Unter dem Aspekt langfristiger Wirtschaftsentwicklung stellt sich die Zeit des Hochmittelalters (11.bis 13. Jh.) als herausragende Aufschwungphase der Agrarwirtschaft dar. Aber in den altbesiedelten Landschaften trieb der Bevölkerungsdruck den Innenausbau der Orts-Gemarkungen voran, sodass sich Einzelhöfe zu Weilern, Weiler zu Dörfern, Dörfer zu Märkten und Kleinstädten entwickelten.. Die großen Städte weisen in der Regel eine etwas andere Entstehungsgeschichte auf.
Der landwirtschaftliche Fortschritt dieser Zeit steht ferner in einer engen Beziehung zu technischen Neuerungen. Die Bauern werden allmählich mit effektiveren Arbeitsgeräten, wie Pflügen, Wägen und Handgeräten ausgestattet. Der Ort mit seinem Markt, wo sich landwirtschaftliche Erzeugnisse und technisches Wissen und Produkt trafen, wurde zur Zentralstelle der hochmittelalterlichen Wirtschaft . Die Folge waren zunehmende Spezialisierung in Handwerk und im Warenhandel.
In diesen größeren Orten mit ihren Märkten entwickelte sich in dieser Zeit vor allem auch eine Gerichts- und Herrschaftsorganisation.. Der gerichtliche Sonderbezirk wurde zur autonomen Gemeinde. An ihrer Spitze standen gewählte Bürger. Die Einwohnerzahl der größeren Orte stieg durch ständigen Zuzug vom Lande. Es entstanden nicht nur Großstädte, sondern zuerst auch Mittel- und Kleinstädte.. Die Märkte, wie man die Kleinstädte wegen ihrer Funktion schließlich nannte, zeichneten sich durch ein starkes Bürgertum aus.

Der Markt an sich war also das konstitutive Merkmal einer kleineren Stadt, die man jetzt „Markt“ nannte, der Markt als Wochenmarkt, zeitweiliger Umschlageplatz von Verbrauchsgütern, vor allem Lebensmitteln, an bestimmten Tagen, an einem bestimmten Platz. Der Markt hatte Bedeutung als Wesensmerkmal der Kleinstadt, die man „Markt“ nannte. Im Mittelalter gehörte zum rechtlichen Begriff „Markt“ das Marktrecht., die Lage an einer bestimmten Stelle im Verhältnis zu den umliegenden Dörfern, den Marktplatz umsäumende Gebäude, der Schmuck des Marktplatzes z. B. durch Brunnen, Denkmäler, Anlage der Straßen, die zum Marktplatz führten und u.U. der Name.
Abbach war ein solcher Ort, der wegen seiner Bedeutung und wegen des Vorliegens der oben genannten Wesensmerkmale von der Obrigkeit privilegiert wurde und dem zum Ausdruck dessen das Marktrecht verliehen wurde. Die verliehenen Rechte waren klar definiert.
Abbach hatte mindestens seit Herzog Ludwig dem Kelheimer diese Rechte, genau so wie Kelheim.

 

Die Marktrechte-Verleihung war ab 1210 bis etwa 1220 ein Prozess. Es gibt keine Urkunde. Die Vorliebe Ludwig des I. für Abbach vor Kelheim aus verschiedenen Gründen lesen Sie bei Rudibert Ettelt, Geschichte von Kelheim (Landgericht, Mautamt, Burgausbau!). Die Gleichzeitigkeit mit Kelheim schließen wir aus der Gleichzeitigkeit der Urkunden Kaiser Ludwig des Bayern von 1335. In diesem Jahr wurden die Freiheitsrechte aber nur bestätigt („Nach altem Herkommen“). Urkunden liegen im Safe im Rathaus. Ich habe sie dort geordnet und beschrieben.

 Diese „Freiheiten“, wie man die erteilten Rechte auch nannte, wurden von den darauffolgenden Landesherren für Abbach wie folgt immer wieder erneuert:

1335 durch Ludwig den Baiern (Datenbank Archiv von Bad Abbach Nr.4)

1486 durch Albrecht IV. (Nr.5)

1509 durch Herzog Wolfgang, den Vormund Herzogs Wilhelm IV.(Nr.6)

1551 durch Albrecht V. (Nr.7)

1629 durch Maximilian I. (hier wird ausdrücklich auf die herkömmlichen zwei Jahrmärkte Bezug genommen) (Nr. 12)

1733 durch Karl Albrecht (Nr.13)

 Literatur

Römer, Werner. Bauern im Mittelalter. Beck V. München 1985, S. 32ff

Karnik, Rudolf. Mein Heimatort II. Bd.. Belz V. Weinheim/Berlin 1967, S. 580 ff