Wie ein Gerücht den Ab(b)achern Beine machte.

 Unter August 1781 fand ich in der Kammerrechnung eine Notiz, die mich schmunzeln ließ. Ich möchte meine Leser am Vergnügen teilhaben lassen:

„Am heurigen Fest Portiunkula (02.08.A.d.V.), wo fast alles in die Stadt Regensburg zum Beichten gehet, wurde dortselbst zur Mittagszeit alles in Lärm versetzt, dass es zu Abach brenne, und schon vieles verbrunnen sei.

Da es nun nicht wahr gewesen, hat man zu Ehren des heiligen Florian ein Dankamt halten lassen und bezahlt

Herr Pfarrer 1 Gulden

Cantor 30 Kreuzer

Musik 25 Kreuzer

Ministranten 4 Kreuzer.“[1]

Meinen jüngeren oder nicht katholischen Lesern möchte ich als Historiker und Theologe zum Stichwort „Portiunkula“ eine Erklärung geben:

In der katholischen Kirche besteht bis heute die Tradition, dass man durch Ablässe den „Armen Seelen“ – das sind Leute, die wegen ihrer Sünden zu Zeiten ihres Lebens im „Fegefeuer“ Strafen abbüßen müssten, bevor sie der Anschauung Gottes im Himmel teilhaftig werden – helfen könne, die Wartezeit abzukürzen.

Am Portiunkulatag (2.8. jeden Jahres), einem Tag, der an das Portiunkulakirchlein des hl. Franz von Assisi erinnert, sei Gelegenheit, einen solchen Ablass zu gewinnen. Man müsse nach vorausgehender Beichte und Kommunion eine privilegierte Kirche (in Abbach die Pfarrkirche) besuchen und nach Meinung des Papstes ein Gebet verrichten. Man könne dies durch öfteres Heraus- und wieder Hineintreten wiederholen und immer wieder einen neuen Ablass gewinnen, den man dann immer wieder einem anderen Verstorbenen, den man noch im Fegefeuer vermutet, zuwenden könne.

Es gibt das ganze Jahr über unzählige Ablassmöglichkeiten. Man unterscheidet vollkommene und unvollkommene Ablässe, das hängt davon ab, ob alle Sündenstrafen oder nur ein Teil davon erlassen werden. Als Begründung dieser Praxis nennt man Mt. 16.18 (= Binde– und Lösegewalt des Petrus).

Wie wir uns erinnern, führte u.a. das Ablasswesen zur Reformation, da seinerzeit statt Gebeten Geld mit im Spiel war.

Es gibt eine Unmenge von Ablässen.[2] Wenn Sie Näheres dazu wissen wollen, können Sie sich an mich wenden.

 [1] Kammer Rechnung 1781, S. 51.

[2] Schwaighofer, Cölestin. J.J. Lentnerische Buchhandlung. München 1907. Ablaß Brevier. 320 Ablassgebete.