048 In welcher Beziehung die Bauern zu Weichs zur jeweiligen Herrschaft Zeichnung

Bild 1. Weichs, aus der Planskizze des Burgfrieds von Ab(b)ach., zwei Bauernhöfe mit Kirche, Johann Baptist Ruef,

Ein Beitrag zur Ortsgeschichte von Bad Abbach

 Erklärung
Die verschiedene Schreibweise des Ortsnamens (Bad) Ab(b)bach hängt davon ab, aus welcher Zeit die Akten stammen, aus denen zitiert oder berichtet wird. In der Kurfürstenzeit schrieb man Abach, in der Königszeit Abbach. Seit 7.3.1934 kommt die Bezeichnung „Bad“ hinzu: Bad Abbach.

Ich danke Frau Magistra Jennifer Dobschenzki für das Mitdenken, die Photos der Stinglheimer Epitaphe in der Pfarrkirche zu Bad Abbach und das Korrekturlesen.

Bad Abbach, den 01.09.2009

Dr. Alfons Kraus

 Gliederung

1. Zum Namen Weichs.

2. Eine frühzeitliche Besiedelung? (Funde am Haus und in der Flur).

3. Lage und Größe der Hofstelle.

4. Ortszugehörigkeit der Einödhöfe.

5. Das Wohnhaus und die Betriebsgebäude.

6. Zwingende Gründe für die Zusammengehörigkeit der Burg Abbach mit Weichs.

7. Das Verständnis des Ausdrucks „Ort unseres Besitzes“ (1007), oder eine spekulative Zeitreise mit den „Grafen von Abbach“ .

8. Unter dem Krummstab (Bamberg / Prüfening: (1007-1224), zeitgenössisches bäuerliches Leben.

9. 1224: Aufbruch oder Niedergang?

10. Die privilegierte Stellung der zwei Weichser Bauern zum Landgericht (1335, Freiheitslibell Ludwig des Bayern).

11. Während der neuzeitlichen Kriege – 30jähriger Krieg – Spanischer Erbfolgekrieg (Max Emmanuel ) – Krieg um die österreichischen Erblande (Carl Albrecht) – Napoleonische Kriege (Max IV. Josef/Max I. Josef), 1. und 2. Weltkrieg.

12. Die Reihe der Bauern zu Weichs – Übersicht.

13. Bezeichnende Ereignisse mit den Weichser Bauern aus Abbacher Rats- und Gerichtsprotokollen.

14. Von der Existenz der Kirche St. Markus; ortskirchliche Obliegenheiten. (nach Diözesan-, Pfarr- und Marktarchiv).

15. Der häufige Besitzerwechsel im 19. und 20. Jh.

 Quellenangaben

Literaturverzeichnis

 Was die Entstehung des Namens Weichs betrifft, müssen wir den unterschiedlichen Schreibweisen zu verschiedenen Epochen entsprechend wohl von der Notwendigkeit einer differenzierten Betrachtungsweise ausgehen.

In der Abbacher Tradition ging man üblicherweise vom lateinischen Wort „vicus“ (= Dorf, Ort, offener Flecken, eine Reihe von Häusern[1]) aus, wenn man an die Wurzel des Namens dachte.[2] Demnach liege der bezeichnete Ursprung der/des Einödhöfe/Einödhofes in der Römerzeit, die wir vom Anfang des 1. bis Ende des 5. Jahrhunderts anzusetzen hätten. Der ehemalige Hausherr Arno Seidl-Schulz selbst (+1993) war von dieser Version überzeugt und glaubte, dass das Haupthaus auf römischen Fundamenten ruhe.[3]

 Nach Überlegungen von Germanisten, Namenforschern, liege die Wurzel im (Vor)althochdeutschen. „wihs“ (=Dorf, Weiler), bzw. im Gotischen „weihs“, was etwa mit dem Vorigen bedeutungsgleich sei. Die Wurzel sei „ueik-es“ . Der oft daraus gebräuchliche Name ist demnach Uuihsin.[4] Das „uu (Uu)“ wird wie „w“ gesprochen.

Die Entstehungszeit wäre dann das 5. Jahrhundert, in dem die gotische Präsenz in unseren Breiten entscheidende Impulse gab. Seit 493 waren die Ostgoten unter ihrem König Theoderich die neuen Herren Italiens und damit wohl auch von Teilen Raetiens. [5]

Auch das 1973 erschienene Abbacher Heimatbuch lässt bereits diese Wurzel anklingen und denkt sogar an das altenglische wick, oder englische wich[6], was ebenfalls Ort oder Stadt bedeute.

Das Werk von Michael Prinz verweist darüber hinaus, wie ich auch selbst bei der Scheidung von Quellenschriften erkennen musste, auf eine große Erschwernis hin:

Der Ortsname „Weichs“ kommt in unserer Gegend auch an anderen Stellen vor, wie z.B. Weichs als Stadtteil der Stadt Regensburg, Weichs bei Laberweinting, Kleinweichs bei Otzing, u.a.

Was nun die richtige Zuordnung betrifft, vertraute ich der Arbeit von Michael Prinz und wollte der Sorgfältigkeit halber das Studium der dortigen Seiten 420 f empfehlen[7], wo wir mehrere Urkunden zu Weichs bei Bad Abbach ab dem 12. Jh. in chronologischer Abfolge mit kurzer Stichwortangabe entdecken.

Kommen wir endlich zu chronologisch geordneten Namensnennungen in Urkunden oder Archivalien, wie sie bei meinen Recherchen im Abbacher Archiv oder online greifbar waren:

Uuihsin: 888 Zu Besitzungen des Klosters St. Emmeram und des Hochstifts Regensburg vor 975 (= Trennung von Kloster und Bistum): (Dies ist der bisher älteste bekannte urkundliche Hinweis auf Weichs!)

Der Edle Unlaz gibt sein Eigen zu (Langen-)erling gegen Besitz zu Uuihsin (Weichs).

Wiedemann, Trad.125[8]

Wihsen : 1172-77 Permutatio Bonorum in Wihsen cum aliis intra: Bischof Hermann von Bamberg tauscht Besitz aus dem predium (=Landgut) in Wihsen an den Abt Erbo und sein Kloster in Braunau.

Monumenta Boica, 13. Bd.Nr.18, Ausgabe der Academiascient. Maximilianeo-Boica, S. 185.

Wihse : 1224 Der Hof wird als Curia bezeichnet. Curia bedeutet Ort, der eine Fürsorge-Aufgabe hat, Ort, wo Rat gehalten wird, herrschaftlicher Hof, Hofgericht (.)[9]

Anlass: Ludwig der Kelheimer tauscht mit den Mönchen in Prüfening. Er braucht für den Burgbau in Abbach den Schlossberg und Weichs. Er trennt sich dafür von Höfen in Königswiesen und Matting.

Bay. Hauptstaatsarchiv, Signatur Prüfening Urk. 44,

13. Januar 1224 ( An dieser Stelle ist es geboten, einmal einen seit langem bestehenden Fehler auszumerzen, dass Herzog Ludwig „um 1200 einen Hof zu Wihse (= Weichs) an das Kloster Prüfening übergab.“[10] Er tauschte Weichs nicht fort, sondern herein![11]

Wieske 1229: Im 1.Urbarium (= Grundbuch, Salbuch): Der Herzog erhält von Weichs 60 junge Schafe als Zehent. Monumenta Boica, Bd.36. In: Angrüner. Abbacher Heimatbuch. S.220

Weichs 1280: Im 2. Urbarium: „Aber ze Weichs von der chirchen ze vogtreht LX frisching.“

Und: „Der Hof Weichs gibt 12 Scheffel Weizen, 54 gewöhnliche Scheffel Roggen, 1 Scheffel Gerste, 4 gewöhnliche Scheffel Hafer 1 Schwein Halbgült. Es sollen 2 Höfe sein. Diese bewirtschaftet der (Herr) von Abensberg.“

Endlich an anderer Stelle: „Desgleichen von der Kastenvogtei Weichs 60 junge Schafe – so steht es in einem alten Buch.“

Monumenta Boica, Bd.36. In: Angrüner. A.a.O. S. 220f.

Weyx 1335: Im “Freiheitslibell“, dem Markt von Kaiser Ludwig dem Bayern verliehen, ist von den 2 Aman in Weyx die Rede, die Mitglied der Schrann, bzw. des Ehaft- und Schwurgerichts sind.

Weix 1645-1744: Verschiedene Vorkommnisse bei jeweiligen Besitzern

1811/1838 von zwei 1/1 Bauernhöfen in Weichs aus Rats- und Verhörsprotokollen, Landgerichtsprotokollen und Vormerkungsbüchern des Marktarchivs von Abbach, auf deren Art u. Inhalt ich vorwiegend in 13. dieser Arbeit zurückkomme.

Weyx 1733-1794: nur im 18. Jh., vorwiegend in kirchlichen Akten Abbachs gebräuchlich, aber wohl in Erinnerung an die Abbacher Freiheitsrechte von 1335, ein Spezialrecht für Abbach „nach altem Herkommen“.

Weichs 1803ff: In kirchlichen Akten kommt gelegentlich auch noch Weix vor. Nach der Säkularisation, insbesondere ab der Neuordnung der bayerischen Gemeinden 1808/1818 durch Max I. Josef (Montgelas) kommt nur mehr Weichs vor, wie es heute noch üblich ist.

2. Eine frühzeitliche Besiedelung? (Funde am Haus und in der Flur)

Im Abbacher Heimatbuch von 1973 vermutet Angüner zwar, dass der Ortsname Weichs vom Lateinischen „vicus“ abstamme, aber er konstatiert daneben, dass es dafür keine Beweise gebe. Zur Begründung führt er an: „In Weichs sind (…) (noch) keine wesentlichen frühgeschichtlichen Funde aufgedeckt worden.“ [12]

In der Tat fanden wissenschaftlich begleitete Ausgrabungen auf Gut Weichs nie statt, aber mit Beginn der Ära Lang-Doerfler (1953-1963 Pacht; 1963-1975 Generalvollmacht) änderte sich das archäologische bzw. historische Interesse grundsätzlich. Hermann Doerfler und seine Nachfolger Arno mit seiner Gattin Erika, geb. Doerfler sowie Hermann mit seiner Gattin Katrin, geb. Sansoni, waren und sind in dieser Hinsicht sensibler als ihre Vorgänger.

Als sie die Scholle der weitausgedehnten, dazugehörigen Flur umbrachen, oder im bzw. um das Wohnhaus bauliche Veränderungen vornahmen, stießen sie immer wieder auf vorgeschichtliche bis mittelalterliche Relikte.

Die Funde aus der Steinzeit sowie der Kelten- und Römerzeit haben sich zu einem kleinen Museum entwickelt, aus dem wir im Anschluss an diese Ausführungen Kostproben ablichten wollen.

Die schönsten Stücke sind eine fein geschliffene, jungsteinzeitliche Streitaxt mit einer Bohrung für den Schaft, eine steinzeitliche Hand-Getreide-Mühle, eine prächtige Silex Pfeilspitze und eine Lanzenspitze gleichen Materials aus der Steinzeit, linearband- und stichbandkeramische Tonscherben von Gebrauchsgeschirr, auch solche aus der Chamer Kultur, aufgelesen in der weiten Flur und aus einer Abfallgrube.

Dies sind Hinweise auf frühe töpferische Aktivitäten an dieser Stelle. Sie wurden auf dem Hirtenfeld, in der Flur südlich vom Hof gefunden.

Auch eine keltische Silbermünze mit Tiersymbol war dabei, ferner aus der Römerzeit ein Ziegelstück mit Aufschrift und ein Stück terra sigillata, eine römische Münze mit der Abbildung eines Kaisers.

Die Münzen wurden an der Süd-Ostseite im Bereich der Scheune bei der Erstellung eines Entlastungsbrunnens (wegen zu hohem Grundwasser) gefunden, die Ziegelscherben mit römischem Aufdruck 2004 bei der Renovierung der Küche. In der Außenwand zur Küche, also in der Süd-Westecke des Wohnhauses, sind riesige Quadersteine eines wohl römischen Hauses mit einem Ausmaß wie bei den Quadern in der Porta Praetoria in Regensburg integriert.

Im süd-östlichen Teil des Hofes, im Strohlager, entdeckte man ca. 2–3 Kubikmeter Bimssteine, ein Hinweis auf eine römische Sauna.

Auf dem sog. Hartl-Buckel in der Weichser Flur befanden sich reiche Rasenerzvorkommen, die für mögliche Eisenarbeiten zur Verfügung standen.

Am 24.12.1965 wurde in der Flur Straßenbreite (Richtung Frauenbrünnl) ein Hochgrab aus der Jungsteinzeit (ca. 2500 v.Chr.) geöffnet. Man fand die Überreste einer Frau zwischen 30 und 40 Jahren. Man vermutet, dass sie an einer schweren Verletzung am Knie gestorben ist. Diesen Fund kann man im Eingangsbereich des historischen Stadt-Museums in Regensburg besichtigen.

Die gesamte Umgebung um Weichs weist also Spuren frühgeschichtlichen, besonders keltischen und römischen Lebens auf.

Weichs liegt auf einer von Ost nach West ansteigenden lagunenähnlichen Lößböschung, nahe an einem markanten Geländeabfall zum Peisinger Bach. Dieser strebt zur Donau hin und ist reich an lebenswichtigem Wasser. Es sprudelt aus dem Peisinger Mühlbach wie aus mehreren im Gelände verstreuten Quellen. Zu nennen ist die ehemalige Quelle am Kapellenfeld, die beim Kanalbau abgeschnitten wurde, die ehemalige Haus-Quelle im Brunnacker ober dem Lauterbrunnfeld, aus der noch in unserer Zeit Wasser aus einem Rohr an der Straße nach Frauenbrünnel sprudelte. Sie wird aber heute durch den Tunnel in den Kurpark abgeleitet Dann ist auch die Quelle in Frauenbrünnl selbst zu erwähnen. Die mächtige Quelle beim Gschwend-Hof darf nicht vergessen werden, aus der der Bräuer Michl Kraml aus Eiglstetten Wasser in einer 1815 eigens gebauten Wasserleitung in das Brauhaus bei der Marktkirche in Abbach führte.

Es gab um Weichs also genug Wasser. Dieses war ausreichend für Mensch, Tier und Garten. Wasser ist ein Inbegriff des Lebens und Wachsens, wenn es sich mit fruchtbarem Boden paart. Man befand sich auch nicht weit entfernt von den Auen und dem fischreichen Fluss der Donau und war umgeben von ausgedehnten wildreichen Wäldern. Dies alles bot sicher den frühesten Ankömmlingen in unserer Gegend Anreiz und Verlockung, sich dort niederzulassen.

Die Zeit der großen keltischen Wanderung war das 4. bis 3. Jahrhundert vor Christus. Wenn das vermutlich zur anschließenden Römerzeit entstandene feste Wohnhaus auf steinernen Fundamenten an der gleichen Stelle entstand, wie etwa ein früheres keltisches Wohnhaus in Pfostenbauweise, gingen die älteren Befunde, wie Pfostenlöcher oder Pfostenreste im Boden, leider verloren.

Wir wissen nicht viel von den damaligen, möglichen Bewohnern von Weichs. Nehmen wir an, es handelte sich um die Kelten. Ihr Name kommt vom griechischen Wort „Keltoi“ oder vom Lateinischen „Celtae“ [13], was so viel bedeutet wie „die Tapferen“, „die Kühnen“ oder „Edlen“ In der Kelten-Literatur werden diese Merkmale vielfach bestätigt. Nomen est omen! [14]

In Cornelius` Tacitus Germania, einem vielleicht tendenziellen Lehrstück für die Römer, und auch aus einer etwas späteren Zeit stammend, finden wir einen kleinen Abriss des Kulturzustandes der Menschen des 1. Jahrhunderts n. Chr. Die Rede ist dort sicher von den Germanen. Aber nach Poseidonios von Apameia (135-51 v.Chr.) – sein Bericht stammt aus der Zeit 90 v.Chr. – waren die Germanen ein Teilstamm der Kelten und ihnen sehr ähnlich.[15]

Wir erfahren dort:

Es habe sich um blonde, blauäugige, rothaarige hünenhafte Gestalten gehandelt, tapfer, arglos und offen. Sie hätten Bär, Wolf und Auerochs mit dem Spieß gejagt. Die Aufgabe der Frauen sei der Haushalt, die Erziehung der Kinder und der Ackerbau gewesen. Sie hätten die Ehe heilig befunden und treu gehalten, sich oft mit einem Aufguss von Gerste oder Korn berauscht, der ähnlich wie Wein vergoren worden sei,[16] usw.

Das Bild dieser Menschen wurde leider später vom jeweiligen Zeitgeist bis in die neueste Zeit der deutschen Geschichte herein negativ oder positiv unter- oder überzeichnet.[17]

Nachweisbare römische Gutshöfe der Folgezeit wurden bereits ab der Mitte des 1. Jh. n. Chr. meist von römischen Veteranen betrieben. Sie setzten eine bestehende Tradition aus der keltischen Kultur, durchsetzt mit römischen Elementen, fort. Sie fanden hier als Kolonisten ihren Altersruhesitz.

Etwa um die Mitte des 5. Jahrhunderts, als die regulären römischen Truppen zwischen Alpen und Donau abgezogen waren, nahmen die Bajuwaren diese Plätze in Besitz. Unter ihnen waren hochspezialisierte Metallhandwerker, die die Gewinnung und Verarbeitung von Eisen beherrschten. Das Vorkommen von reichlich Raseneisenerz in der Flur von Weichs wurde bereits erwähnt und war für ihren Bedarf dienlich.

Wir befinden uns bald in der Zeit des ersten bayerischen Stammes auf unserem Boden. Ihr Herrscherhaus waren die Agilolfinger. Ich vermute, dass die Höfe in Weichs und Umgebung unmittelbarer Hausbesitz zur Pfalz in Regensburg gehörend waren. (Siehe Eiglstetten! Der Name verrät es: = Hof/Stätte des Agilolf!).

Bilder 2

Photos von Funden: (Photo Kraus)

Fein geschliffene, jungsteinzeitliche Streitaxt mit einer Bohrung für den Schaft aus der Steinzeit,

Lanzenspitze aus Silex,

Pfeilspitzen gleichen Materials,

linearband- und stichbandkeramische Tonscherben von Gebrauchsgeschirr, auch solche aus der Chamer Kultur,

steinzeitliche Hand-Getreide-Mühle.

048 In welcher Beziehung die Bauern zu Weichs zur jeweiligen Herrschaft Getreidemuehle

048 In welcher Beziehung die Bauern zu Weichs zur jeweiligen Herrschaft Pfeilspitzen

048 In welcher Beziehung die Bauern zu Weichs zur jeweiligen Herrschaft Tonscherben

3. Lage und Größe der Hofstelle

Der Einödhof ist heute wegen reger Bautätigkeit in den Süden des Marktes fast integriert. Noch nach dem 2. Weltkrieg lag er etwa 500 m vom letztem Haus Abbachs (Schanz Otto) entfernt, was den Anschein eines alleinstehenden und ganz unabhängigen Gehöftes unterstrich.

Das Gut Weichs liegt sozusagen in der Straßengabelung zwischen der Straße nach Peising und der Straße nach Saalhaupt. Insofern kann man heute von einer günstigen Verkehrslage sprechen.

Es ist zwar anzunehmen, dass Ludwig der Kelheimer, als er 1225 den Schloßberg mit Weichs gegen Matting und Königswiesen eintauschte, Wert auf eine ordentliche Verbindung zwischen seinen Neuerwerbungen Burgberg und Weichs legte. Es konnte sich aber lediglich um einen Gebrauchsweg für Bauernfuhrwerke mit Pferde- oder Ochsengespann, Berittene und Fußgänger handeln. Für einen Ausbau für gehobenen Verkehr wie etwa heute bestand kein Bedarf.

Noch im 18. Jahrhundert, bzw. sogar noch im 20.Jh., war die Verkehrslage nach oder über Weichs noch sehr verbesserungswürdig. In einem Verkaufsbrief vom 06.05.1776, in der der Hintermüller Josef Huber alle seine Liegenschaften an Nikolaus Spark, ehemaligen Müller zu Ort, Landgerichts Weyx (bei Regensburg, A.d.V.) verkauft, existiert nur ein „Fahrtweg“ nach Weyx am Aumeiers Veldt“ (siehe heute noch „Aumeier Hölzl“! A.d.V.) vorbei. Dann kommt sozusagen das Ende der Welt. Im selben Papier wird nämlich „hinten“ eine „Schranke von Weyx“ angeführt.[18]

In einem Akt „Extrakt der dem Markht Abach gnädigst ertheilten Markhts Freiheit de ao.1733, extrahiert 14. 9ber 1771, § 23“, ist von einer gemauerten Säule auf der „Weyxner Straßen“ die Rede. Immerhin also schon Straße genannt! Aber was hielt man damals schon für eine Straße?

Die erwähnte Säule dient nach Ausweis der Akte zur Begrenzung des Burgfrieds von Abach. Die Straße nach Weichs existiert also, aber die Straßenführung ist vermutlich ganz anders als heute. „Von der hinteren Mühle (.) gerade hinüber auf die Landstraße (Richtung Ingolstadt/Augsburg. A.d.V.) neben den bürgerlichen Krautfeldern zur Donau hin, bis zu den zwei bürgerlichen Häusln, allwo sich der Burgfried schließt.“

Die Anschlussstelle ab dieser Straße Richtung Weichs war, wie aus vielen Mautlisten zu sehen ist, schon immer das „hintere Tor“, das kein Tor im eigentlichen Sinne war, sondern nur ein beweglicher Schrankenbaum, daneben ein Häuschen aus Holz für die Mauteinnehmer, am Peisinger Mühlbach gelegen (heute überbaut), jetzt Torhausplatz.[19]

Der Bau eines ordentlichen Gemeindeverbindungsweges nach Saalhaupt wird erstmals im „Protokollbuch des Gemeindeausschusses der Gemeinde Abbach-Schlossberg 1863/64“ angesprochen. Es heißt dort: „Bei heutiger Gemeindeversammlung wurde der einstimmige Beschluß gefaßt, dass der nach Saalhaupt führende Verbindungsweg auf Grund der Steuer-Verhältnisse unter die Gemeindebürger von Abbach-Schloßberg verteilt werden solle. Die Verteilung beginnt mit Haus Nr. 1 der Gemeinde Abbach-Schloßberg, setzt sich fort mit Haus Nr. 1 des Weilers Au und endet mit der Einöde Weichs. Die Verteilung sollte versuchsweise und für die Dauer eines Jahres verlaufen.“[20]

Wie der Verbindungsweg nach Saalhaupt über Weichs noch vor dem oben erwähnten Ausbau beschaffen war, wird vom anderen Ende aus in den Akten von Saalhaupt der Jahre 1874 und 1889 gut geschildert. Es wird außerdem festgestellt, dass die bestehende Straße nach Abbach noch keine Distriktstraße ist, was aber anzustreben sei.

Die Reparaturmaßnahmen wurden in der Zeit vor dem Bau der Distriktstraße im Versteigerungsverfahren an den billigsten Anbieter des Dorfes vergeben. Es lagen riesige Steinhaufen zur Verwendung bereit. Die Felsbrocken der ausgelobten Lose mussten zerschlagen und zerkleinert werden. Das so gewonnene Material musste in die Löcher und auf den Weg eingebracht werden. Die Ausführenden waren keine Fachleute.

Es geht zunächst um die Verbindungswege innerhalb der Gemeindegrenze von Saalhaupt. Im Dorf waren 375 Meter Straßenstrecke zu bewältigen, nach Dünzling 1422, nach Teugn 1462, nach Paring 1370, nach Schneidhart 1900 und schließlich nach Abbach 1310 Meter. Dieser Teil in der Dorfflur selbst stand immer auf Rang 1 der Maßnahmen. Unter den Gemeindewegen gehörte die Verbindung nach Abbach zu den „frequentiertesten“. Es verkehrten dort häufige Getreide- und Holzfuhrwerke, die gelegentlich bis nach Regensburg fahren wollten. Die Reparaturen wurden von den Dorfbewohnern als zu kostspielig empfunden. In den letzten 10 Jahren kosteten sie bis 350 Gulden. Im Jahre 1874 z.B. steigerte das Los nach Abbach Thomas Ramsauer um 16 Gulden.[21]

Von der Strecke nach Abbach, (die damals noch auch ein Stück der Strecke nach Teugn war, A.d.V.), wird berichtet: „(…) der Verbindungsstrang führt (…) in sehr bedeutender Steigung einen Berg hinan. Schneewasser und Gewitterregen reißen tiefe Furchen in die Fahrbahn und verursachen sehr bedeutende Unterhaltungskosten. Der andere Teil dieser Strecke wird namentlich in den Monaten Februar mit April durch die vielen Holzfuhrwerke so arg mitgenommen, dass er nahezu unbefahrbar wird. Beschotterungsmaterial allein, und wenn dasselbe noch so massenhaft eingebettet würde, hilft nichts, da unbedingt ein fester Unterbau notwendig ist.“ [22]

Die Herstellung der Distriktstraße nach Saalhaupt über Weichs wurde dieser Orts herbeigesehnt. Am 27. April 1896 war das Werk für Saalhaupt glücklich vollendet und mein Urgroßvater Johann Schmidbauer wurde vom Notar zur Beurkundung der Grundabtretungen nach Abbach gebeten.[23]

Kehren wir aber auf unserer Straße zurück zum Punkt Weichs. Der damalige Besitzer des Guts war Leonhard Blaimer. Mit ihm schloss die Gemeinde Schloßberg-Abbach am 28. September 1890 im Amtszimmer des Bürgermeisters Michael Röhrl folgenden Vertrag:[24]

„Auf geschehenes Vorladen bzw. Ansuchen erschienen heute den 28. September 1890 im Amtszimmer des Bürgermeisters Mich. Röhrl

1. der Gutsbesitzer Herr Leonhard Blaimer von Weichs

2. der Beigeordnete H. Josef Zirngibl von Abbach-Schloßberg

3. der Gemeindekassier H. Fritz Ziegler von Au

sämtlich zugehörig zur Gemeinde Abbach-Schloßberg und schließen unter Vorsitz des H. Bürgermeisters Röhrl nachstehenden Vertrag.

1. durch Beschluß vom 14. Juli 1889 der Gemeindeversammlung v. Abbach-Schloßberg verpflichtete sich diese den zum Distriktstraßenbau Abbach–Saalhaupt den in der Gemeinde Abbach–Schlossberg benötigten Baugrund unentgeltlich abzutreten.

Da aber dieser Baugrund nach Ansicht des Herrn Blaimer eine ziemlich große Summe ausmachen würde, welche die kleine Gemeinde nicht leicht zu erschwingen vermag und über dies Blaimer als Höchstbesteuerter selbst einen sehr großen Beitrag hinzu zu leisten hätte, wenn wie antragsgemäß, diese Summe durch eine eigene Umlage aufzubringen wäre, so erklärte Blaimer ausdrücklich und ohne weiteren Vorbehalt, dass er den ganzen Baugrund, soweit selber seine Grundstücke berührt, um eine Pauschalsumme von M 500 / fünf hundert Mark R.W. /, an die Gemeinde bzw. Distrikt abtritt u. zwar ohne Rücksicht darauf, ob der wirkliche Wert desselben obigem Betrag gleichkommt, unter demselben steht oder auch übersteigt, überhaupt wird von Seiten der Beteiligten auf eine Vermessung oder Schätzung verzichtet. ( Nr. 2.fehlt !)

3. Die Gemeinde Abbach-Schloßberg verpflichtet sich, ohne weitere Verhandlungen zu pflegen oder irgend weiter anzufragen, vorstehendes Angebot zu akzeptieren und leistet an Blaimer gegen vorschriftsmäßige Quittung sofort Zahlung.

4. Übernimmt die Gemeinde allenfalls entstehende Kosten, allenfalls Vermessungsgebühren auf sich.

5. Die Gemeinde übernimmt die Verpflichtung, Sorge dafür zu tragen, dass die alte bisher bestehende Straße zur Anlage der neuen benützt wird und von Blaimer nur so viel Grund genommen wird, als zur alten noch notwendig ist.

Unterschriften Leonhard Blaimer; Röhrl, Bürgermeister.“

 Wie einvernehmlich dieser Termin über die Runden ging, so zeigte sich bald darauf, dass auch hier wie in anderen Zusammenhängen der Teufel im Detail steckt.

Am 7. August des folgenden Jahres ging es um die Vermarktung der Distriktstraße Abbach–Saalhaupt. Da stellte das Bezirksamt Kelheim in einem Schreiben an die Gemeindeverwaltung Abbach-Schloßberg fest:

„Dem Ökonom Leonhard Blaimer in Weichs ist zu eröffnen, dass ihm die Abtragung der Böschung und die Anlegung einer Fahrt auf seine Felder rechts an der Kapelle unter der Voraussetzung gestattet wird, dass der Straßengraben entsprechend überbrückt oder ein Zementrohr nach Anweisung des Bezirksbautechnikers eingelegt werde.

Der Distrikt selbst übernimmt die Herstellung der Überfahrt nicht, nachdem Blaimer an einer anderen Stelle eine Überfahrt zu seinen Grundstücken hat.

Die Vermarkung hat nun alsbald zu geschehen.“[25]

An dieser Stelle sei vermerkt, dass dieses Schreiben unter Punkt 14 (Kirche) dieser Arbeit – wie auch folgendes Schreiben – noch einmal eine Rolle spielt.

Am 4. September 1891, als schon abschließende, aber zähe Verhandlungen des Marktes Abbach mit der Ruralgemeinde Abbach-Schloßberg wegen der Vereinigung zu einer Gemeinde liefen, wandte sich das Bezirksamt Kelheim in der Straßenfrage an den Markt Abbach:

„Nach der Erklärung vom 12. August l.Jhs. verweigert der Ökonom Leonhard Blaimer in Weichs die Vermarkung und somit auch die Abtretung des zur Distriktstraße Abbach–Saalhaupt nötigen Grund und Bodens so lange bis ihm neben seiner Kapelle ein Fahrtweg zu seinen Äckern hergestellt und der alte Gemeindeverbindungsweg, soweit er nicht Bestandteil der Distriktstraße geworden ist, förmlich auf Kosten des Distriktes kultiviert ist. Nachdem dem Leonhard Blaimer auf seinen eigenen Wunsch eine Fahrt nach seinen Grundstücken statt rechts von der Kapelle links gegen den Hopfengarten hergestellt, und an dem alten Gemeindewege, welcher übrigens gar nicht sein Eigentum ist, mehr gemacht wurde, als Blaimer verlangte, erscheint sein neuerliches Verlangen nicht bloß im hohem Grade ungerechtfertigt, sondern auch frivol und kann deshalb um so weniger eingegangen werden, als derselbe einer gütlichen Ausgleichung geradezu aus dem Wege ging.

Es erübrigt nunmehr nichts anderes, als die Einleitung des Zwangsenteignungsverfahrens auf Grund des Art. I A Ziff.5 des Gesetzes vom 17. November 1837 über die Zwangsabtretung von Grundeigentum. Die Marktverwaltung Abbach erhält den Auftrag den Leonhard Blaimer zur nochmaligen letzten Erklärung zu veranlassen, ob und aus welchen Gründen derselbe die Abtretung des zum Straßenbau notwendigen Grundes verweigere. Hierbei wird aufmerksam gemacht, dass die Gemeinde Abbach-Schloßberg den nötigen Grund dem Distrikte unentgeltlich zur Verfügung zu stellen und deshalb auch alle Kosten des Verfahrens zu tragen hat, wogegen derselben auf Grund des mit Blaimer abgeschlossenen Vertrages der Regress an Blaimer zusteht. Der vorstehende Auftrag ist binnen 14 Tagen zu erledigen“.[26] Es sei hinzugefügt, dass der Auftrag am 23. Sept. 1891 erledigt wurde.

Die Sache scheint einer friedlichen Lösung zugeführt worden zu sein, weil das Bezirksamt schon am 22. September 1891 für das Jahr 1892 dem Fischer und Kieslieferanten Heinrich Weigert folgenden Zuschlag erteilte. Von der Marktgemeinde wurde am 27.9.1891 Erledigung notiert.

„Heinrich Weigert

a) 76 cbm a 3 M 20 Pf gereinigten Kies auf der Strecke Abbach–Saalhaupt von Abbach bis Kilometer 2

b) 75 cbm a 3 M 70 Pf gereinigten Kies von Kilometer 2-4

c) 70 cbm a 4 M 50 Pf gereinigten Kies von Kilometer 4 bis Saalhaupt.

Demselben ist zu Protokoll zu eröffnen, dass ihm der Zuschlag erteilt wird und dass er das Material vorschriftsmäßig und rechtzeitig anzuliefern habe, widrigenfalls dies auf seine Kosten geschehen würde. (…)“[27]

Mitte 1895 scheint die Baumaßnahme abgeschlossen gewesen zu sein.

048 In welcher Beziehung die Bauern zu Weichs zur jeweiligen Herrschaft Auffahrt Burgberg 2009

Bild 3
Hungerturm mit Rest der Burgmauer 2009. Photo Kraus

Seit dem 13. Jahrhundert war die Burg Sitz des Landgerichts Abbach. Im 18. Jahrhundert war dieser Platz dem Landrichter nicht mehr zumutbar, darum baute man ihm 1760 ein neues Haus.

048 In welcher Beziehung die Bauern zu Weichs zur jeweiligen Herrschaft Auffahrt Burgberg Das Kamel

Bild 4

Das „Kamel“

Von der Ringmauer blieb nur ein kleines Stück in der ursprünglichen Höhe erhalten, das man wegen seiner Form „das Kamel“ nannte und den alten Abbachern bis in die 1990er Jahre als ein beliebter Treffpunkt galt. Dann aber schlugen der Ortsgeschichte unkundige „Archeologen“dem Kamel den Kopf ab, und es blieb nur mehr ein namenloser Torso übrig. Die so gewonnene Steinmasse verwendeten sie dazu, um anderswo eine ausgegrabene Mauer auszuflicken.

Interessant wären die beim Bau der Wasserleitung und des Wasserspeichers beim „Hungerturm“ gesprengten unteridischen Burgrelikte gewesen, von denen in dem Zeitungsartikel vom 14.5.1928 berichtet ist. Siehe in dem Aufsatz „Der Bau der Wasserleitung“ im „Lesebuch“, Archiv online!

048 In welcher Beziehung die Bauern zu Weichs zur jeweiligen Herrschaft Landrichterhaus

Bild 5. Das Landrichterhaus , erbaut 1760, bis 1845 Meierisches Hofgut, dann Haus des Schulbenefiziaten, hernach Benefiziatenhaus, dann Marchnerhaus, jetzt Mietwohnungen. Photo Kraus.

 

Dies geht aus dem Schreiben des Bezirksamts an den Markt Abbach hervor:

„Die Distriktstraße Abbach-Saalhaupt soll demnächst notariell verbrieft werden, und es ist deshalb notwendig, dass vorher die Frage wegen der Grundentschädigung geregelt sei.

Die Kosten für die Grundentschädigungen hat die Gemeinde Abbach innerhalb ihrer Flur zu tragen. In welcher Weise die einzelnen Grundbesitzer entschädigt werden sollen, hat die Gemeinde Abbach mit den letzteren zu vereinbaren. Es ergeht der Auftrag, die Entschädigungsfrage sofort zu regeln und Vollzugsbericht binnen 14 Tagen zu erstatten, namentlich ob und welche Entschädigung gewährt wird.

In Betracht kommen folgende Grundbesitzer:

Georg Oberhofer mit 15 Dezimalen,

Josef Aumeier mit 2 Dezimalen,

Georg Eckmann mit 0,001 ha,

Anton Artmeier mit 11 Dezimalen .

 

Daraus kann man auch feststellen, dass der frühere Besitzer von Weichs, Georg Eckmann, Weichs bis auf eine kleine Teilfläche bereits aufgegeben hatte. Auf dieser Teilfläche errichtete er den sich heute noch dort befindlichen „Zirngiblstadl“, benannt nach seinem Nachfolger auf der Brauerei in Abbach.

Nach anderen Akten wurde Georg. Eckmann bereits 1880 durch Friedrich Ziegler in Au von den öffentlichen Ämtern in Abbach-Schloßberg abgelöst.

 

Kommen wir nun zum zweiten Verbindungsstrang der Straßengabelung von Weichs, in die Richtung zum Ort Peising. Es handelte sich um einen primitiven Gehweg und Kuhtrampelpfad am Mühlbach entlang über die „Weiklmühle“. Wir halten uns wörtlich an das Protokoll im Statutenbuch der Gemeinde Abbach- Schlossberg vom 21. März 1873: „Bei der heutigen Versammlung wurde über rubrizierten Betreff beraten und beschlossen, dass für das heurige Jahr der betreffende Verbindungsweg mit Kies repariert werden soll und zwar durch Scharwerk, wozu die pflichtigen Gemeindeglieder bei Vermeidung von Strafe auf Einsagen zu erscheinen haben.“[28] Es sei angemerkt, dass der Bürgermeister Josef Zirngibl war, ein Kaufmann, nicht der spätere Bräuer in Abbach.

 

Es mussten aber auch die Interessen von Beteiligten berücksichtigt werden. Es handelte sich zunächst um den damaligen Besitzer des Gutes Weichs, Georg Eckmann.

Sein Anliegen erläutert folgendes Protokoll:

„Der Gemeindeausschuß hielt heute Sitzung, zu welcher auch der Ökonom Eckmann von Weichs auf geschehene Vorladung erschienen ist.

Es wurden mit diesem die schon früher gepflogenen Verhandlungen bezüglich der Wegerweiterung wieder aufgenommen und ergaben heute das Resultat, dass Eckmann erklärt, den zur Wegerweiterung erforderlichen Grund unentgeltlich ablassen zu wollen, wenn Seitens der Gemeinde der über seine Kuhwiese führende Gehsteig verlegt werde.

Auf dieses Angebot wird eingegangen und mit den entsprechenden Arbeiten der Wegerweiterung sofort begonnen.“[29]

 

Es war aber noch ein anderer Interessent mit im Spiele. Im selben Statutenbuch heißt es weiter:

„Die im vorhergehenden Protokolle erwähnten Ausschussmitglieder Gerbl, Schönbuchner und Weigert versammeln sich heute im hiesigen Rathause (das Rathaus war die heutige alte Schule am Schlossberg, A.d.V.) und wird unter Vorsitz des Bürgermeisters nachfolgendes zu Protokoll gegeben:

Vorerst wurde der Erbauer und erste Besitzer der sog. Weiklmühle, (später Weiglmühle, A.d.V.) Martin Völkl, vor den Ausschuß gerufen, und gab derselbe die Erklärung ab, daß er im Jahre 1841 diese Mühle neu erbaute und den hinter der Mühle befindlichen Wasserdurchlaß auf eigene Kosten herstellte, um hiedurch das bei seiner Mühle nötige Abfallwasser (= Wasser, das hinabfällt, A.d.V.) schneller wegzubringen und es ihm an seinem Mühlrade keine Stauung bringe. Ferner habe er diesen Wasserdurchlaß volle 18 Jahre hindurch selbst unterhalten und wurde auch von den bis jetzige Zeit auf dieser Mühle gewesenen Besitzern dieser Wasserdurchlaß und die Überbrückung erhalten.

Der Ausschuß konstatiert, dass der Weg nach dem hinteren Höckberge an der Weiklmühle vorbei nach Art.55 Abs,1 der Gd. Ordnung vom Jahre 1869 unter die gewöhnlichen Feldwege zu rechnen sei, daher, wie in diesem Artikel angegeben, nicht die Gemeinde, sondern Beteiligter diesen Weg, den Wasserdurchlaß nebst Überbrückung dort zu unterhalten habe.“ Darunter wird bemerkt: „Heute ein Resultat nicht erzielt worden, geschlossen.“[30]

Spätere Akten bis nach 1900 berichten immer wieder von der Instandsetzung der Brücke durch den Besitzer der Mühle selbst. Es wird sich bis zu einer weiteren Baumaßnahme und grundlegenden Verbesserung der Verbindung Weichs-Peising 1923 nicht viel verändert haben.

 

Nach der „Beschreibung der Grenzen der zu einer Bürgermeisterei vereinigten Gemeinden Abbach und Abbach-Schloßberg“[31] ist jedenfalls nur von einem „Weg“ nach Peising die Rede. Nie von einer Straße.

 

Über eine solche Baumaßnahme wird in einem Ratsprotokoll von Abbach berichtet, dass Hans Seidl, Gutsbesitzer in Weichs, die Straße „in anerkennenswerter Weise unentgeltlich“ in Stand gesetzt hat.[32] Es findet sich im Protokoll der Zusatz: „Für die Zukunft überläßt er jedoch die Reparaturen der Gemeinde. Diese setzt sich zwecks Erhaltung der Straße mit der Gemeinde Peising und auch mit der Brauerei in Regensburg in Verbindung, auch wegen Leistung eines entsprechenden Zuschusses.“

 

Die Straße war die Schotterstraße nach Peising, in der Straßenführung wie heute, wie sie mir seit meiner Kinderzeit bekannt ist. Natürlich wurde sie in unserer Zeit mit einem Bitumenbelag versehen und den neuen Bedürfnissen angepasst.

Es geht in diesem Kapitel um die Lage des Einödhofes Weichs, darum müssen wir uns auch noch auf die großräumige, topographische Betrachtungsweise einlassen:

Weichs liegt im sog. Weichser Becken, 363 Meter über dem Meeresspiegel. Das Klima ist sehr von der Donau beeinflusst, sodass viel Nebel herrscht und es oft regnet, im Herbst oft Wochen lang.[33]

Weichs liegt, wie die ganze Umgebung von Bad Abbach auf den „Schichtungen des Tertiärs, wie es sich bei einigen Steinbrüchen feststellen läßt, unmittelbar auf den oberen Plattenkalkschichten, dem Bryozen-Sandstein der Kreide, wobei das Profil abgesehen vom Lösslehm, welcher späteren Auflagerungen entstammt, den bereits erwähnten Schichten entspricht. Weiterhin stellen die hiesigen tertiären Formationen eine Mulde dar, die von der Donau aus nach Norden und Osten den Burgberg umfließt und durch den Höckberg, einem Erosionsrest der Kreide, mit geringen tertiären Auflagen in einen südlichen und nordöstlichen Arm und Muldenanteil gespalten wird. „Dieser südliche Arm der Gesamtmulde wird – (wie erwähnt, A.d.V.)- als „Weichser Becken“ bezeichnet, das im Osten durch den Heckberg und im Westen, wie im Norden durch die Ausläufer der Höhen des rechten Donauufers begrenzt ist. Wie im größeren Teil der Mulde so finden sich auch hier in 6 – 10 Meter Tiefe Braunkohlen , nach denen aber noch nicht geschürft worden ist. In diesem Becken vermutet man auch den Ursprungsort der Mineralwasserquelle, einer Schwefelquelle, (…)“[34]

048 In welcher Beziehung die Bauern zu Weichs zur jeweiligen Herrschaft Profilgrafik Bad Abbach

Bild 6
Profil der Landschaft rund um Weichs
Aus einem Prospekt des Marktes Bad Abbach um 1990

Es liegen im hiesigen Archiv Bodennutzungspläne von 1935 bis 1954 vor. Ich will sie an dieser Stelle auswerten, soweit sie etwas über die Betriebsgröße und Teilflächen enthalten.

Jahr      1

            9

            3

            5

1

9

3

6

1

9

3

7

1

9

3

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1

9

3

9

1

9

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0

1

9

4

1

1

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2

1

9

4

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1

9

4

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1

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4

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1

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4

6

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1

9

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1

9

49

1

9

5

0

1

9

5

1

1

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5

2

1

9

5

3

1

9

5

4

 Größe  h a            

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a

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a

h

a

Gesamt-

Fläche

1

0

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1

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1

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Acker- 7               9.

            7

land     0      

6

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0

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5.

1

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1.

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6

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5

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0

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5.

9

8

Wiesen

8.

0

0

6.

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1

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0.

7

1

1

0.

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1

0.

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0

1

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0

0

1

4.

0

0

1

4.

0

0

1

4.

0

0

1

0.

0

0

1

0.

0

0

1

0.

0

0

1

5.

0

0

     
                                           

Weiden

1.

7

0

1.

7

0

1.

7

0

2.

0

0

2.

0

0

   

2.

0

0

2.

0

0

 

2.0

0

2.

0

0

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0

0

1.

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1.

0

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2.

0

0

     

Landw.

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1.

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4

8

6.

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2

                 

8

4.

8

5

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6

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7

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6.

1

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8

6.

1

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1

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6.

6

8

Wald

2

1.

1

2

2

0.

4

4

2

0.

4

4

   

2

0.

0

0

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0.

0

0

 

2

0.

2

2

N

G

2

0.

2

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2

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2

2

2

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2

2

2

0.

2

0

     

Gebäude

mit Hoffl.

/Wegen

0.

4

7

0.

3

4

0.

6

8

0.

6

8

0.

6

8

   

0.

6

8

1.

6

8

 

1.

5

7

 

1.

3

7

2.

5

0

2.

5

0

2.

5

0

     
                                         

 

Es kommen 34a bis 68a Gewässer dazu. Zuletzt wurden die Gräben dazugerechnet.

Ob über 1954 hinaus noch Bodennutzungserhebungen angefertigt wurden, ist unbekannt. Im Archiv und in der Registratur der Gemeinde ist jedenfalls nichts weiter vorhanden.

 4. Orts Zugehörigkeit des Einödhofes

Im Jahre 1007 wurde die Burg und der Ort Ahabah mit ihrem Umland von König Heinrich dem II., der es als sein „väterliches Erbe“ apostrophierte, an das neu gegründete Bistum Bamberg geschenkt. 1138 gab es Bischof Otto I. an das kurz vorher errichtete Kloster Prüfening weiter. Dieser Besitzerwechsel betraf natürlich jedes Mal auch das ehemalige Herzogs- und Königsgut Weichs. Dieses stand wohl schon immer in einer substantiellen Verbindung mit der Herrschaft auf der Burg. Darüber werde ich in späteren Ausführungen berichten.[35]

1224 erfährt Weichs eine besondere Ausnahmebehandlung:

Ludwig der Kelheimer tauscht für sein Projekt „Burgbau in Abbach“ von den Mönchen in Prüfening den Burgberg und ausdrücklich die curia in Wihse, das Gut Weichs, gegen Königswiesen und Matting ein.[36]

Die substantielle Verbindung von Burg und Weichs bleibt so erhalten, obwohl Abbach selbst und Umgebung weiterhin (wenigstens de jure) im Besitz des Klosters Prüfening bleibt. Das zeigt sich vor allem auch in den Zehentverpflichtungen der Folgezeit. Fast alle Bauern der Gegend müssen den Zehent an die Benediktiner von St. Emmeram oder Prüfening abliefern.

Im Gegensatz dazu heißt es später über Weichs, wohl nach altem Herkommen, im Saal-Buechl des Pfarrers Emmeram Hem, 1673–1681, über den dortigen Zehent: „1677, Weix, ein Einöd bei beyden auf Ihrer Churfürstl. Gnaden in Bayern Casten Abach Pauern zu besagtem Weix hat das Augustiner Closter Groß und Klein Zehents zworn und fürn Pfarrer ain Thail.“[37]

Der Text verrät, dass die vor dem Tausch durch Ludwig den Kelheimer zuständige Grundherrschaft der Benediktiner in Weichs außer Kraft gesetzt ist, und dass es ebenda zwei Bauern gibt, was schon vorher und auch nachher immer wieder bestätigt wird, bis Capar Hölzl 1864 beide Höfe vereinte. (Siehe: In der Conkurrenz Rolle 1864 kommt in Weichs erstmals nur mehr Caspar Hölzl vor[38] ; 1863 wird er bereits von der Gemeinde Abbach-Schloßberg für die Periode 1863 bis 1866 zum Distriktrat gewählt.[39])

Aus der ausdrücklichen Einheit von Weichs mit der Burg resultiert mit Sicherheit die Zugehörigkeit von Weichs zur späteren Ruralgemeinde Abbach-Schlossberg, die der Markt Abbach bei der Neuordnung der bayerischen Gemeinden durch König Max I. Josef 1808 und 1818 nachweislich überwinden wollte[40], was jedoch bis 1892 nicht gelang.

Es muss noch vorausgesetzt werden, dass der Communaladministrator (Bürgermeister) Georg Meier (+ 1812), der in der Napoleonischen Zeit Abbach dirigierte, das 1760 gebaute Landrichterhaus mitsamt den Amtshäusern am Friedlberg 1805 der Gemeinde Abbach-Schloßberg „zugeschustert“ hat, was dem Markt Abbach sehr missfiel.

Auf diese Weise wurde die Gemeinde Abbach-Schlossberg nicht mit dem Markt Abbach vereinigt, sondern deren Existenz für noch lange Zeit gerechtfertigt.

Betrachten wir uns nun die Gründe für das Begehren nach Vereinigung aus Markt Abbacher Sicht aus dem Schreiben der Marktverwaltung vom 9. September 1818 an die Königlich-Baierische Regierung des Regenkreises, Kammer des Inneren, die Bildung der Gemeinde Abbach betreffend:

Die Regierung hat gnädigst geruht, „unseren altbayerischen Markt Abbach nach dem Wunsche der gesamten Bürgerschaft mit der Zahl von 130 Familien als Munizipialgemeinde zu bestätigen.

Indem wir nun diese höchste Gnade mit innigsten Danke verehren, erlauben wir uns zugleich , hinsichtlich der Familienzahl des Marktes Abbach unsere Erinnerungen hiermit untertänigst berichtlich vorzulegen.

Die eigentlichen bürgerlichen Familien, welche mit Häusern hierselbst ansässig sind, zählen 92, und mit Einschluss der nicht behausten Insassen und Beisitzer mag sich die Zahl der Einwohner, oder Familien auf 110 belaufen.“

Es wird festgestellt, dass man mit den Schloßbergbewohnern auf 130 Familien käme, und dann die Rechnung der Regierung stimmt. Es heißt weiter:

„Der Einverleibung der Schlossbergbesitzer mit ihren 17 Leerhäuseln, dann des Krämers und Realitätenbesitzers Alois Mayer (Landrichterhaus, A.d.V.) zu der Marktskommunität steht gar nichts im Wege, denn

1. Dieser Schlossberg liegt in dem Burgfrieden des Marktes unmittelbar.

2. Die Bewohner desselben sind mit den Marktsbewohnern so zu sagen gemischt.

3. Diese Schlossbergbesitzer gehören über dies auch in den einen und denselben Pfarr- und Schulbezirk, so dass selbe in jeder Rücksicht mit der hiesigen Bürgergemeinde ein Ganzes bilden.

4. Zu dieser Schlossbergvereinigung mit der Gemeinde Abbach gaben die Hausbesitzer der ersteren schon öfter ihre Wünsche zu erkennen (…)“

Im Jahre 1869 wurden im Landkreis Kelheim vier Bürgermeistereien errichtet, eine davon erhielt Abbach. Dies führte dazu, dass 1 Bürgermeister für die beiden Gemeinden Markt Abbach und Abbach-Schloßberg zuständig wurde. Der Name des gemeinsamen Bürgermeisters war Michael Röhrl.

Nachdem die vollständige Vereinigung der beiden Gemeinden zunächst nicht realisiert werden konnte, ließ Röhrl vorläufig wenigstens die „Grenzen der zu einer Bürgermeisterei vereinigten Gemeinden Abbach und Abbach-Schloßberg“ beschreiben[41]

Die Einöde Weichs wurde, wie der Weiler Au mit der ganzen Ruralgemeinde Abbach-Schlossberg, in die spätere Gemarkung Abbach einbezogen. Ich füge hier die erwähnte Gemeindegrenzlinie, so weit sie die Weichser Flur berührt, ein:

„Die Gemeindegrenzlinie zieht sich bei dem Armenhause (Grenze zu Kalkofen, A.d.V.) des Marktes Abbach längs des Weges nach Oberndorf, geht von da zwischen dem zur Gemeinde Oberndorf gehörigen Weiler Kalkofen (…)

Von da weg geht die Linie in steigender Richtung bis zu Plan Nr. 403 in der Mulde der Peisinger-Felder am Hängenberg, diesen links liegen lassend, fort, überschreitet den planmäßigen Fußweg von Peising nach Abbach und fällt von da weg in gerader Linie durch das Fuchsloch in das Tal herab, schreitet hier längs des Weges am Bergrücken nach Peising fort. Geht da, wo der Weg nach Peising zur Straße nach Saalhaupt führt, westlich und zieht sich durch die Wiesen auf die vorgenannte Straße hin, wo dann die Grundflächen des Ökonomiegutes Weichs die Grenze bildet.

Von Plan Nr. 1034, dem sogenannten Lauterbrunn, geht die Grenze bergauf steigend und dem Wege folgend bis an die Spitze des Waldsaumes des den Gemeindeangehörigen von Peising gehörigen sogenannten Katzstein.

Am Waldsaume verlaufend bis zu Plan Nr. 951 vereinigt sich die Grenze mit dem Wege, welcher von Peisenhofen nach der Dantschermühle sich hinzieht, überspringt den bei Plan Nr. 945 liegenden sogenannten Karlspitz, sodann den Weg von Abbach nach Gschwendthof und zieht sich am Plateau der (Fehler im Text, A.d.V.) fort bis zur sogenannten „Blöß“, (…)

Am 8. Juli 1886.

Die Bürgermeisterei Abbach.

Röhrl .

Gemeindesiegel.“

Mit dieser (hier wesentlich verkürzten, A.d.V.) Grenzbeschreibung war schon einmal der Sollstand der zukünftigen, auch politisch vereinigten Gemeinde aufgezeigt. Die Menschen hüben und drüben sollten sich wenigstens auf die zukünftige Gemeindeverfassung einstellen bzw. einleben. Aber bis zum Iststand war noch ein dorniger Weg !

Zunächst scheint nichts geklappt zu haben. Ein endgültiger Beschluss liegt nicht vor. Aber die Zustimmung wurde erteilt, wie aus der Verfügung des königlichen Ministeriums des Inneren vom 4. September 1892 hervorgeht:

„ Änderung der Gemeindebezirke Abbach und Abbach-Schloßberg, Bezirksamts Kelheim.

Auf den Bericht vom 8. Juli l. Js wird gemäß Ar.4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für die Landesteile diesseits des Rheins vom 29. April 1869 genehmigt, dass die politischen Gemeinden Abbach und Abbach-Schloßberg, beide k. Amtsgerichtes, Bezitksamtes und Rentamts Kelheim, auf Grund und nach Maßgabe der von beiden bezeichneten Gemeinden in den Gemeindeversammlungen vom 6. März l. Js gefassten Beschlüsse vom 1. Oktober l. Js an zu einer politischen Gemeinde unter dem Namen „Abbach“ vereinigt werden.

Hierbei wird bemerkt, dass demgemäß die sämtlichen jetzigen Gemeindebürger und Heimatberchtigten beider Gemeinden künftig in der vereinigten Gemeinde Abbach das Bürger- beziehungsweise Heimatrecht besitzen.

Hiernach ist unter Rückempfang der Berichtsbeilagen das Weitere zu verfügen. Gez. Frhr. von Feilizsch“[42]

Es wäre noch die Gerichtszugehörigkeit anzuführen.

Das Landgericht Abbach war bereits aufgelöst und mit dem Landgericht Kelheim vereinigt. Es ist jedoch über die Zugehörigkeit zum Landgericht Abbach aus früheren Zeiten zu berichten, wofür ich aber auf ein späteres Kapitel verweise.

5. Das Wohnhaus und die Betriebsgebäude

Bekanntlich tauschte Ludwig der Kelheimer 1224 den Burgberg und Weichs gegen Königswiesen und Matting von den Benediktinern ein. Über die Besitzverhältnisse, oder gar das Wohnhaus und die Betriebsanlagen in Weichs erfahren wir in dieser Urkunde natürlich noch nichts.

Aus dem 1. Herzogsurbar, aus dem sich die Entwicklung des herzoglichen Besitzstandes im Amt bzw. Gericht Abbach ablesen lässt, erfahren wir von einer „taverne“ und „vogetaie“ mit einer „chirchen“.[43]

Später, ebenfalls aus dem 1. Herzogsurbar entnommen, werden die Höfe „Curia“ und „aduocatia“ genannt, von denen erstere von dem von „Abnsperch“ gepawet wird.[44]

Im sogenannten Freiheitslibell Kaiser Ludwig des Bayern von 1335 erhalten wir davon Kenntnis, dass es in Weichs zwei Bauern gibt, die Mitglieder der Schranne und Mitwirkende des Ehafft und Strengen – Gerichts sind.

Im Jahre 1759 muss die Bürgerschaft in Abbach für die Regierung in Straubing durch den Landvermesser und Bürgermeister Johann Baptist Ruef einen Plan bzw. Grundriss des Burgfriedens von Abbach anfertigen lassen, dessen Richtigkeit Freiherr von Lerchenfeld bestätigt. Dieser Plan liegt uns hier im Archiv vor. Außer dem Burgfrieden sind die zwei exponierten Einöden Gemling und Weichs, sogar coloriert, allerdings in Miniatur, eingezeichnet, so dass wir aus dieser Zeit das Aussehen der zwei Höfe und der Kirche, besonders aber die Lage zueinander entnehmen können.

Bilder 7

Prospekt von Abbach 1759

von Geometer und Bürgermeister Johann Baptist Ruef

Archiv 22.2.

(Zur Entstehungsgeschichte: Cammer Rechnung 1759 S. 56.)

048 In welcher Beziehung die Bauern zu Weichs zur jeweiligen Herrschaft Prospekt Bad Abbach 1759

048 In welcher Beziehung die Bauern zu Weichs zur jeweiligen Herrschaft Prospekt Bad Abbach 02 1759

Caspar und Anna Hölzl waren Dank ihres Vermögens die Persönlichkeiten, die 1854 nach Georg Schlauderer (Haus 1) auf der rechten

und Josef Wimmer (Haus 2) auf der linken Seite des Weges in Richtung Saalhaupt

die beiden Höfe zusammenführen konnten. Aber laut Brandversicherungs-Grundbuch von 1867 können wir noch nähere Angaben über beide noch bestehenden Höfe zum Stand von 1864/65, jetzt schon im Besitz des Caspar und der Anna Hölzl erhalten. [45]

Gegenüberstellung
Weichs 1: (Versicherungssumme 7200 Gulden) (später abgerissen!)

Hölzl Caspar

Gebäude Benennung

Bauart

Versicherungsanschlag

 

Wohnhaus und Stall

gemischt

5000 Gulden

 

Stadl

verbrennlich

1.700 fl

 

Schupfe

Massiv/gemischt

300 fl

 

Schweine-Stall

verbrennl./ gemischt

80 fl

 

Wasch- u. Backhaus

massiv

120 fl

 

Weichs 2 Versicherungssumme 8100 Gulden (der überlebende Hof)

Hölzl Caspar

Gebäude Benennung

Bauart

Versicherunsanschlag

 

Wohnhaus und Stall

massiv

4800  Gulden

 

Schafstall

massiv

1000 fl

 

Stadel

gemischt/massiv

1900 fl

 

Wasch- u. Backhaus

massiv

200 fl

 

Schupfe

massiv

100 fl

 

Schupfe

massiv (verbrannt)

100 fl

 

Caspar Hölzl (+1875) versicherte 1870 für 5 Jahre in Weichs 1 Getreide und Vieh, Heu und Stroh zum Versicherungsbetrag von 8800 Gulden, in Weichs 2 Hausgeräte, Vieh, Getreide und Ökonomie-Gegenstände zum Versicherungsbetrag von 16.436 Gulden bei der Colonia Feuer-Versicherungs-Gesellschaft in Köln.[46]

 Aus der Gegenwart der Hausgeräte in Weichs 2 wird ersichtlich, dass sich das Leben der Familie und deren Zukunft auf Haus 2 konzentriert. Erika Seidl-Schulz erwähnt in ihrer Hausarbeit zur Meisterprüfung eine Inschrift in einem Dachbalken des jetzigen Wohnhauses in Weichs. Sie lautet: „Erbaut mit Gottes Hülfe von Josef Bauer MDCCCXXXVIII.“ (1838, A.d.V.)[47]

Nach Versicherungsgrundbuch vom 1.April 1880 standen Weichs 1 und Weichs 2 noch unberührt im Besitze von Georg Eckmann und Leonhard Blaimer. Wann Weichs 1 abgerissen wurde, lässt sich heute nicht sicher sagen, sondern nur vermuten. Wie in anderen Zusammenhängen (Scheunenbau, Abriss der St. Markuskirche, Bau der Ersatzkapelle an der Straße nach Saalhaupt) wird auch bei dieser Angelegenheit Hermann Fiedler am Werk gewesen sein. Die heutige Besitzergeneration Hermann und Katrin Seidl-Schulz lebt im ehemaligen Haus Weichs 2, heute Weichs 1 – 2 , oder Weichs, Frauenbrünnlstraße 25.

Dies wird auch durch Ergänzungen des Grundaktes der königlichen Steuerkataster – Kommission von 1823 durch Oberlehrer Wolfgang Forster vom 23.6.1955 bestätigt.

Wolfgang Forster war gebürtiger Abbacher und lebte 1955 in Ergolding bei Landshut im Ruhestand.

Bei ihm lesen wir:

„Weichs 1 Schlauderer Theres, Witwe, Bauer,

Weichs 2 Bauer Josef, Bauer. Nachfolger Hölzl – Blaimer.[48]

Wenden wir uns den nächsten Besitzer Generationen, zu.

Es sind dies die Familien

Georg und Sofie Eckmann (1874 bis 1880, dann Abbach)

und

Leonhard und Rosina Blaimer (1880 bis 1892 )

Laut Versicherungs Grundbuch der Gemeinde Abbach-Schloßberg von 1880[49]

Weichs 1

 

Nennung des Gebäudes

               Bauart

 

Versicherungssumme

   

Umfassung

Dachung

 

a

Wohnhaus

Stein/Holz

Schiefer/Schindel

             –

b

Stadl mit Schupfe

Holz

Schindel

2910  M

c

Streuschupfe

Stein/Holz

Schindl/Ziegel

  510  M

d      !Wasch- und Backhaus      !Stein                  ! Ziegel                   !   210  M

gültig für Georg Eckmann

und Leonhard Blaimer

Weichs 2:

 

Nennung des Gebäudes

Bauart

 

Versicherungssumme

   

Umfassung

Dachung

 

a

Wohnhaus und Stallung

Stein

Ziegel

   7.500 M

b

Rindvieh/Schweine/Schupfe

Stein

Ziegel

 11.300 M

c

Stadl mit Anbau

Stein/Holz

Ziegel

   4.800 M

d

Wasch- u. Backhaus

Stein

Ziegel

     250  M

e

Schupfe I

Stein

Ziegel

     170  M

f

Schupfe II

Stein

Ziegel/Stroh

     170  M

g

Wagenremise

Stein

Ziegel

      600 M

h

Remise

Stein

Ziegel

      210 M

 

Gültig für Georg Eckmann und Leonhard Blaimer

     

 

Ein Stadl für Josef Zirngibl ist bei Weichs 1 eingetragen. Die Versicherungssumme beträgt 4800 M.

Als Besitzer von Weichs 1 – 2 folgen nun
Johann Georg und Anna Grießmeier (1893 bis 1909)

Laut Versicherungsgrundbuch 1880, Fortschreibung („neueste Versicherung“) wird eine Liste für Weichs 1 nicht mehr geführt.

Aber es fällt auf, dass die Kapelle (St. Markus, A.d.V.) noch existiert. Sie ist zwar nur mit einer Versicherungssumme von 500 M. veranschlagt, was darauf hinweist, dass sie sich in üblem Zustand befand, aber es kann sich nicht um die spätere Ersatzkapelle an der Straße, die heute existiert, handeln, weil für sie erst unter Hermann Fiedler am 30. April 1910 Antrag auf Baugenehmigung gestellt wurde.[50]

Es folgt die Aufstellung für

Weichs 2

 

Nennung des Gebäudes

                   Bauartklasse

Versicherungssumme                    

 

a

Wohnhaus mit Stall

     I  (Stein/Ziegel)

                2.050

 

b

Rind- u. Schweinestall mit Schupfe

     I

              13.300

 

c

Stadl mit Anbau

     I

                8.600

 

d

Gerätehalle an c

     III

                2.000

 

e

Keller und Terrassenüberbau

      I

                1.050

 

f

Kartoffelkeller

      I

                   800

 

g

Hühnerstall

      I

                   200

h

Kapelle

      I

                   500

i bis

Verschiedene Einfriedungen

aus Stein,Eisen

                   800

 

m

 

und Holz

   

 

Für die Zeit des Hermann Fiedler (1910 bis 1919)

liegen leider keine Versicherungsunterlagen vor!

Es ist unbekannt, wo Akten dieser Periode abgeblieben sind. Hermann Fiedler lebte und wohnte im fernen Regensburg/Stadtamhof als Lochblechfabrikant. In Weichs hatte er Ferdinand Singer als Verwalter eingestellt, der in der Gemeinde Abbach nur zur Einkommensteuer veranlagt war. In der Zeit von 1913 bis 1919 nahm diese Aufgabe als Verwalter/Pächter das Schwäger-Duo Ernst Schulz und Johann Seidl wahr.

Es folgt die Ära Johann und Frieda Seidl zusammen mit Ernst und Therese Schulz (1913 bis 1919 Pächter; 1920 bis 1975 Besitzer ) nach Versicherungs Grundbuch 1860,
Fortschreibung. Stand vom 23.07.1936.[51]

Weichs 1 – 2

 

Benennung des Gebäudes nach seinem Zwecke

Klasse

Versicherungssumme

1

Wohnhaus mit Stall

I

28.000 M

2

Rind-u.Schweinestallgebäude mit Schupfe

I

16.700 M

3

Stadel mit Vorplatz

I

11.100 M

4

Gerätehalle

III

  2.400 M

5

Keller  und Terrassenüberbau

I

  1.300 M

6

Kartoffelkeller Gebäude

I

  1.000 M

7

Hühnerstall

I

     290 M

8

Kapelle (es handelt sich um die neue K., A.d.V.)

I

     600 M

9

Einfriedung von Stein und Eisen

I

     520 M

10

Einfriedung von Stein und Eisen

I

     290 M

11

Einfriedung von Stein  und Holz

III

     140 M

12

Einfriedung von Holz

III

     290 M

13

Stallanbau

I

  2.700 M

14

Getreidestadel

I

  5.100 M

 

Für Josef Zirngibls Erben ist auf dem Grundstück von Weichs 1 ein Stadel vorgetragen.

Der Versicherungswert ist 4.800 M.

6. Zwingende Gründe für die Zusammengehörigkeit der Burg Ahabach (Abbach) mit Weichs

Es ist erwiesen, dass es vor der Erweiterung und Neuerrichtung der Burganlage auf der Berghöhe zu Ahabah (nach 1224) eine Vorgängerburg der Grafen von Abbach gab. Mag es in das Reich der Sagen und Legenden gehören: In der Tradition von Burgau an der Mindel waren die letzten Burgherren die Anverwandten der Sachsenherzöge, nachdem Brun, der Bruder Heinrich II. und Bischof von Augsburg, weiter Giselas, der Königin von Ungarn und der Äbtissin Brigida namentlich genannt wird. Dieser sei 1075 gestorben. Nach Bischofslisten des Bistums Augsburg allerdings starb er schon 1029.[52] „Burgau gehörte früher bayerischen Fürsten“, – heißt es in der Chronik von Burgau und der anderen Nachbarstädte – „von denen es die Grafen von Abbach zu Lehen hatten, deren letzter, Bruno, 1075 starb.“[53]

Die Burg Ahabah gehörte nach diesen Aussagen – darf man sie als treffend bezeichnen – also vor und nach dem Tod Kaiser Heinrich II., mit der kurzen Unterbrechung von 1007 – 1224 zum Fiskalgut der bayerischen Herzöge.

Als der Wittelsbacher Ludwig der Kelheimer 1224 den Handel mit den Mönchen von Prüfening vornahm, kam es ihm wesentlich darauf an, dass die Curia in Wihse wieder mit in seinen Besitz kam.[54]

Er zahlte dafür einen klar definierten Preis, nämlich Matting und Königswiesen. Die Union von Burg und Weichs war sicher nach alter Tradition substantiell. Ohne Weichs war die Burg in vielfacher Hinsicht nicht lebensfähig. Jeden Tag mussten Dutzende von Menschen satt werden; die Familie des Burgherren, die Ritter, die Soldaten und das Gesinde, das auf der Burg arbeitete. Weichs hatte sicher schon seit Bestehen einer Burg in Abbach eine Sustentationsfunktion.

Fürstliche Herrschaften bezogen zwar oft von weit her ihre Lebensgrundlagen: Es wurden gewöhnlich innerhalb einer Burg große Mengen an Vorräten angelegt. Man brauchte jedoch stets frisches Fleisch, Milch und Eier. Man aß viel Brot. Das Mehl wurde in der nahen Mühle gemahlen (Hintere Mühle).

Wo sonst als auf den burgeigenen Bauernhöfen in Weichs konnten Kühe, Ochsen, Ziegen, Schweine und Hühner gehalten werden? Im Sommer mussten dafür die Speicher mit Heu, Stroh und Korn als Winterfutter gefüllt werden. In den Kellern wurden nach der Weinlese die Fässer mit Wein gefüllt.

Gewisse Sachen mussten direkt vor der Haustüre liegen, wie z.B. Wasser. Wasser ist Leben, heißt es nicht umsonst. Ohne Wasser kann weder Mensch, noch Tier, noch Pflanze existieren.

Auf der Burg befand sich ein Brunnen. Er war tief und reichte bis zum Grundwasser. Ob es ihn schon in der alten Burganlage gab, oder ob ihn erst Ludwig der Kelheimer bauen ließ, ist unbekannt. Nachdem er verfüllt ist, wissen wir nicht einmal, wo er sich befand. Aber eins wissen wir, dass er den Bedarf an Wasser nicht decken konnte.

In den Regesten ( =Zusammenfassungen des Rechtsinhalts von Urkunden) von Abbach[55] lesen wir: „Gleichfalls ist allda (in der Burg, A.d.V.) ein tiefer Schöpfbrunnen, davon aber der Notturft Wasser nit alle Zeit zu bekommen, derentwegen das Wasser mit Scharwerch heraufgeführt wird.“ An anderer Stelle wird ergänzt: „zu den Scharwerken gehört u.a. die Beiführung von 6 Fuhren Wasser auf das Schloß. (In welchen Zeitabständen ist leider nicht angegeben, A.d.V.) ao.1398. Die Scharwerksäcker zum Schloß gehörig benützt vermögs sr. Bestallung der Pfleger.“[56]

Die nächste mögliche lebendige Wasserschöpfquelle lag direkt am Weg zur Burg am Fuß des südlichen Berghanges, der Peisinger Mühlbach, der die Grenze zu Weichs bildete. Bei der hinteren Mühle ändert er seinen Lauf in Richtung Westen, später Norden, bis er seine Mündung in der Donau findet.

Noch in den Brandversicherungslisten der Gemeinde Abbach-Schloßberg von 1868 – 1873 gehörte die hintere Mühle unter ihrem Besitzer Josef Schuderer zu Weichs. Sie hatte bezeichnender Weise die Hausnummer Weichs 2 ½., d. h. dass zur curia in wihse eine uralte Beziehung bestand[57]. Die hintere Mühle befand sich – die zwei Hausnummern 3 und 4 mit ausgedehntem Umland lagen dazwischen – am äußersten Rand der Weichser Flur, weit vom Gut entfernt, aber sie gehörte eben dazu, weil es notwendig war.

Sie wird die Wasser Schöpfquelle für die Schlossbewohner gewesen sein. Das Wasser war, eher als heute, klar und rein, als Viehtränke zu gebrauchen und mindestens als Brauchwasser für Mensch und Tier auf der Burg geeignet.

Auch an klarem und gesundem Trinkwasser war in Weichs kein Mangel. Wenn man auf der Burg unabhängig vom Ort Abbach und autark sein wollte, musste man auf die Hausquellen in Weichs zugreifen, oder auf die Quelle im Weiler Au, der ebenfalls seit 1224 zum Schlossberg gehörte. Der Zugang zu diesen Quellen mag der ausschlaggebende Grund für die Zusammengehörigkeit der so fernen Einöde Weichs und des ebenfalls so fernen Weilers Au mit der Burg, alles zusammen die spätere Ruralgemeinde Abbach-Schloßberg, gewesen sein.

Die Höfe in Weichs nutzten den Lauterbrunnen, eine reine[58] und mächtige Quelle im Süd-Westen bis in die neueste Zeit, bis zum Anschluss an die zentrale Wasserversorgung und den Bau des Tunnels bei der Orts-Umgehungsstraße auch selbst, oder die Quelle am Kapellenfeld, die nächste, die hier erreichbar war. Nähere Quellen im Burgfrieden von Abbach, z.B. die „chublesprunne“ (siehe Urkunde von 1224!) (= Kübelsbrunn, ein Flurstück am Kühberg, wo heute die Quelle der Brauerei Zirngibl liegt), gehörten der Bürgerschaft, und diese wachte eifersüchtig über ihr kostbarstes Gut. Jede Wasserentnahme aus Quellen, Bächen oder Rinnsalen musste vom Magistrat eigens genehmigt werden.[59]

Außer dem Lebensmittel Wasser brauchte man auf der Burg, wie aufgezeigt, Viktualien vielfacher Art. Dies alles boten die Höfe in Weichs.

Im ersten und zweiten Herzogsurbar 1229 und 1280 wird ersichtlich, dass es sich mit den beiden 1/1 (= ganzen) Hofstellen um gerichtsunmittelbare Höfe handelt.

Von der curia wird berichtet, dass diese „der von Abnsperch pawet“. Die Abensberger Grafen waren die ersten Gerichtsherren von Abbach, nachdem die Übernahme des Ortes durch die Wittelsbacher erfolgt war.

Als die landwirtschaftlichen Produkte, die von der vogetaie mit taverne wie der aduocatia als Gilt fällig waren, werden Weizen, Roggen, Gerste, Haber, Käse, Schweine, Schafe genannt.. [60]

Ludwig der Bayer bekräftigte 1335 im sogenannten Freiheitslibell, einem Sonderrecht für Abbach „seit altem Herkommem“, die unmittelbare Gerichtszugehörigkeit von Weichs, zu einem Gericht, das spätestens nach 1224 auf der Burg residierte. Aber diesen Bezug will ich in einem späteren Kapitel eigens behandeln.

Ein kleiner Hinweis auf eine Sonderaufgabe der Weichser Bauern gemäß den „Marktsfreiheiten“ sei hier erwähnt: Ihnen oblag (neben dem Pfarrer, denen von Hochstetten und Gschwendt) die Pflicht zur Bereitstellung von Transportmitteln, wenn „unser gnädigster Fürst und Herr“ es erfordert: „Mer muessen die Aman paidt (= beide) zu weix ain forderst wolgerist teugliches Pferdt haben“,[61](damit der Reiseverkehr für die hohen Herren funktionierte). Es soll sich um das Führungsgespann an dem Staatsgefährt handeln, mit dem man sich auch sehen lassen und auf das man stolz sein kann.

Wie wir aus späteren Aufzeichnungen wissen, ist diese Transportfunktion den Weichser Bauern für Hochgerichtsfälle bis zum Holztransport erhalten geblieben.[62]

7. Das Verständnis des Ausdrucks „Ort unseres Besitzes“ (in der Urkunde von 1007) oder eine spekulative Zeitreise mit den „Grafen von Abbach“.

Dem gegenwärtigen Besitzer Hermann Seidl-Schulz liegt, wie seinen Vorfahren, viel daran, zu prüfen, welche Bedeutung bzw. welches historische Gewicht, seinem Hof im Lauf der Jahrhunderte bei wechselnder Bedeutung der Grundherrschaften, zukam, wenn die Burg und Weichs, wie angenommen, eine substantielle Einheit bildeten. Es handelt sich hier also gleichsam um eine Prestigefrage, der wir nachgehen. War Weichs in Verbindung mit der Burg und dem Ort Abbach Herzogsgut und Königsgut? Welche Funktion erfüllte es unter den Wittelsbachern?

Der bekannte Historiker Karl Bosl referierte im Oktober 1983 in Bad Abbach:

„Zwar ist Abbach als Geburtsort des letzten Sachsenkaisers und früheren bayerischen Herzogs Heinrich II. (als Bayerischer Herzog: Heinrich IV, A.d.V.) nicht gesichert, aber ein Zentralort königlicher – später adeliger – Herrschaftspolitik, königlicher locus (= grundherrschaftlich organisierter Besitz = königlicher Fronhof mit ausgedehntem Salland oder auch an leibeigene Bauern ausgetanem Hubenland (Villikation) ) ist es auf jeden Fall gewesen.“ [63]

In der Schenkungsurkunde von 1007[64] lesen wir: „Daher wisse sowohl die gegenwärtige Generation (…)als auch die in der Zukunft Folgenden, dass wir einen gewissen Ort unseres Besitzes, genannt Ahabah (…) mit all seinen Zugehörungen und Anlagen, nämlich Gehöften, Dörfern, Kirchen, Knechten und Mägden, Plätzen, Gebäuden, bebauten und unbebauten Landstrichen, Wegen und unbegehbaren Gegenden, Aus- und Rückwegen, gesucht und ungesucht, mit Wäldern und Forstungen, Jagdgründen und Fischwassern, Mühlen, unbeweglichen und beweglichen Dingen und allem Übrigen, das richtig beschrieben oder bezeichnet werden kann, zu irgendwelchem Nutzen (…) schenken und übereignen (…)“

Bosl berichtet weiter: „In Abbach ist 1224 in einer Urkunde Herzog Ludwig des Kelheimers auch ein castrum = Burg bezeugt, die er offenbar auf Kirchenboden kraft Vogteirecht errichtet haben wird. Das kann durch Usurpation erfolgt sein, da er 1224 das Kloster Prüfening für die Burg Abbach und für die curtis = Amtshof Weichs mit mehreren Gütern (…) entschädigt.“[65]

In der erwähnten Urkunde von 1224, wie folglich auch in der obigen Feststellung Bosls, wird die Burg in Abbach und der Amtshof in Weichs wiederum in enger Verbindung, in einem Atemzug so zu sagen, genannt. Der Begriff „Ort unseres Besitzes“ aus der Schenkungsurkunde an das Bistum Bamberg trifft in besonderem Maße auch auf Weichs zu.

Es ist daher nicht uninteressant, über den Titel nachzudenken, Kraft dessen die beiden Orte Besitz Herzog Heinrichs IV., bzw. Königs Heinrich II. wurden.

In der Urkunde Heinrichs von 1007 ist auch der Zweck der Schenkung angegeben: „(…) dass dort ( gemeint ist in Bamberg, A.d.V) eine lebendige Erinnerung unserer selbst und unserer Eltern stattfände (…)“.

Es ist nach meiner Meinung wegen der Erwähnung der Eltern davon auszugehen, dass das übereignete Schenkungsobjekt von den Eltern ererbt ist, denen sich Heinrich auch wegen des Erbes verbunden und verpflichtet fühlt.

Die Frage an dieser Stelle, die zu beantworten wäre, lautet:

Wer waren die Vorfahren Heinrichs, wie weit will er (bzw. wollen wir) diesen Begriff verstanden wissen?

Ich möchte, um Missverständnisse zu vermeiden, vorausschicken, dass ich nicht behaupten will, dass die Vorfahren persönlich selbst auf dieser Burg gelebt haben müssen. Die maßgebliche Pfalz der vorauslebenden Herzöge und Könige befand sich immer in Regensburg. Die Burg zu Abbach war bestenfalls Dependance, Sitz der Vögte, zeitweiliger Wohnsitz der Grafenfamilie oder der nachgeborenen Kinder, „Brotkorb“, befestigte Zuflucht.

Betrachten wir nun zunächst Kaiser Heinrich II. engeren Kreis seiner Vorfahren, und das sind nach gesicherten Quellen die sächsischen Herzöge in Bayern.

Als Bertold, ein Luitpoldinger, Bruder Herzog Arnulfs von Bayern (938-947) starb, schob König Otto I., der Große, dessen Sohn Heinrich, den eigentlichen Erben des Herzogtums, einfach zur Seite und übertrug das Herzogtum kurzerhand seinem eigenen Bruder Heinrich, der sich ab jetzt Heinrich I., Herzog in Bayern nannte ( 948 – 955).

Der Wechsel von den Luitpoldingern zu den Sachsenherzögen in Bayern war vollzogen.

Heinrich heiratete Judith, die Tochter Herzog Arnulfs von Bayern (Hz. 907 – 937) und so blieb die dynastische Linie zu den Karolingern wenigstens über das weibliche Erbgut erhalten. Die bayerischen Lande rebellierten lange Zeit gegen das sächsische Regiment, mussten sich aber schlussendlich beugen.

Der Nachfolger war Herzog Heinrich II., der Zänker ( 955-976 und 985-995). Er heiratete Gisela von Burgund (+ 1006), die ihm, wie den Abbachern bekannt ist, die Kinder Heinrich, Bruno, Gisela und Brigida schenkte. Sie werden in der Tradition von Burgau an der Mindel, betrachten wir es als Tatsache oder

Legende,„Grafen von Abbach“ genannt. Durch diese Bezeichnung käme eine enge, dynastische, das Herrschergeschlecht bezeichnende Verbindung der Familie zur Burg und zum Sitz Abbach zum Ausdruck, wo immer sie sich in ihrem wirklichen Leben auch aufhielten.

Wegen fortgesetzter Rebellion gegen Kaiser Otto II. wurde Herzog Heinrich II. vorübergehend seiner Macht in Bayern enthoben (983-985), später aber wieder eingesetzt. Wegen der fortwährenden Differenzen mit Otto, erhielt er, obwohl ein durchaus frommer Mensch, den Beinamen „der Zänker“.

Der Vollkommenheit der Reihenfolge und der Zählweise der Heinriche entsprechend, muss erwähnt werden, dass in der Zeit der Versenkung Heinrich II. wegen Rebellion, der Sohn Heinrich des Luitpoldingers Berthold, Herzog wurde, den man Heinrich III. nannte.

Nach der Wiedereinsetzung des Zänkers in Macht und Würden war das Herzogtum wieder in sächsischen Händen. Auf den „Zänker“ folgte sein Sohn Heinrich IV. als Herzog von Bayern (995-1004 u. 1009-1018). Er heiratete Kunigunde von Lützelburg (+ 1033). Die Ehe blieb kinderlos.[66]

Damit hat sich der Kreis der engeren Familie Heinrichs II., des Gründers des Bistums Bamberg, der 1007 Abbach und mit ihm die „curia in wihse“ ( siehe Urkunde von 1224! ) an die Benediktiner ebendort verschenkte, geschlossen.

Wollen wir aber den Kreis der Vorfahren weiten, um nach beliebter Manier auf Karl den Großen, den Repräsentanten Fränkischer Hausmacht über Bayern nach Ausschaltung Tassilos III, des letzten Agilolfingers, zu stoßen, dann müssen wir noch ein wenig bei dynastischen Überlegungen verweilen.

Die Zeit, seit der die Curia Weichs Fiskalgut der bayerischen Herzöge ist, würde sich dann wesentlich ausweiten.

 Das Heinrich-Buch Manfred Höfers scheint einer erweiterten Version zuzuneigen: „Wahrscheinlich kam die Burg Abbach durch die Heirat Herzog Heinrich I. von Bayern mit Judith, der Tochter Herzog Arnulfs von Bayern, in den Besitz des liudolfingischen Hauses. Möglich ist es aber auch, dass die Burg als ehemals bayerisches Herzogsgut mit der Belehnung Heinrichs I. von Bayern durch seinen Bruder Otto I. automatisch an den Herzog fiel. Da die Burg nahe der von den bayerischen Herzogen bevorzugten Stadt Regensburg liegt, gehörte auch Abbach zu ihren beliebten Aufenthaltsorten.“[1]

 Bei größerem Rückgriff lag die Führung des Bayernstammes in der ältesten Zeit, etwa ab dem 7. Jahrhundert, beim Geschlecht der Agilolfinger. Das wissen wir aus der Lex Baiuvariorum. Über die Stammeszugehörigkeit der Agilolfinger fehlen jedoch sichere Angaben.[2]

Max Spindler, der Verfasser des grundlegenden Werkes „Handbuch der Bayerischen Geschichte“ vermutet, dass der erste genannte bayerische Herzog Garibald fränkischer oder burgundischer Abkunft gewesen sei.

 „Merkwürdig bleibt“, konstatiert er, „dass in Bayern kein einziger Herrscher mit dem Namen Agilolf überliefert ist, dass aber ein Langobardenkönig so heißt, der aus thüringischem Stamm sein soll.“ Auch „eine Versippung der Agilolfinger mit dem schwäbischen Herrscherhaus, wenigstens seit dem achten Jahrhundert“, sei mit einiger Sicherheit nachgewiesen.[3]

War Weichs zu dieser Zeit Agilolfingisches Eigenland, dann änderten sich mit Karl dem Großen die Besitzverhältnisse. Aus Agilolfingischem Hausbesitz war fränkisches Königsgut geworden

 Ludwig der Deutsche, Abkömmling Karl des Großen, nannte sich selbst „König der Bayern“ und bezog ab 826 die Pfalz in Regensburg. Ab dieser Zeit waren auch für ihn ortsnahe Mittel zur Ernährungssicherung, wie sie u.a. Weichs bieten konnte, von großer Bedeutung.

Wie weit wir die Besitzerreihe, deren Erbe Heinrich war, fassen, so weit war Weichs wie Abbach, je nach herrschendem Regiment, Herzogsgut und Königsgut

Wir müssen uns jedoch hüten, aus diesen anspruchsvollen Titeln, die wir Heutigen vergeben, für die Weichser Bauern einen gehobenen Lebensstandard und ein erlesenes Outfit zu folgern.

 8. Unter dem Krummstab (Bamberg / Prüfening 1007 – 1224) –

Zeitgenössisches bäuerliches Leben.

 In der Schenkungsurkunde Heinrich II. von 1007 werden auch „Knechte und Mägde“ wie Liegenschaften an den Bischofsstuhl von Bamberg geschenkt. Im Text heißt es ausdrücklich: „(…) indem wir vorschreiben, dass der in Gott geliebte (…) Bischof Eberhard fürderhin die freie Gewalt habe, auch alle seine Nachfolger, jenen Ort Ahabah mit all seinen Zugehörungen zu halten, besitzen und wie es ihm gefällt auf jede Weise zum Nutzen des Bistums zu benennen.“

Die freie Gewalt bestimmte fürderhin wie sicher schon vorher den Status und das Leben der Bauern von Weichs auch unter kirchlicher Grundherrschaft. Zwischen Freien und Abhängigen wurde in dieser Urkunde erst gar nicht unterschieden; Offenbar waren alle, die hier zu Lande auf den Höfen lebten vor der Autorität des Königs, Bischofs oder Abtes Knechte und Mägde, Grundholden eben.

Mag sein, dass die beiden Weixer Bauern seit der Zeit der Wittelbacher (1224) als Mitglieder der Schranne privilegierter waren als die übrigen Bauern der Umgebung. Es könnte aber sein, dass auch sie weiterhin der Leibeigenschaft unterlagen, wie ich parallell zu ihnen bei fast gleichen Verhältnissen aus der eigenen frühen Familiengeschichte zu berichten weiß.[4]

Beschreiben wir zuerst den allgemeinen Befund bäuerlichen Lebens in dieser Zeit. Was wir hier anführen, galt mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit auch für die Bauern in Weichs. Ich halte mich bei meiner Darstellung im Wesentlichen an Werner Röseners Buch „Bauern in Mittelalter“.

War es Leibeigenschaft, die das Leben prägte, verstünden wir darunter „den Zustand der völligen persönlichen und wirtschaftlichen Unfreiheit (Knechtschaft).“ Sie äußerte sich immer in „der persönlichen Zugehörigkeit zu einem Grundherrn, in Mangel der Freizügigkeit und in der Verpflichtung zu zahlreichen Abgaben und Diensten (Fronden).“ So lautet die Definition im Großen Herder.[5]

Unterlag man noch dazu einer kirchlichen Grundherrschaft, kamen zur Schollenbindung verbindliche Lebens- und Verhaltensformen wie konservative Grundhaltung dazu[6]:

In den Tagebuchnotizen zur Landesausstellung der Hauses der Bayerischen Geschichte „Bauern in Bayern“ im Herbst 1992 im ehemaligen Herzogschloss in Straubing: „Landleben? Daß Gott erbarm!“, sehen wir ein Beispiel der Folgen von Fehlverhalten. Die Besucher konnten folgenden Auszug auf einer Plakatwand lesen:

„14. Januar 1063

Mit dem Jörg, Bauer in Gatterstall, ist es nun zu einem schmählichen Ende gekommen. Gemäß dem, was sie die Lex Baiuvariorun nennen, haben sie ihm, nur weil er am Sonntag mit dem Ochsengespann ausgefahren ist, den rechts gehenden Ochsen weggenommen. Hat aber bald darauf wieder knechtliche Arbeit am Sonntag verrichtet, weswegen sie ihn, nach mehrmaligem Verweis, mit 50 Rutenstreichen gezüchtigt haben. Ist wieder ein wenig später aus demselben Grund um ein Drittel seines Besitzes gekommen, und hat nun gar seine Freiheit verloren: Es werde, sagen sie, zum Knecht, wer am heiligen Tage nicht hat ein Freier sein wollen. Man muss sich vorsehen und keinem trauen.“[7]

Man soll damals geglaubt haben „Unter dem Krummstab ist gut leben.“ Mag sein, dass das Leben unter dem ethischen Anspruch der geistlichen Fürsten von Bamberg und ab 1138 (?) des Abtes von Prüfening humaner als in freier Wildbahn war. Belastend blieb es jedoch auch fürderhin allemal. Und lag Bamberg nicht in weiter Ferne? Der Grundherr war sicher durch seinen Meier oder Vogt allzeit präsent, und der Spruch „geh` nicht zu deinem Fürst, wenn du nicht gerufen wirst“ blieb ohne Wirkung.

Rechte und Pflichten, Abgaben und Dienste der Untertanen an ihren Grundherrn waren genau festgelegt. In der Beschreibung der Klostergrundherrschaft von St. Emmeram, die in der Umgebung sehr ausgeprägt war, wird im Katalog zur Bayerischen Landesausstellung 2002 in Bamberg nach Salland (Herrenland) und von Bauern bewirtschaftete Hofstellen unterschieden. Geleitet wurden sie in der Regel von einem Meier, dem Vorsteher des Fronhofes. Er war für die Bewirtschaftung der Felder durch die abhängigen Bauern sowie die Erhebung der Abgaben aus den Hofstellen zuständig.

Die Abgaben waren überwiegend Naturalleistungen, nur der „Kopfzins“ wurde durchgehend als Geldabgabe entrichtet.[8] Unter Kopfzins verstand man die Abgaben der Zensualen, das waren Menschen, die sich selbst unter den Schutz der Kirche stellten oder ihr per Schenkung, wie es durch Heinrich II. geschah, übergeben wurden. Ihr Rechtstatus und ihre Besitzverhältnisse waren nicht einheitlich geregelt.[9] Die frühen Bauern von Weichs mögen Zensualen gewesen sein, was von ihrer besonderen Stellung zur Burg herrührte.

Die Grundbesitzungen des Königs, der Kirche und des Adels erstreckten sich zumeist in Streulage. Aus römischen Hinterlassenschaften, durch Okkupation, Rodung und Schenkung waren sie zu großen Landkomplexen zusammengewachsen.[10]

Ein Hauptkennzeichen des mittelalterlichen Bauerntums war die Hörigkeit. Die persönliche Unfreiheit, die auf eine frühere Zeit als die Grundherrschaft zurückgeht, stellt im Mittelalter keine feststehende Größe mehr dar, sondern hat eine Reihe von Wandlungen erfahren.[11] Jedoch, soweit größere Feudalherren mit genügend Machtmitteln ausgestattet waren, wählten sie auch den Weg des Zwanges, um Bauern an der Abwanderung zu hindern und die Einkünfte aus den Bauernstellen abzusichern. Das Spektrum derartiger Zwangsmaßnahmen reichte von Treueversprechen und Wegzugsgebühren, über Freizügigkeitsbeschränkungen zur faktischen Schollenbindung. Die Bauern mussten den Klosterherren versichern, dass sie sich nie der Hörigkeit entziehen, nicht in die Städte und auswärtige Orte abwandern, sondern stets im Bereich der jeweiligen Klosterherrschaft verbleiben würden.[12]

Die Grundherrschaft bedeutete jedoch nicht nur Unterwerfung, sondern sollte auch ein sittliches Wechselseitigkeitsverhältnis sein: Hier Dienst und Hilfe – dort Schutz und Schirm. Wie die Erfahrung zeigte, durfte man dies nicht zu idealistisch sehen. Oft bestand keine Schutzbeziehung, sondern ein Aneignungsverhältnis. In der agrarisch bestimmten Gesellschaft war die Grundherrschaft das ökonomische Fundament für diejenigen sozialen Gruppen, die Funktionen in Staat und Kirche ausübten.[13]

Das Sinnen der Bauern konnte bei den waltenden Umständen nicht auf Renditen aus dem Boden gerichtet sein: Ungefähr ein Drittel der kärglichen Ernten sicherte den Bedarf der Familie im weiteren Sinne; ein weiteres Drittel war als Saatgut für das nächste Jahr bestimmt. Den restlichen Teil, den der Meier auf jeden Fall zu sichern hatte, eignete sich die Grundherrschaft an.

Nach Rösener stellt sich die Zeit des 11. bis 13. Jahrhunderts unter dem Aspekt langfristiger Wirtschafsentwicklung als eine herausragende Aufschwungsphase dar (der dann im 14. und 15. Jahrhundert die spätmittelalterliche Periode der Stagnation und Depression folgte). Die hochmittelalterliche Expansionsphase ist geprägt von einem starken Bevölkerungswachstum, intensiver Rodungstätigkeit, umfangreicher Ausdehnung der Ackerbauflächen. Die Masse der Menschen verlangte nach Arbeit und Brot. Wo hätten sie damals sonst Verwendung gefunden, wenn nicht unter den Bauern? Bei ihnen war Arbeitskraft gefragt – aber auch billig.

Kommen wir nun zum konkreten Leben auf den Höfen dieser Zeit.

Wir interessieren uns zuerst für die Wohn- und Lebensverhältnisse der bäuerlichen Menschen im 12. und 13. Jahrhundert. Welches Leben führten die Bauern von Weichs? Ich halte mich wieder an den Kenner des bäuerlichen Lebens im Mittelalter, Werner Rösener.

Von der Vorstellung eines großen bäuerlichen Wohnhauses mit Krüppelwalmbedachung, Kreuz– und Tonnengewölbe im Parterre und überhaupt einem Bautenensemble von Haus, Stall, Scheune und Zusatzgebäuden, wie wir es heute auf Weichs kennen, müssen wir uns zu allererst trennen.

Auch von einem Herrenhaus, wie es der spätere Besitzer Josef Bauer gestaltete, müssen wir uns verabschieden.[14] Er hat vermutlich nach einem Brand 1838 das Gebälk des früheren Wohnhauses für den Wiederaufbau verwendet. Die Inschrift in einem Balken des Dachstuhles könnte das vermuten lassen. Sie lautet: „Erbaut mit Gottes Hilfe von Josef Bauer im Jahre MDCCCVIII .“

Auf der Darstellung des Burgfriedens Abbachs des Jahres 1759 durch den Landschaftsgeometer Johann Baptist Ruef[15] fielen die beiden externen Weichser Bauernhäuser vergleichsweise sehr bescheiden aus.

Bild 8

Zwei Bauernhäuser in Weichs mit Markuskirche, nach einem Prospekt von Abbach des Jahres 1759/ Auszug

048 In welcher Beziehung die Bauern zu Weichs zur jeweiligen Herrschaft Zeichnung

 

In der Zeit, um die es in diesem Kapitel geht, hatte das Bauernhaus nach Rösener 1 – 2 Räume; Herdfeuer ohne Rauchkanal, kein Schornstein, Lücke im Giebel! Daher keine Zwischendecke. Wenig Mobiliar. Nur notdürftig vom Herdfeuer erleuchtet. Oft lebte der Bauer mit seinem Vieh zusammen, Wohnstallhäuser eben. Manchmal gab es aber auch schon Mehrgebäudeanlagen. Landschaftsübliche Bauernhaustypen gab es noch nicht. Wenn nicht etwa römische Fundamente zu Grunde lagen, waren es Holzpfostenhäuser, die in 30 bis 50 Jahren erneuert werden müssen.

Im Hochmittelalter, das ist in etwa die Zeit, um die es gerade geht, gab es die Ständerbauweise, Bauten auf Steinfundamenten. Auch da waren die Häuser noch leicht versetzbar. Wenn der Bauer umzog, was selten geschah, konnte er die Bauelemente mitnehmen. Darum zählten Wohnhäuser und Wirtschaftsbauten damals auch noch nicht zu den Immobilien. Besonders im Winter spielte die Stube eine große Rolle. Sie war ein heizbarer, aber rauchfreier Raum; für kalte Tage wird eine andauernde Wärme gehalten.

Über die Einrichtung in rauchfreien Stuben wissen wir nach dem obigen Autor nicht viel. Die Einrichtungsgegenstände sind spärlich und nicht viel wert: Gerüste zum Trocknen von Wäsche und Kleidern. Schlichte Bretter an den Wänden nehmen kleine Hausgeräte, Schüsseln und Krüge auf. An Holzpflöcken entlang den Wänden hängen Kleider und Werkzeug. Hauptmöbelstücke sind Tisch, Bänke und Schemel. Der Tisch ist sehr groß, dass die ganze Familie Platz hat. Es ist ein Schrägentisch. Kleider werden in Truhen und Kisten aufbewahrt. In der Wand befand sich ein primitives Schließfach.

Statt in Bettgestellen schlief man auf Bänken, Bettgerüsten, die mit Stroh(säcken) belegt waren. Manchmal hatte man nur eine Strohschütte in der Nähe des Feuers. Noch zur Verpflegung. Auch hier halte ich mich an das zitierte und allgemein anerkannte Buch „Bauern im Mittelalter“.

Im Mittelalter, als es noch genug Weiden für das Vieh gab, wurde an Werk- und Festtagen hauptsächlich Fleisch gegessen. Als aber die Bevölkerung zahlenmäßig zunahm, musste die Weidenwirtschaft dem flächenintensiveren Getreideanbau weichen. Ab da herrschten Nahrungsmittel aus der Getreidewirtschaft vor. Aus Hirse und Hafer wurde ein Brei zubereitet. Brot aß lange Zeit nur die adelige und geistliche Oberschicht. Das gewöhnliche Bauernvolk aß Brei unter Beigabe von Wasser, Milch, Salz, in einem Topf gekocht. Gerösteter Brei ergab das Fladenbrot. Für Brot wären Treibmittel nötig gewesen. Den Sauerteig hütete man erst später. Brot wurde aus Roggen und Dünkel gebacken. Hafer- und Gerstenbrot war nicht hoch eingeschätzt und nur von den Bauern verzehrt.

Mit dem Brotverzehr kamen auch die Backöfen. Er führte auch zum Ausbau des Mühlenwesens. Die Bauern mussten ihr Getreide oft in herrschaftlichen Mühlen mahlen lassen. War die hintere Mühle in Abbach damals eine solche Mühle? Die Menschen damals aßen auch schon gekochtes Gemüse. Sie tranken Wasser und Molke. An Festtagen tranken sie auch Bier, Apfelsaft und Wein.

Die Bauern schätzten mehr das fette Schweinefleisch. Das Schwein wurde von allen Tieren am häufigsten gezüchtet. Auch Geflügel war geschätzt, Rindfleisch weniger, Pferdefleisch überhaupt nicht. Auch das Wild spielte eine Rolle. Mit zunehmender Feudalwirtschaft entglitt den Bauern das Recht des freien Jagens, es wurde, wie der Fischfang, adeliges Vorrecht.

Viehbauern und Hirten hatten reichlich Butter und Käse. Mit Brot und Käse wurden die Gäste bewirtet. Gemüse und Obst aus dem eigenen Garten, frisch oder gedörrt, auch Hülsenfrüchte waren vorhanden: Bohnen, Linsen, Erbsen. Auch Rüben und Kohlarten spielten eine wichtige Rolle. Der Speisezettel wurde mit Möhren, Steckrüben, Brennnesseln, Sauerampfer, Beeren, Nüssen, Holzäpfeln und Holzbirnen ergänzt.

Man aß mit der Hand oder mit dem Holzlöffel aus der Gemeinschaftsschüssel. Das meiste Gerät war aus Holz. Seit dem 13. Jahrhundert hatte man Schüsseln und Krüge aus Ton. Später benützte man grünes Waldglas und Zinn.

Zu den Geräten berichte ich aus der genannten Quelle:

Nur durch die agrartechnische Revolution des Hochmittelalters konnte die stark anwachsende Bevölkerung ernährt werden. Es wurden allmählich tierische Zugkräfte eingesetzt: Das Rind, seltener das Pferd. Zum Mähen benutzte man bis in das Hochmittelalter ausschließlich die Sichel. Die Grassense war früher als die Getreidesense. Im Hochmittelalter nahm bei den bäuerlichen Geräten das Eisen stark zu. Das brachte größere Haltbarkeit und Effektivität. Die Eigenschmiede war Bestandteil des Hofes.

Wie bereits erwähnt, deckte der Bauer in erster Linie seinen eigenen Grundbedarf an Nahrungsmitteln und Verbrauchsgütern und machte sich unabhängig von der Außenwelt. Nicht die hohen Profite standen im Mittelpunkt, sondern die Sicherung der familiären Subsistenz.[16] Den Rest galt es ja an den Grundherrn abzuliefern.

9. 1224 – Aufbruch oder Niedergang ?

 Die Urkunde, die Ludwig I., Herzog von Bayern mit Sitz in Landshut, wegen seiner Ermordung in Kelheim „der Kelheimer“ genannt, am 13. Januar 1224 mit dem Prüfeninger Abt wechselte, bringt Weichs zusammen mit der Burg in Abbach erstmals in die damaligen „Schlagzeilen“.

Der Text in gekürzter Form lautet:

Loudewicus, Palatinus Comes Rheni, et Dux Bawariae, pro castro Abbach, in fundo ecclesiae Pruvingensis extructo, et pro curte Wihse, monasterio confert praedium Chungeswisen et Mäting, juduicium in Pruvening, curtem in Neuröting et summi Capellani honorem[17]

(Zu deutsch: Ludwig, Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Bayern, bietet dem Kloster für die Burg Abbach, auf dem Boden der Kirche von Prüfening gebaut, und für den Amtshof in Weichs, Güter in Königswiesen und Matting, die Gerichtsbarkeit zu Prüfening, einen Amtshof in Neurötting und den Titel eines ersten herzoglichen Kaplans.)

Es ist uns nicht überliefert, wie die Weichser Bauern das Leben unter der klösterlichen Grundherrschaft empfunden hatten. Es liegen uns über diese Zeit keine Aufzeichnungen vor. Ich konnte in den Traditionen fast nichts entdecken, was auf Weichs bei Abbach zutraf. Wir wissen auch nicht, ob sie sich auf den Wechsel ihrer Zugehörigkeit vom Kloster Prüfening auf das Leben unter den Wittelsbachischen Herzögen langfristig einstellen konnten, oder ob sie von dieser Nachricht wie vom Blitz getroffen wurden. Es könnte ihnen auch egal gewesen sein.

Durch die Presse oder per Funk und Fernsehen waren sie sicher nicht – wie etwa heute – über die politischen Vorgänge vorinformiert, wenn sie sicher auch durch ihre Vögte, oder andere Gewährsleute, etwas von den Vorgängen, die sie betreffen könnten, läuten gehört hatten.

Wir dürfen den Rücktausch der Burg in Abbach zusammen mit der Curia in Weichs um Höfe in Matting und um Königswiesen auch nicht als singuläres Ereignis verstehen. Dieser Akt steht im Zusammenhang mit den politischen Intentionen der Wittelsbacher, die Hoheit im Donauraum und darüber hinaus in den Griff zu bekommen, das Land zur Einheit zusammenzuführen. Die politische Großwetterlage war von Unsicherheit geprägt. Den Wittelsbachern, mit denen man es ab 1180 zu tun hatte, kam der Umstand zu Hilfe, dass bis zum späten 13. Jahrhundert von den alten Grafengeschlechtern eines um das andere erlosch, darunter auch die von Bogen.[18]

Vermutlich hatten die Bayerischen Herzöge Otto und Ludwig schon vor 1224 Besitzungen in Abbach unter ihre Kontrolle gebracht, nachdem die Burggrafen von Regensburg zuvor die Zollrechte auf der Donau bei Abbach inne hatten, und die dortigen burggräflichen Befugnisse bereits 1205 an die Wittelsbacher übergegangen waren.[19]

Mit den Klöstern hatte Herzog Ludwig kein besonders schweres Spiel. Als Nachfolger der Grafengeschlechter, die er schon an sich gebracht hatte, kassierte er auch die Klostervogteien.[20]

Was jedoch für beständige Unsicherheit sorgte, war das frühkindliche Alter Ludwigs von erst 10 Jahren, als sein Vater Otto starb, und als seine Mutter Agnes, von Burg zu Burg reisend, erst um die Sympathien für ihren Sohn Ludwig werben musste.[21] Belastend war das unglückliche Verhältnis zu dem jungen König Heinrich, dem Sohn Kaiser Friedrichs II, verbunden mit endlosen Reibereien, ein Kirchenstreit zwischen Kaiser und Papst, bei dem der Herzog auf die päpstliche Seite neigte. Dieser ging 1230 zwar zu Ende, aber dies verhinderte nicht, dass Ludwig 1231 in Kelheim ermordet wurde.

Die Grafenherrschaften waren mit wenigen reichsunmittelbaren Ausnahmen zu Ende. „Der Fürstenstaat selber blieb die eigenste Schöpfung der Herzöge (selbstverständlich schon seit Otto von Wittelsbach, dessen einziger Sohn Ludwig I. war, A.d.V.); sie hatte das Land zur Einheit zusammengezwungen, hatten das Beamtentum (…) geschaffen. Was Wunder, wenn bei ihnen der Gedanke Wurzel schlug, dass diese ihre Schöpfung nun auch ihr ganz persönliches Eigentum wäre, und sich eine privatrechtliche Auffassung des Staates durchzusetzen begann.“[22]

Nicht lange nach dem bekannten Übergang von Weichs an die Wittelsbacher 1224 erscheinen die Weichser bereits im dem ersten (1229) und zweiten (1280) Herzogsurbar.

1229/37

Wiese ain taverne (offenbar Weichs 1, A.d.V.) div giltet zwaelf mvtte waitzen, und ain swin oder sehzic pfennige.

Von der vogetaie Wiese (offenbar Weichs 2, A.d.V.) git man sehzig scheffine frischinge.

Wihse zwaeine hove die geltent zwaelf mvtte waitzen, vier und fvnzig mvtte rocken, fvnf mvtte gersten, vierzig mvtte habern und ain halpgilt[23]

1280

Aber Weihs ein taver XII mutt waitz, I swin fver LX.

Aber Weichs ein hof XII mutt waitz, LIIII mutt Rokk., V mutt gersten, XL mutt habern, I halbgueltiges swein.

Aber ze Weichs von der chirchen ze vogtreht LX schaeffein frisching [24]

An anderer Stelle des 1. Herzogsurbars:

Weihs

Item Weihs taberna .., sita iuxta Haimelkhouen

Item Weihs curia

Item de aduocatia Weihs[25]

Die Begriffe Taverne und Kurie (Amtshof) sind geklärt wie der der Kirche.

Über den Begriff Aduocatia musste ich in das Lexikon des Mittelalters greifen. Dort heißt es unter dem Begriff „Vogtei“ allgemein: „ Den Begriffen „V“ und „Vogtei“ liegen lat. Advocatus, advocatia zugrunde. Sie bezeichnen eine breite Palette von Institutionen Gemeinsam ist den unterschiedl. Begriffsinhalten die Tatsache, dass Personen im Auftrag – oder zumindest formal beauftragt – Herrschaft ausübten, Verwaltung organisierten, Abgaben einzogen, Gericht hielten oder bei Prozessen die rechtliche Vertretung übernahmen. Die Beauftragung zur Stellvertretung war in ihrer Wirkung ambivalent. Sie konnte sowohl Herrschaft als auch Unterordnung begründen. Die Polyvalenz der Begriffe und die vielfältige Anwendbarkeit der zugrundeliegenden Tatbestände erschweren das Verständnis, verweisen aber zugleich auf Wesensmerkmale der mittelalterlichen Verfasssung, die Macht von Schutz ableitete und keine eindeutige Scheidung in „privat“ und „staatlich“ kannte. (…)“[26]

Auch das Lateinlexikon des Adam Friedrich Kirsch von 1774, das durch sein Alter dem ´´Sitz im Leben“ noch näher stand und besonders die Schutzfunktion zum Ausdruck bringt, könnten wir befragen: „Aduocatio (.) 1.)Beystand, Fürsprache. 2)Versammlung etlicher Freunde, vor Gerichte Beystand zu leisten. 3.) Fürsprecheramt. 4.) Rathschlag 5.) die Frist, die man sich ausbittet, um sich bey seinen Freunden wegen seines Prozesses Raths zu erholen.“ Ein Aduocator sei ein Armenbeschützer, ein Advocatus ein Freund, der uns bei unserem Prozesse mit seinem Rathe beysteht, und vor Gerichte durch seine Gegenwart zu erkennen gibt, dass er sich für uns interessierte, ein Fürsprecher der eines Wort redet, oder die Sache vor Gerichte treibet.“[27]

Daraus sieht man, dass sich auf Weichs 2 bereits 1229 und 1280 eine Instanz befand, die mit einer echten Gerichtsfunktion ausgestattet war, eine Stelle der ordentlichen Rechtspflege.

So wird diese Aufgabe im Abbacher Freiheitslibell Ludwig des Bayern 1335 zu Recht als „von altem Herkommen“ wieder aufgegriffen.

In späteren Herzogsurbaren erscheinen dann bereits Namen der Bauern von Weichs:

1628

Auf Weichs 1 Scheuerer (vermutlich Hans Scheuerer, A.d.V.)

Auf Weichs 2 Camermair

1763

Auf Weichs 1 Scheuerer (vermutlich Georg Scheuerer, A.d.V.)

Auf Weichs 2 Volger

Wir werden sehen, dass sich die Sippe der Scheuerers, in der Folge der Schlauderers, auf Weichs 1 lückenlos bis zur Vereinigung der beiden Höfe durch Caspar Hölzl 1864 behaupten konnte.

Auf Weichs 2 fand ein häufigerer Wechsel statt.

Dazu aber später!

Zusammenfassend sei bemerkt: Die politischen Veränderungen des 13. und 14. Jahrhunderts waren für die zwei Weichser Bauern ein unabwendbares Schicksal, sie mussten sich jeweils nach der Decke strecken, wollten sie und ihre Familien schadlos weiterexistieren.

Bis nach der Säkularisation, etwa bis 1810, hat sich an dem Verhältnis der Weichser Bauern zum Landgericht und den Abwicklern desselben nichts Grundsätzliches geändert.

Die Gilt werden die früheren Urbarsbauern, die inzwischen Eigenbauern geworden waren, nicht mehr in Viktualien gezahlt haben, sondern, wie auch anderer Orts üblich, in Geld, und zwar bei einer ordentlichen Besteuerung. Zu diesem Zwecke war das Land vermessen worden, um möglichst gerecht verfahren zu können.

„Der erste Schritt in diese Richtung war die „Allerhöchste Verordnung vom 13. Mai 1808, das allgemeine Steuerprovisorium für die Provinz Bayern betr“ , mit welcher das Land in Steuerdistrikte eingeteilt wurde. Die Einteilung war von den Landrichtern u.a. unter

Beiziehung der Obleute und einiger Deputierter aus den bisherigen Gemeinden vorzunehmen. In einer am gleichen Tage erlassenen Ausführungsbestimmung zur sog. Verordnung, in der „Instruktion zur Bildung der Steuerdistrikte“, wurde in § 1 auf das erwähnte Besteuerungsziel eindeutig verwiesen. Es heißt dort: „Jedes Landgericht ist zum Behufe der Steuer Rectification in Genmeindebezirke abzuteilen, welche Steuerdistrikte genannt werden.“[28]

Die in den Herzogsurbaren von 1229 und 1280 genannte Gilt für die Höfe in Weichs wurde durch eine ordentliche Haus- und Grundsteuer abgelöst. Immerhin war sie fast 600 Jahre wirksam.

10. die privilegierte Stellung der zwei Weichser Bauern zum Landgericht

( 1335, das Freiheitslibell Ludwig des Bayern)

Das 13. Jahrhundert war die Zeit des Erwachens der Richter im mittelalterlichen Verständnis. Der Richter dieses Verständnisses führte Justiz und Verwaltung, hatte die Militärhoheit und Steuergewalt, er war ein allmächtiger Mann. Mit Ende des 13. Jahrhunderts trat dem Landrichter der Pfleger an die Seite. [29]

Dieser hielt die Herzogsburg in Stand, nahm dem Richter die Verwaltungsgeschäfte ab, verdrängte ihn bisweilen sogar. Unter ihm standen die Schergen und Amtsleute, sie luden die Untertanen vor Gericht, riefen die Zeugen auf, riefen zum Scharwerk, trieben Abgaben ein, überwachten die „Polizeiordnung“. Der Pfleger saß in seinem Amtsbezirk wie vorher der Graf.

Aus den Abbacher Regesten fand ich heraus, dass der Pfleger – in der Folgezeit zwar – sogar dabei mitwirkte, Rechte über das Schloss zu verkaufen, in dem er selbst residierte ( wohl vorausgesetzt, dass er dabei das Interesse des Grundherrn vertrat, A.d.V.).[30]

Ein solcher Text heißt:

„Dieses Schloß (von Abbach, A.d.V.) erkaufte unter dem Pfleger H.–L. von Trautzkirchen Kaspar Lerchenfelder. Sein Sohn Hans zu Gebelkofen übte Edelmannsfreiheit aus auf den 3 Einödgütern Ober-, Mitter-, Nieder-Märching (Märsching?) mit dem Eigentum zum Kloster Prüll gehörig:“ „Der hier angeführte Kaspar Lerchenfelder wurde von Herzog Albrecht 1557 in den Adelsstand aufgenommen (vi intrumenti dd. München 31. Juli e.a.).“[31]

Auf H.-L. von Trautzkirchen folgte die Ära derer von Stingelheim

Die Gerichtsuntertanen genossen angeblich Rechtschutz. Dieser wurde nicht einseitig gewährt, die gesamte Gerichtsgemeinde nahm daran tätigen Anteil. Die Gerichtsinsassen mussten die „schädlichen Leute“ anzeigen, mussten als Schöffen unter dem Vorsitz des Richters das Urteil finden; noch nach dem Rechtsbuch Kaiser Ludwig des Bayern hatte der Richter in Zweifelsfällen fünf Dingleute von der Schranne aufzurufen – die vielberedeten „Bauernfünfer“. Ähnlich hielt man es bei Grenzstreitigkeiten, wo man angesehene Landleute zur Flurbegehung beizog.[32]

Der Weichser Bauer Hans Waltermeyer war offenbar ein solcher „Bauernfünfer“ , dem der Kurfürstenwald in der Weichser Gegend aufgegeben oder angelegen war. Aus der Cammer Rechnung des Jahres 1673 können wir entnehmen, dass er sich mit den Abbachern allgemein anlegte und sie als Holzdiebe titulierte, eine Behauptung, die vor Gericht anhängig wurde, weil sich dies die Abbacher nicht gefallen ließen.

Der einschlägige Passus in der vorgenannten Rechnung lautet: „Der Gemeindediener nebst dem Marktschreiber im alhiesigen Schloß mit Hans Waltermeyer, Bauer zu Weichs, um dass derselbe einstmals ausgeben, die Abbacher seien alle redo Holzdiebe. Man ist ihnen gerichtlich beigestanden; ihnen wurden zur Zöhrung 17 Kreuzer bezahlt.“[33]

Der Bürgerwald, der sich auf dem Höckberg und am Ätenberg befand, letzterer zwischen der nordwestlichen Peisinger Gemeindegrenze und dem Oberndorfer Jungwald, gab wie der Kurfürstenwald offenbar oftmals Anlass zu Streitigkeiten zwischen dem Markt und dem Gericht, bzw. seinen Vertretern, zu denen die Weichser gehörten. Im Gegenzug zur obigen allgemeinen Verunglimpfung erhob der Cammerer und Rat Beschwerde bei der Regierung in Straubing. Folgendes Resultat ist erhalten geblieben:

„Im übrigen hat Cammerer und Rat wegen des durch den churfürstlichen Pflegsverwalter jüngstlich beschehenen Jurisdiktionseingriff vor und angebracht, dass sich die Urbars Untertanen, absonderlich die Weixer Streurecher an dem Höckberg enthalten und besser auf den Ötenberg ausweichen sollen. Deshalb ist ihm, dem Pflegverwalter, bereits die Nottdurft anbefohlen worden.“[34]

Die Sache war jedoch auch 1676 noch nicht ausgestanden: „Von Cammerer und Rat zu Abbach contra das Churfürstliche Landgericht alda 1776.

Um das schöne Eichengehölz auf dem Höck- und Ätenberg ist schade, da die Herren Beamten, die sich doch ihr Brennholz an schlechterer Gattung, z.B. Fichten, besorgen könnten, indem sie zu viele Eichen und Buchen abhauen lassen. Indem sie das Geäcker und sehr schöne Gehölz abräumten, haben sie der armen Bürgerschaft ihren zustehenden Nutzen am Geäcker, Streurechen und anderem zum Schaden entzogen. Das ist noch nicht genug, sondern sie wollen auch, dass jene Bürger, die Eicheln sammeln und Äste klauben, von Landgerichts wegen gepfändet und gestraft werden, so wie es vorher nie gewesen ist. Ein solches Zutun hat immer dem Markt zugestanden“.[35]

Im sogenannten Abbacher Freiheitslibell, einem typisch Abbacherischen Sonderrecht „nach altem Herkommen“, können wir die gerichtlich aufgetragenen Gepflogenheiten, in die die beiden Weichser „Amman“ stark eingebunden waren, ablesen. Manchmal scheinen sie ihre Befugnisse zu weit ausgedehnt zu haben.

In der Darstellung von Gandershofer heißt es in den Marktsfreiheiten:[36]

„Ehafft Recht halb.

Item es soll ain jeder pfleger oder Richter denen von Abach im Jar dreymal Eehaft Recht sitzen, es sey zu Rechten da oder nit, solten gehalten werden ains auf Montag nach Sontag Invocauit. Das ander auf Subenten (Sonnwenden, Johann des Täufers Tag), das dritt auf Michaelis an (ohne) allen verzug, es wer dann drefliche Ursach vorhanden, so mag es wol geschoben und doch gehalten werden, darmit ein Jeder, wo es alsdan in sachen not were, sich darnach richten möchte; es sollen auch solche recht hinfüro auf dem Rathaus gehalten, unnd auch zu 14 tag vor offner kierch menig (männiglich) im Markht unnd Gericht verkhündt und berueft (verrufet) werden, darmit sich ain Jedlicher In- unnd Auswoner, er hab zu rechten oder nit, erschein, unnd sich nit entschuldigen möge. Nach Altem gebrauch unnd Ordnung der Ehaft Recht gehören zu der Schran der Richter, zwen geschworn Procuratores und Gerichtschreiber, mehr im Markht Abach die Sechs des Raths, die zwen Gemain Redner, darzu mueß Pfleger oder Richter aus dem gericht verschaffen wie von Alter herkhumen zu Salhaup zwen füerer, zu weyhenlow zwen füerer, die zwen Amman von weyx, Paur von Hofstetten, Paur von Schwendt, darmit ist die schrann nach altem gebrauch zu Ehaft, darmit ainem Jeglichen die Pillichkhait nach verholffen, besetzt, ob aber die recht nit gehalten, und die schrann nach ordnung nit besetzt wurde, so haben die von Abbach ainen Pfleger Richter macht, darum zu beklagen. Es sollen auch die nach recht, wenn zu rechten da ist, zu rechter weul (Zeit) gehalten werden.

Die Strengen Recht

Item wan ainer peinlich einkumbt und gefragt wierdt, so ist von allter herkhumen, das ain Pfleger oder richter darzue läßt erfordern 2 des raths mit samt dem Cammerer. Die müeßen die zwen ausser Cammerers auf des Thäters bekhantnus vor gericht zeugnus geben, und der Cammerer mueß urthailen, es mueß auch das Streng recht mit der Burgerschaft mit 19 oder 17 erbarn männern aines gueten wandls und leimbtes urdalich, damit die von Abach in strengem gericht nit nachtail oder spot aufheben, besetzt, und das haimlich Recht mueß auf dem Rathauß gehalten werden.

Schrannen und Gricht halb

Item die von Abbach müeßen die schrann- und halßgericht halten unnd machen lassen, und die im Gricht müeßen alle notturft unnd holz an die Statt (Stätte), da man das gericht aufricht, füren, denen von Abbach onetgelt.“[37]

Für die Weichser Gerichtsleute bedeutete die letzte Aussage, dass sie für ihre Arbeit nicht extra bezahlt wurden.

Der ursprünglich im 13. und 14. Jahrhundert sehr große Landgerichtsbezirk Abbach war 1599 unter Hans Sigmund von Stingelheim auf folgenden schmalen Umfang zusammengeschrumpft:

1. Das fürstliche Schloß und Markt Abach

2. Dorf Weisherrnlohe (Weilohe)

3. Poign

4. Saalhaupt

5. Hengkoven, Einödt

6. Hofstetten

7. Geschwendt

8. Weichs

9. Foxprunn

10. Weihl

11. Clafftermühl (= Donaumühle)

12. Ober= u. Niedermässing, Einöd, al. Märching oder Märsching

Mit der unteren Gerichtsbarkeit in die Hofmark Geblkoven gehörig

13. Gemling, Einöd, in die Probstei Niedermünster in Regensburg

Summa aller landger. Höfe 22, Sölden 41[38]

Aus der Reihe der landesherrlichen Pfleger und Pflegverweser sind die von Stingelheim

(Bernhard 1557-1595; Hans Sigmund 1595-1616)[39] in Abbach am lebendigsten in Erinnerung geblieben. Der Grund sind die zwei Stingelheim-Epitaphe in der Pfarrkirche St. Nikolaus und der Schädelfund wohl einer Stingelheimdame, den man 1995/96 bei der Ausschachtung des Kirchenuntergrundes gefunden hatte.[40]

Bild 9

2 Epitaphe derer von Stinglheim, heute in der Pfarrkirche St. Nikolaus

Photos von Jennifer Dobschenzki.

048 In welcher Beziehung die Bauern zu Weichs zur jeweiligen Herrschaft Epitape derer von Stinglheim

048 In welcher Beziehung die Bauern zu Weichs zur jeweiligen Herrschaft Epitape derer von Stinglheim 02

Die Pfleger von Abbach insgesamt, welchen Einfluss sie auf Weichs im Einzelnen immer auch hatten, will ich hier nicht aufführen, weil wir über ihr konkretes Verhältnis zu Weichs nur Bruchstückhaftes wissen. Man sehe im Abbacher Heimatbuch von 1973 S. 64 nach.

Nach dem Plan des Burgfrieds von Abbach aus dem späten Jahr 1759, kurz vor Auflösung des Landgerichtes, hatten die Gerichtspersonen auch eigene landwirtschaftliche Liegenschaften zu ihrem Lebensunterhalt, z.B. die „Fronbreite“ , die „Amtsnutzfelder und Wiesen“, „des Amtmanns Nutzfelder und Wiesen“, „des Herrn Gerichtsschreibers Dienstäcker“.

Aber wer hat dies alles beackert und gepflegt? Bis kurz vor 1803, den Zeitpunkt der Auflösung des Landgerichts, als alle Liegenschaften sukzessive privatisiert wurden, bestand sicher auch die Beziehung zu Weichs weiter, wie besonders hinsichtlich der Spanndienste aus vorhandenen Landgerichts- und Ratsprotokollen zu ersehen ist.

Die Funktion der Weichser Bauern bei Gericht trug ihnen keine Rosinen von der breiten Bevölkerung ein. Wir werden daher sogar erfahren müssen, dass sie sich der großen Verantwortung gerne entzogen hätten.

In der Cammer Rechnung von 1655 kommen Ausgaben durch eine Streitsache Johann Scheuerers gegen die Bürgerschaft wegen Übernahme von Verantwortung vor. In der Sache sollte das Landgericht und die Regierung in Straubing entscheiden. Es kam zu einem langen Hin- und Herschicken von Gerichtsboten. In den Akten heißt es unter Ausgaben für Zöhrung: „Mer für ein Extrakt des Scheuerers Clag und Antwort halber dem Herrn Pflegs Kommissar und Gerichtschreiber bezahlt 30 X.

Dann ist Georg Valthin mit der Clagschrift nacher Straubing geschickt worden, deme zur Zöhrung gegeben 1 fl 4 X.

Eingabgeldt 4 X.

Worauf ain Churfürstlich gnädigster Befehl und Bericht, und des Scheuerers Verantwortung erfolgt, welcher in das Churfürstliche Schloß alhier geschickt worden, dafür Tax ausgelegt 35 X.

Item dießmal auch für ein Gerichtsbefehl an Cammerer und Rat, den Scheuerer betreffend.. Taxgeld 16 X.

Dem Potten so beide Bevehl alhero gebracht Trinkgelt bezahlt 15 X.

Mer ain Monitorium in die Churfürstl. Regierung deß Scheuerers halber geschickt, davon Eingebgelt behändigt worden 4 X.“[41]

1657 geht die Sache des Johann Scheuerer von Weix weiter.

Wieder unter Ausgab auf Pottenlohn:

„Erstlichen ainem Pothen, so einen Churfürstlichen Bevehl deß Scheuerers action betr. hierher gelifert. Trinkhgelt geben 10 X.

Dan dafür Tax ausgelegt 11 X.

Mer einem Pothen, so einen gnädigsten Bevehl von Regenspurg heraußgetragen, auf 2 Mal Pothenlohn 18 X. Etc.“[42]

Im Jahre 1659 war Georg, der Sohn Hans Scheuerers, bereits Gerichtsbote. Hier sieht man, dass die verantwortungsvolle Aufgabe auf dem Hof trotz Widerspruchs lasten blieb. Die Sache des Hans Scheuerer war immer noch nicht zum Abschluss gekommen.

In der Cammer Rechnung von 1659 heißt es daher: „Am 1. Juli für einen gnädigsten Bevehl Hansen Scheuerer zu Weix um sein Exception betr. Tax ausgelegt 16 X.

Dem Pothen, der solchen Bevehl yberantwott, Trinkhgelt geben 4 X.“[43]

In der gleichen Cammer Rechnung wird uns auch mitgeteilt, dass beim Antritt eines derartigen Amtes, wie es die Scheuerers in Weichs vertraten, eine sogenannte Infulsteuer fällig war (= Einmalsteuer bei der Einsetzung in das Amt).

Der betr. Text lautet: „Erstlichen Georgen Scheuerer, Gerichtsbothen alhier, umb dass er einen Bericht zur Churfürstlichen Amtsstuben Straubing, die Infulsteuer betreffend, yberlifert, Trinkhgelt 4 X.“[44]

Aus den vorliegenden Cammer Rechnungen sieht man, dass Georg Scheuerer in den nachfolgenden Jahren 1660 bis über 1676 hinaus Gerichtsbote war.[45]

Aber führen wir uns, um die abweisende Haltung der Weichser zu verstehen, erst einmal das Protokoll eines Verhörs vom 21.April 1739 am Landgericht zu Gemüte[46]:

„Einen Schergenknecht geheißen.

Wolfgang Wilkofner, bürgerlicher Ornathändler von hier hat den in herrschaftlicher Verrichtung gewesenen Georg Scheuerer, Bauer zu Weix, oftmals einen Schörg-Knecht geheißen, sich aber gleich wieder mit ihm verglichen.

Um so mehr als er von dem nichts als ehrlich Liebes zu sagen wisse; solcher Hitzigkeit er sich weiter verbaliter Ausbrüche enthalten und die Gerichtsgebühr alleine bezahlen wolle.

Damit war Scheuerer zufrieden und es wird dies Orts gehorsamst um die obrigkeitliche Zustimmung gebeten.

Urteil

Der Wilkofner wird nebst obrigkeitlichem Verweis und dem Auftrag, es künftig zu unterlassen, mit ½ Pfund Pfennig bestraft.“

Die Diktion „bei herrschaftlicher Verrichtung“ im obigem Text beweist die Mitwirkung der Weichser Bauern bei der niedereren Gerichtsbarkeit (Ehafft-Gericht).

Kommen wir zu einem Fall der Beteiligung der Weichser Bauern bei einem Hochgerichtsprozess, bei dem es um Leben und Tod ging. Die Aufgabe der Weichser Bauern besteht mindestens in den früher erwähnten Spanndiensten.

An einen gemeindlich angeordneten Spanndienst-Fall von 1662 sei vorher noch erinnert:

Der Marktschreiber Hans Haffner klagte gegen den Bürger und Bäcker Urban Krauß, weil dieser den doppelten Fuhrlohn an die zwei Weichser Bauern, die Brennholz aus dem Abbacher Gemeindewald bei Oberndorf in seinen Hof transportiert hatten, das ihm wegen seiner Kirchendienste zugeteilt worden war, nicht bezahlen wollte.

Die erste Holzlieferung sei nichts wert gewesen. Der Markt entschloss sich für eine Ersatzlieferung. Mit dem Holz war Krauß jetzt zufrieden, aber weswegen sollte er zweimal den Fuhrlohn zahlen. Das Gericht entschied, wenn er das Holz zahlen könne, sei ihm auch zuzumuten, den Fuhrlohn an die Weichser Bauern zweimal zu zahlen.[47]

Nun aber wieder zum Hochgerichtsfall:
Protokoll einer Hinrichtung[48]
Aufgezeichnet in Abach am 29.1.1744

Der Delinquent Josef Klözl (Glözl) war wegen Kirchenraubs und Diebstahls angeklagt und wurde vom „Pangericht“ Abach (= Hochgericht, gefreites Gericht, bei dem der Landrichter und Markt zusammenwirkten) am 16.Juli 1743 zum Tod durch den Strang verurteilt und am 20. Juli hingerichtet.

Glözl war in Kelheim inhaftiert worden. Wo er seine Übeltat vollführt hat, ist unbekannt. Weil in Kelheim gerade keine geeigneten Beamten vorhanden waren,, und der Übeltäter „nach seinen gütlich gethanen Aussagen“ (d.h. ohne Folter!) „durch den Strang vom Leben zum Tod“ verurteilt worden war, wurde er zu dem neu errichteten Hochgericht (= Galgen ) und zur Schranne (= Gerichts- und Ratszusammenkunft), die am 16. Juli 1743 gehalten wurde, hierher gebracht.

Josef Glözl war ein Tagwerkerssohn von Pettenreuth aus der Churpfälzischen Baron Stinglheimischen Herrschaft Kürn.

Und so erwies sich der Verlauf der Angelegenheit in Abach:

„Nachdem von dem kaiserlichen Rat und Panrichter des Rentamts Straubing, Herrn Josef Wilhelm Pray, (…) per Express die Nachricht zum hiesigen löblichen Pfleggericht eingelaufen war, dass das Malefizurteil für den wegen Diebstahls und Kirchenraub inhaftierten Josef Glötzl allergnädigst bestätigt worden sei und der Übeltäter am kommenden Montag, den 20. des laufenden Monats mit dem Strang vom Leben zum Tod hingerichtet werden solle, wurde dies von genanntem Pfleggericht in einem unter dem heutigen Datum hierher erlassenen Amtsschreiben an Cammerer und Rat des hiesigen Panmarkts Abach nicht nur gehörig notifiziert, sondern es wurde in der Sache sofort die weitere Amtverfügung gestellt, dass

1. zu der auf kommenden Samstag, den 18. Juli angesetzten Todesankündigung außer dem Amtscammerer noch 2 weitere Innere Ratsglieder beigebracht werden,

2. der Galgen in einen brauchbaren Zustand versetzt,

3. das Pangericht mit 17 oder 19 ehrbaren Männern besetzt,

4. die gehörigen Vorkehrungen zur Abhaltung der Schranne getroffen werden sollen.

Also wurden erstens – dem alten Herkommen gemäß (= Freiheiten von 1335, A.d.V.) – zur angesetzten Todesankündigung der Amtscammerer, Herr Johann Paul Puz, außer ihm Herr Veith Reisinger, beide Mitglieder des Inneren Rats, auf morgen früh um 8 Uhr in den Manteln (=Umhängen, Roben) zu Gericht gebracht und zweitens wurde vom Cammerer und Rat begehrt, den Galgen zu visitieren oder zu dessen Neuerrichtung die Handwerker der Zimmerleute aus Kelheim hier her zu schaffen.

Das wurde dann sogleich erledigt, und unter Beiziehung der hiesigen Zimmergesellen – der diesortige Meister Adam Apfel war verstorben – wurde der erwähnte Galgen durch den hiesigen S.V.[49] (= man soll es eigentlich nicht aussprechen, A.d.V.) Wasenmeister (= Abdecker, Schinder) visitiert.

Weil aber der Galgen zur bevorstehenden Exekution untauglich, mit einem anderen Wort unbrauchbar befunden wurde, wurde er vom Wasenmeister sogleich über den Haufen geworfen.

So hat am 18. darauf der hiesige Herr Pflegsverweser Georg Josef Fischer das zum bevorstehenden Galgenbau erforderliche Holz von den Bauern zu Gemling, Probstgerichts Niederlinthardt, gekauft, weil in dem hiesigen Gerichtdistrikt kein taugliches Eichenholz zu haben war. Er ließ es von den Bauern von Weichs hierher fahren. Dann wurde, den hiesigen Marktsfreiheiten entsprechend, ohne Orts Unkosten der Galgen aufgebaut.

Es muss vom löblichen Pfleggericht das nötige Holz, es möge genommen werden, wo es wolle, an die Stelle geschafft und gratis zugeführt werden.“ (Die Weichser wurden nicht entlohnt!)

Und nun zum Bau des Galgens selber:

„So wurde am Anfang vom oft genannten Herrn Pflegsverweser im Namen der durchlauchtigsten Landesregierung nach all derlei Formalien, die die Erbauung eines Hochgerichts (Galgens) verlangen, des weiteren, um die Zimmerleute oder die beigezogenen Handwerker mindestens immer mehr zu bewegen, die allerschwerste Leibeskraft zu benutzen, und zu größerer Vorsicht, nach altem Herkommen für den zum Galgenbau vorhandenen Aufriss der erste, und von dem damals amtierenden Cammerer,

Herrn Johann Paul Puz, Mitglied des Rats und Bierbrauer, außerdem Wildbad- und Gschwendhof Inhaber hier, der zweite Hieb ausgeführt .

Erst dann wurde von den Zimmerleuten zur Arbeit geschritten. Der Galgen wurde nahe dem Armenhaus ausgehauen und fertiggemacht und dann, nachdem ihn die beiden Bauern von Weichs an seinen richtigen Ort gebracht hatten (heute Galgenberg, A.d.V), aufgerichtet.

Den Zimmerleuten den verdienten Tageslohn zu bezahlen, wurde dem Markt überlassen, was der dann auch gleich erledigt hat.

Geschehen vom 20.Juli 1744

Infolge des vom hiesigen löblichen Pfleggericht hierher erlassenen Schreibens vom vergangenen 16., ist am Tag der Exekution zur Besorgung des Pangerichts der gesamte Innere und Äußere Rat, außerdem eine ehrbare Abordnung der Bürgerschaft, zusammen aus 19 Köpfen bestehend, früh um 8 Uhr auf dem gewohnten Rathaus erschienen.“

(Das Rathaus befand sich damals im Markte, heute Gasthaus zur Post, A.d.V.)

Es folgen die Namen des Amtscammerers, Vicekammerers, der Herren des Inneren und Äußeren Rates.

Abschließend wurde bemerkt: „Diese alle sind zu Gericht gesessen, als man das über eingangs erwähnten Josef Glözl ergangene Malefizurteil bekräftigt hat. (…) Die Schranne wurde von dem Gericht und Markt gemeinsam abgehalten.“

Dann folgen noch Bemerkungen über das weitere Prozedere. Der Dienst der Weichser Bauern war, wie gesagt, unentgeltlich zu leisten. Indem sie eine ihnen gemäße Gerichtsfunktion ausübten, wurden sie nicht entlohnt.

Dieser Text aus den obengenannten Ratsprotokollen ist ein einmaliges Fundstück, das belegt, dass in Abach Todesurteile gefällt und vollstreckt wurden. Wegen der Flurbezeichnung „Galgenberg“ hat man dies natürlich schon immer gewußt, aber ein einschlägiger Vollzugsbericht war bisher nicht vorhanden. Somit hat dieser Fund für Bad Abbach über den Weichser Bezug hinaus eine ortshistorische Bedeutung!

Die Mitwirkungspflicht bei Hochgerichtsprozessen war sicher auch für die Weichser Bauern eine heikle Sache. Wenn jemand sich unberufen, was ja bei den Weichsern nicht zutraf, in einen solchen Akt einmischte, verlor er die Ehrbarkeit. Dafür sei der Bericht nach Ratsprotokoll vom 24.7. 1747 ein Beweis:

Am 20. Juli 1743 wurde Josef Glötzl von Pettenhofen um 8.00 Uhr früh zum Tode verurteilt und anschließend am Galgen hingerichtet.

Am 24. Juli 1747, vier Jahre später, wurde vor dem Rat von Abach dem Simon Perkhammer aus Oberndorf wegen Mithilfe beim Galgenaufstellen ein schwerer Vorwurf gemacht und Sanktionen angedroht. Er sollte wegen eingetretener Ehrlosigkeit aus der Fleischerinnung ausgeschlossen werden und sein Handwerk nicht mehr ausüben dürfen. So begehrten es die Metzger von Abach.

Perkhammer verteidigte sich mit der Feststellung, dass zu wenige Zimmerleute anwesend gewesen seien und diese sich wegen der schweren Baumstämme, die die Weixer angeschleppt hatten, hätten verletzen, oder einen noch größeren Schaden davontragen können. Den Makel, den man ihm antun wolle, so Perkhammer, lasse er nicht auf sich sitzen. Auch habe ihm die Regierung in Straubing bereits durch eine Entschließung Absolution erteilt.

Darauf entschied die Ratsversammlung, dass die Innung Perkhammer nicht ausschließen könne, und er sein Handwerk weiter ausüben dürfe.[50]

Nachdem der Herzog bzw. Kurfürst bis 1803 der Grundherr von Weichs blieb, hatte wohl auch der Pfleger als sein Vertreter auf der Burg, später im neuen Landrichterhaus, das letzte Sagen, auch über Weichs.

1760 aber war das Schloss, vielleicht auch wegen der vorausgehenden Kriegsabläufe im spanischen und österreichischen Erbfolgekrieg, dermaßen ramponiert, dass der Pfleger dort nicht mehr wohnen und amtieren konnte. Man baute ihm am Friedlberg ein neues Landrichterhaus.

Da gab es die vorher geschilderte Wassernot nicht mehr, nachdem in der Ecke zwischen Wohn- bzw. Gerichtshaus und dem Ökonomiegebäude des Landrichters ein tiefer Brunnen gebaut wurde, der ab 1845, dem Jahr, als die Gemeinde das Haus für den Schulbenefiziaten gekauft hatte, der „Benefiziatenbrunnen“ genannt wurde. Dieser war angeblich ergiebiger, musste später aber ebenfalls wegen Wassermangels etwas weiter nach Süden verlegt werden. An dieser Stelle haben wir Kinder ( eingeschult 1940) den Brunnen in Erinnerung, weil wir ihn als regelmäßigen Ausgangspunkt für das Spiel „Fürchtet ihr den schwarzen Mann“ benutzten.

Die Abhängigkeit des Landrichters von Weichs war wegen des nun vorhandenen Wassers nicht mehr so mächtig. Die Gilt in Weichs wird er aber für den Grundherrn, den Churfürst, weiter einkassiert haben.

11. Während der neuzeitlichen Kriege – 30-jähriger Krieg (1618 – 1648) – Spanischer Erbfolgekrieg (1701-1714) – Krieg um die österreichischen Erblande (1740-1745) – Napoleonische Kriege (1809-1813).- 1. Weltkrieg (1914-1918) –

2. Weltkrieg (1939 – 1945).

Der 30-jährige Krieg, ein Religionskrieg,

der bald mit Religion nichts mehr zu tun hatte. Es blieben Sengen, Morden, Rauben. Was war los in unserer Heimat?

Hermann Seidl-Schulz schreibt in seiner Hausarbeit zur Meisterprüfung 1983 allgemein: „Der 30-jährige Krieg hinterlässt seine Spuren. Die ganze Gegend ist ausgeplündert und geprennt; hinzu kommt das große Pestjahr 1634; kein Brot, kein Holz, kein Pferd war mehr zu finden. 2/3 der Bevölkerung sind gestorben – die Eintragungen ins Kirchenbuch hören auf. – 1648 dringen die Franzosen und Schweden vereint ein letztes mal in Baiern ein – wie früher ist jeder ihrer Schritte mit Morden, Sengen und Brennen gezeichnet.“[51]

Nun aber noch etwas konkreter auf den Ort Abach und Weichs bezogen:

Gandershofer nennt als Zeitpunkt der Schwedeneinfälle in Regensburg und Umgebung, sicher auch in Abbach, das Jahr 1633. Was in Abbach alles passierte, weiß man nach Gandershofer nicht genau, weil die Marktregistratur geplündert und die Pflegamtregistratur nach Regensburg verlagert wurde.[52]

Abbach war also relativ lange vor den Schweden verschont geblieben. Die Schwedenbesetzung dauerte wahrscheinlich nur ein schreckliches Jahr. Bald darauf nahm auch die Verwaltung ihre Arbeit wieder auf. Ab 1639 liegen bereits wieder Cammer Rechnungen vor, in denen Ereignisse aus dem Krieg bis zu dessen Ende aufgezeichnet sind, soweit sie die Gemeinde finanziell belasteten. Über Weichs habe ich in diesen Zeugnissen nichts gefunden.[53]

Aber bei Gandershofer konnte ich einen bemerkenswerten Eintrag aus dem Jahre 1644 aufspüren, der sich auf das Jahr 1633 rückbezieht.[54] Der Eintrag lautet:

„Schon im Jahr 1633 hatte Hans Hierlmayer, Bürger und Gastgeber zu Abach, sein bis dahin besessenes Wildbad nebst Braustätte daselbst, ferner den der neuen Behausung gegenüber gelegenen Garten nebst Keller, sodann Wiesen und Äcker sammt dem Einödhof und Gehölz zu Gschwendt, wie auch den auf diesem Gut und dem Weigl nächst Abach ruhenden eigenthümlichen Zehent, welchen Georg Huber, Bürger zu Abbach, im J. 1503 hinzu erkauft, an Adam Amon, Weichsnerischen Richter zu Falkenfels, käuflich versilbert (wie hier der Ausdruck heißt) und überlassen. Indessen waren nach dem bald darauf erfolgten feindlichen Einfalle der Schweden und dem nachfolgenden Sterblauf sowohl dieser Amon als obiger Hierlmayer mit Tode abgegangen, wornach erwähnte Güter bis 1640 öde lagen, indem weder des Verkäufers noch Käufers Erben, noch weniger einer der Gläubiger sich bei diesen schwierigen Zeiten darum hatte annehmen wollen. Um nun dieselben nicht länger noch dem Verfalle preiszugeben, suchte man von Gerichts wegen zwischen den Vormündern der dabei am meisten betheiligten Straucher`schen Kinder und Thoman Hueber, bürg. Bierbrauer und Gastgeber dahier, der Übernahme wegen eine gütliche Übereinkunft zu treffen, welche zufolge des noch vorliegenden, jedoch verstümmelten Einantwortungsbriefes in diesem Jahr auch zu Stande kam.“[55]

Dieser Text bedarf der Interpretation:

Zuerst ist über den Zehent „ der auf dem Weigl nächst Abach“ ruht, zu überlegen.

Der Zehent ist die Abgabe des zehnten Teils der Erträgnisse aus den angesprochenen Äckern. In der Regel ist die Begünstigte die Kirche, die Pfarrei oder ein Kloster.

Den hier betreffenden Zehent hat 1503 Georg Huber, Bürger zu Abach, „erkauft“. Es habe sich nach Gandershofer um 10 Äcker gehandelt.[56]

Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Tatsache, dass es bei diesem Kauf zu den Verhältnissen bei der Umwandlung der Pfarrei Eiglstetten in die Pfarrei Abbach einen Bezug geben könnte. Bekanntlich zog der Pfarrer Eberhard Fabri von Eiglstetten nach Abbach, nachdem er dort 1518 den ersten Pfarrhof gebaut hatte.

Das Weigl liegt in der Weichser Flur und hat seinen Namen von einem früheren Besitzer und Bauern in Abbach-Schloßberg mit dem Namen Weickl (Weilkl, Weigl). Noch 1852 lebte dort ein Matth. Weilkl, der als Bevollmächtigter der Gemeinde Abbach-Schloßberg bei der Wahl eines Distriktrates auftritt.[57] Bereits 1676 erscheint in der Cammer Rechnung des Churfürstlichen Marktes Abach ein gewisser Simon Weigl, der in diesem Jahr das Bürgerrecht erwirbt. Er musste als Neubürger nicht nur ½ Gulden für den bei diesem Akt üblichen halben ledernen Wassereimer bezahlen, sondern zusätzlich ½ Gulden für ein „Wiltscheit“. Das lässt darauf schließen, dass er Jagdgründe besaß, offenbar in der Weichser Flur, die seither oder schon früher die Bezeichnung „im Weigl“ trugen.[58]

Es muß auch nachgedacht werden über „Adam Amon, Weichnerischer Richter zu Falkenfels“ der 1633 obigen Zehent auf dem Weigl von Hans Hierlmayer, Bürger und Gastgeber zu Abach, kaufte. Um diese Zeit lebten auch die Amons zu Eiglstetten, denen 1529 der dortige Widenhof von Pfarrer Andreas Hüller überlassen wurde. 1633 hatte dort gerade Ursula Priglmeier, die Witwe Georg Amons, den Hof inne. Die Zusammenhänge des Übergangs Eiglstettens von der Pfarrei in den Privatbesitz der Amons im Jahre 1529 sollte man hier studieren. Der Kürze wegen verweise ich nur auf meine Schrift „475 Jahre Ammon-Kraml, Eiglstetten.“, S.29-34, Eiglstetten 2004.

Nun zu Adam Amon von Weichs. Er war Richter zu Falkenfels. 1644 war er beim feindlichen Einfalle der Schweden genau so wie Hans Hierlmayer bei dem „damals üblichen Sterbslauf“ bereits ums Leben gekommen. Der gekaufte Zehent aus Gründen um seinen Heimatort Weichs hatte ihm keine lange und wirksame Hilfe gebracht.

Was in unserem Zusammenhang von Bedeutung ist, ist die weitere Geschichte im Zusammenhang des Jahres 1644 bei Gandershofer. Die besagten Gründe um Weichs lagen, wie die Liegenschaften des Hans Hierlmayer zu Abbach, wie auch Wiesen und Äcker samt dem Einödhof und Gehölz zu Gschwendt Jahre lang verwüstet da. Kein Mensch interessierte sich dafür, denn der größte Teil der Leute, wohl auch des Viehs, war von den Schweden um 1633 umgebracht worden. Wer hätte sich an dieses Chaos herangetraut. Die Leute flohen aus Angst in scheinbar sichere Gegenden, vornehmlich in die Städte.

Man kann sich gar nicht vorstellen, wie es in dieser Mordzeit den Leuten auf dem Hof Weichs und in der Umgebung erging. Sicher blieben sie von all dem nicht verschont. Ihr Ausnahmebezug zum Schloß oder zur Burg half ihnen da auch nichts mehr.

Als Resultat für die Genealogie der Weichser Bauern können wir vielleicht einen bisher nicht vorkommenden Namen, nämlich den der Amons, hinzufügen, und zwar vor den Scheuerers und Cammermeiers, die 1628 in den Landgerichtsakten genannt werden[59], und wenn es zutrifft, einen Zusammenhang zur Geschichte von Eiglstetten herstellen.

Der spanische Erbfolgekrieg

Mit dem Jahre 1701, erst ein knappes halbes Jahrhundert nach dem 30-jährigen Krieg, sprachen schon wieder die Waffen. Schon wieder Krieg?

Was hatte ein Mensch in Abbach mit der Erbfolge in Spanien zu tun? Kurfürst Max Emmanuel wollte nach dem Tod des spanischen Königs Karl II., eines Habsburgers, König in Spanien werden. Aber der „Sonnenkönig“, Ludwig XIV., wollte es anders. Er setzte den Franzosen Philipp als Erben ein. Für Kaiser Leopold war dies der Anlass zu einem unerbittlichen Krieg. Max Emmanuel schlug sich in der ehrgeizigen Erwartung, doch noch zu seinem Ziel zu kommen, auf die Seite des „Sonnenkönigs“, und so war Bayern in den Krieg gegen den Habsburgischen Kaiser mit seinen Verbündeten, England und Dänemark, involviert.

Die Österreicher führten sich aus Rache in Bayern wie brutale Besatzer auf. Ab 1703 knebelten und drangsalierten sie unsere Vorväter, Mütter und Kinder, von Kelheim aus. Was sich 1704, 1705 und in den Folgejahren zutrug, glich den Ereignissen des 30-jährigen Krieges.

1705 war Abbach zwar kampflos nach Androhung der Brandschatzung an die Österreicher gefallen. Dieses Jahr bedeutete für die Zivilbevölkerung Abbachs und der Umgebung Krankheit, Hunger und allgemeine Not. Die Feindtruppen lebten aus dem Boden, auf dem sie sich gerade befanden.

Aus Weichs wurde der Bauer Georg Scheuerer aktenkundig. In Abbach war das Graf Guido Stahrenbergische Regiment zu Fuß unter dem Hauptmann Basserell zu verköstigen. Es war für die Verpflegung nichts mehr aufzutreiben. Der Weixer Bauer Georg Scheuerer konnte noch mit 6 Mezen Hafer für die Pferde einspringen. Man entschädigte ihn mit 15 X pro Mezen. Zusammen ergab dies 1 fl 30 x. Aber Kost für die Offiziere und Mannschaften? Die Gemeinde zahlte trotz ihrer Verlegenheit noch 3 Gulden 13 Kreuzer Portionsgelder.[60]

Dies ist nur eine kleine Episode aus einer schrecklichen Zeit, in der sich auch die Bauernsöhne der Gegend, vor allem wegen der durchgeführten Zwangsrekrutierungen der Österreicher, in die nahen Wälder verkrochen. Erwischte die Soldateska einen von ihnen, wurde er, wenn keine Ablösegelder flossen, standrechtlich exekutiert. In diese Zeit fällt auch die Hinrichtung des Mathias Krauß aus Kelheim.

Ob die Weichser Urbarsbauern auf Freundes oder Feindes Seite standen, ist nicht aufgeschrieben. Die Ministerialen, Beamten und Behörden sympathisierten in der Regel mit den österreichischen Unterdrückern, weil sie diese für die legale Staatsmacht hielten. Zu den bayerischen Aufständischen hatten sie aus Angst und mangelnden Glauben an den Erfolg des Aufruhrs wenig Zutrauen. Sie zogen sich auf diese Weise aber den Hass eines Großteils des niederen Volkes zu. Über die Weichser Urbarbauern und Gerichtsmänner können wir mangels zutreffender Nachrichten nichts Gültiges behaupten.

Der Krieg Carl Albrechts um die österreichischen Erblande.

In Österreich war 1740 Kaiser Karl VI ohne männlichen Nachfolger gestorben. Da behauptete der bayerische Kurfürst, die Tochter Karls, Maria Theresia, habe wegen eines alten urkundlichen Vorbehalts gegen eine Töchternachfolge den Kaiserthron nicht rechtmäßig bestiegen.

Schnell hatte Carl Albrecht eine Allianz aus Bayern, Franzosen, Spaniern und Preußen geschmiedet. Oberösterreich war im Handstreich genommen, auch Prag war schnell unter die Kontrolle des Bayern Carl Albrecht gebracht, und er selbst wurde 1742 Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation.

War das eine Frohbotschaft für die Urbarsbauern von Weichs, dass ihre Grundherrschaft den höchsten Gipfel politischer Macht erstiegen hat?

Das Kriegsglück wandte sich wegen der Wankelmütigkeit des Preußen Friedrich schnell. Erst nahmen die Österreicher München wieder, indem sie das flache Land wie in den vorherigen Kriegen mit Gräueltaten und Elend überzogen.

Dann verhalf der Preuße, von Maria Theresia enttäuscht, Carl Albrecht am 23.10.1744 wieder zur Rückkehr nach München und zur Kaiserkrone. Dessen Glück währte aber nicht lange, denn am 20.4.1745 verstarb er.

Sein Sohn Max III. Josef konnte dem erneuten Ansturm Österreichs nichts entgegensetzen, weshalb er kapitulierte.

Die Zeche hatte wieder einmal der kleine Mann bezahlt. Die ganze lange Geschichte dieses Krieges aus Abbacher Sicht, wie ich sie in den Cammer Rechnungen vorfand, kann ich hier in aller Ausführlichkeit nicht aufführen. Aber zur Illustration einige Details:

Mitten im Jahre 1744 wurde in Abbach eine vorläufige Kriegs- und Quartiersrechnung aufgemacht. Der Schaden betrug nahe 78 Gulden.[61]

Am 3. Juli machten demnach 800 Man eines Freibataillons aus Temesvar und am 28. und 29. Juli 360 Mann aus Prag hier Station. Diese Leute mussten alle verköstigt werden. Eine Kuh um die andere aus den Bauernställen büßte dies mit dem Leben.

Am 18. Juli waren schon 150 Mann Husaren nach Abbach unterwegs. Aber da konnte der Marktschreiber Johann Felix Schedl beim Kriegskommando in Stadtamhof gerade noch erreichen, dass die Truppe die Marschroute über das Nachbardorf Peising ändern durfte.[62] Hatte Schedl den Weichsern eine Freude bereitet, als er die Österreicher an ihrer Haustüre vorbeiführte?

Am 23. Oktober zog sich das österreichische Freibataillon nach Böhmen zurück. Es musste hier wieder verköstigt werden. Die üblichen Mund- und Pferdeportionen wurden angewiesen. Der Feldkaplan und die ihn begleitenden Husaren waren mit der etappengemäßen Verpflegung nicht zufrieden und verlangten zusätzliches Bargeld. Den angesetzten Vorspannleistungen war der Pfleger nicht gewachsen, und so machte er sich aus dem Staub. Der Amts-Cammerer Paul Putz war nun an der Amtsreihe.[63]

Ende Oktober 1744, als der Bayer Carl Albrecht wieder amtierender Kaiser war, sollten seine und die Auxiliar-Truppen die Winterquartiere beziehen. Auf das Landgericht Abach traf das ganze dritte Bataillon des französischen Royal de Baviere Infanterie Regiments. Aber da war das Feld schon abgegrast, und Herr Maior Eyde sah sich veranlasst, wegen der „hiesigen Orts angewachsenen übergroßen Misere“ den Ortsbader und Chirurgus Franz Antoni, der auch Ratsherr war, nach Kelheim zu beordern, damit man über eine Lösung nachdenke.

Dabei kam heraus, dass aus dem Landgerichtsbezirk Kelheim die Dörfer Peising, Gebraching, Grasslfing, Matting, Prüfening und die Hofmark Pentling herausgelöst und dem Gerichtsbezirk Abach angegliedert wurden. Jetzt war Abach groß genug, das ganze Bataillon unterzubringen, obwohl es vorher schon von allen möglichen hungernden Völkerwanderungsmassen überschwemmt war.

Das Royal de Baviere Infanterie Regiment bezog aus Abach täglich 660 Brot- und 95 Pferdeportionen. Im Monat Dezember wurden die Brot- und Pferdeportionen in Geld umgewandelt. Das machte im Dezember 23 Gulden 6 Kreuzer, vom 1. bis 15. Januar 29 Gulden 10 Kreuzer.[64]

Bis Ende Dezember wollte das Landgericht Kelheim die abgetrennten Dörfer wieder zurückgliedern, was man schlussendlich auch nicht verhindern konnte, obwohl man den erwähnten Franz Antoni mit einer Bittschrift zur Hofkammer nach München geschickt hatte. Außerdem machten sich auch schon wieder die Österreicher in unserer Gegend breit und trieben das Spiel auf die früher praktizierte Weise.

1845 war dieser Krieg zwar zu Ende, die Bayern setzten sich wieder in Abach fest, der Rest des Fuggerischen Dragonerregiments mit Dienstpferden unter dem Fähnrich Stein blieb bis 30. Januar 1747.

1768 wurde die Rechnung über die Kriegsfolgen, die noch 1754 – 1760 anliefen, aufgemacht: Die Erstattung für Brandschatzung, Kontributionen und anderes, besonders Quartierlasten, betrugen 7353 Gulden 35 Kreuzer 3 11/24 Heller.[65]

Das Schicksal des Landgerichts und Marktes Abbach, sowie seines Umlandes, besonders des extra erwähnten Dorfes Peising, wird sich vom Los, das Weichs gezogen hatte, in nichts unterschieden haben.

Der Napoleonische Expansion und ihre Folgen

Es wird berichtet, dass auf dem sog. Kapellenfeld in der Weichser Flur eine Anzahl Gefallener dieser Kriege gelegen hätte.

Waren es 14 oder 24 Tote, die hier verscharrt wurden? Über ihre Anzahl besteht keine Klarheit. Sie konnten nicht tief gelegen haben, weil man auf sie durch immer wieder vom Pflug erfasste Knöpfe aufmerksam wurde.

Waren es Landsleute, Franzosen oder Österreicher, die in der Weichser Flur den Tod fanden? Waren es gar Zivilpersonen, die bei Zusammenstößen mit Franzosen oder

Österreichern massakriert worden waren? Bei ihrer Ruhebettung gab es keine Matrikelführung und Erlebnisberichte. Auch wissenschaftliche Untersuchungen des Fundes sind nicht bekannt.

Der Tod hatte bei seiner Ernte in den Napoleonischen Schreckensjahren keinen Unterschied gemacht!

Man habe zu ihrem Gedenken eine Feldkapelle gebaut, woher die Flurbezeichnung „Kapellenfeld“ resultiere. Das Denkmal sei wegen der Feldbestellung ungünstig dagestanden, darum habe man es wieder abgebrochen.[66]

Beim Bau des Schweizerhauses am Fuchsweg, als man die Fundamente legte, wurden in beträchtlicher Tiefe die bescheidenen Relikte eines Toten freigelegt. Unter diesen war eine Koppelschließe mit dem Aufdruck „N“. Das war das Signum Napoleonischer Offiziere. Für ihn war offenbar eine reguläre Bestattung erfolgt, weil er so tief gelegt worden war.

Sonst erinnert nichts mehr an diese schreckliche Zeit auf Gut Weichs als eine Brandschuttzone in der Scheune, was auf Brandschatzung schließen lässt.

Andere vorhandene Stücke wurden zur Erinnerung für die Nachwelt aus geschichtlichem Interesse in Weichs nur zusammengetragen. Man kann eine Pistole sehen, die sich nicht mehr im originalen Zustand befindet, die Räder der Pochwitz`schen Kalesche, mit der sich Napoleon von Pürkelgut nach Karthaus kutschieren ließ. Onkel Herman Doerfler habe sie von Niedertraubling nach Weichs gebracht, aber die damaligen Weichser Kinder hätten sie respektlos beim Spielen bis auf die schweren Räder demoliert.

Im Archiv von Bad Abbach habe ich über die peripheren Umstände zur Schlacht bei Abensberg und Eggmühl des Jahres 1809 einen Stapel von Akten gefunden. Aber Schriftstücke bezogen sich in der Mehrzahl nicht ausdrücklich auf Weichs, sondern auf den Ort Abbach insgesamt, wobei natürlich Weichs auch immer mitbetroffen war.

Erst für die Zeit, als sich Napoleon für den Rußlandfeldzug rüstete, existiert vom 10. Oktober 1811 ein Regierungsauftrag zur Natural-Konkurrenz, den Naturalienbedarf von Korn, Haber, Heu und Stroh betreffend. Er betrifft auch Weichs, und dessen Vollzug wird von Johannes Schlauderer, Bauer von Weichs, handschriftlich bestätigt:

Das Landgericht Kelheim wurde angewiesen, für das Jahr 1812 für die Garnison in Regensburg 167 Zentner Heu und 250 Zentner Stroh abzuliefern.

Weiter heißt es: „Zur Ergänzung dieser Lieferung hat der Markt Abbach am Dienstag, den 14. Januar unfehlbar und bei Vermeidung strenger Zwangsmittel 38 Rationen Stroh nach Regensburg an die Kasernenverwaltung abzuliefern, und bei dieser Lieferung Folgendes zu beachten:

1 Die Ration Stroh muss 12 schwere Pfund, ohne die Strohbänder, womit selbe gebunden ist, wiegen.

2 Das Stroh muss von bester Qualität sein, ausserdesen selbes nicht angenommen wird.

3 Jede Ration muss mit doppelten Strohbändern fest zusammengebunden sein.

4 Der Ort, wohin die Lieferung dieses Naturals geschehen muss, kann zu Regensburg unter dem Thore bei der Wache leicht erfragt werden.

5 Die Führer und Ortsvorstände haben mit der Lieferung selbst in Regensburg zu erscheinen, und sind verantwortlich dafür, dass die Rationen das bestimmte Gewicht haben, und das Naturale von bester Qualität ist.

6 Das anrepartierte Quantum muss am Dienstag, dem 14. Januar, unfehlbar bis früh 8 Uhr, auf dem Platze der Kasernenverwaltung in Regensburg eintreffen.

7 Zur Beobachtung der nöthigen Ordnung wird man von Seiten des hiesigen Landgerichts selbst ein Individuum nach Regensburg abordnen, welches bei der Lieferung gegenwärtig seyn wird.

8 Die nach Regensburg anrepartierte Lieferung darf schlechterdings durch keine Lieferanten, sondern muss aus eigenen Mitteln berichtiget werden.

9 Für die geleistete Lieferung wird der herrschende Preis bezahlt, die Konkurrenten erhalten Scheine, die sie bei Zahlung ihrer Abgaben an das königliche Rentamt statt bar Geld hingeben dürfen.“[67]

Diesem Auftrag wurde gehorsamst Folge geleistet. Am 27. Juli 1812 wird auf einem Quittungszettel berichtet, wer in Abbach zu liefern hatte, damit die 38 Rationen zusammenkamen:

Markt Abbach 4 Rationen

Gemling 12 „

Weix 16 „

Schlossberg 6 „

________________________________

 

Unterschriften

Johann Gerl, Gemling

Aloys Mayer (Bürgermeister Abbach)

Johannes Schlauderer, Weichs.[68]

 

Noch in einem anderen Zusammenhang wird unter anderen Betroffenen Weichs aktenkundig:

In den Jahren 1811 und 1812 (auch noch 1813), als Napoleon mit 30.000 bayerischen Landsleuten nach Russland zog, wurden die Bauern zur Abgabe von Proviant, Pferden und Wägen gezwungen. Dies alles blieb in den Weiten Russlands im zerstörten Zustand liegen, und keiner bekam jemals etwas zurück. Aber genaue Vorspannlisten liegen bei uns noch vor, auf Grund derer die Bauern Entschädigung verlangten.

In der Vorspannliste 1811 musste aus Weix Johann Schlauderer als „Vorspanngeber“ einen Wagen zur Verfügung stellen, im Jahre 1812 einen eben solchen in Reserve halten. 1811 existierte auch noch ein Michael Scheuerer auf Weix. 1811 hat dieser seine Schuldigkeit mit einem Wagen geleistet, 1812 musste er einen Wagen in Reserve halten. [69]

Natürlich ging es nicht immer nur um Stroh und Fuhrwerk aller Art, sondern besonders um den Bedarf für das tägliche Leben der fremden Truppen.

Als Napoleon geschlagen aus Russland zur Neuaushebung eines großen Heeres 1813 nach Frankreich heimkehrte, war der Zwang auf die Bauern nicht aufgelöst; er setzte sich im Gegenteil fort, da sich der Kriegsherr in seinem Siegeshunger sofort wieder ostwärts wandte, bis er Mitte Oktober 1813 in der Völkerschlacht bei Leipzig definitiv zur Heimkehr gezwungen wurde.

Obgleich es aus den vorausgehenden 10 Jahren in unserem Archiv eine Schwemme von Konfiszierungslisten gibt, die in irgend einer Form immer auch Weichs betrafen, wähle ich hier eine Liste von 1813, da man mit ihrer Hilfe mit anderen Lieferorten gut vergleichen kann:

Die Liste heißt „Naturalienempfang für die Kaiserlichen französischen Truppen 1812 et 1813“. Die Konfiszierung betraf Weichs mit zunächst drei, endlich vier Lieferungen am 1. Januar 1813.

Weix

3 Lieferungen Fleisch a. 6 Pfund = 18 Pfund

“ Bier a. 12 Maß = 36 Maß

“ Brot a. 3 Laib = 9 Laib (zu je 3 Pfund).

Es wurde der Empfang von 5 fl 6 X quittiert

Die erste Lieferung war unterblieben, wurde aber am 4. Januar nachgeholt.

Peisenhofen

4 Lieferungen Fleisch a. 6 Pfund = 24 Pfund

„ Brot a. 3 Laib = 12 Laib

« Bier a.12 Maß = 48 Maß

Es wurde der Empfang von 9 fl quittiert

Gemling

4 Lieferungen Fleisch a. 12 Pfund = 48 Pfund

“ Bier a. 24 Maß = 96 Maß

“ Brot a. 6 Laib = 24 Laib

Es wurde der Empfang von 18 fl quittiert

Übersicht über alle Lieferorte dieses Termins:

Brot in Laib zu je 3 Pfund:

Lohstadt 20

Poikam 23

Seedorf 9

Poign 12

Weilohe 12

Henghof 3

Graßlfing 12

Massing 9

Hofstetten 3

Weix 9

Voxbrunn 6

Saalhaupt 30

Summe 142 Laib

Bier in Maß

Poikam 30

Seedorf 36

Poign 48

Weilohe 48

Henghof 12

Massing 36

Weix 36

Summe 222 Maß

Fleisch in Pfund

Poikam 90

Poign 24

Weilohe 24

Henghof 6

Massing 18

Schultersdorf 27

Lindach 18

Kapflberg 135

Niedergebraching 72

Weix 18

Leoprechting 24

Gundeltshausen 72

Schloß Eichhofen 18

Oberndorf 81

Alkofen 72

Am 4. Januar wurde eine erweiterte Liste nachgereicht, sie betraf auch die Orte jenseits der Donau bis Prüfening.

Liste „der Ortschaften, welche, und was dieselben am 1. und 4. Januar 1813 jedes Mal nach Abbach zu liefern angewiesen worden sind.“

Das „Lager Abbach“ existierte offenbar immer noch.

Am 4. Januar wurde auch entdeckt, dass Weix in der 1. Lieferung nicht abgewickelt worden war. Es musste 6 Pfund Fleisch, 12 Maß Bier und 3 Laib Brot nachliefern[70] In solchen Zeiten wurde nichts verschenkt!

Heuer, im Jahre 2009, da wir der 200. Wiederkehr der Schlacht von Abensberg und Eggmühl gedenken, konnten sich manche nicht zurückhalten, die Feldherrnleistung Napoleons zu würdigen.

Alfred Hofmaier, der Vorsitzende des Heimatvereins Stadtamhof, hielt z.B. den berittenen Napoleon Darsteller, der in Regensburg einzog, für einen „Feldherrenklamauk“. Er verlangte in seinem Vortrag „ein angemessenes Gedenken an die Leiden und Toten.

Was die Einnahme Regensburgs betraf, seien während der Gefechte zwar nur 10 Regensburger gestorben, aber an den Folgen von Obdachlosigkeit, Auszehrung und Krankheit seien Massen gestorben. Klemens Unger zitierte den Bericht eines Alteglofsheimer Schusters, der seinen ganzen Hof verlor, sogar die Bäume in seinem Garten ließen die Soldaten nicht stehen[71]

Was wird in Abbach und Umgebung los gewesen sein, als am 1. Mai 1809 die Division Dupas mit 5200 Mann hier in das Lager einrückte und sich den Bedarf für ihr Leben requirierte? Die Menschen wurden ausgenommen, ohne dafür die mindeste Quittung zu erhalten[72]: Hekatomben von Ochsen und Kühen, Bier und Wein in Eimern, Brandtwein in Fässern, Getreide in Säcken, 2000 Laib Brot, Schütten von Stroh, Fuhren von Heu, Berge von Holz, Kisten von Kerzen.

Wer will das nicht verstehen, dass einer jeden Angriffskrieg, der aus Machtgier geführt wird, als ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit bezeichnet? Man lese Tolstois „Krieg und Frieden“, und es tritt Ernüchterung ein! Theater und Spiele zur Feier einer Schlacht halte man für eine unwürdige Verniedlichung einer Tragödie.

Zur Person Napoleons will ich persönlich einen historischen Grundsatz beherzigen: „De mortuis nihil nisi bene – Über die Toten sage man besser nichts, es sei denn etwas Gutes.“ Ich entscheide mich für das Nichts.

Die Französin Veronique Müller, ein Gast beim Vortrag von Klemens Unger sagte, dass es in ihrer Heimat kein besonders gutes Napoleonbild gäbe. Dieser habe gekämpft ohne Rücksicht auf Verluste, unglaublich viele Menschen, annähernd eine Million, seien gestorben. Die Franzosen hätten ihn ja auch zweimal aus ihrem Land verbannt.[73]

Im ersten Weltkrieg

„Mit Gott“ beginnt der Abbacher Apotheker und Vorstand des örtlichen historischen Vereins, Maximilian Hengge, ein wahrhafter Patriot, die „Abbacher Kriegschronik 1914 – 1918“.[74]

Am 4. August 1914 hielt Kaiser Wilhelm II. seine Rede zur Mobilmachung. Schwärmerischen Geistes schlossen sich Patrioten überall im Land mit emphatischen Äußerungen ihrem Kaiser an, weil man sich in diesem Krieg wieder einmal im Recht fühlte.

So beginnt Hengge seine euphorische Geschichte: „Eine ernste, schwere, aber auch wahrhaft große, gewaltige Zeit ist es, in der wir leben und die uns der große, europäishche Krieg gebracht hast, den uns unser Vaterland mit dem einzigen Bundesgenossen Österreich-Ungarn gegen Russland, Frankreich, Belgien, England, Serbien, Montenegro und Japan auszukämpfen auferlegt hat. Die Türkei ist im November 1914 als Bundesgenosse für Deutschland in den Weltkrieg eingetreten.“[75]

Und so endet er: „Am 8. November (18)18 mit Einführung der bayer. Republik, in der eine Gewalts- und Rohheitstat, dass 2 Pfund schwere Steine dem Chronikschreiber in die Fenster geworfen wurden, schließt die aus Patriotismus und Heimatliebe begonnene Aufschreibung über die wichtigsten Ereignisse in der Zeit vom August 14 bis 8. November 18.“[76]

Dieser Ausdruck von Resignation spricht für die Gefühlslage von vielen vaterländisch, heimattreu, national denkenden und fühlenden Menschen.

In seiner Kriegschronik erwähnt Hengge unter dem Kapitel „Die aus Abbach Ausmarschierten“ auch den Pächter auf Weichs Johann Seidel. Er war als Reservist in den Krieg gezogen, diente als Vice-Wachtmeister und wurde mit dem Eisernen Kreuz ausgezeichnet.[77] Ernst Schulz wird in dieser Chronik nicht erwähnt.

Seidls Abwesenheit hat das Bestreben, Weichs in schwerer Zeit auf- und auszubauen, sicher nicht vorwärts gebracht. Aber beide, Seidl und Schulz, waren ständig bemüht, nicht immer einträchtig zwar, den anvisierten Besitz zu sichern und später zu erhalten.

Individuelle Weichser Kriegsereignisse über die allgemein Abbacherischen Befunde hinaus sind nicht aktenkundig geworden. Eine Heimatfront wie in früheren Kriegen und im folgenden 2. Weltkrieg gab es nicht.

Im 2. Weltkrieg

Die politische Position der beiden Weichsbesitzer Johann Seidl und Ernst Schulz hatte sich in der Folgezeit wesentlich geändert. Für die wirtschaftliche Seite hat sich dies wohl nicht zum Nachteil ausgewirkt.

Nicht nur für Weichs, sondern im ganzen Reichsgebiet wurde eine allgemeine Entschuldung von Bauernhöfen durchgeführt.

Außerdem erinnere ich mich selbst noch daran, dass man nach Bürgermeister Georg Frank die politische Allmacht Abbachs im Weichser Hans Seidl erbickte.

Woran dieser Hof litt, war, wie in allen Betrieben, der Mangel an Arbeitskräften auf diesen weitausladenden Flächen bei nicht vorhandenen technischen Hilfsmitteln. Man brauchte für alles einen Bezugsschein.

Eine Liste will ich aber hier anführen, indem vom Mangel an Arbeitskäften die Rede war, es ist eine Liste von Frauen, die in Weichs 1943 Verwendung fanden. Der Arbeitgeber Johann Seidl meldet:

Nachstehende Frauen arbeiten im Sommer über als Gelegenheitsarbeiterinnen auf meinem Betrieb in Weichs.

Schneider Theres

Holzapfl Anna

Raith Anna

Schwindler Sophie

Marchner Lina

Schwarz Sophie

Bittner Kuni

Kefer Theres

Weiss Anna

Ströbl Maria

Semmler Anna

Hagl Mathilde

Holzapfl Barbara

Hagl Betty junior

Bittner Kuni junior

Waldrab Gretl

Sämtliche Frauen sind zum Teil über 50 Jahre, haben zum Teil kleine Kinder, die jungen Mädls sind unter 16 Jahren, so dass dieselben nur halbtagsweise arbeiten können und das nicht alle Tage.

Arbeitgeber Johann Seidl in Weichs.“[78]

Ein eigenes Kriegserlebnis beim Gut Weichs möchte ich noch hinzufügen:

Im März 1945 bekam ich einen schriftlichen Befehl der Kreisleitung, wegen notorischen Schwänzens des Appells der Hitlerjugend nach Vilsbiburg in das Straflager einzurücken.

Einige Wochen vor der Abreise, als ich zum Brotkaufen in einer langen Schlange bei der Bäckerei Listl anstand, hörte ich von weitem schon den Kanonendonner der Amerikaner aus der Ferne. Im Einverständnis mit meiner Mutter und des Ortspfarrers Alois Lehner entschloss ich mich, der Einberufung nicht mehr zu folgen. Die gemeindliche Verwaltung und Ordnungsmacht war nach der Einschätzung meiner Mutter schon mit anderen Problemen befasst, als dass sie, so hofften wir, nachkontrollieren könnten, wohin ich mich entfernt habe, wenn sie mich nicht mehr sehen.

Ersatzweise nahm mich der erwähnte Pfarrer in seinen Hauskeller auf, wo ich mich stillhalten sollte, bis der Schwindel zu Ende ist. Ich wurde auch von der Pfarrersköchin mit Essen versorgt.

In der Nacht zum 26. April knallten die Amerikaner eine Phosphorgranate an die Pfarrhofmauer, und vor Rauch konnte man es im Haus nicht mehr aushalten. In der Not der letzten Tage war auch meine Mutter und Schwester zu mir gestoßen.

Alle zusammen beschlossen wir, das Haus trotz Todesgefahr bei beständigem Beschuss des Ortes zu verlassen und einen Luftschutzkeller aufzusuchen. Jedoch war im zunächst anvisierten Bad-Keller kein Stehplatz mehr vorhanden, da auch laufend schwer verwundete Soldaten angeliefert wurden.

Unsere Gruppe, der Pfarrer, seine zwei Schwestern, meine Mutter und meine Schwester Fanny, hatten es in der Todesangst geschafft, die Panzersperre beim Bad zu überwinden und es im Kindergartenkeller zu versuchen. Obwohl es ein kirchliches Haus war, konnten wir im Keller wegen Überfüllung keinen Platz finden.

Wir flüchteten weiter mit dem Ziel Klause Frauenbrünnl. Aber hinter Weichs, bei der Abbiegung des Feldwegs zum Mühlberg, kam uns ein großgewachsener SS-Mann in die Quere, der in der Hand eine Pistole trug, die er auf uns richtete. Er war mit einem bei der Wehrmacht üblichen Regenmantel bekleidet und trug einen Helm. Die SS- Runen am Revers waren deutlich sichtbar. Als er uns ansprach und nach dem Woher und Wohin fragte, erschraken wir sehr. Eine Pfarrersschwester hatte die Nerven verloren und schimpfte auf „Führer, Volk und Vaterland“. Der Pfarrer versuchte zu beschwichtigen und der SS-Mann ließ uns, Gott sei Lob und

Dank, ungeniert laufen, nachdem er uns selbst geraten hatte, schleunigst in Frauenbrünnl Zuflucht zu suchen.

Wir waren froh, dass er uns laufen ließ. Der Pfarrer hatte erkannt, dass der Mann Offizier war und gescheiter als manche seiner Offizierskollegen. War er selbst im letzten Moment abgehauen, weil er so alleine querfeldein daherkam?

Die Nacht in Frauenbrünnl verging. Wir waren im Ziegenstall auf einer Strohschütte untergebracht. Im Morgengrauen weckte uns ein Karabinerschuss an das Fensterkreuz. Ich schreckte auf und rannte an die Tür. Als ich in die Richtung Abbach schaute, merkte ich wie sich ein langer, enger Soldatenkordon von der Peisinger Straße bis zum Mühlbergweg Weichs näherte. Es dauerte eine halbe Stunde und der Einödhof war von den Alliierten ohne einen Schuss friedlich genommen. Die Soldatenkette zog den Ring um Abbach enger. Gut Weichs war in der befreiten Zone zurückgelassen.

Wie haben wohl die Bewohner von Weichs die Befeiung erlebt? War auch Johann Seidl zugegen?

Wir – die Gruppe aus Frauenbrünnl – machten uns auf den Weg zum Ort. Nach Weichs mussten wir ca. drei Stunden warten. Beim damaligen Feuerwehrhaus (heute Einfahrt zum Torhausplatz) grüßten die amerikanischen Soldaten freundlich von ihren Panzern herunter. Es begann eine hektische und unsichere Zeit mit Ausgangssperren.

Bürgermeister Georg Frank, der kurz vor dem Anrücken der Amerikaner die Führungsposition in der NSDAP auf Johann Seidl abwälzen konnte, wurde immer wieder zur Schau der Einwohnerschaft auf der Motorhaube eines Jeep durch den Markt gefahren.

Von Johann Seidl hörte und sah man bis auf weiteres nichts mehr.

048 In welcher Beziehung die Bauern zu Weichs zur jeweiligen Herrschaft Gemaelde

[1] Höfer, Manfred. Kaiser Heinrich II. Bechtle Verlag Esslingen, München 2002, S. 19.

[2] Vgl. Spindler, Max. a.a.O. S. 136.

[3] a.a.O.S. 137f.

[4] Monumenta Episcopatus Wirziburgensis 1259 Mai 19; a.a.O. 1259 Juni 4; Urkunden zu St.Stephan in Würzburg 1267 S. 287; RB 3, 295, 1267; Würthenbergisches Urkundenbuch 3500, 1286.

[5] Der Große Herder Bd. 7 Sp. 831.

[6] Vgl. Rösener, Werner. Bauern im Mittelalter. Beck´sche Buchhandlung, München 1985, S. 21.

[7] Unterstöger, Hermann. Landleben? Daß Gott erbarm. Landesaustellung 1992 in Straubing. Süddeutsche Zeitung 4./5. 7. 1992.

[8] Vgl. Haus der Bayerischen Geschichte. Kaiser Heinrich II. , Katalog zur Bayerischen Landesausstellung 2002 in Bamberg, S. 150.

[9] Vgl. A.a.O. S. 151.

[10] Vgl. Rösener. a.a.O.S. 25.

[11] Vgl. a.a.O. 214f.

[12] Vgl. a.a.O. S. 268.

[13] Vgl. a.a.O. !

[14] Seidl-Schulz Katrin. A.a.O. S. 19.

[15] Kammer Rechnung 1759 S. 59. Archiv 9.6.2 und XVIII.2 .

[16] Vgl. Rösener, Werner. Bauern im Mittelalter. Beck´sche Buchhandlung. München 1985.

[17] Pölsterl, Günther. A.a.O. S. 76.

[18] Vgl. Hubensteiner, Benno. Bayerische Geschichte. Süddeutscher Verlag, München 1980, S. 92.

[19] Vgl. Pölsterl, Günther. A.a.O.S.76.

[20] A.a.O. S. 93..

[21] Spindler, Max. A.a.O.Bd. I, .S.16 .

[22] A.a.O. S.95.

[23] MB 36,1, 102. In: Pölsterl, Günther . A.a.O. S. 80.

[24] A.a.O.

[25] A.a.O.

[26] Schmidt, H. J.. In: Lexikon des Mittelalters 8, Sp.1811-1814

[27] Kirschius, Adamus Friedericus. Cornu Copiae Linquae Latinae, Leipzig 1774 , Sp. 74

[28] Wagner, Hans. Teugn. Vom königlichen Kammergut zur Gemeinde . Teugn 1990, S. 86.

[29] Vgl. Spindler, M., Kraus, A.. Neue Grundlagen. In: Handbuch der bayerischen Geschichte Bd.2, S. 59-68.

[30] Regesten , Abhandlung von 1801, S. 21 Archiv von Bad Abbach 8.3.1. (XI.1).

[31] Hans Lorenz Trautzkircher zu Kapfelberg und Peterfecking. 1553 in der Reihe der Landesherrlichen Pfleger und Pflegverweser in Abbach. In. Angrüner . Abbacher Heimatbuch, 1973, S. 65.

[32] Vgl. Hubensteiner, Benno. A.a.O. S. 92f.

[33] Cammer Rechnung 1673, S. 24 v. Archiv 9.4.2 Fortsetzung.

[34] Contrakt aus dem Umrittsprotokoll des Churfürstlichen löbl. Rentamts Straubing an den Markt Abbach.

[35] Übergriff des Schlosses auf das Holzrecht der Bürger de anno 1674. Archiv 8.4.1 (V.1).

[36] Marktfreiheiten = Freiheitslibell. (Es sind im Panzerschrank im Rathaus 3 sehr frühe Abschriften des Originaltextes vorhanden, die die Gemeinde anfertigen ließ, bevor das Original bei der Regierung in Straubing verloren ging.)

[37] Beweis für Vollstreckung der Todesstrafe.

[38] Regesta 1803, S. 21, Archiv 8.3.1.(XI.1).

[39] Angüner. A.a.O. S. 64 f.

[40] Vgl. Heimat-und Kulturverein . Heft 29/2004 , S. 65f. Der Schädel, der 1656 umgebettet worden war, befindet sich wohl gegen den Willen der Bestatteten zur Besichtigung im Museum. Zur Zeit des Todes der betroffenen Person und nach dem damaligen religiösen Empfinden und Geschichtsbewusstsein sollte die Ruhestätte des Verstorbenen in oder bei der Kirche liegen. Die Wiederbestatter von 1656 haben darauf offenbar noch Rücksicht genommen.

[41] Cammer Rechnung 1655, S. 20 und 20v. Archiv 9.4.2.

[42] Cammer Rechnung 1657, S. 20 ff. Archiv 9.4.2.

[43] Cammer Rechnung 1659; S. 18, Ausgab auf Pottenlohn und Schreibtax. Archiv s.o.!.

[44] A.a.O..

[45] Cammer Rechnung 1660, 1661, 1662, 1676 Archiv 9.4.2.

[46] Landgerichtsprotokoll vom 21.4.1739. Archiv 8.5.3. Fortsetzung 2.

[47] Ratsprotokolle 1645-1653.7.3.1662, verweigerter Fuhrlohn. Archiv 8.5.2.b.

[48] Ratsprotokolle 1737-1749, Archiv von Bad Abbach 8.5.3.

[49] S.V. = sozusagen; eigentlich sollte man das Wort gar nicht gebrauchen!

[50] Ratsprotokoll vom 24.7.1747, S. 200, Amts Auftrag. Archiv 8.5.3.

PS.Simon Perkhammer, * 25.2.1717, war der Sohn des ebenfalls Simon Perkhammers, * um 1655, + 7.9.1741, dessen Enkel Mathias um 1790 durch die Heirat mit der Tochter des Ferdinand Wagner, Maria, die Brauerei in Oberndorf übernahm. Den Beginn der Brauerei kann man um 1650 datieren. Simon war zum Zeitpunkt des entwürdigenden Ereignisses 33 Jahre alt. 

[51] Seidl-Schulz, Hermann. Hausarbeit zur Meisterprüfung 1983, S. 4.

[52] Gandershofer, Reprint S. 58.

[53] Vgl. Cammer Rechnungen 1639–1648.

[54] Wegen eines grundlegenden Übersetzungsfehlers bei der Urkunde vom 13.Januar 1224, Urk.44 HStA., der vermutlich auf Aventin zurückgeht, den aber Gandershofer unkritisch in seine Abhandlung über Abbach übernahm (siehe S. 9, Reprint), eines Fehlers, der sich über mehr als 600 Jahre bei allen Abschreibern, bis in die jüngste Geschichtsschreibung von Matting fortsetzte, weise ich noch einmal darauf hin, dass Weichs beim Tausch Ludwig des Kelheimers mit dem Kloster Prüfening nicht weggetauscht, sondern eingetauscht wurde.

[55] Gandershofer, S.59 f.

[56] a.a.O. S. 59, Fußnote 67.

[57] Protokoll Buch über die Verhandlungen des Ausschusses der Gemeinde Abbach–Schloßberg 1845 -1864, 1.Juli 1852. Archiv 7.1.2.a.

[58] Cammer Rechnung des Churfürstlichen Marktes Abach 1676, S.139. Archiv 9.4.2.

[59] Pölsterl. A.a.O. S. 293.

[60] Cammer Rechnung 1706, S. 35, Gemaine Außgab. Archiv 9.5.1.

[61] Vgl. Cammer Rechnung 1744, S.25.

[62] Vgl. Cammer Rechnung 1744, S. 65f.

[63] Vgl. Cammer Rechnung 1744, S. 71ff.

[64] a.a.O.

[65] Sonder Rechnung 1768.

[66] Heimatverein Bad Abbach, Heft 11/1984, S. 6.

[67] Auftrag. Zirkular vom 30. Dezember 1811. Archiv 8.1.1 (4.6).

[68] a.a.O.

[69] Vorspannlisten 1811-1813. Archiv XV. 8.2.3.b.

[70] Requisitionen, Listen, 1. u. 4. Januar 1813, Archiv XV. 8.2.3.b (X.7).

[71] Mittelbayerische Zeitung, 24. April 2009, Teil 3.

[72] Schreiben des Landgerichts Kelheim an das Bürgermeisteramt von Abbach vom 30. Mai 1809. Archiv 8,2.3 b.. Siehe auch weitere Napoleon Akten unter 8.2.3.a, 8.1.1 (IV.6),8.1.2.b (VI.4) usw.

[73] MZ. A.a.O.

[74] Hengge, Maximilian. Abbaccher Kriegs-Chronik 1914 – 1918. Archiv XVI.14.2.2.

[75] A.a.O. S. 3.

[76] A.a.O. S. 79.

[77] A.a.O. S. 31.

[78] Liste vom 11.3.1943. Dienstverpflichtung 1943. Archiv XI.21.1.1.b. Bodennutzung.