anderen Stelle eine Überfahrt zu seinen Grundstücken hat. Die Vermarkung hat nun alsbald zu geschehen.“[43]

1891 September 4

„Königliches Bezirksamt Kelheim

Betreff: Bau der Distriktstraße Abbach Saalhaupt.

Nach der Erklärung vom 12. August l. Jhs. verweigert der Ökonom Leonhard Blaimer in Weichs die Vermarkung und somit auch die Abtretung des zur Distriktstraße Abbach-Saalhaupt nötigen Grund und Bodens solange, bis ihm neben seiner Kapelle ein Fahrtweg zu seinem Acker hergestellt und der alte Gemeindeverbindungsweg, soweit er nicht Bestandteil der Distriktstraße geworden ist, förmlich auf Kosten des Distrikts cultiviert ist. Nachdem dem Leonhard Blaimer auf seinen eigenen Wunsch eine Fahrt nach seinen Grundstücken statt rechts von der Kapelle links gegen den Hopfengarten zu hergestellt, und an den alten Gemeindewege, welcher übrigens gar nicht sein Eigentum ist, mehr gemacht wurde, als Blaimer verlangte, erscheint sein neuerliches Verlangen nicht bloß in hohem Grade ungerechtfertigt, sondern auch frivol und kann deshalb auf dasselbe um so weniger eingegangen werden, als derselbe einer gütlichen Ausgleichung geradezu aus dem Wege ging (.)“.[44]

PS. Es wird Zwangsenteignung angedroht. Aber Blaimer könne sich noch einmal äußern.

Es ist hiermit bewiesen, dass die Kirche 1891 noch stand.

Es war die Periode des Leonhard Blaimer.

Nun folgt die Nachfolge durch Herrmann Fiedler:

1910 April 30

Im Ratsprotokoll entdecken wir als Gegenstand der Beratung des Marktgemeinderates „Bauplangenehmigung des Hermann Fiedler Weichs.“

„Gegen den vorgelegten Bauplan des Herrn Hermann Fiedler Gutsbesitzer in Weichs, Erbauung einer Kapelle, besteht seitens der Gemeinde, keine Erinnerung.“

Es ist allgemein bekannt, dass es sich um die heutige Kapelle an der Kreisstraße Abbach–Saalhaupt vor dem Wohnhaus des Hofguts handelt. Die Fiedlertochter Maria Ring ließ die Initialen ihres Namens in das Gitter an der Eingangstür zur Kapelle anbringen, wie sich Erika Seidl-Schulz noch erinnern konnte.

Es war aber in Vergessenheit geraten, dass der Bau dieser Kapelle Voraussetzung der Abbruchgenehmigung für die St. Markuskirche war.[45]

Die Kapelle war mit Sicherheit nie als Gedächtniskapelle für die Napoleonischen Opfer von 1809 konzipiert worden. Sie war für die Initiatoren ledigich Ersatz und Zugeständnis für die gläubige und fromme Bevölkerung in der Gegend und zur Bewahrung der bürgerlichen Reputation.

1910 Juli 16

Bald darauf folgt als Gegenstand der Beratung im Marktgemeinderat „der vorgelegte Bauplan des Gutsbesitzers Fiedler Weichs auf Umänderung des Getreidestadels“. Kurz und lapidar wird erklärt:

„Gegen das Baugesuch des Gutsbesitzers Hermann Fiedler in Weichs, Umänderung des Getreidestadels, besteht von Seiten der Gemeindeverwaltung kein Bedenken.“[46]

Über das Wie und Wohin wurde nicht lange diskutiert. Es gab nur die Möglichkeit der Erweiterung der Scheune in Richtung Distriktstraße. Wenn man die Zeichnung aus dem Burggeding-Plan von 1759 anschaut und die Farbe der Ziegelbedachung auf einer Luftaufnahme um 2000 überdenkt, sieht man eindeutig, was geschehen war: Die St. Markuskirche wurde 1910 weggeräumt. Das blaue große Kreuz an der Innenseite der Aussenwand der Scheune gegen Süden bestätigt, dass einst die St. Markuskirche bis dorthin reichte. Beim Abbruch der Kirche wurde das blaue Merkzeichen aufgemalt.

Bild 10

Photo von dem Kreuz an der Südwand in der Scheune

049 In welcher Beziehung die Bauern zu Weichs zur jeweiligen Herrschaft Teil02 Kreuz

Ein interessantes Epitheton ergab sich im Verlauf meiner Recherchen:

Der gegenwärtige Pfarrer von Bad Abbach, Franz Schmidbauer, reichte vor Jahresfrist an mich eine Anfrage von Frau Edda Fendl aus Mitterfels weiter, ob ich wisse, was es mit der „Abbacher Madonna“ im Karmeliterkloster in Straubing für eine Bewandtnis hätte.

Meine weiteren Recherchen und Gespräche mit Hermann Seidl-Schulz brachten Überraschendes zu Tage: Es handelt sich um das verschollene Gnadenbild von Weichs, über das in früheren Familienunterhaltungen oft diskutiert wurde. Man wusste nur mehr, dass es einmal existierte, aber wohin es gekommen ist, davon gab es keine Kenntnis. Es gab noch zusätzliche Erinnerungen an die damaligen Ereignisse.

Aus dem Karmeliterkloster in Straubing wurde bestätigt, dass die sog. „Abbacher Madonna“ 1909 dem Kloster von Pfarrer Maximilian Glas von Abbach gewidmet worden war. Zahlreiche wechselseitige Informationsschreiben liefen in der Folgezeit zwischen einer Arge „Madonnen & Kind mit Vogel in der Hand“ in Mitterfels und mir im Abbacher Archiv hin und her, die ich hier in aller Kürze, wenn auch einiges schon gesagt ist, einbringen möchte:

Bild 11

Die „Abbacher Madonna“ mit dem Kind auf dem Arm, welches einen Vogel in der Hand hält. Foto von Edda Fendl, Scheiblsgrub bei Mitterfels

049 In welcher Beziehung die Bauern zu Weichs zur jeweiligen Herrschaft Teil02 Madonna

Die „Abbacher Madonna“ befindet sich im Kreuzgang Obergeschoss des Karmeliterklosters zu Straubing. Sie stammt aus der Spätgotik, etwa um 1380. Sie kam 1909 durch Vermächtnis des Abbacher Pfarrers Maximilian Glas (von 1900 bis 1909 Pfarrer in Abbach) in den Besitz des Straubinger Klosters. Die Figur aus Grünsandstein ist 110cm hoch und war ursprünglich rot gefasst. Das Jesuskind auf dem Schoß der Mutter hält die Hand über ein Vögelchen und schaut liebevoll zur Mutter auf. (Siehe Photo !)

Bild 12

Die noch existierende romanische, wahrscheinlich verwandte Kirche in Abbachhof, Gemeinde Wenzenbach, deren man sich zur Not zur Anschauung bedienen kann.

049 In welcher Beziehung die Bauern zu Weichs zur jeweiligen Herrschaft Teil02 Kirche

Ortskirchliche Obliegenheiten

Ein interessantes Detail ist noch hinzuzufügen, das dem historisch ungeübten Leser nicht gleich in die Augen springt.

Ich komme auf pfarrliche Obliegenheiten der Höfe zu Weichs zur Pfarrei Eiglstetten, ab 1518 Pfarrei Abbach[47], zu sprechen:

 Als Ludwig der Kelheimer im Jahre 1224 den Burgberg und Weichs von den Benediktinern zu Prüfening um Königswiesen und Höfe in Matting zurücktauschte, vollzog er einen totalen Trennungs-Schnitt von den Benediktinern zu St. Emmeram und Prüfening.

 Überall in dieser Gegend waren die Bauern diesen beiden Benediktinischen Klostergemeinschaften gegenüber zehentpflichtig, d.h. dass sie aus den kärglichen Erträgnissen ihrer größeren oder kleinen Huben den 10. Teil abzuliefern hatten. Es gab den Boden-, Weizen-, Flachs-, Wein-, Groß- und Kleinzehent, sowie den Blutzehent. Der örtliche Pfarrer musste ihn einsammeln, im Zehentstadl horten und zu gegebener Zeit versilbern.[48] Über seine Aktivitäten führte er ein Zehent Hausregister.

Kommen wir aber zuerst zum

„Saal-Buechl von dem Hochw. H. Emmeramo Hem, so ab ao 1673 bis ad aum 1681 zu Abach Pfarrer gewest, zusammengeschrieben.“[49]

1677 heißt es dort: Weix ein Einöd bey beiden auf ihrer Churfürstlichen Gnaden in Bayern Casten Abach Urbars Pauern zu besagtem Weix: hat das Augustiner Closter großen und kleinen Zehents zworn und ein Pfarrer zu Abach ain Thail.“

 Es war das Augustinerkloster in Regensburg. Die Augustiner waren damals noch nicht der Orden des Reformators Martin Luther. Dieser hatte im 13. Jh. das Licht der Welt noch nicht erblickt.

Das Augustinerkloster war im 13. Jh. ein Mittelpunkt religiösen Lebens in Regensburg.

„ Bereits 1241 ließen Augustinereremiten sich hier nieder. Zu einem Kloster und einer Kirche kamen sie auf eine eigenartige Weise: An der Westseite des heutigen Neupfarrplatzes war der damals noch offen fließende Bach, über den aus dem Judenviertel ein Steg führte. Es war am Gründonnerstag 1255, da überschritt denselben ein Priester mit dem Viaticum, das er zu einem Kranken bringen wollte. Er glitt aus, und die heilige Hostie fiel in den Schlamm. Dieses Vorkommnis war der Anlaß zur Errichtung einer Gedächtniskapelle. Noch im selben Jahr weihte sie der Bischof ein zu Ehren des allerheiligsten Erlösers. 1260 wurde dann eine steinerne Kirche erbaut, die Bürgermeister und Rat im Jahre 1267 den Augustinereremiten übergaben. Die Wertschätzung dieses Klosters bei der Bürgerschaft ist daraus zu ersehen, dass viele Adelige und Regensburger Bürger sich in der Augustinerkirche eine Begräbnisstätte wählten, u.a. der berühmte Maler Albrecht Altdorfer. Die auf sumpfigen Gelände erbaute Kirche war schon 1565 sehr gefährdet. Mitte des 19. Jahrhunderts wurde sie abgetragen, nachdem das Kloster schon seit der Säkularisation zu bestehen aufgehört hatte. (…)“[50]

Um die Jahrhunderwende siedelten sich die Augustiner bei der Cäcilienkirche an.

Kehren wir, wie angekündigt, zum Zehent- Hausregister des Pfarrers Martin Hem zurück. Er graste damals für sich, die Benediktiner und die Augustiner in Regensburg die noch sehr ausgedehnte Pfarrei ab, die bis Schneidhardt und über Hohengebraching hinaus reichte. So kam auch Weix an die Reihe, wo von 1674 bis 1698 bestätigt wurde, dass z.B.1675 der Zehent „abermals eingelegt wurde“, „1677 er abermals auf dem Feld gewesen“, „1698 er am Haus wiederum und auf dem Feld gewesen ist.“[51]

Auf diese Weise erledigte Weix im 17. Jahrhundert seine Zehentpflicht für die Augustiner und den Pfarrer von Abbach. Nicht mehr also für die Benediktiner!

15. Der häufige Besitzerwechsel im 19. und 20. Jh.

Im Mittelater, erwiesener Maßen ab 1224, als Ludwig der Kelheimer seine Aktivitäten in Abbach legalisierte, mit dem Enstehen der Gerichtsbarkeit in Abbach, was in den beiden Herzogurbaren von 1229 und 1280 seinen Niederschlag fand, und definitiv mit dem Freiheitslibell Ludwig des Bayern für Abbach 1335, nahmen die Weichser Bauern in und um Abbach eine ziemlich klar umrissene Rolle an:

Sie mussten dem Gericht durch Aufgaben zuarbeiten, die mit Vogtei bezeichnet wurden, was man darunter auch immer verstand, auf jeden Fall Sicherheitsaufgaben, Ordnungsdienste, Aufgaben der Polizei, Zeugenstellungen, Laienrichter bei Ehafft- und Hochgericht, Mitglieder der Schranne, Gerichtsboten, Amtleute, Eskortendienste, Spanndienste.

Ihre Lebensgrundlage bestand nicht in einem Gehalt und anschließender Pension, sondern in einer lebenslangen Belehnung mit den Urbarshöfen, von denen sie wegen deren Größe nicht schlecht gelebt haben dürften.

Ab der Säkularisation (1803) und der Folgezeit, als sich das bayerische Königreich allmählich der Grundlasten entledigte, und sich das Eigenbauernrecht mit ordentlichen Haus- und Grundabgaben herausbildete, war Eigeninitiative und Kreativität auf den Höfen gefordert, die aber nicht sofort ihre Blüte und Reife entwickelten.

Georg Schlauderer auf Weichs 1 und Josef Bauer auf Weichs 2, auch seinem Nachfolger Josef Wimmer, wird es damals aufgegeben gewesen sein, zwei weitausladende, personalintensive landwirtschaftliche Liegenschaften zu bewältigen.

Es gab keine staatlichen Hilfen oder Unterstützungen wie heute, wo Landwirte sogar in Zeiten der Rezession durch Demonstration auf agrarwirtschaftliche Missstände aufmerksam machen können. Da galt der alte Bauernslogan: „Friss Vogel oder stirb!“.

Wir kennen den Anlass nicht, der die Bürger von Abbach-Schlossberg im Jahre 1854 zum wiederholten Male gegen die Weichser Bauern zusammenführte, um ihnen die Anwaltskosten vor Augen zu führen, die eine gerichtliche Auseinandersetzung verursachen würde. Offensichtlich war die Gemeinde nicht bereit, eine Gerichtskampagne unter den Weichsern mitzutragen.

Im Verkündbuch der Gemeinde Abbach-Schloßberg ist am 12. März 1853 eine Gemeindeversammlung mit dem Vermerk „Advokatengebühren betreffend“ eingetragen. Am 24. September und am 26. Dezember des gleichen Jahres wurde das Problem mit dem gleichen Vermerk noch einmal vorgetragen.[52]

Die Sache schien schwerwiegend und eilig zu sein.

Schließlich finden wir im Allgemeinen Gemeinde Beschluss Buch im Januar 1854 die Niederschrift einer Gemeindeversammlung vor, bei der am linken Rand sämtliche Gemeindeglieder von Abbach-Schloßberg eigenhändig ihre Anwesenheit bekunden. Unter dem Text unterzeichneten die Weichser Bauern Josef Wimmer und Georg Schlauderer, als Adressaten der Beschlüsse.

Auch Martin Völkl unterschrieb an dieser Stelle als dritter. Er sollte 1859 auf der nach dem Urkataster von 1837 mit der Plannummer 111 6a als „Weintragerberg“ zum Scheuererhof in Weichs bezeichneten Wiese die sog. Weiglmühle errichten.[53] Die Völkls waren Bürger der Rural Gemeinde Abbach-Schloßberg.

Der Eintrag führt leider nur auf, dass man den drei Adressaten die Advokaten Gebühren Ordnung vorgelesen und erläutert habe, was sämtliche Anwesenden durch ihre eigene Handschrift anerkannten.[54]

Es muss sich um einschneidene Maßnahmen gehandelt haben. Denn wie wir wissen, kapitulierten die beiden Hofbesitzer 1854, und Caspar Hölzl aus Schierling zog daraus den Nutzen, indem er beide Höfe kaufte und zu einem Betrieb zusammenführte.

Wie es ihm gelang, den kaum überschaubaren Betrieb von mehr als 300 Tagwerk ohne die heutigen technischen Mittel zu bewirtschaften, ist nicht ausführlich genug aus den Akten zu eruieren.

Er benutzte die Gebäulichkeiten beider Höfe weiter, wobei Weichs 1 immer mehr nur für den landwirtschaftlichen Gebrauch genutzt wurde und in Verfall geriet,

Weichs 2 aber nicht nur als Betriebsgebäude, sondern hauptsächlich als Wohnhaus zur Verfügung stand.

Familiär schien alles zu prosperieren:

Caspar und Anna Hölzl hatten, wie uns bekannt ist, zwei Töchter. Pholomena heiratete in die Kindl-Wirtschaft nach Peising und Sophie * 1. Mai 1844 nahm sich am 22. Oktober 1873 den Bräuer Georg Eckmann aus Hagelstadt zum Mann.

Diesem Ehepaar wurden vier Töchter geschenkt, Sophie * 28.8.1874, verheiratet mit Dr. H. Bally von hier am 12. 6. 1894, Fanny * 11.1.1876, Mathilde * 10.9.1877 und Hedwig * 26.11.1879.[55]

Georg Eckmann, * 7. Mai 1848 in Haglstadt, war durchaus ein homo politicus, wie in einem späteren Kapitel abzuhandeln sein wird.

Nach der Landwirtschaft pur scheint ihm aber der Sinn nicht gestanden zu haben. Seine Zeit in Weichs war daher auch nur kurz bemessen. Sein Sinnen und Trachten richtete sich auf das Brauwesen, was sich schon in Weichs immer wieder zeigte.

Am 25. Oktober 1877 wird vom königlichen Bezirksamt in Kelheim dem Ökonomen Georg Eckmann in Weichs ein Schreiben mit dem Betreff „Dampfkessel Anlage“ folgenden Inhalts zugesandt:[56]

„Auf Ihr Gesuch vom 25. d. Mts. wird Ihnen nach eingeholtem technischen Gutachten hiermit die Erlaubnis zur Anlage des im vorgelegten Plan beschriebenen, vom Kupferschmied Albert Kühne in Regensburg bezogenen und vom Techniker des bayerischen Dampfkesselvereins bereits geprüften Dampfkessels zum Zwecke der Brantweinbrennerei neben Ihrem Wohnhause gemäß § 24 der Gewerbe-Ordnung und § 3 Abs.1 der allerh. V.O. vom 14. März 1874 (…) erteilt und zwar nach Maßgabe des heute genehmigten Bauplans, wovon Sie anruhend das Duplikat mit den ausdrücklichen Beifügungen erhalten, dass die Einmauerung des Kessels erst dann stattfinden dürfe, wenn durch ein Zeugnis des bayerischen Dampfkesselvereins die Identität und Unverletztheit des Dampfkessels nachgewiesen, und auf Grund dieses nachhervorzulegenden Zeugnisses die diesamtliche Erlaubnis zur Einmauerung erfolgt sein wird..

Bevor sodann der Kessel in Betrieb gesetzt wird, ist noch zu untersuchen, ob die Ausführung den Bestimmungen der erteilten Genehmigung entspricht, wonach die diesamtliche Erlaubnis zum Betriebe erteilt werden wird.

Zur Bewerkstellung dieser Untersuchungen haben Sie sich an den bayerischen Dampfkessel-Revisions-Verein, dessen Mitglied Sie sind, zu wenden.

Das Prüfungsprotokoll vom 13. Oktober l. J. folgt gegen seinerzeitige Wiedervorlage mit.“

Es kam Georg Eckmann zu Gute, dass in Abbach der Bräuer und ehemalige Bürgermeister Dominikus Koller seinen Betrieb aus Landwirtschaft und Brauerei bestehend aufgab.

Im Versicherungsgrundbuch für Abbach , das am 2. April 1880 angelegt wurde, ist Dominikus Koller bereits als alter Besitzer und Georg Eckmann als neuer Besitzer vorgetragen.[57]

Im Versicherungsgrundbuch für Abbach-Schloßberg ist analog dazu Georg Eckman, Ökonom in Weichs 1 und 2 als alter Besitzer ausgetragen und Leonhard Blaimer, Ökonom, als neuer Besitzer eingetragen.[58]

Am 11.6.1880 suchte Georg Eckmann im Markt Abbach um die Konzession zur Ausübung einer Gast- und Schankwirtschaft nach, die von der Marktverwaltung auch erteilt wurde.[59]

Am 25. Juli 1881 wurde dem Bierbrauer Georg Eckmann das Bürgerrecht in Abbach verliehen.[60] Am 6. Oktober 1873 war ihm dieses in der Gemeinde Abbach-Schloßberg zugeteilt worden. Am 4. Juni 1876 wurde es in einer allgemeinen Liste nocheinmal neu registriert.[61] Im Heberegister zur Einbringung der Gemeinde-Umlage in der Gemeinde Abbach 1884 zahlt Georg Eckmann bereits

Steuern und Umlagen für die Häuser Nr. 26 und 27 sowie 62 und 63, die Häuser auf beiden Seiten der Hauptstraße.[62]

Leonhard Blaimer stammte von der Donaumühle in Abbach-Schlossberg/Ortsteil Weiler Au. Die Mühle lag am Ortsende von Markt Abbach in der Nähe des Löwendenkmals. Der letzte dortige Müller und Säger war Johann Blaimer (* 1825). Die Blaimers stammten aus Scheuern.[63] Johann Blaimer hatte auch eine Konzession als Malzbrecher, die er am 23. März 1859 erhalten hatte. Am 26. Mai

1910 brannte die Donaumühle ab. Das Schickchsal der Mühle war besiegelt. Sie wurde nicht mehr aufgebaut.

Leonhard Blaimer wurde 1848 geboren und war 1880, als er die Höfe in Weichs übernahm, 32 Jahre jung. [64] Er war noch in der Mitte seiner Schaffenskraft. Aber warum seine Weichser Wirksamkeit nur knappe 12 Jahre dauerte, liegt wohl in den misslichen Lebens- und Schaffensumständen, die nach Georg Eckmann obwalteten.

Erika Seidl-Schulz bringt diesen Zustand mit ihren Worten auf den richtigen Nenner: „Die Besitzverhältnisse waren von jeher sehr wechselhaft. Dieser Umstand brachte mit sich, dass der Hof lange Zeit in seinen Gebäuden und Ackerflächen zum größten Teil sehr vernachlässigt worden war. Die letzten Besitzer (…) wechselten oft innerhalb weniger Jahre.“[65]

Den letzten Besitzern hatte es sicher auch an dem nötigen finanziellen Background und dem nötigen Knowhow gemangelt. Hätten sie auch einen Sack voll Geld mit nach Weichs gebracht, der Hof war doch ein Fass ohne Boden.

Johann Blaimer startete, wie sich zeigte, wohl den Versuch, dem Betrieb die Segnungen der neuen Technik angedeihen zu lassen.

Im Jahre 1886 schaffte er z.B. eine Dampfdreschmaschine an, beging dabei aber einen grundsätzlichen Fehler: Damals wie heute durfte man die Anordnungen der Bürokratie nicht ungestraft vernachlässigen. Von dieser Wahrheit zeugen folgende Klageschreiben:

„Bezirksamt Kelheim an die Bürgermeisterei Abbach. 3. Nov. 1886.

Der Okonom Blaimer in Weichs, Gemeinde Abbach-Schloßberg, soll schon seit einiger Zeit eine Dampfdreschmaschine besitzen und betreiben, ohne dass zum Betrieb des Dampfkessels die nach § 1 der Verordnung vom 14. März 1874 (…) erforderliche distriktpolizeiliche Genehmigung erholt worden ist. Auch eine Anmeldung des Betriebes zur Unfallversicherung ist nicht eingekommen.

Sie werden beauftragt, binnen 8 Tagen über den Sachverhalt eingehenden Bericht zu erstatten und sich hierbei zugleich wahrheitsgetreu zu rechtfertigen, warum sie diese Gesetzesübertretung haben geschehen lassen, statt derselben nach Art. 130 der GO. pflichtmäßig entgegenzutreten.“[66]

Dem Begehren des Bezirksamts kam die Gemeinde und Blaimer offenbar nicht schnell genug nach. Ein Folgeschreiben vom 11. November des gleichen Jahres läßt amtliche Konsequenz nicht vermissen:

„Dem Ökonom Blaimer ist zu eröffnen, dass er zu seinem Gesuch um Genehmigung des Betriebs seiner Dampfdreschmaschine binnen 14 Tagen die in der Verordnung bezeichneten Angaben zu machen bzw. die Zeichnung des Dampfkessels beizubringen habe. Will Blaimer dem Dampfkesselrevisionsverein beitreten, so wird ihn dieser mit dem Entsprechenden an die Hand gehen. Außerdem kann er sich auch an den staatlichen Dampfkesselprüfungskommissär Herrn J.N. Mayer in Regensburg wenden.“

Es wurde des weiteren wegen der nötigen Sicherheit auf das öffentliche Interesse verwiesen und die Aufsichtspflicht der Behörden, von der der Bürgermeister und Blaimer nichts zu wissen scheinen, herausgehoben. Bei nur einiger Aufmerksamkeit auf diesem Zweig seiner Berufstätigkeit hätte dem Bürgermeister nicht entgehen dürfen, dass die Dampfdreschmaschine in Weichs weder geprüft noch genehmigt sei.[67]

Der Gutsbesitzer Leonhard Blaimer von Weichs 2 schloß bei der Leipziger Feuer- Versicherungs-Anstalt für Mobiliar und Einrichtung, Vieh und die ganze Ökonomie nur eine zeitlich begrenzte Versicherung von 5 Jahren ab, nämlich vom 15. Oktober 1885 bis 15. Oktober 1890. Die Versicherungssumme betrug nur 30.600 RM.[68] War er der Meinung: Für eine solche Nebensächlichkeit nur kein Geld verschwenden, oder war er zu äußerster Sparsamkeit verdammt?

Zwei Jahre darauf gab er Weichs auf und entschwand dann auch gleich nach Regensburg. Die Frage sei erlaubt, ob Stadtluft auch in dieser Zeit noch frei machte.

Der Nachfolger Johann Grießmeier brachte es in Weichs wieder nur auf sechzehn Jahre. Was hätte sich in dieser Zeit auf einer so schwierigen Liegenschaft auch regeln lassen? Die kurze Zeit ist eher ein Zeichen von Resignation und Kapitulation und nicht von Hineinwachsen in einen leib- und seelgerechten Bauernhof.

Außer einer jährlich treu geleisteten Grundsteuerzahlung von 196,88 RM und einer Umlage von 118,13 RM an den Markt Abbach, sowie einer Zusendung in fast gleicher Höhe an den Distrikt, ist von Johann Grießmeier hier nichts aktenkundig geworden.[69]

Im Steuerausweis der Marktsgemeindeverwaltung Abbach 1906 bis 1911 folgte auf Grießmeier im Jahre 1910 Hermann Fiedler.[70] Er war Lochblechfarikant in Regensburg–Stadtamhof und sollte sich in Weichs als Besitzer mit der Brechstange erweisen. Er arrondierte und rationalisierte die Liegenschaften:

Das Haus Nr.1, die Gedächtniskapelle auf dem Kapellenfeld und die St. Markuskirche standen im Weg. Mit einem Aufwasch wurde alles durch die jetzige Kapelle an der Hofeinfahrt kompensiert. Vielleicht entsprach es der Rationalität eines kühlen Rechners, der von den Maßstäben des Marktes geleitet wurde, als er in Weichs Hand anlegte.

Im Jahre 1913, als die Schwäger Seidl-Schulz bereits ihre Fühler nach Weichs ausstreckten, ist Ferdinand Singer dort als Verwalter Fiedlers eingetragen. Er wohnte 1913 in dem wohl noch bestehenden Haus Weichs Nr.1.[71] In einer späteren, häufig korrigierten Steuerliste Abbachs (leider ohne J. !) befindet er sich in Hs. Nr. 26 ½ des Steinhauers Josef Sedlmeier und wird als Unterhändler bezeichnet. Für seine Dienste zahlte er in Abbach 3,94 RM Gewerbesteueren.

Hermann Fiedler sollte noch lange durch Distanz glänzen. In der Zwischenzeit wurde auch er älter, entwickelte sich vom Lochblechfabrikanten und Großhändler zum Privatier, der seine Frau verloren hatte. Er bot, diesen Umständen Rechnung tragend, seinen Besitz in Weichs dem ehrgeizigen, aber auch viel geprüften Verwalter Ernst Schulz und den fleißig rackernden Pächtern, Johann und Frieda Seidl an.

Am 31.März 1919 schloss er über seinen Besitz in Weichs einen Verkaufsvertrag ab.

Der Kaufvertrag vor dem Notariat Friedrich Michael Dengler zu Stadtamhof vom 31.03.1919 nennt als Beteiligte

1. den Herrn Heinrich Fiedler, früher Großhändler, jetzt Privatier in Regensburg, Witwer,

2. Herrn Johann Seidl und Frau Frieda Seidl, geb. Oppel, bisher Gutspächtersehegatten in Weichs bei Abbach (…), in allgemeiner Gütergemeinschaft lebend,

3. Herrn Ernst Schulz, bisher lediger, großjähriger Gutsverwalter in Weichs bei Abbach.

Es folgen im Text alle Besitzungen in den Steuergemeinden Abbach, Lengfeld und Peising mit Angabe der Plannummern und deren Flächenmaß.

Heinrich Fiedler verkaufte das vorbeschriebene Grundbesitztum mit allen Ein- und Zugehörungen, mögen sie vorstehend aufgeführt sein oder nicht, dann mit allen Nutzungen, Rechten und dinglichen Lasten an Ehegatten Johann und Frieda Seidl als Gesamtgut in Gütergemeinschaft zur einen Hälfte und zur anderen Hälfte an Herrn Ernst Schulz um den vereinbarten Kaufpreis von 256.706 M.

Quellenangaben

Die hauptsächlichsten Quellen stammen aus dem Bad Abbacher Gemeindearchiv, aus dem katholischen Pfarrarchiv von Bad Abbach, dem Diözesanarchiv Regensburg und dem Bayerischen Hauptstaatsarchiv München.

Es handelt sich um originale Landgerichtsakten, Briefsprotokolle, Rats- und Verhörsprotokolle, Statutenbücher der Gemeinden Markt Abbach und Abbach-Schloßberg, sowie Aktenkonvolute und Einzelakten. Aus dem Pfarrarchiv nenne ich die Matrikelbücher, Salbücher, Agendenbücher und das Notizen-Buch der kath. Pfarrei. Aus dem bischöflichen Zentralarchiv die dorthin abgeführten Pfarrmatrikeln über die Zeit von etwa 1650 bis 1900, Pastoralberichte der örtlichen Pfarrer und einige Diözesanmatrikeln. Die Urkunden aus dem HStA von 1007, 1138 und 1224. Es folgen:

Diözesanmatrikel des Bistums Regensburg. Beschreibung der Pfarrei Abbach. 1860.

Gandershofer, G.M. Chronik des Marktes und Badeortes Abach. Regensburg 1832.

Georges, Karl Ernst. Ausführliches, Lateinisch-Deutsches Handwörterbuch,

Bd 1. Sp. 1066, Hannover 8o.J.

Goethe, J.W. Gesammelte Werke in 8 Bänden, Bd.3, Gütersloh o.J.

Hengge, Maximilian. Abbacher Kriegschronik 1914-1918 (unveröffentlicht) Archiv

Kirschius, Adamus Friedericus. Cornu Copiae Linguae Latinae. Lipsiae 1724.

Schlicht, Josef. Bayrisch Land und Bayrisch Volk. Straubing 1875.

Tacitus. Gesamtausgabe. Germania 4-25. SS.69 ff,. Essen o.J.

Literaturverzeichnis:

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Der Große Herder. Unfreiheit (Knechtschaft) 7.Bd. Sp.831.

Bd. 5: Spranger, Eduard. Sp.1433. Freiburg 1933. Dietz, Karlheinz; Fischer, Thomas. Die Römer in Regensburg, München 2007. Förtsl, Johann Nep. Kleine Kirchengeschichte der Stadt Regensburg. Regb.1946. Gemeinde Matting. 1100 Jahre Matting. Matting 2001.

Gemeinden Burgau etc. Sagen- und Geschichtsbuch aus der Vergangenheit der Städte: Burgau, Günzburg, Lauingen, Dillingen. 1849.

Haus der bayerischen Geschichte. Katalog zur Bayerischen Landesausstellung

2002 in Bamberg. Kaiser Heinrich II.. Hehlmann, Wilhelm. Wörterbuch der Pädagogik, Stuttgart 71964.

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Höfer. Manfred. Heinrich II., München.2002.

Hubensteiner, Benno. Bayerische Geschichte. München 1980.

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Rösener, Werner. Bauern im Mittelalter. München 1985

Schermann, Rudolf. Kirche IN.23. Jg. Nr.5, Wien 2009.

Schmeller, Johann Andreas. Bayerisches Wörterbuch in 4 Halbbänden,

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Unterstöger, Hermann. Landleben? Dass Gott erbarm. Süddeutche Zeitung 5./5.7. 1992.

Wagner, Hans. Teugn,vom königlichen Kammergut zur Gemeinde. Teugn 1990.

Bildnachweis:

1 Aus der Planzeichnung von Ruef 1759. Die beiden Bauernhöfe mit Kirche

2 Funde um Weichs, Fotos Kraus.

3 Hungerturm mit Rest der Burgmauer 2009. Photo Kraus

4 „Kamel“. Photo Kraus

5 Landrichterhaus 1760. Photo Kraus

6 Profil der Landschaft um Weichs, Archivbild Bad Abbach.

7. Plan des Burgfrieds von Abbach, Archiv v. Bad Abbach, Photo Bergler.

8. Weichs mit Kirche 1759. Auszug aus 10. Archiv von Bad Abbach.

9. Zwei Stinglheim Epitaphe in der Pfarrkirche zu Bad Abbach. Photo Jennifer Dobschenzki.

10. Blaues Farbkreuz in der Scheune von Weichs als Merkzeichen, Photo Kraus.

11. Die „Abbacher Madonna“ in Straubing, Photo Edda Fendl.

12. Die romanische Kirche in Abbachhof bei Wenzenbach. Photo Rainer Krämer

 [1] Landgerichtsprotokoll 6.7.1702. Archiv 8.5.3 Fortsetzung 2.

 [2] Landgerichtsprotokoll v. 29.1.1721. Archiv 8.5.3 Fortsetzung 2.

 [3] Pfarrmatrikel von Sarching.

 [4] Frühmessobligationen. Archiv 8.4.2.3.a Forts. 2.

 [5] Beispielsfall: Briefprotokolle 1775-1777, S. 51v-56. Archiv 8.6.3.

 [6] Vgl. Schlicht, Josef. Bayerisch Land und Bayerisch Volk.. Ortolf & Walter. Straubing 1875, 49. Die bayerische Bauernhochzeit, Der Heiratsmann, S. 214.

 [7] Landgerichtsprotokoll v. 13.8. 1700. Archiv 8.5.3.Forts.2.

 [8] Landgerichtsprotokoll v. 15.7.1705. A.a.O.

 [9] Rats- und Verhörsprotokolle 1711-1717, S. 79 – 80. Archiv 8.5.2.b.

 [10] Landgerichtsprotokoll v. 4.10. 1726. Archiv 8.5.3. Forts.2.

 [11] Pflegegerichtsakten, 6.2.1735. Archiv 8.1.2.a. (I.4).

 [12] Pflegegerichtsakten 1717-1777,. 29.10.1735. Archiv 8.1.2.a. (I.4).

 [13] a.a.O.

 [14] a.a.O. v.8. März 1736.

 [15] Landgerichtsprotokolle 13.11.1739. Archiv 8.5.3. Forts. 2.

[16] Ratsprotokoll, 11.12.1740, S. 61. Archiv 8.5.3.

[17] Ratsprotokolle 1749-1751, S. 315 v. Archiv 8.5.2.b.

[18] Rats- und Verhörsprotokoll vom 29.4.1748. Archiv 8.5.1. (IX.1).

[19] Akten zum Frühmessbenefizium . 29. Oktober 1778. Archiv 8.4.2.II.3.a.

[20] Landgerichtsschreiben, entgegengenommen am 29. April 1820. Bettler und Vaganten betr., Archiv 8.4.1.

[21] Landgerichtsschreiben vom 11. Februar 1820. Vaganten betr. Archiv 8.4.1.

[22] Schreiben des Bischöflichen Ordinariats Regensburg an das katholische Pfarramt Abbach vom 10. Juli 1857. Archiv 7.4.1.b.

[23] Schenkungsvertrag v. 9.11.1856. Archiv a.a.O.

[24] Conkurrenzrolle 1864, 1865.

[25] Armenkasse 1873.

[26] Armenkasse 1872.

[27] Statuten Buch der Gemeinde Abbach-Schloßberg 1863 – 1892. Archiv 7.1.2.a.

[28] Kirche IN, 23. Jg. Nr.5, Mai 2009 S. 27.

[29] a.a.O.

[30] Schlicht, Josef. Bayrisch Land und Bayrisch Volk. Ortlof & Walhter, Straubing 2 1875, S.331.

[31] Notizen-Buch. Katholische Pfarrei Abbach. Pfarrarchiv, Schrank 1.

[32] Kumpmüller, Judith. Vor Blitz und Ungewitter. In: MZ , 19.5.2009, Teil 4.

[33] Pölsterl, Günther. Mallersdorf . Historischer Atlas von Bayern. S. 80, Kallmünz 1979.

[34] Mai, Paul (Hg.). Beiträge zur Geschichte des Bistums Regensburg/ Beiband 12, 2003.

[35] Schuldbrief über 25 fl für die St. Markus Kapelle zu Weyx.Briefs Protokolle des Churfürstl. Markts Abach 1759. Archiv 8.6.3.

[36] Pfarrer Kreitl/ Pfarrer Neuhörl. Notizen-Buch der kath. Pfarrei Abbach. Beschreibung der Kirchen. 5. Weix. Um 1700-1800.

[37] Briefs Protokolle 1775 S. 63 v – 64. Archiv 8.6.3.

[38] Briefs Protokolle 1776 S. 110. Archiv 8.6.3.

[39] Die Frauen waren nicht testierfähig. Es musste ein Mann als Beistand dabei sein, dem man vertraute!

[40] Briefs Protokolle 1775 – 1777, 16.11.1776, S. 114. Archiv 8.6.3.

[41] Märkte in Abbach. Archiv 8.1.1. (IV.6).

[42] Aus der Gottesdienstordnung der Pfarrer Martin Otto 1838 – 1868 und Pfarrer Franz Xaver Steinhauser 1869–1872. Diözesanmatrikel 1860, Beschreibung der Pfarrei Abbach. Bericht Pfarrer Otto. Diözesanarchiv Sign. 83

[43] Schreiben des Bezirksamts Kelheim an die Gemeinde Abbach-Schloßberg v. 7. Aug. 1891. Den Straßenbau nach Saalhaupt betr. Archiv XIX. 14.3.2.

[44] Schreiben des Bezirksamts Kelheim an die Gemeinde Abbach-Schloßberg v. 4. Sept. 1891, Den Straßenbau nach Saalhaupt betr. Archiv XIX.14.3.2.

[45] Ratsprotokoll Abbach 1904-1914 v. 30.4.1910. Archiv 8.6.1.a.

[46] a.a.O. v. 16.7.1910. Archiv a.a.O.

[47] Nach der Inschrift im Grundstein des 1. Pfarrhofes, der sich heute im Eingangsbereich des Pfarrhauses zu Abbach befindet, wurde in diesem Jahr von Pfarrer Eberhard Fabri der Pfarrhof in Abbach gebaut. Bis dorthin wohnte der Pfarrer in Eiglstetten.

[48]„Saal-Buechl von dem Hochw. H. Emmeramo Hem, so ab ao 1673 bis ad aum 1681 zu Abach Pfarrer gewest, zusammengeschrieben.“

[49] Pfarrarchiv Bad Abbach, Schrank 1.

[50] Foerstl, Dr. Johann Nep. Kleine Kirchengeschichte der Stadt Regensburg. V. Josef Habbel, Regensburg 1946, S. 39 f.

[51] Zehent Hausregister des Pfarrers Martin Hem 1674 – 1698. Pfarrarchiv Schrank 1.

[52] Verkündbuch der Gemeinde Abbach-Schloßberg 1844–1869. Archiv 7.1.2.a.

[53] Heinz Weckwert, Landshut. Brief an Adolf Weiss vom 10.03.1995.

[54] Allgemeines Gemeinde Beschluss Buch Abbach-Schloßberg 1852-1863. Archiv 7.1.2.a.

[55] Einzeichnungsbogen Abbach , 1.1.1892. Archiv IV.19.3.1.a.

[56] Schreiben des Bezirksamts Kelheim v. 25.10.1877. Archiv 7.3.1.a.

[57] Versicherungsgrundbuch für Abbach 1880. Archiv VIII.20.3.1.a.

[58] Versicherungsgrundbuch für Abbach-Schloßberg 1880. Archiv ebenda.

[59] Ratsprotokoll Abbach v.11.6.1880. Archiv 8.6.1.a.

[60] Verzeichnis derjenigen Gemeindeangehörigen, welche in der Marktgemeinde Abbach das Bürgerrecht besitzen und Einzeichnungsbogen 1892 .Archiv.IV.19.3.1.a.

[61] Verzeichnis der in der Gemeinde Abbach-Schloßberg Heimatberechtigten mit Bürgerrecht. 1875. Archiv 7.1.2.a. und Protokollbuch der Gemeinde Schlossberg 1863 – 1892, 6.10.1873, Archiv 8.6.2.

[62] Heberegister zur Einbringung der Gemeinde-Umlage in der Gemeinde Abbach. Archiv 7.3.3.

[63] Protokollbuch Abbach-Schlossberg. 21. Februar 1859. Archiv 7.1.2.a.

[64] Wähler-Liste Gemeinde Abbach-Schloßberg 1890, Seite 1. Archiv 7.3.1.a. Fortsetzung.

[65] Erika Seidl-Schulz. Hausarbeit zur Meisterprüfung, S. 5f.

[66] Schreiben des Bezirksamts Kelheim an die Bürgewrmeisterei Abbach v. 3.11.1886. Archiv 7.3.1.a.

 67] Schreiben derselben vom 11. Nov. 1886. Archiv a.a.O.

[68] Versicherungspolice vom 15. Oktober 1885.

[69] Steuerakten Abbach über mehrere einschlägige Jahre. Archiv 7.2.3.a./ XIII.21.4.1.a/ XX.14.5.2.b., 

[70] 231Steuerausweis der Marktgemeindeverwaltung Abbach 1906 mit 1911, für das Jahr 1910.. Archiv XIII.21.4.2.b.

[71] Umlagen-Heberegister Marktgemeinde Abbach für 1913. Archiv XIII.21.4.3.1.a.