Dr. Alfons Kraus, Archivar Oktober 2008 Ein soziales Postulat aus dem Abbach des 18. Jahrhunderts – ein Beispiel für heute? Oder: Der kostenlose Gebrauch des Bades für Unterbemittelte? In unserer Zeit sei mit den Kosten für unsere Gesundheit alles geregelt. Seit dem 10.April 1892 ( eigentlich schon seit1883), der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes unter Bismarck, habe jeder Anspruch auf Erstattung der Kosten, die aus der Sorge um seine bresthafte Konstitution entstünden. Wir erfahren aus den nicht enden wollenden Gesundheits- und Krankenkassenreformen unserer Jahre jedoch , dass sich für viele, aus Gründen der Unterversicherung oder einer Notlage ein „schwarzes Loch“ auftut, wenn er seinem maroden Körper und Geist etwas Gutes tun will. Wir widmen unser Augenmerk einem typisch Abbacherischen Naturgeschenk, dem Heil-Bad oder der Reha (= Rehabilitation) im und mit dem Schwefelwasser. Der jeweilige Besitzer des Bades spielte wegen seines Sozialprestiges (= Geld, Ansehen und Einfluss) immer eine besondere Rolle in Abbach. Er musste aber zwangsweise immer auch auf die soziologische Struktur der Bürgerschaft, die nicht durchweg gleich gut bemittelt war, Rücksicht nehmen. Auch unter ihr bestand das Bedürfnis, vom Kuchen, den die Badegäste abließen, ein Stück abzubekommen oder im Falle eines eigenen Leidens oder Gebrechens in den Genuss des heimischen, und wie man glaubte, „eigentümlichen“ Heilmittels zu gelangen. So verfielen sie im Laufe der Zeit auf allerlei hilfreiche Praktiken, gegen die sich der Hauptanbieter mit Berufung auf sein Monopol auf jede mögliche Weise zur Wehr setzte und sogar klagte. Die Leute im Markte verfrachteten Quellwasser in ihre gute Stube, erwärmten es, und gaben den Fremden Gelegenheit, sich kostengünstiger auszukurieren. Sogar die Verköstigung der Gäste boten sie zu Dumpingpreisen an. Dagegen trat nach Überzeugung durch Augenschein der Umritts-Visitations-Commission 1739 der Hauptakteur mit Hilfe des Landrichters, des Amtskammerers und eines weiteren Ratsmitglieds auf den Plan, und gemeinsam erließ man eine ab sofort gültige neue Badesatzung. Besonders der Ortsbader hatte den Zorn des angeblich Geschädigten erregt. Er war auf die Idee gekommen, das Angebot mit dem teuren Quellwasser mit billigem Donauwasser zu unterlaufen und „anstatt des Wildbades sein mit allerlei schlechten und liederlichen Kräutern (…) angesetztes Donaubad“ anzubieten. Wurde in der nun in Abbach gültigen neuen Badeordnung hauptsächlich das immer bewährte Verteuerungsmittel durch Abgaben angewandt, finden wir unter Punkt 3 den Beweis, dass auch soziales und karitatives Denken, von wem auch immer, vermutlich des Pfarrers, mitmischte (…) : „3) Den armen Religiosen und Mendikanten (= Predigern) wie auch anderen armen bresthaften Personen sollte das Badwasser umsonst verabfolgt werden“.[1] Wie man heute leider feststellen muss, erreichte oder überdauerte dieses Angebot die spätere Zeit, oder gar den Zeitpunkt der Gesundheitsreform der 1990er Jahre nicht unbeschadet und es wird auch nie mehr wieder auferstehen. Heute genießt das Bademonopol Asklepios. Wenn es da wenigstens für Abbacher Bürger in Notfällen ein preisgünstiges Sonderangebot gäbe! [1] Gandershofer, G.M. A.a.O. S. 71.